Leseabschrift. vom 17. November 2009 (NBl. MWV. Schl.-H. 2009, S. 46) 1 Geltungsbereich

Ähnliche Dokumente
Leseabschrift. Geltungsbereich

Tag der Bekanntmachung im NBl. MWAVT Schl.-H., 28. September 2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der UL: 31.

1 Geltungsbereich. 2 Studienziel

Leseabschrift. Geltungsbereich

1 Geltungsbereich. 2 Studienziel

Artikel I wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium

2 Zulassung (1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang MIW ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber folgende Nachweise erbringt:

Geltungsbereich. 2 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

(vom 18. September 2002, NBl. MBWFK Schl.-H. S. 621 ff.) zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2007 (NBl. MWV Schl.-H S.8f.

Leseabschrift. vom 29. Januar 2014 (NBl. HS MBW Schl.-H. S. 18) 1 Geltungsbereich

Leseabschrift. vom 30. Januar 2014 (NBl. HS MBW Schl.-H. 2014, S. 19) 1 Geltungsbereich

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

FAQs zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin PO-Version Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Molekulare Medizin

Amtliche Bekanntmachungen DER ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 21. Januar 2004

Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Molekulare Biotechnologie an der Technischen Universität München

Studienordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science

geändert durch Satzungen vom 25. Juli Dezember Mai Januar Juli Juli 2012

Masterstudiengang Informatik

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Leseabschrift. Vom 1. August zuletzt geändert durch Satzung vom Inhaltsübersicht

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science (M.Sc.)

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom , Seite

Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang

vom 13. Januar 2012 Präambel

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang. Biologie und den englischsprachigen Masterstudiengang Biology beschlossen.

geändert durch Satzungen vom 25. Juli Dezember Mai 2010

Amtliche Mitteilung. Inhalt

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.

Strukturierte Promotionsprogramme Begleitstudiengänge Experimentelle Medizin Klinische Forschung und Epidemiologie

Leseabschrift. Inhaltsübersicht. Geltungsbereich

Tag der Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H.: , S. 77 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der UL:

Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 17. März 2004

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 16 vom , Seite

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom , Seite

Vom 7. Februar Geltungsbereich

Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.

Master-Studiengang Medicinal and Industrial Pharmaceutical Sciences (MIPS)

2 Studienbeginn Das Studium im Masterstudiengang kann auch zum Sommersemester begonnen werden.

Vom 08. September 2011

57 Bachelorstudiengang Molekulare und Technische Medizin

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 07/2013, S. 73. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 24. Juli 2013.

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG MATHEMATIK MIT ANWENDUNGSFACH FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

57 Bachelorstudiengang Molekulare und Technische Medizin

(2) 1 Es können einzelne Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache stattfinden.

Lesefassung vom 15 Juli 2013

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

NBl. MWV. Schl.-H S. 40 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 02. Oktober 2009

NBl. MWV. Schl.-H S. 50 Tag der Bekanntmachung: 01. Juni 2011

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Zweites Staatsexamen Medizin als berufsqualifizierender Abschluss überdurchschnittliche Examensergebnisse Auswahlgespräch

Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik des Fachbereichs Mathematik und Naturwissenschaften der Universität Kassel vom 12.

Studienbeginn vergeben wurden. ist im Wintersemester. Die Bewerbung ist vom möglich.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 2/2016, S. 23. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 4. Februar 2016

Prüfungsordnung. vom

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. März 2007

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK

Leseabschrift. vom (NBl. MWV. Schl.-H. 2008, S. 92) geändert durch: Satzung vom (NBl. MWV. Schl.-H. 2009, S.

1 Geltungsbereich. (1) Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung zu dem Master- Studiengang Automatisierungstechnik. 2 Zugangsvoraussetzungen

Studienordnung für das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL) in den Bachelor-Studiengängen der Philosophischen Fakultäten I und II. Vom xx.xx.

