KREISTAG KREIS WEIMARER LAND

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Transkript:

KREISTAG KREIS WEIMARER LAND BESCHLUSS-VORLAGE 3/2016 vom 05.01.2016 X öffentlich nichtöffentlich Die Öffentlichkeit des Beschlusses wird hergestellt: Ja Nein Beratungsfolge Termin Ein Fur Geg Ent Bemerkungen Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss 02 02 2016 5 1 Kreistag 18 02 2016 X Betreff: Richtlinie des Kreises Weimarer Land über die Gewährung von Zuwendungen zur Forderung der freien Kulturarbeit und Der Kreistag beschließt Beschluss- Nummer: 112-IX/2016 1 die Richtlinie des Kreises Weimarer Land über die Gewährung von Zuwendungen zur Forderung der freien Kulturarbeit und (Anlage) und 2 die Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr 56-IV/1994 vom 07 12 1994 (Richtlinie zur freien Kulturarbeit) Anlage Richtlinie des Kreises Weimarer Land über die Gewährung von Zuwendungen zur Forderung der freien Kulturarbeit und vom 05 01 2016 Munchberg Landrat KS,

Anlage zum Beschluss Nr 112-IX/2016 Kreis Weimarer Land Apolda, den 18 02 2016 Richtlinie des Kreises Weimarer Land über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit und für kulturelle Vorhaben 1. Zuwendungszweck Der Kreis Weimarer Land gewahrt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen fur kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben Er fordert kulturelle Initiativen, Vereine, Gruppen, Kunstler sowie sonstige Kulturträger 2. Rechtsgrundlage Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht Der Kreis Weimarer Land als Bewilligungsbehorde entscheidet auf Grundlage seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfugbaren Haushaltsmittel 3. Gegenstand der Förderung 3 1 Zuwendungen können gewahrt werden fur Projekte, Maßnahmen und Initiativen in den Bereichen Musik, Kunst, Kultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege (1) Projektforderung - Forderung von Vereinen, Gruppen und Initiativen Die Forderung konzentriert sich auf öffentliche Programme und innovative Projekte im Kreis Weimarer Land, die das ortsbezogene Kulturangebot erganzen, erweitern oder anregen Kulturtragende Vereine, Gruppen und Initiativen aus dem Amateurbereich von Kunst und Kultur des Kreises Weimarer Land bilden in ihrer Vielfalt die Basis dezentraler aktiver Kulturarbeit Eine anteilige Finanzierung durch den Kreis Weimarer Land kann zur Teilnahme an Veranstaltungen mit Offentlichkeitsrelevanz beitragen (2) Einzelfallentscheidungen bei der Projektforderung Diese fallbezogene Forderung konzentriert sich auf die Antragsstellungen mit einem Zuschuss über 500,00 und wird nach Empfehlung durch den Btldungs-, Kultur- und Sportausschuss, dem Landrat des Kreises Weimarer Land zur Entscheidung vorgelegt (3) Des Weiteren können Zuschüsse fur notwendige investive Maßnahmen gewahrt werden (Tonanlagen, Requisiten, Ausstellungstechnik, Reparaturen etc) (4) Unterstützung und Forderung von Veremsgrundungen

