vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017)

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Transkript:

Drucksache 18 / 12 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017) zum Thema: Ambrosia psilostachya und Antwort vom 18. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Kluckert (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 217 vom 04. September 2017 über Ambrosia psilostachya Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stuft der Senat die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung durch die Ambrosia psilostachya ein? Antwort zu 1: Die gesundheitliche Gefahr der Ambrosia psilostachya und der Ambrosia artemisiifolia ist ähnlich zu bewerten. Sie liegt in der starken, Allergie auslösenden Wirkung ihrer Pollen. Gemäß der Studie Die Häufigkeit von Sensibilisierungen gegen Allergene von Beifuß und Ambrosia. Ergebnisse der Studie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) reagieren ein Großteil der Bevölkerung und nahezu alle Pollenallergiker sensibel auf die Pollen der Ambrosia. Insgesamt liegt der Anteil der Erwachsenen in Deutschland, die gegen Pollen des Ambrosia-Beifuß-Komplex sensibilisiert sind, bei ca. 11 %. Ambrosiapollen sind um ein Vielfaches aggressiver als Erlen-, Hasel-, Birken- oder Gräserpollen. Bereits zehn Pollen pro Kubikmeter Luft genügen, um bei Pollenallergikern Symptome wie Tränen, Augenjucken, Lichtempfindlichkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Heuschnupfen auszulösen. Ein außergewöhnlich hoher Anteil der Betroffenen leidet zudem unter Atembeschwerden bis hin zu Asthma. Auf Grund der relativ späten Blütezeit der Pflanze verlängert sich der Zeitraum, in dem Pollenallergiker gewöhnlich leiden, um mindestens zwei Monate. 1

Frage 2: Welche Maßnahmen gibt es, um nachhaltig gegen die Ambrosia psilostachya in Berlin vorzugehen? Antwort zu 2: Maßnahmen zur Beseitigung werden in Berlin auf öffentlichem Gelände durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter veranlasst. Für die Beseitigung auf Privatflächen ist die/der jeweilige Eigentümer/in verantwortlich. Die Maßnahmen zur Beseitigung sind möglichst vor der Blüte der Pflanzen durchzuführen, um eine Pollenbildung sowie die Bildung der langlebigen Samen zu verhindern. Bei der Ambrosia psilostachya ist zu beachten, dass beim Ausreißen der Pflanzen auch die Wurzeln entfernt werden. Das Abschneiden ist auf Grund der enormen Regenerationsfähigkeit der Ambrosia nicht effektiv. Privatpersonen, die die Pflanzen auf ihrem Gelände entfernt haben, wird empfohlen, Pflanzen und Wurzeln in einem Müllsack über den Restmüll zu entsorgen. Ebenso wird das Tragen von Handschuhen und einer Staubmaske empfohlen. Allergiker sollten die Beseitigungsmaßnahmen nicht selbst durchführen. Flächen, von denen Ambrosiapflanzen entfernt wurden, sollten mit dichten, bodendeckenden Pflanzen bepflanzt werden. So wird das Keimen der noch im Boden vorhandenen Samen verhindert. Auch das kurzfristige Aufbringen einer Mulchschicht ist zu empfehlen. Geräumte Standorte sollten längerfristig auf Wiederbefall beobachtet werden. Frage 3: Hat der Senat Kenntnis darüber, dass einige Grünflächenämter die Pflanzen weiterhin abmähen, obwohl dies zu einer vermehrten Verbreitung der Pflanze beitragen kann und bei der Staudengattung nicht zur Beseitigung führt? Antwort zu 3: Die im Zusammenhang mit der Anfrage Nr. 18/12141 durchgeführte Befragung der Bezirke ergab, dass ledlich in einem Bezirk von dem Abmähen bzw. Ausreißen der Bestände der Ambrosia gesprochen waren. Dem Senat liegen keine anderweitigen Erkenntnisse vor. Es wird von einer ordnungsgemäßen Beseitigung ausgegangen. Frage 4: Wie wird derzeit mit Ambrosia psilostachya verseuchter Erde umgegangen und wie wird verhindert, dass mit dieser nicht noch weitere Flächen infiziert werden? Antwort zu 4: Das Meteorologische Institut der Freien Universität Berlin hatte im Rahmen des Aktionsprogramms 2009 mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Pflanze erarbeitet, die eine Verschleppung durch Erdtransporte bei Bauaktivitäten von Ambrosia verhindern können. Die betroffene Wirtschaft wurde über Maßnahmen zur Verringerung der Verunreinigung von Erden für Baumaßnahmen informiert. Gesetzliche Regelungen, die ambrosiasamenfreie Erde vorschreiben, existieren nicht. 2

Frage 5: Welche unverzüglichen Maßnahmen können seitens des Grünflächenamtes ergriffen werden, um eine weitere gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung zu verhindern? Antwort zu 5: Eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren aufgrund des gesundheitlichen Risikos für die Bevölkerung, die die Grünflächenämter verpflichtet Ambrosia zu bekämpfen, existiert nicht. Die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Berliner Aktionsprogramms 2009 unter Mitwirkung des Instituts für Meteorogie der Freien Universität Berlin, der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, einigen Beschäftigungsträgern sowie der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit dem Pflanzenschutzamt als beratendem Gremium, basierten auf freiwilliger Basis aller Beteiligten. Sollten die Grünflächenämter zur Beseitigung der Ambrosia-Bestände zusätzlich verpflichtet werden, sind entsprechende Ressourcen (Mittel, Personal) erforderlich. Derzeit erfolgt eine Bekämpfung im Rahmen der turnusmäßigen Pflege oder der Bekämpfung nach Meldung (siehe Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12141). Frage 6: Wer trägt die Kosten für die Vernichtung der Ambrosia psilostachya? Antwort zu 6: Die Kosten der Vernichtung von Ambrosia psilostachya trägt diejenige/derjenige, die/der entsprechende Beseitigungsmaßnahmen durchführt. Frage 7: Welche Aufklärungsarbeit wurde geleistet, um die betroffene Bevölkerung, Kitas, Schulen und Unternehmen zu unterrichten? Antwort zu 7: Die Öffentlichkeit wurde über die Gefahren durch Ambrosia u. a. durch Internetveröffentlichungen, der Erstellung eines Flyers, Pressemitteilungen und Vorträge der Verwaltungen und des Instituts für Meteorologie der FU Berlin, informiert. Am Institut für Meteorologie wurde eine Meldestelle für Ambrosia-Funde eingerichtet. Der Ambrosia-Atlas Berlin-Brandenburg gibt Auskunft über Fundorte. Frage 8: Wann werden entsprechende Hinweise in die Bauverordnungen der Bezirke aufgenommen? Antwort zu 8: Nach Informationen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist es nicht beabsichtigt, in der Bauordnung Berlin (BauOBln) Anforderungen bezüglich Pflanzen zu 3

stellen. Nach 1 gilt die BauO Bln für bauliche Anlagen, Bauprodukte, Grundstücke und andere Anlagen und Einrichtungen, an die in der BauO Bln Anforderungen gestellt werden. Nach 8 BauO Bln sind Grundstücke in bestimmten Umfang wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen und zu bepflanzen. Weitere Anforderungen an die Begrünung werden nicht gestellt, weil die Begrünungspflicht hier städtebauliche Aspekte verfolgt. Anforderungen hinsichtlich bestimmter Pflanzen können in der BauO Bln nicht verankert werden, weil hier mangels Kompetenz ein bauaufsichtlicher Vollzug unmöglich ist. Berlin, den 18.09.17 In Vertretung Tidow... Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 4