Ähnliche Dokumente
foodwatch Studie "Die Hungermacher"

Svensson Bolennarth. Dear Bolennarth,

Kandidat Nr. 3: Coop eg: Unser Norden Bio Apfelsaft naturtrüb

Προς: Ακαδημ. Υπευθύνους Erasmus Γραμματείες Τμημάτων. Θέμα: Θέσεις Πρακτικής Άσκησης Erasmus, Silberform AG/Γερμανία

anbei unsere Erklärung zur Unterscheidung von Windgutachten und Windprognose:

Regierung von Oberbayern

Brinkkötter, Martin Gesendet: Dienstag, 16. Dezember :51 An: Platte, Olaf -17.

Zusammenstellung des Schriftverkehrs mit der Firma REMONDIS

Betreff: WG: Informationen zu den Nachtarbeiten im Bahnhof Kendenich

Seite 1 von 5. Hauptidentität. Sehr geehrter Herr Plött,

mit der von Ihnen dargestellten Lösung ist die Gemeinde Niedernhausen einverstanden.

Wir freuen uns immer über neue Abonnenten!!!!! Anmeldungen unter:

vielen Dank für die Unterlagen zu dem geplanten Projekt Begegnungsstätte Hildegard von Bingen mit Wanderweg Hildebrechts Heimat.

Flämig-Vetter, Tobias Gerhard

In vielen Gemeinden und Städten in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf droht in den kommenden Jahren ein nachhaltiger Mangel an Hausärzten.

Gmail - WG: Hallentunier in Eschborn

Merkblatt zum Antragsverfahren 2018 für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich

anbei erhalten Sie unsere Informationen bzgl. tierischer Bestandteile in Valensina Produkten.

Dr. Karin Werner-Jensen Presseerklärung

Payment Center. Kurzanleitung. Version 1.0.1

Reaktions/Antwortzeit. Guter Stil und Co. Sprache. ist Kommunikation

Der Bebauungsplan besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Planwerk) samt Planzeichenerklärung.

Membrain-Newsletter März 2016

J a k o m i n i s Jakoministraße Graz Graz, NOVELLIERUNGSBEDARF:

Wettbewerb Graz Petersgasse 106

Online-Portfolios für kritische Anleger und Berater/Verwalter: 80% anders

Allen, Louise Tuesday, January 15, :25 AM 'Silvia Lindner'; Bergman, Debra; Luehrs, Dawn; Hunter, Dennis

2.2 AUSNAHMEN Spezielle Jahrgänge oder Getränke die explizit von Ihnen erwünscht und für Sie Bestellt wurden (nach Absprache mit dem Lieferanten)

Dresel, Stephan. Sehr geehrter Herr Dresel,

Allen, Louise. I don t see a reply from the vendor as yet. It would help to get a list of inventory for this vendor as well.

Oliver Huizinga (foodwatch)

STIFTUNGSVERMÖGEN WIRKT: für das Wirken Ihrer Stiftung. Verband für gemeinnütziges Stiften Wien, 4. Mai

1 ALLGEMEINES Der Bebauungsplan besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Plan) samt Planzeichenerklärung.

Seite 1 von 2. Lehr, Gernot. Sehr geehrter Herr vwagner, anbei unsere Antworten. Mit freundlichen Grüßen. Gernot Lehr. Sehr geehrte Frau Legler,

Kärnten / Görtschitztal HCB-Leaks 2 3. Urgenz

Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc


1. Dublin Abschiebungen nach Griechenland

Weitere Änderungswünsche bzw. Druckfreigabe teilen Sie uns bitte per an folgende Adresse mit:

Fang den Klammeraffen

Zur Nachverfolgung Erledigt

ALBA hat keinen Schlüssel und kann daher, keine Leerung durchführen.???????????????????????????????????????????????????????