2 (5) Unterstützung von Vereinsjubilaen als Anerkennung langjähriger Vereinsarbeit Der Kreis Weimarer Land gewahrt kulturtragenden Vereinen ab ihrem 25- jahngen Bestehen zu Jubiläen eine einmalige Zuwendung auf Antrag 3 2 Nicht gefordert werden Maßnahmen mit rein religiösen, weltanschaulichen, politischen und gewerkschaftlichen Inhalten Gleiches gilt für Vereinsgaststatten, Stadtteil- und Straßenfeste Weiterhin nicht bezuschusst werden laufende Betriebskosten In Ausnahmefallen entscheidet der Landrat des Kreises Weimarer Land über mögliche Antragsstellungen 4. Zuwendungsempfänger Als Zuwendungsempfanger kommen in Betracht. gemeinnutzige Vereine, Einrichtungen und Organisationen, die ihren Sitz im Kreis Weimarer Land haben und allen Einwohnern offen stehen Kommunen des Landkreises Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen, die forderwurdige Projekte und Veranstaltungen organisieren und im Kreis Weimarer Land durchfuhren In Ausnahmefallen werden Antrage von Zuwendungsempfangern mit Sitz außerhalb des Kreises Weimarer Land, mit der Empfehlung des Bildungs-, Kultur- und Sportausschusses und der Entscheidung durch den Landrat des Kreises Weimarer Land, gewahrt Dabei müssen das beantragte Vorhaben und der Veranstaltungsort im Kreis Weimarer Land liegen bzw eine besondere überregionale Bedeutung fur die Gesamtregion haben. 5. Zuwendungsvoraussetzung Der Antragsteller weist bei Antragen nach 3 11 bis 3 1 3 den finanziellen Bedarf fur die Maßnahme, die Eigenbeteiligung sowie weitere Finanzierungsquellen nach Eine Forderung ist grundsätzlich nur möglich bei Ausnutzung aller Fordermoghchkeiten des privaten und kommunalen Bereiches Fordermittel werden nur zu den unbedingt erforderlichen Ausgaben bewilligt Mittel dieser Richtlinie sind nachrangig einzusetzen Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein Der Antragsteller hat einen Kosten- und Fmanzierungsplan vorzulegen. Dieser muss eine Übersicht der zuwendungsfahigen Einnahmen und Ausgaben enthalten Das sind die Gelder, die erst durch das Projekt ausgelost werden und ohne das Projekt nicht entstehen würden Für den Fall einer Prüfung sind dem Kreis Weimarer Land die jeweiligen Belege vorzuweisen Im Fmanzierungsplan hat der Zuwendungsempfanger nachzuweisen, dass er in der Regel einen 10 % -igen Anteil an Eigenmitteln an den zuwendungsfahigen Ausgaben erbringt. Unbare Eigenleistungen sind als solche auszuweisen und werden als Eigenmittel gewertet Dabei können fur die Arbeitsstunde 8,50 anerkannt werden. Bei der Unterstützung nach 3 14 und 3 1 5 sind Dokumente vorzulegen, die die Gründung eines eingetragenen Vereins beweisen Andere prufbare Formen der Zusammenarbeit sollen angerechnet werden Der Zuschussempfanger ist verpflichtet, in angemessener Form ggf in der Öffentlichkeit auf die Forderung des Kreises Weimarer Land aufmerksam zu machen

3 6. Art und Höhe der Zuwendung Die Forderung wird im Rahmen der zur Verfugung stehenden Haushaltsmittel in Form einer zweckgebundenen Projektforderung als nicht ruckzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfahigen Ausgaben in Form einer Anteilsfinanzierung gewahrt Die Zuwendung ist abhangig vom Forderzweck und betragt «gemäß 3 1 1 bis 3 1 3 bis zu 30 v H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Uber die Gewährung von Zuschüssen bis zu 500,00 je Einzelmaßnahme entscheidet der Amtsieiter fur Wirtschaftsforderung und Kulturpflege Bei einer Zuschusshohe über 500,00 sind die entsprechenden Antrage nach Empfehlung durch den Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss, dem Landrat des Kreises Weimarer Land zur Entscheidung vorzulegen» gemäß 3 1 4 höchstens 100,00 gemäß 3 1.5. 25 Jahre 50,00 50 Jahre 75,00 75 Jahre 100,00 100 Jahre 125,00 7. Verfahren Der Forderantrag ist im Internet unter www.weimarerland de/landratsamt/index erhältlich Er ist schriftlich per Post, Fax oder via DE-Mail (entscheidend ist der Posteingang) fur das Folgejahr beim Landratsamt Weimarer Land, AmtfürWirtschaftsforderung und Kulturpflege, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bis zum 31 10. einzureichen. Formfreie Antrage per E-Mail können aufgrund der fehlenden rechtkraftigen Unterschrift nicht zugelassen werden Spater eingereichte Antrage können erst bearbeitet werden, wenn über die fristgerecht vorliegenden Zuwendungsantrage entschieden wurde und danach noch Haushaltsmittel zur Verfugung stehen Die Antragsunterlagen sind bis zur endgültigen Bewilligung der Zuwendung laufend zu aktualisieren und zu vervollständigen Anträge müssen folgende Angaben als Anlagen enthalten Name des Antragstellers ausfuhrliche inhaltliche Beschreibung des Projektes inkl Darstellung des öffentlichen Interesses, Angaben des Veranstaltungsortes und Durchführungszeitraumes «Kosten- und Finanzierungsplan mit allen voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben fur das Vorhaben sowie detaillierten Angaben über einen angemessenen Eigenanteil und Leistungen Dritter sofern zutreffend, Nachweis der Vereinseintragung sowie die Vereinssatzung und einen gültigen Freistellungsbescheid von der Umsatzsteuer Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid durch das Amt fur Wirtschaftsforderung und Kulturpflege In der Regel erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erst nach Vorlage und Anerkennung des Verwendungsnachweises In dringenden Ausnahmefällen können die Mittel auch nach Maßgabe des Bescheides ausgereicht werden Geschieht dies, müssen die abgerufenen

