Alter in Jahren 0 bis unter 8 8 bis unter 14
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- Anna Reuter
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1 Drucksache 17 / Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Kinderarmut in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2012 in Haushalten / Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II (bitte nach en aufschlüsseln)? Zu 1.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen lebten Ende des Jahres 2012 insgesamt Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Details sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Tabelle 1 - Jobcenter (JC) im Land Berlin 0 bis unter 8 8 bis unter bis unter insgesamt 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
2 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe? (bitte getrennt nach en und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellten) Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind den nachfolgenden Tabellen 2 und 3 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in Berliner Bevölkerung Jahresende 2011* - Tabelle 2-0 bis unter 8 8 bis unter bis unter insgesamt 18 Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt (Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Zusammenstellung SenGesSoz II B 41 -) * Daten für 2012 liegen noch nicht vor Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften mit Alg-II-Bezug an den Kindern und Jugendlichen derselben Altersgruppe der Berliner Bevölkerung absolut (s. Tab. 1) und prozentual (Verhältnis Tab. 1 zu Tab. 3 in %) - - Tabelle 3-0 bis unter 8 bis unter bis unter 18 insgesamt 8 absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % Charlottenburg- Wilmersdorf , , , ,8 Friedrichshain-Kreuzberg , , , ,6 Lichtenberg , , , ,0 Marzahn-Hellersdorf , , , ,3 Mitte , , , ,3 Neukölln , , , ,7 Pankow , , , ,4 Reinickendorf , , , ,0 Spandau , , , ,9 Steglitz-Zehlendorf , , , ,5 Tempelhof-Schöneberg , , , ,1 Treptow-Köpenick , , , ,0 Berlin insgesamt , , , ,0 (Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Darstellung und Berechnung SenGesSoz II B 41 -)) 2
3 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag in alleinerziehenden Haushalten (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 3.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen lebten am insgesamt Berliner Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Details sind der nachfolgenden Tabelle 4 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Tabelle 4 - Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1 erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2012 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 4.: Am erhielten insgesamt Berliner Kinder und Jugendliche laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII. Details sind der nachfolgenden Tabelle 5 zu entnehmen. Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember Tabelle 5 - Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt (Datenquelle: SenGesSoz Berlin/ Berechnung SenGesSoz I A 3 -) 3
4 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am in Familien, die Sozialleistungen zur Aufstockung des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 5.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen lebten im Dezember 2012 insgesamt Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Details sind der nachfolgenden Tabelle 6 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Berlin - Tabelle 6 - Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2012 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltvorstand? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 6.: Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen lebten im Dezember 2012 insgesamt Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Details sind der nachfolgenden Tabelle 7 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in Familien mit mindestens einem Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Berlin - Tabelle 7 - Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt
5 Am 31. Dezember 2012 bezogen insgesamt 550 Berliner Kinder und Jugendliche in Familien mit einem ausländischen Haushaltsvorstand laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII. Details sind der nachfolgenden Tabelle 8 zu entnehmen. Empfänger/innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII unter 18 Jahren außerhalb von Einrichtungen in Berlin am 31. Dezember 2012 in Familien mit einem ausländischen Haushaltsvorstand* - Tabelle 8 - Charlottenburg- Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Berlin insgesamt (Datenquelle: SenGesSoz Berlin/ Berechnung SenGesSoz I A 3 -) * = Staatsangehörigkeit des Haushaltsvorstandes; Migrationshintergrund bei deutscher Staatsangehörigkeit ist nicht mit erfasst 7. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2012 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug? (bitte bezirklich aufschlüsseln) Zu 7.: Die erbetenen Daten konnten von der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg innerhalb der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht zur Verfügung gestellt werden. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus der Feststellung im Statusbericht zum Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030, wonach das Monitoring Soziale Stadtentwicklung die Kinderarmut als größtes bestehendes Problem definiert und welche Maßnahmen wird er ergreifen, um dagegen anzugehen? 10. Wann wird der Senat seine in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Strategie zur Bekämpfung der Kinderarmut vorstellen und welche Schwerpunkte gedenkt er diesbezüglich zu setzen? 8. Wie bewertet der Senat auch unter Bezugnahme auf die tatsächliche Inanspruchnahme in Berlin die von der Bundesregierung eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe im Hinblick auf deren Ziel, Kinderarmut und ihren Folgen entgegen zu wirken? Zu 8.: Dem Senat liegen keine verlässlichen Daten darüber vor, wie viele anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets tatsächlich in Anspruch genommen haben. Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach 28 SGB II, 34 SGB XII und 6b Bundeskindergeldgesetz bei Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs einen Antrag auf mindestens eine der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestellt haben. Der Senat hält die von der Bundesregierung eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe neben anderen Maßnahmen für ein geeignetes Mittel um Kinderarmut und deren Folgen entgegen zu wirken. Zu 9. und 10.: Der Senat sieht die Kinderarmut als eines der großen Probleme in der Stadt. Er hat deshalb eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die gemeinsam Leitlinien zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin erarbeiten und mit entsprechenden Maßnahmen und Projekten unterlegen wird. Aufgrund der Komplexität des Themas kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Leitlinien derzeit noch nicht eingeschätzt werden. Berlin, den 06. Juni 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2013) 5
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