Marktgemeinde Kalwang

Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015

Themen: Projektwerkstatt "Soziale Stadt" Groß-Zimmern. 1. In eigener Sache:

Gern beraten wir Sie auch zu Kombinationslösungen aus Dichtheitsprüfung / Inspektion / Hochdruckreinigung sowie zu Konzepten für den Anhängerausbau.

Membrain-Newsletter Mai 2015

Den Spendenaufruf finden Sie erneut in der Anlage, die Spenderliste veröffentlichen wir nach Abschluss der Aktion.

Liebe DPV-Anwender, Auf folgende Termine möchte ich noch hinweisen:

Einladung: Business Breakfast WAG 2018 und MiFID II Eine Branche erfindet sich neu

Sonntag 7. Oktober 2018 TAG der OFFENEN TÜR

Betreff: Fwd: Antwort: Re: Antwort: Künstlersozialabgabe. Datum: L L4 09:46

ABWEICHUNGEN VON BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN 69 Bauordnung für Wien

Betreff: Newsletter Flüchtlingsunterstützung

Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Datum: BB

Lions Malbuch 1 Nachricht

B a u a n s u c h e n

Der Bebauungsplan besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Planwerk) samt Planzeichenerklärung.

A 14 K-919/2006 Graz, am VERORDNUNG

Protokoll der Jurysitzung

Das Team Freifahrten/Schulbücher des Finanzamtes Linz hat mit Schreiben vom Folgendes mitgeteilt:

Erfordernis der einfachen Stimmenmehrheit gem. 40 und 63 Abs 3 Steiermärkischen

Schalltechnische Stellungnahme für die geplante Teiländerung des B-Plan Nr. 6 Am Neuenwalder Weg

ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG


ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

Protokoll der Sitzung des Preisgerichtes

TES 5 K. On - & Off-Grid Speicherlösungen. Datenblatt TES 5 K Batterie Beschreibung IN KOOPERATION MIT. Energietechnik Lisges

An: 'tillack.hans-martin

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich zur Datenschutzbeschwerde (Geheimhaltung); Dr. Hans G. Zeger/ HV-SV (u.a.

GELADENER EINSTUFIGER STÄDTEBAULICHER IDEEN- UND BAUKÜNSTLERISCHER REALISIERUNGSWETTBEWERB NACH DEM GRAZER MODELL

MAGISTRATSABTEILUNG 5 - RAUMPLANUNG UND BAUBEHÖRDE MA 5/03 AMT FÜR STADTPLANUNG UND VERKEHR

Zusammenfassung der FDS Studie der Universität Liverpool

Befreiung von den Festsetzungen des B7

Online Portfolio-Stratege: Most passive Portfolios für kritische Anleger und Vermittler/Berater/Verwalter

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8

Praktische Prüfung Versicherungskaufmann/frau. Geschäftsfall

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N MA 21 B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost

Datenanpassung: Abrechnungspreise Terminmarktkontrakte & PNX-Dateien

Diplomatic Cars Newsletter V

STADT FORCHHEIM ZWEISTUFIGER PLANUNGSWETTBEWERB

Für die Raumhöhe insbesondere in Pflegeheimen sind einheitliche Vorgangsweisen festzulegen.

SATTLEDT BEBAUUNGSRICHTLINIE FÜR WOHNGEBIETE MARKTGEMEINDE. Erstellung: 02. April 2009 Änderung: 19. September 2013

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian

LEITLINIEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON WETTBEWERBSVERFAHREN FÜR DURCHFÜHRUNGSPLÄNE

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, so freue ich mich auf eine Nachricht von Ihnen.