4 Mittel innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt verbraucht werden Wenn der Nachweis über die Verwendung der Mittel nicht erfolgt, sind diese umgehend zurückzuzahlen Ermäßigen sich nach der Bewilligung die im Fmanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben, erhohen sich die Deckungsmittel oder treten neue Einnahmen hinzu, ist der Zuwendungsgeber unverzüglich schriftlich nach Bekanntwerden zu informieren In diesem Fall behalt sich der Zuwendungsgeber vor, die Hohe der Zuwendung zu andern oder sie zurückzufordern Dies geschieht durch einen Anderungsbescheid oder einen Widerrufsbescheid Die Bewertung der Antrage orientiert sich an folgenden Grundsätzen Schwerpunktmäßig werden Projekte mit nationaler und regionaler Ausstrahlung gefordert, Forderung ganzjährig kontinuierlich tatiger Vereine, nach kulturpolitischer Stellung, «Sicherung der Gesamtfinanzierung, Ausschopfung von Fordermoglichkeiten Dritter, angemessene Eigenmittel und Eigenleistungen, Bewertung der Arbeit des Antragstellers in der Vergangenheit, Einschätzung des besonderen Charakters des Vorhabens 8. Verwendungsnachweis Die Verwendung der Zuwendung ist, soweit im Zuwendungsbescheid nicht ausdrucklich anders bestimmt, dem Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege des Kreises Weimarer Land innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch bis zum 15 11 eines Jahres nachzuweisen In Ausnahmefallen und bei ausreichender sachlicher Begründung kann der Verwendungsnachweis auch nach Ablauf der regulären Frist nachgewiesen werden Dies hat schriftlich zu erfolgen und wird durch das Amt fur Wirtschaftsforderung und Kulturpflege geprüft Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, gegebenenfalls ergänzt durch eine Teilnehmerliste, einem zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben, einer Finanzierungsubersicht sowie Kopien der Ongmalbelege Weiterhin behalt sich das Amt fur Wirtschaftsförderung und Kulturpflege bei Bedarf vor, die Ongmalbelege einzusehen. Die nach dem Forderzweck 3 14. und 3 1 5 gewahrte Zuwendung muss nicht nachgewiesen werden Der Zuwendungsempfänger muss die Gewahr für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie deren ordnungsgemäße Abrechnung bestimmungsgemäß nachweisen Im Sachbericht sind die Verwendungen sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen Der Zuwendungsempfanger hat darauf einzugehen, inwieweit er die im Zuwendungsbescheid genannten Ziele erreicht hat, welche Mangel aufgetreten sind, welche Ursachen diese haben und welche Schlussfolgerung daraus gezogen werden Im zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt, entsprechend der Gliederung des eingereichten Finanzierungsplans, auszuweisen.

5 9. Rückzahlung der Zuwendung Die Zuwendung ist rückzuzahlen, soweit der Bewilligungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere 48, 49 ThurVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam oder mit Wirkung fur die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird Die Zuwendung wird nicht ausgezahlt bzw muss ruckerstattet werden, wenn sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, nicht oder nicht mehr fur den vorgesehenen Zweck verwendet wird oder der Verwendungsnachweis nicht fristgemäß vorgelegt wird Weisen die Gesamtkosten eine Abweichung von maximal 20% zur Antragsstellung auf, so muss der bezuschusste Betrag nicht zurückgezahlt werden 10. Prüfungsrecht Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, dem Kreis Weimarer Land, Amt fur Wirtschaftsforderung und Kulturpflege über die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung Auskunft zu erteilen und insoweit Einblick in die entsprechenden Geschäftsunterlagen einschließlich der zugehörigen Belege zu gewahren Münchberg Landrat