Information für die Öffentlichkeit nach 8a der 12. BImSchV Störfall Verordnung

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Transkript:

nach 8a der 12. BImSchV Störfall Verordnung

2 Basierend auf dem Anhang V der 12. BImSchV Störfallverordnung sind zur Information der Öffentlichkeit folgende Informationen zusammengestellt. 1. Name und Firma des Betreibers Der Standort liegt in einem Gewerbegebiet der Gemeinde Gräfelfing Landkreis München. Der Name und die Anschrift des Betreibers ist wie folgt: Betz-Chrom GmbH Am Haag 11 82166 Gräfelfing 2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich unter die 12. Störfallverordnung fällt Der hier namentlich genannte Betrieb unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung und ist in diesem Sinne als Betriebsbereich der unteren Klasse eingestuft. Der Betriebsbereich wurde dem Landratsamt München nach 7 der 12. BImSchV angezeigt. Am Standort befinden sich keine weiteren Betriebsbereiche, die der Störfallverordnung unterliegen. Im Umfeld des Standortes sind keine weiteren Anlagen vorhanden, die einen Störfall auslösen oder verschlimmern können. Eine gegenseitige Beeinflussung ist somit auszuschließen. Sensible (bzw. schutzbedürftige) Nutzungen im Sinne von Art. 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sind nicht ermittelt worden. 3. Tätigkeiten im Betriebsbereich Neben der Chemischen und Galvanischen Vernickelung, dem Präzisionsschleifen und dem Superfinishen beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Hartverchromung technischer Bauteile. Hier wird mittels eines galvanischen Verfahrens eine Hartchromschicht auf die Bauteiloberfläche abgeschieden. Unter dem Begriff chemisch Nickel ist ein Beschichtungsvorgang zu verstehen, bei dem Nickel und ein geringer Anteil von gebundenem Phosphor auf dem Werkstück abgeschieden werden. Beim galvanischen Vernickeln werden die zu vernickelnden Gegenstände nach einer geeigneten Vorbehandlung in einen Nickelelektrolyten eingetaucht und durch das Anlegen einer elektrischen Spannung scheidet sich auf der Oberfläche des Gegenstands ein Nickelüberzug ab. Nähere Informationen bezüglich unserer Tätigkeit entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.betzchrom.de.

3 4. Stoffe im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 Die gefährlichsten und mengenmäßig bedeutsamen Stoffe und Prozesslösungen werden nachfolgend aufgeführt: Tabelle mit den Gefahrstoffen, Gefahrensymbol und wesentliche Merkmale Im Betrieb verwendete Stoffe Gefahrensymbol nach der Gefahrstoff- Verordnung Wesentliche Merkmale Chromsäure X X X X X Chromsäurehaltige Prozesslösungen Nickelhaltige Prozesslösungen Verdünnte Salzsäure X X X X X X X Leichtes Heizöl X X X X Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen Verursacht schwere Verätzungen Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich Kann Krebs erzeugen Kann genetische Defekte verursachen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Kann vererbbare Schäden verursachen Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Starkes Oxidationsmittel Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken Sehr giftig beim Einatmen Verursacht schwere Verätzungen Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich Kann Krebs erzeugen Kann genetische Defekte verursachen Kann allergische Hautreaktionen verursachen Kann vererbbare Schäden verursachen Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Giftig bei Verschlucken und Einatmen Kann bei Einatmen Allergien oder Atembeschwerden verursachen Kann vermutlich genetische Defekte verursachen Kann bei Einatmen Krebs verursachen Schädigt Organe bei längerer und wiederholter Exposition Kann ein Kind im Mutterleib schädigen Sehr giftig für Wasserorganismen Verursacht Hautreizungen und kann allergische Hautreaktionen auslösen Verursacht Verätzungen Reizt die Atmungsorgane Verursacht Hautreizungen Kann vermutlich Krebs erzeugen Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein Kann die Organe schädigen bei längerer und wiederholter Exposition Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Gesundheitsschädlich bei Einatmen Flüssigkeit und Dampf entzündbar

4 5. Allgemeine Information Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sowie eine mit den Behörden und den Notfall- und Rettungsdiensten abgestimmte Notfallplanung dienen zum Schutz vor gefährlichen Auswirkungen bei einem Störfall. Die Notfallplanung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan Alarm- und Einsatzplan der Feuerwehr Flucht- und Rettungswegepläne Notrufplan Neben den organisatorischen Maßnahmen werden eine Reihe technischer Vorkehrungen zur Verminderung der Auswirkungen getroffen: Die genannten Stoffe werden getrennt gelagert in speziell dafür eingerichteten Lagerbereichen. Unsere Lagerhaltung unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen. Die Lager- und Produktionsbereiche sind als Auffangwanne ausgebildet. Diese verhindern ein Austreten dieser Stoffe in die Umwelt und das Gewässersystem. Die Galvanikautomaten sind mit Abluftreinigungssystemen ausgerüstet, die verhindern, dass schädliche Stoffe über den Luftpfad in die Umwelt gelangen. Der Betrieb ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Der Alarm erfolgt direkt bei der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München. Alle sicherheits- und störfallrelevanten Anlagen werden von unabhängigen Sachverständigenorganisationen überprüft. (VAwS- Sachverständigenprüfung) Für unseren Betrieb haben wir ein Sicherheitskonzept erstellt sowie ein Sicherheitsmanagementsystem eingeführt, welche dazu dienen, einen Störfall möglichst zu verhindern und bei einem eventuellen Störfall diesen wirksam zu begrenzen. Die Verbindung zur Behörde wird durch die Geschäftsleitung Frau Miriam Betz, den Störfallsprecher Hrn. Farahani oder den Sicherheitsmanagementbeauftragten Hrn. Nirschl hergestellt. Der organisatorische Ablauf ist im Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschrieben. Aufgrund der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen ist es bisher zu keiner gefährlichen Störung gekommen, durch die Menschen oder Umwelt gefährdet wurden. Eine Einsichtnahme in die Sicherheitsdatenblätter und die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne ist bei uns jederzeit möglich. 6. Vor Ort Besichtigung nach 17 Absatz 2 Die sich aus der Störfallverordnung ergebende Meldepflicht (Anzeige) beim Landratsamt München ist erfüllt. Die letzte Vor-Ort-Inspektion gem. 17 Störfallverordnung erfolgte am 28.10.2015. Informationen zum Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 der 12. BImSchV, zu den Vor-Ort- Besichtigungen gemäß 16, 17 der 12. BImSchV sowie weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz können bei der Regierung von Oberbayern SG 50 Technischer Umweltschutz eingeholt werden.

5 7. Einzelheiten über weitere Informationen Informationen zum Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 der 12. BImSchV, zu den Vor-Ort- Besichtigungen gemäß 16, 17 der 12. BImSchV sowie weitere Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz können bei der Regierung von Oberbayern SG 50 Technischer Umweltschutz eingeholt werden.