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zu 11 Abs. 2 Anmeldung und Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen

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Transkript:

Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems Engineering Version 16.2

31 Abkürzungen, Bezeichnungen Besonderer Teil 1. Abschnitt Allgemeine Regelungen In den Studien- und Prüfungsplänen der Studiengänge der Studiengänge werden Abkürzungen und Bezeichnungen einheitlich verwendet, wie sie in den folgenden Absätzen beschrieben sind. Allgemeine Abkürzungen: Sem SWS ECTS Semester Semesterwochenstunden European Credit Transfer System M Modul MT PM WPM Modulteil (entspricht einer Lehrveranstaltung) Pflichtmodul Wahlpflichtmodul EN Englischsprachige Veranstaltung Lehrveranstaltungsarten : V S Ü P Pj E X Vorlesung Seminar Übung Praktikum Projekt Exkursion Veranstaltungsart ist abhängig von der gewählten Veranstaltung (Dies betrifft nur Wahlpflichtmodule) Prüfungsarten: Kx Mx R Ha La Pr Ma X Klausur (x Dauer in Minuten) Mündliche Prüfung (x Dauer in Minuten) Referat Hausarbeit Laborarbeit Praktische Arbeit Master-Thesis Prüfungsmodus ist abhängig von der gewählten Veranstaltung (Dies betrifft nur Wahlpflichtmodule) B 1

Erläuterung zur Darstellung von Prüfungen in den Tabellen bei denen mehrere Prüfungsleistungen zugeordnet sind Modulteilen, Beispiel 1: Laborarbeit und Referat als zwei Teilleistungen, die zu einer Note führen (Benotete Beurteilung bzw. Bestanden / Nicht bestanden). Es handelt sich um eine Modulteilprüfung. Formulierung: (La + R) (Gewichtung x) Die Modulteilprüfung ist bestanden, wenn beide Teilleistungen sind. Eine gegenseitige Verrechnung ist hier prinzipiell zulässig. gemeinsam erbracht Beispiel 2: Laborarbeit und Referat als zwei Teilleistungen, die zu zwei Noten führen (jeweils benotete Beurteilung bzw. Bestanden / Nicht bestanden). Es handelt sich um zwei Modulteilprüfungen. Formulierung: La (Gewichtung x), R (Gewichtung x) Die Modulteilprüfung ist bestanden, wenn jede der beiden Teilleistungen einzeln erbracht ist. Eine gegenseitige Verrechnung ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig. B 2