Einzelfrage zur Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Deutsche Börse AG schließt Geschäftsjahr 2016 mit weiterem deutlichen Nettoerlös- und Gewinnwachstum ab

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

STE_Stadtteilentwicklung MUG_LKH Quadrant

Wartburg-Sparkasse. Secure . Ausführliche Kundeninformation. Inhalt:

Transkript:

per mail Architekt DI Georg Moosbrugger Rechbauerstraße 12 8010 Graz Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unsere ProjNr. NIK005 Graz, am 23.05.2007 Nikolaiplatz 5 - Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrter Herr Architekt! Zu den Ihnen bisher übermittelten Informationen senden wir Ihnen die Ergänzungen & Änderungen zur Wettbewerbsausschreibung: Änderung zu Teil A 5. Termine: Auf Wunsch der Teilnehmer wurden die Termine wie folgt geändert: Schriftliche Anfragen bis 21.Mai 07 Fragbeantwortung bis 25.Mai 07 Abgabe Wettbewerbsbeiträge ( Achtung : 12 Uhr!!!) 15. Juni 07 Vorprüfung KW 25/07 Preisgericht 28.Juni 07 Der Termin für die Jurysitzung wurde mit 28. Juni 2007 ab 9 Uhr 30 festgelegt. Die Jury tagt im Besprechungsraum (04. OG) der Infora Consulting Group (ICG) direkt am Nikolaiplatz. P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA011268.doc Seite 1/3 bauwerk. projekt. entwicklung. gmbh. Panoramagasse 16 A-8010 Graz Eingetragen unter FN 202218 f beim LG Graz UID: ATU50845509 Tel +43-316 /32 26 00-0 Fax +43-316 /32 26 00-40 Email: bauwerk@office4you.com

Ergänzung zu Teil A Pkt. 5.8 - Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse: Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt im Zeitraum vom 29.06.2007 bis 08.07.2007 in den Räumlichkeiten des Stadtsalones im Stadtmuseum Graz. Details zur Aussstellung folgen. Ergänzung zu Teil A Pkt.9 - Preisgericht: Seitens der Architekten- und Ingenieurkammer wurde Herr Architekt Dipl. Ing. Paul Pilz als Ersatzpreisrichter nominiert. Seitens der Altstadtsachverständigenkomission wird Herr Architekt Dipl. Ing. Christian Andexer als Berater der Jury entsendet. Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil B Aufgabenstellung: Fragestellungen zu 2.1 & 2.2 Städtebauliche Vorgaben: Frage 1. "Geschlossene Bereiche, die unter angrenzendem Geländeniveau liegen und eine Raumhöhe von weniger als 2,40 m aufweisen zählen nicht zur Bebauungsdichte? Frage 2.1 "Zum städtebaulich- raumplanerischen Gutachten / Bebauungsdichte (Punkt 4. des Befundes) : Wie ist städtebauliche Tunlichkeit zu verstehen?" Frage 2.2. "Ist durch die vorgegebene Bauplatzkonfiguration ( Größe), die Solitärsituation, jeweils im Zusammenhang mit dem grundsätzlichen Zugeständnis gegenüber einem Bauwerber, die Errichtung eines Bauwerkes mit üblichen Geschoßhöhen und funktionierenden Grundrissformen zu ermöglichen, eine Überschreitung der Höchstwerte der Bebauungsdichte "tunlich" bzw. erforderlich?" Frage 3. "Ergibt sich aus der besondere Situation des Bauplatzes und dessen Lage nicht eine städtebaulich begründete Akzentuierung einer vertikalen Dominante?" Die Fragen 1. bis 3. wurden an den Verfasser des Gutachtens ( Stadtplanungsamt) und die Stadtbaudirektion weitergeleitet, es liegt noch keine Beantwortung vor. Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil C Technische Rahmenbedigungen und Anforderungen: Fragen zu Pkt. 3.1: Frage 4.1: Zulässige Stützenlasten (Tiefgarage) im Bereich des Baukörpers? Frage 4.2: Zulässige Fundamentlasten (Tiefgarage) im Bereich des Baukörpers? Frage 4.3: Durchbiegung der Decke und derunterzüge bei einer Auflast von 45kN/m² und einer Streifenlast von 30 kn/m² P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA011268.doc Seite 2/3

