1 Studienziel, akademischer Grad

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1 Prüfungsordnung der Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda University of Applied Sciences für den Vollzeit- oder berufsbegleitenden Master-Studiengang Public Health Nutrition vom 4. November 2009 in der Fassung vom 9. Juni 2010, geändert am 5. Januar 2011 Gemäß 20 Abs. 1, 37 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl I S. 666) hat das Präsidium der Hochschule Fulda University of Applied Sciences am 1. Juli 2010 die nachstehende Prüfungsordnung für den Master - Studiengang Public Health Nutrition der Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit genehmigt. 1 Studienziel, akademischer Grad (1) Das Master-Studium befähigt Studierende mit einem berufsqualifizierenden, abgeschlossenen Bachelor-Studium im Bereich der Oecotrophologie und verwandter Studiengänge (siehe 2) dazu, Public Health Nutrition durchzuführen, d.h. wissenschaftlich zu arbeiten, wissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen, interdisziplinär tätig zu sein und Verantwortung zu übernehmen, um mit bevölkerungsbezogenen Interventionen eine gute Gesundheit durch Ernährung und körperliche Aktivität zu fördern und damit ernährungsbedingte Erkrankungen in der Bevölkerung zu vermeiden. Der speziell auf die Ernährung bezogene Anwendungsbereich in Unternehmen einschließlich Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, Organisationen und Institutionen auf dem privaten und öffentlichen Sektor bezieht die folgenden Gebiete ein: Psychologische, soziale und kulturelle Faktoren, die die Lebensmittelauswahl und den Ernährungsstil beeinflussen Prinzipien und Schlüsselkomponenten der Gesundheitserziehungs- und Gesundheitsförderungsstrategien und Programme Soziologie und Politik in nationalen und globalen Lebensmittel- und Public Health Systemen Das Master-Studium qualifiziert dazu, Ernährungsprobleme mittels der Ernährungsepidemiologie in verschiedenen Regionen der Welt zu identifizieren, ihre Ursachen zu beschreiben und Lösungsansätze für potentielle Ernährungsprobleme zu erarbeiten Lebensmittel- und Ernährungspolitik in einem bestimmten Land zu beschreiben, zu analysieren und gegebenenfalls zu modifizieren Ernährungsbildungsprogramme für verschiedene Zielgruppen zu planen, implementieren und zu evaluieren sowie Projekte ernährungsbezogener Forschung zu konzipieren, zu leiten, bzw. daran teilzunehmen, zu dokumentieren und zu interpretieren interdisziplinär zu arbeiten, d.h. insbesondere mit Spezialisten in den Sozialwissenschaften, in der Gesundheitsbildung und Gesundheitsförderung fachlich zu kooperieren zur interkulturellen Kommunikation und zur Wahrnehmung kultureller Unterschiede und ihrer Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten ethische Standards für die öffentliche Ernährungsarbeit zu entwickeln für Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit in Public Health Nutrition Programmen zu sorgen Zur Weiterentwicklung des Berufsstandes beizutragen (2) Der Fachbereich Oecotrophologie und der Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda verleihen nach bestandener Master-Prüfung den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.).

2 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zum Studium kann zugelassen werden, wer als berufsqualifizierenden Hochschulabschluss die Bachelor- oder Diplomprüfung im Bereich der Oecotrophologie oder verwandter Studiengänge mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 bestanden hat oder eine Abschlussprüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in einem anderen Studiengang mit einer ernährungswissenschaftlichen Vertiefungsrichtung bestanden hat, sodass fundierte ernährungswissenschaftliche Kenntnisse vorausgesetzt werden können. Geht die Eignung aus den eingereichten Unterlagen nicht ausreichend hervor, müssen sich die Bewerberinnen oder Bewerber einem Gespräch durch zwei lehrende Mitglieder des Prüfungsausschusses unterziehen. Der Prüfungsausschuss kann eine Zulassung mit Auflagen verbinden. (2) Liegt ein Abschluss mit einer Note schlechter als 2,5 vor, so entscheidet auf Antrag eine vom Prüfungsausschuss benannte interdisziplinär besetzte Kommission des Fachbereichs, ob bei dem Bewerber oder der Bewerberin die für die Zulassung zum Master-Studiengang notwendigen fachlichen Qualifikationen vorliegen. Der Nachweis der Kenntnisse wird durch ein persönliches Fachgespräch erbracht. Einschlägige berufliche Praxis nach der Erlangung des ersten akademischen Grades, die den Qualifikationszielen des Master-Studiengangs förderlich ist, wird dabei berücksichtigt. (3) Die Regelstudienzeit des Studiums zum Erlangen des ersten akademischen Grades muss mindestens drei Jahre betragen haben. (4) Studierende des Master-Studiengangs, die nicht Absolventen des Bachelor- Studienganges im Fachbereich Oecotrophologie sind, können zur Ablegung von Modulprüfungen im Bachelor-Studiengang verpflichtet werden, um eventuell fehlendes fachliches Spezialwissen nachträglich zu erlangen. 3 Regelstudienzeit, ECTS-Punkte, Modulstruktur, Bearbeitungsfristen (1) Die Regelstudienzeit beträgt in Vollzeit vier Semester, in berufsbegleitender Form sechs Semester. (2) Der Studiengang umfasst insgesamt 120 ECTS-Punkte (120 Credits) (3) Die ECTS-Punkte (Credits) sind ein Maß für den studentischen Arbeitsaufwand (work load). Hierzu zählen die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen, deren Vor- und Nachbereitung, die Teilnahme an E-Learning-Lehreinheiten und Forumsdiskussionen, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten sowie Prüfungsvorbereitungen. (4) Der Studiengang besteht aus 9 Modulen. Die Inhalte der Module, die Anzahl der jeweiligen ECTS-Punkte sowie die jeweiligen Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Modulbeschreibungen (Anlage 2). Einzelne der im Studienplan (Anlage 1) aufgeführten Module können durch andere Module ersetzt werden, die mit dem Qualifizierungsziel des Master-Studiengangs in sinnvollem Zusammenhang stehen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. (5) Die Bearbeitungsfrist für die Master-Arbeit (Modul MSC) umfasst 22,5 Wochen 4 Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss gehören die in den Allgemeinen Bestimmungen genannten Personen an. Die Fachbereiche Oecotrophologie sowie Pflege und Gesundheit sind darin gleichberechtigt vertreten.

