Europa im Konfessionellen Zeitalter (ca. 1550-1650) 2. Sitzung, 27.4.2009: Das Alte Reich (1): Kaisertum, habsburgischer Vielvölkerstaat und deutsche Fürstenmacht (16. Jahrhundert) PD Dr. Stephan Laux 1
Samuel Pufendorf (1632-1694): Das Reich als Monstrum Kupferstich 17. Jh. Welche Staatsform man aber dem ganzen deutschen Reich zuschreiben soll, darüber sind sich die deutschen Schriftsteller nicht einig. [...] Es bleibt uns also nichts anderes übrig, als das deutsche Reich [...] einen irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper zu nennen, der sich im Laufe er Zeit durch die fahrlässige Gefälligkeit der Kaiser, durch den Ehrgeiz der Fürsten und durch die Machenschaften der Geistlichen aus einer regulären Monarchie zu einer so disharmonischen Staatsform entwickelt hat, daß es nicht mehr eine beschränkte Monarchie, wenngleich der äußere Schein dafür spricht, aber noch nicht eine Föderation mehrerer Staaten ist, vielmehr ein Mittelding zwischen beiden. Dieser Zustand ist die dauernde Quelle für die tödliche Krankheit und die inneren Umwälzungen des Reiches, da auf der einen Seite der Kaiser nach der Wiederherstellung der monarchischen Herrschaft, auf der anderen die Stände nach völliger Freiheit streben. 2
Das südliche Württemberg Ausschnitt 3
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation (1555) 4
Frontispiz aus: Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth Ecclesiastical and Civil, 1651. Verfasser: Thomas Hobbes (1588-1679) 5
Titulaturen des Reichs Regnum Francorum (orientalium) (Zeit Karls des Großen [ 814]) Regnum Teutonicum (ab 9. Jh.) Sacrum Imperium (ab 1157) Sacrum Imperium Romanum (erstmals 1254) Heiliges Römisches Reich (ab 1355) Heiliges Römisches Reich deutscher Nation (dauerhaft ab 1486) *** SRI Sacrum Romanum Imperium; H. Röm. Reich; HRR 6
Die Nachfolgestaaten des Reichs Karls des Großen ab 843 7
Kaiser Karl V. (1500-1558) Regentschaft: 1519-1556 8
Stammtafel der Habsburger 9
Die Familie Kaiser Maximilians I. (1459-1519) Ausschnitt: Karl von Habsburg (Karl V.) (1500-1558). 10
Das spanische und portugiesische Kolonialreich um 1600 11
Die Schlacht bei Mohács (1526) Kg. Ludwig II. von Böhmen und Ungarn (1506-29.8.1526). 12
Habsburg und die Länder der Heiligen Stephanskrone (17. Jh.) 13
Die Belagerung von Wien durch die Osmanen (1529) Ausschnitt 14
Die Wahlkapitulation Karls V. (3.7.1519) [Auszug] 4. Und in allweg sollen und wellen Wir die Teutsch Nation, das Heilig Römisch Reiche und die Churfursten, als die vordristen Gelider desselben, auch ander Fursten, Grafen, Herren und Steende bei iren hochisten Wirden, Rechten und Gerechtigkaiten, Macht und Gewalt, jeden nach seinem Stand und Wesen, beleiben lassen on Unser und meniglich Eintrag und Verhindernus und inen darzue ire Regalia, Oberkait, Freiheiten, Privilegien, Phandschaften und Gerechtigkeiten, auch Gebrauch und guete Gewonheiten, so sie bisheer gehebt oder in Ubung gewesen sein, zu Wasser und zu Lande, in gueter, bestendiger Form on all Waigerung confirmiren und bestettigen, sie auch dabei als Römischer Kunig handhaben, schutzen und schirmen, doch meniglich an seinen Rechten unschedlich. 5. Wir lassen auch zue, das sie, die gedachten sechs Churfursten, je zu Zeiten nach Vermög der Guldin Bull und irer Gelegenheit des Heiligen Reichs zu irer Notturft, auch so sie beschwerlichs Obligen haben, zusamen komen mugen, dasselb zu bedenken und zu beratslagen, daz Wir auch nit verhindern noch irren und deshalb kain Ungenad noch Widerwillen gegen inen samentlich oder sonderlich schöpfen noch entphahen, sonder Uns in dem und anderm der Guldin Bulle gemeß genediglich und unverweislich halten sollen und wellen. Quelle: Website Prof. Gerhard Koebler. http://www.koeblergerhard.de/fontes/wahlkapitulationkarlsv.htm 15
Die Institutionen des Reichs (Schematismus) 16
Der Reichstag zu Regensburg nach Mathäus Merian d.ä. (1593-1650) 17
Die Reichskreise (Schematismus) 18
Deutschland um 1547 19
Das Rheinland (1789) Ausschnitte 20
Luther auf dem Reichstag 1521 (Holzschnitt 1557) 21
Stammbaum der Konfessionen 22
Erzbischof Hermann von Wied (Ep. 1515-1546) 23
Der Augsburgische Religionsfrieden (25.9.1555) [Auszug] 15 Und damit solcher Friede auch trotz der Religionsspaltung [...] desto beständiger zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät, Uns, sowie den Kurfürsten, Fürsten, und Ständen aufgerichtet und erhalten werden möchte, so sollen die Kaiserliche Majestät, Wir, sowie die Kurfürsten, Fürsten und Stände keinen Stand des Reiches wegen der Augsburgischen Konfession, und deren Lehre, Religion und Glauben in gewaltsamer Weise überziehen, beschädigen, vergewaltigen oder auf anderem Wege wider Erkenntnis, Gewissen und Willen von dieser Augsburgischen Konfession, Glauben, Kirchengebräuchen, Ordnungen und Zeremonien, die sie aufgerichtet haben oder aufrichten werden, in ihren Fürstentümern, Ländern und Herrschaften etwas erzwingen oder durch Mandat erschweren oder verachten, sondern diese Religion, ihr liegendes und fahrendes Hab und Gut, Land, Leute, Herrschaften, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten ruhig und friedlich belassen, und es soll die strittige Religion nicht anders als durch christliche, freundliche und friedliche Mittel und Wege zu einhelligem, christlichem Verständnis und Vergleich gebracht werden. 18 [ ] Wo ein Erzbischoff, Bischoff, Prälat oder ein anderer geistliches Stands von Unser alten Religion abtretten würde, dass derselbig sein Erzbistumb, Bistumbe, Prälatur und andere Benificia, auch damit alle Frucht und Einkommen, so er davon gehabt, alsbald ohn einige Verwiderung und 24 Verzug, jedoch seinen Ehren ohnnachteilig, verlassen [...]
cuius regio, eius religio Wem das Land gehört, der bestimmt die Religion Joachim Stephani (1544-1621) Zitat aus: Institutiones iuris canonici, Frankfurt 1604 Epitaph Stephanis in der Greifswalder Domkirche 25
Gebhard Truchsess (Ep. 1577-1582) und Agnes von Mansfeld (1551-1637) 26
Die Reformation um 1547 27
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation (1555) 28
Europa im Konfessionellen Zeitalter (ca. 1550-1650) 3. Sitzung, 5.5.2009 Frankreich (1): Das Zeitalter der Hugenottenkriege (ab 1547 / 1562-1598) PD Dr. Stephan Laux 29