Beantwortung zu Fragen 4.1.bis 4.3: siehe Stellungnahme DI Heinz Rossmann vom 25.05.2007 Ergänzungen & Fragestellungen zu Teil C Beilagen: Frage 5: Frage zu Beilage./9 : Gibt es zusätzliche Pläne zur Tiefgarage? Beantwortung zu Frage 5: Mit 22.05.07 wurden die verfügbaren zusätzlichen Polierpläne an die Wettbewerbsteilnehmer versendet. Mit freundlichen Grüßen Markus Kovac Beilagen: Stellungnahme DI Heinz Rossmann vom 25.05.2007 per email P:\PJ\NIK005\KOMM\HC\BA011268.doc Seite 3/3

Page 1 of 3 Markus P. Kovac Von: Klinar Klemens [Klemens.Klinar@stadt.graz.at] Gesendet: Mittwoch, 30. Mai 2007 11:02 An: Markus P. Kovac Cc: Redik Michael Betreff: AW: Nikolaiplatz 5 / Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrter Herr Kovac! Im Anhang übermittle ich Ihnen die Fragebeantwortung des Stadtplanungsamtes. Mit freundlichen Grüßen! Klemens Klinar Absender: Dipl.-Ing. Klemens Klinar Magistrat Graz - Stadtplanungsamt Europaplatz 20 / VI A - 8010 Graz AUSTRIA Tel.: +43 (316) 872-4716 od. 4700 Fax.: +43 (316) 872-4709 E-mail: klemens.klinar@stadt.graz.at zu 1) Gemäß Bebauungsdichteverordnung 1993 i.d.g.f. 1 Abs. 4 Z. 2 gelten als Gesamtfläche der Geschosse Untergeschosse, soweit sie als Aufenthalts- oder Arbeitsräume genehmigt werden oder als genehmigt anzusehen sind (unabhängig von der Raumhöhe!), vorausgesetzt der Fußboden befindet sich unter dem angrenzenden Gelände. Das heißt, nur Aufenthalts- oder Arbeitsräume im Untergeschoss sind für die Berechnung der Bebauungsdichte einzurechnen. zu 2) In der offenen Bebauungsweise, wie auf dem Bauplatz gegeben, ist eine Überschreitung der Bebauungsdichte nicht begründbar: Gemäß der Bebauungsdichteverordnung 3 Abs. 1 kann die Überschreitung im Baubewilligungsverfahren erst nach Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Raumplanung festgesetzt werden, wenn dies aus städtebaulichen Gründen tunlich und im Sinne des Schutzes des Ortsbildes ( 43 Abs. 2 Z. 2 Strmk. Baugesetz) zweckmäßig ist (z.b. Wiedererrichtung, Einfügung in die umgebende Bebauung bei Baulücken, Schlussglieder einer geschlossenen Bebauung oder sonstige Ensemblekomplettierung, städtebauliche Schwerpunktsetzung, Zu- und Umbauten, Dachraumausbauten). 30.05.2007