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

1 Studienziel, akademischer Grad

Studien- und Prüfungsordnung Masterstudiengang. Studien- und Prüfungsordnung

Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Fragen und Antworten zum Studium Produk4on und Logis4k in Hannover nach der P02012

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 6 vom , Seite 69-74

Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen

Satzung zur Regelung des Zugangs zum Studienfach Biochemie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom , Seite

ORDNUNG WIRTSCHAFTSINFORMATIK FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Masterstudiengang Digital Media

(Änderung) den folgenden Studienplan: vom 1. September 2008 wird wie folgt geändert: Art. 2

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für die deutschsprachigen

Amtliche Mitteilungen

Flexibler Bachelor- und Master - Studiengang der KU Eichstätt - Ingolstadt

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtliche Mitteilungen Nr. 11/ Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Biomedizinische Technik

Transkript:

Leseabschrift Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Molecular Life Science an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Master of Science vom 17. November 2009 (NBl. MWV. Schl.-H. 2009, S. 46) 1 Geltungsbereich Diese Studiengangsordnung gilt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung der Universität zu Lübeck für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (Prüfungsverfahrensordnung) für den Masterstudiengang Molecular Life Science an der Universität zu Lübeck. 2 Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium und Studienbeginn (1) Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Molecular Life Science ist der Abschluss im Bachelorstudiengang Molecular Life Science oder in einem in- oder ausländischen Studiengang mit verwandtem fachlichen Profil, eine Bachelorarbeit in molekularen Biowissenschaften oder einem verwandten Fach und der Nachweis besonderer Qualifikation für das Masterstudium sowie ausreichende englische Sprachkenntnisse (z. B. Grundkurs Sekundarstufe II). Für die Zulassung, insbesondere die Prüfung der in Absatz 2 4 genannten Voraussetzungen und die Beurteilung, ob das Profil eines Studienganges dem der Molecular Life Science fachlich verwandt ist, ist der Prüfungsausschuss gemäß 8 der Prüfungsverfahrensordnung zuständig. (2) Bei Bewerbern, die Absolventen des Bachelorstudienganges Molecular Life Science oder eines Studienganges mit verwandtem fachlichen Profil sind, der gemäß den deutschen Akkreditierungsstandards akkreditiert ist, wird die besondere Qualifikation als gegeben angesehen, wenn sie in der Bachelorprüfung einen Notendurchschnitt von 2,3 oder besser erreicht haben. Diese Bewerber werden in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Studienplätze grundsätzlich zugelassen. Wenn die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze übersteigt, werden die Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation vergeben. Die Rangfolge der Bewerber wird dabei auf Basis des in der Bachelorprüfung erhaltenen Notendurchschnittes festgelegt. Bei gleichem Notendurchschnitt wird die Rangfolge durch Losverfahren bestimmt. (3) Bewerber anderer Studiengänge können zugelassen werden, wenn eine individuelle Einzelfallprüfung durch den Prüfungssauschuss die besondere Qualifikation anhand der vorgelegten Leistungsnachweise, der Bachelorarbeit oder anderer nachgewiesener forschungsorientierter praktischer Erfahrungen feststellt. (4) Bewerber der in Absatz 2 genannten Studiengänge, die einen schlechteren Notendurchschnitt aufweisen als 2,3, können im Rahmen noch freier Studienplätze zugelassen werden, wenn eine individuelle Einzelfallprüfung durch den Prüfungssauschuss die besondere Qualifikation anhand der Nichtamtliche Fassung, verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Text Satzungen und Änderungssatzungen sind amtlich veröffentlicht unter: https://www.uni-luebeck.de/universitaet/hochschulrecht/amtliche-bekanntmachungen.html