3 5 Internationalisierung, Auslandsstudium (1) Die Fachbereiche Oecotrophologie und Pflege und Gesundheit streben an, dass Studierende mindestens 5 der erforderlichen Credits an einer ausländischen Partnerhochschule erwerben. (2) Einzelne Module können in englischer Sprache unterrichtet werden. (3) Die Master Thesis kann in englischer Sprache abgefasst werden. Die Abschlussarbeit muss eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache sowie 5 bis 7 Schlagworte enthalten. 6 Zulassung zur Master Thesis Die Anmeldung zur Master Thesis kann erfolgen, wenn nicht mehr als zwei Module fehlen. Diese sind bis zur Abgabe der Master Thesis im Prüfungsamt nachzuholen. 7 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Erfolgt die Bewertung einer Prüfungsleistung durch mehrere Prüferinnen oder Prüfer in einer Modulprüfung, so errechnet sich die Note aus der Zusammenfassung der entsprechend den Credits gewichteten Prüfungsteilen, wobei für die Prüfungsteile folgendes Punktesystem vorgegeben ist: Punkte (100 Punkte = 100 %) Note über 96 bis 100 1,0 über 91 bis 96 1,3 über 86 bis 91 1,7 über 81 bis 86 2,0 über 75 bis 81 2,3 über 69 bis 75 2,7 über 63 bis 69 3,0 über 58 bis 63 3,3 über 54 bis 58 3,7 50 bis 54 4,0 Unter 50 5 (Nicht bestanden) (2) Die Gesamtnote wird als gewichtetes arithmetisches Mittel gemäß den Credits gebildet. Innerhalb des Moduls Master Thesis wird die Note für die schriftliche Arbeit dreifach gewichtet.

4 8 Wiederholung von Prüfungsleistungen Wurde eine studienbegleitende Prüfung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung erfolgt in der Regel im darauf folgenden Semester, spätestens innerhalb eines Jahres. Hat die Kandidatin oder der Kandidat die Gründe für eine Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten, muss sie oder er die hierfür geltend gemachten Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Die Meldung zur Wiederholung hat in diesem Fall unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes zu erfolgen. 9 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 15. Juli 2010 in Kraft. Vollzeit-Studierende des Master- Studienganges Public Health Nutrition, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/11 begonnen haben, studieren bis Sommersemester 2011 nach der bisherigen Prüfungsordnung. Ab gilt einheitlich für alle Studierenden die neue Prüfungsordnung. (2) Bisher geleistete Module und die entsprechenden ECTS-Punkte werden bei Gleichwertigkeit anerkannt. (3) Der Fachbereich stellt sicher, dass im Übergang zwischen beiden Prüfungsordnungen fehlende Kompetenzen in angemessener Form nachgeholt werden können. Fulda,. Prof. Dr. Christoph Klotter Dekan des Fachbereichs Oecotrophologie Fulda, Prof. Dr. Hans-Jürgen Brückner Dekan des Fachbereichs Pflege und Gesundheit

5 Anlage 1a: Studienplan in Vollzeit 4. Semester Master-Thesis 3. Semester Globalisierung und Gesundheit Ernährung, Gesundheit, Prävention Forschungsprojekt (10) 2. Semester Life Cycle Nutrition Gesundheitsförderung Forschungsprojekt (5) Soziologie der Gesundheit 1. Semester Public Health Nutrition: Methoden, Konzepte, Strategien Forschungsmethoden Ernährungs- und Gesundheitspolitik Anlage 1 b: Studienplan des berufsbegleitenden sechssemestrigen Studiengangs 6. Semester Master Thesis 25 credits 5. Semester Globalisierung und Gesundheit Forschungsprojekt (10 ECTS) 25 credits Vorbereitung Master- Thesis (5 ECTS) 4. Semester Gesundheitsförderung Forschungsprojekt (5 ECTS) 15 credits 3. Semester Ernährung, Gesundheit, Prävention (10) 2. Semester Life Cycle Nutrition Soziologie der Gesundheit 1. Semester Public Health Nutrition: Methoden, Konzepte, Strategien Ernährungs- und Gesundheitspolitik Forschungsmethoden 20 credits 15 credits 20 credits

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