Page 2 of 3 Von städtebaulicher Tunlichkeit kann dann gesprochen werden, wenn eine Absicht ratsam bzw. angebracht erscheint. In diesem Zusammenhang wird der Beurteilungsspielraum größer zu bewerten sein. Anders stellt sich dies beim zweiten Beurteilungskriterium dar: Dass eine Bauführung im Sinne des Schutzes des Ortsbildes zweckmäßig ist, das heißt, so beschaffen ist, dass dem Ortsbildschutz dadurch Rechnung getragen wird, das ein Objekt eine Mindestgröße über der zulässigen Bebauungsdichte von 2,5 aufzuweisen hat um diesem Kriterium zu entsprechen, ist in dieser Situation nicht begründbar: Vielmehr erscheint die Zweckmäßigkeit im Sinne des Schutzes des Ortsbildes durch ein Abrücken zukünftiger Kubatur vom ca. 5,5-7,0 m entfernten,südlichen Altbestand erfüllt zu sein. Zur Anfrage, ob eine Überschreitung der Bebauungsdichte für die Errichtung eines Bauwerkes mit üblichen Geschosshöhen und funktionierenden Grundrissformen tunlich bzw. erforderlich ist, wird mitgeteilt: Die Geschosshöhen stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Bebauungsdichte. Bei einem Bauplatz mit den Abmessungen von ca. 10 x 30 m dürfen Grundrissprobleme kein Argument für eine Bebaubarkeit nur in Zusammenhang mit einer Bebauungsdichteüberschreitung sein. zu 3) Gegen eine städtebauliche Akzentuierung in Verbindung mit einer vertikalen Dominante bestehenden grundsätzlich keine Einwende. Dafür ist aber eine Überschreitung der Bebauungsdichte nicht erforderlich, wie das, von einer Fachjury im ersten Wettbewerb erstgereihte Projekt von Riegler-Riewe belegt. Nach Rücksprache mit dem Straßenamt wird in Ergänzung zu den Ausführungen beim Hearing folgendes zur Erhöhung des Planungsspielraumes mitgeteilt: Die in 12 des Strmk. Baugesetzes geregelten Bauteile vor Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien (z.b.: Erker bis 1,5 m Auskragung bei einer lichten Höhe von 4,5 m bzw. 3,0 m, wenn die darunter liegende Fläche nicht befahrbar ist) können nicht nur über die nördliche, sondern auch über die westliche und östliche Straßenfluchtlinie = Bauplatzgrenze hinausragen. Nach Rücksprache mit dem Baujuristen ist Voraussetzung für die Erfüllung der Erkerdefinition, dass der dahinter befindliche Raum nicht zur Gänze nach außen ragt - also die Auskragung sich deutlich von der Hauptfassade abhebt. -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Markus P. Kovac [mailto:markus.kovac@office4you.com] Gesendet: Montag, 28. Mai 2007 20:45 An: Klinar Klemens Betreff: Nikolaiplatz 5 / Ergänzung III & Fragebeantwortung Sehr geehrte Damen und Herren, 30.05.2007

Page 3 of 3 sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Klinar, im Anhang senden wir Ihnen die ergänzenden Informationen und Fragestellungen / Fragbeantwortungen zum Wettbewerb. Attachments: -Datei:...-- Mit freundlichen Grüßen Markus P. Kovac Geschäftsführer bauwerk.projekt.entwicklung.gmbh I Panoramagasse 16 I A-8010 Graz I FN 202218 f LG Graz I UID: ATU50845509 I Tel: +43 (316) 322 600 I Fax: +43 (316) 322 600 DW 40 I mobil: +43 (664) 101 97 38 Email: markus.kovac@office4you.com!: Diese E-Mail enthält vertrauliche und oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.!: This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e- mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail ist strictly forbidden. Projekt: NIK005 - ID: 1001186 30.05.2007

Page 1 of 1 Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausschreibungsunterlagen beinhalten keine Angaben hinsichtlich der Präsentationsunterlagen für die Jury, somit ist folgende Ergänzung erforderlich : Ergänzung zu Pkt. 5.6 & 5.7 Teil A bzw. Pkt. 6 - Teil B : Präsentationspläne für die Jurysitzung : max. 3 x A1 Hochformat. 1 Mappe A3 für den Durchlauf der Vorprüfungen Beilagen gemäß Pkt. 6 Teil B : DIN A4 Ergänzung : Die BGF Berechnung ist mit der Kennzahl versehen in einem verschlossenen Kuvert beizulegen Verfasserbrief wie gehabt Attachments: -Datei:...-- Mit freundlichen Grüßen Markus P. Kovac Geschäftsführer bauwerk.projekt.entwicklung.gmbh I Panoramagasse 16 I A-8010 Graz I FN 202218 f LG Graz I UID: ATU50845509 I Tel: +43 (316) 322 600 I Fax: +43 (316) 322 600 DW 40 I mobil: +43 (664) 101 97 38 Email: markus.kovac@office4you.com!: Diese E-Mail enthält vertrauliche und oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind, oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet.!: This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail ist strictly forbidden. Projekt: NIK005 - ID: 1001256 05.06.2007