vorgelegten Leistungsnachweise, der Bachelorarbeit und weiterer nachgewiesener forschungsorientierter praktischer Erfahrungen feststellt. (5) Von den in jedem Studienjahr zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden 5/6 an Bewerber nach Absatz 2 und 1/6 an Bewerber nach Absatz 3 vergeben. Sollte die Anzahl der Bewerber nach Absatz 3 geringer sein als die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die noch freien Studienplätze an Bewerber nach Absatz 2 vergeben. Stehen darüber hinaus noch freie Studienplätze zur Verfügung werden sie an Bewerber nach Absatz 4 vergeben. Sollte die Anzahl der Bewerber nach Absatz 2 geringer sein als die zur Verfügung stehenden Studienplätze, so werden die freien Studienplätze an Bewerber nach den Absätzen 3 und 4 entsprechend der Rangfolge ihrer Qualifikation vergeben. (6) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die Masterprüfung oder die Diplomprüfung im Studiengang Molecular Life Science oder einem verwandten Studiengang an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder wenn sie oder er sich in diesem Studiengang in einem Prüfungsverfahren befindet. (7) Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen das erfolgreiche Bestehen einer anerkannten Deutschprüfung vorweisen. (8) Das Studium kann nur zum Winterhalbjahr aufgenommen werden. 3 Studienbegleitende Fachprüfungen Für die Masterprüfung sind studienbegleitende Fachprüfungen zu den im Anhang zu dieser Ordnung angegebenen Modulen zu absolvieren. Die Durchführung von Fachprüfungen wird durch die Prüfungsverfahrensordnung geregelt. 4 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Masterarbeit Zur Masterarbeit ( 14 der Prüfungsverfahrensordnung) kann nur zugelassen werden, wer die Anforderungen gemäß 7 Prüfungsverfahrensordnung erfüllt, sich mindestens im 3. Studienhalbjahr befindet und seinem Zulassungsantrag Leistungszertifikate der Kategorien A und B im Umfang von mindestens 82 ECTS-Punkten beifügt. 5 Übergangsbestimmungen (1) Diese Studiengangsordnung gilt für alle Studierenden, die das Studium im Wintersemester 2009/10 beginnen. (2) Für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung vom 31. Januar 2008 (NBl. MWV. Schl.-H. 2008, S. 93 unverändert fort.

(3) Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung vom 7. April 2004 (NBl. MBWFK Schl.-H. -H- 2004 S. 185), zuletzt geändert durch Satzung vom 12.August 2005 (NBl. MWV. Schl.-H. 2005, S. 958) unverändert fort.

Anhang I zur Studiengangsordnung für den Masterstudiengang Molecular Life Science der Universität zu Lübeck: Prüfungsumfang der Masterprüfung Aus der folgenden Tabelle ist der Prüfungsumfang der Masterprüfung ersichtlich. Es ist angegeben, welche Arten von Prüfungsleistungen in der Regel abzulegen sind, wobei jede Klausur und sonstige schriftliche Arbeit durch ein K gekennzeichnet ist, jede mündliche Prüfung durch ein M und jedes Praktikumtestat durch ein T. Module, die Wahlpflicht-veranstaltungen umfassen sind mit WP bezeichnet. Molecular Life Science Lehrmodule Lehrmodul SWS KP Typ des Prüfungsart Leistungszerti fikates Infektionsbiologie 2V + 2S 6 A M, K Medizinische Zellbiologie I 2V + 2S 6 A M, K Medizinische Zellbiologie II (WP) 6V 8 A M, K Zell- und molekularbiologische 4V 6 A M, K Grundlagen der Virologie Molekulare Pathomechanismen und 4V 6 A M, K Therapiestrategien Wirkstoffforschung 4V 6 A M, K Strukturanalytik (WP) 4V 6 A M, K Grundlagen der Membranbiophysik 2V + 1S 4 A M, K Blockpraktikum I (WP) 12P 8 A M, T Blockpraktikum II (WP) 12P 8 A M, T Vertiefung in Molecular Life Science 4V /S/P 6 A M (WP)* Biomathematik/Bioinformatik (WP) 2V + 2Ü 5 A K, M Allgemeine Virologie und biologische 2V + 1P 4 A M, K, T Sicherheit Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz 2V + 2P 4 B K, M, T Ethik der Forschung / Scientific Writing 2V + 2S 7 B M, T Masterarbeit 30 A Summe 120 * Die Wahlpflichtveranstaltungen sind den Themenbereichen Zellbiologie und ihre Anwendung in der Pathogenese und Therapie bzw. Strukturbiologie und ihre Anwendung in der Pathogenese und Therapie zugeordnet. In jedem Wintersemester werden mindestens vier Lehrveranstaltungen aus jedem der beiden Themenbereiche angeboten.

Anhang II zur Studiengangsordnung für den Masterstudiengang Molecular Life Science der Universität zu Lübeck: Studienplan Semester Zellbiologie und ihre Anwend ung in der Pathogenese und Therapie Strukturbiologie und ihre Anwendung in der Pathogenese und Therapie Querschnittskompetenzen ECTS / SWS 1. Zell- und molekularbiologische Grundlagen der Virologie Strukturanalytik [Wahlpflichtbereich; eine Veranstaltungen aus Gebiet 1 und eine weitere aus Gebiet 1 oder 2 ist zu belegen] (Zellbiologie) (molek. Virologie) Gebiet 1: A. Kristallographie B. NMR-Spektroskopie Gebiet 2: A. Optisch-spektroskopische Methoden B. Mikroskopische Methoden Biomathematik / Bioinformatik [Wahlpflichtbereich; eine Veranstaltung ist zu belegen] A (Biomathematik) B (Molekulare Bioinformatik) ECTS 6 6 5 V/Ü/P/S 2 / 0 / 0 / 0 2 / 0 / 0 / 0 jeweils 2 / 0 / 0 / 0 jeweils 2 / 2 / 0 / 0 Medizinische Zellbiologie I (Immunologie) Molekulare Pathomechanismen und Therapiestrategien Allgemeine Virologie und biologische Sicherheit ECTS 6 6 4 33 V/Ü/P/S 2 / 0 / 0 / 2 4 / 0 / 0 / 0 2 / 0 / 1 / 0 23 2. Medizinische Zellbiologie II [Wahlpflichtbereich; drei Veranstaltung sind zu belegen] A Molekulare Onkologie B Molekulare Endokrinologie C Molekulare kardiovaskuläre Medizin D Geweberegeneration D Neurobiologie E Molekulare Pathophysiologie der Lunge (Pharmakologie und Toxikologie) Wirkstoffforschung (Drug Design) Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz ECTS 8 6 4 V/Ü/P/S jeweils 2 / 0 / 0 / 0 2 / 0 / 0 / 0 2 / 0 / 0 / 0 2 / 0 / 2 / 0 Infektionsbiologie Grundlagen der Membranbiophysik ECTS 6 4 28 V/Ü/P/S 2 / 0 / 0 / 2 2 / 1 / 0 / 0 21 3. Blockpraktikum I (Oktober/November) ECTS 8 V/Ü/P/S 0 / 0 / 12 / 0 Blockpraktikum II (Dezember/Januar) ECTS 8 V/Ü/P/S 0 / 0 / 12 / 0 Vertiefung in Molecular Life Science (Wahlpflichtbereich) ECTS 6 V/Ü/P/S 4 / 0 / 0 / 0 Beginn der Masterarbeit 27 28 4. Masterarbeit Ethik der Forschung Scientific Writing 24 7 31 2 / 0 / 0 / 0 0 / 0 / 0 / 2 4 1. 4. ECTS SWS 120 77

Wahlpflichtangebote: Bereich Zellbiologie und ihre Anwendung in der Pathogenese und Therapie ECTS - Experimentelle Immunologie 3 - Neurogenetik: Vom Gen über die Zelle zur Krankheit 3 - Gene, Zellen, Syndrome 3 - Biologie der Geschlechtsbestimmung 3 - Intrazelluläre Topogenese von Proteinen 3 - Molekulare Mechanismen der Zelltransformation 3 - Funktionelle Anatomie lymphatischer Organe 3 Bereich Strukturbiologie und ihre Anwendung in der Pathogenese und Therapie ECTS - Massenspektrometrie 3 - Spezielle Themen der Biochemie 3 - Biochemie der Übergangsmetalle 3 - NMR-Experimente für das Drug Design 3 - Moleküldynamik 3 - Licht ins Dunkle: Moderne Fluoreszenzmethoden 3 - Nukleinsäurewirkstoffe 3 - Strukturelle Aspekte der Proteinbiosynthese 3 - Moderne optische Verfahren in Biomedizin/-technologie 3 - Mechanismen der Fotobiologie 3 Blockpraktika werden in Laboren verschiedener Institute der Universität zu Lübeck durchgeführt und je nach Thema den Bereichen Zellbiologie oder Strukturbiologie zugeordnet. Wenn mehr als die Mindestanzahl an Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereichen Biomathematik/Bioinformatik, Strukturanalytik oder Medizinische Zellbiologie II belegt worden sind, so können diese als zusätzliche Wahlmodule eingebracht werden