2. Abschnitt Einzelregelungen der Studiengänge hier: 35 Studiengang Systems Engineering Der Studiengang umfasst zwei Vertiefungsrichtungen: Advanced Computing und Industrie 4.0. Besonderheiten dazu siehe: zu 2 Abs. 3 Wahlpflichtmodule, A) Systems Engineering Advanced Computing, B) Systems Engineering Industrie 4.0 und Tabellenteil. zu 2 Abs. 3 Wahlpflichtmodule A) Systems Engineering Advanced Computing Im ersten und zweiten Semester haben die Studierenden Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 20 ECTS und mindestens 16 SWS auszuwählen und die für die ausgewählten Lehrveranstaltungen angegebenen unbenoteten und benoteten Modulteilprüfungen zu erbringen. Die Wahlpflichtmodule sind aus einer Liste SE-WPM- Katalog auszuwählen. Im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS) je Semester können Wahlpflichtmodule auch aus der Liste SE-WPM-Katalog Industrie 4.0 gewählt werden. Die Listen werden vor Beginn jeden Semesters bekannt gegeben. Die Wahlpflichtmodule werden in der Regel einmal jährlich angeboten. Geeignete Lehrveranstaltungen anderer Masterstudiengänge der Hochschule können auf schriftlichen Antrag als Wahlpflichtveranstaltungen genehmigt werden. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss. B) Systems Engineering Industrie 4.0 Im ersten und zweiten Semester haben die Studierenden Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 10 ECTS und mindestens 8 SWS auszuwählen und die für die ausgewählten Lehrveranstaltungen angegebenen unbenoteten und benoteten Modulteilprüfungen zu erbringen. Die Wahlpflichtmodule im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS) je Semester sind zwingend aus einer Liste SE-WPM-Katalog Industrie 4.0 auszuwählen. Im Umfang von 2 SWS (2,5 ECTS) je Semester können Wahlpflichtmodule auch aus der Liste SE-WPM-Katalog gewählt werden. D i e L i s t e n w e r d e n vor Beginn jeden Semesters bekannt gegeben. Die Wahlpflichtmodule werden in der Regel einmal jährlich angeboten. Geeignete Lehrveranstaltungen anderer Masterstudiengänge der Hochschule können auf schriftlichen Antrag als Wahlpflichtveranstaltungen genehmigt werden. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss. zu 4 Abs. 2 ECTS-Punkte und Lernumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt mindestens 48 SWS in 13 (SE Industrie 4.0: 15) Modulen (einschließlich der Master-Thesis, der mündlichen Masterprüfung und des Kolloquiums). Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich (einschließlich der Master-Thesis, der mündlichen Masterprüfung und des Kolloquiums) beträgt 90 ECTS-Punkte. Das Studium umfasst im Pflichtbereich 18 (SE Industrie 4.0: 20) benotete Modulteilprüfungen einschließlich der Master Thesis und der mündlichen Masterprüfung. Die Anzahl der benoteten Modulteilprüfungen im Wahlpflichtbereich ergibt sich entsprechend der Auswahl der Lehrveranstaltungen. zu 5 Lehr- und Prüfungssprachen, Lehr- und Lernformen Lehrveranstaltungen, die ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden, sind im Studien- und Prüfungsplan mit EN gekennzeichnet. In diesen Fällen können die Prüfungen auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Der Prüfer gibt zu Beginn des Semesters die Prüfungssprache bekannt. B-SE 3

zu 11 Abs. 2 Anmeldung und Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen, die über die im Allgemeinen Teil dieser Studienund Prüfungsordnung festgelegten hinausgehen. zu 12 Abs. 1 Prüfungsarten Die für den Nachweis einer Modul- bzw. Modulteilprüfung geforderte Prüfungsart ist im Studien- und Prüfungsplan festgelegt. zu 21 Master-Thesis Die Master-Thesis besteht aus der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit. Abs. 1 Die Master-Thesis wird im 3. Semester angefertigt. Abs. 5 Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt sechs Monate. Darüber hinaus gelten die Regelungen nach 21 der Studien- und Prüfungsordnung. zu 22 Verteidigung der Master-Thesis Abs. 1 Im Studiengang Systems Engineering findet keine Verteidigung der Master-Thesis statt. zu 23 Mündliche Masterprüfung Abs. 1 Gegenstand der mündlichen Prüfung ist Inhalt und Umfeld der Master Thesis. Die Dauer der Prüfung beträgt 20 Minuten. Sie kann erst abgelegt werden, wenn die Master - Thesis weitgehend fertig gestellt ist. Die Terminfestsetzung erfolgt im Einvernehmen mit den Prüfern. zu 26 Abs. 1 Mastergrad und Urkunde Es wird der Abschlussgrad Master of Engineering (abgekürzt: M.Eng.) vergeben. Der Mastergrad in den ingenieurwissenschaftlichen, technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtungen berechtigt nach dem Ingenieurgesetz des Landes Baden-Württemberg zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin allein oder in einer Wortverbindung. zu 31 Abkürzungen, Bezeichnungen Die im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung aufgeführten Abkürzungen und Bezeichnungen werden wie folgt ergänzt: Lehrveranstaltungsarten: S Seminar Prüfungsarten: Rx Referat (x Dauer in Minuten) Kolloquium Das Kolloquium ist Teil der Masterprüfung. Es ist hochschulöffentlich, die Studierenden stellen dort ihre Master Thesis (Leistungsnachweis: Rx) vor. Die Terminfestlegung für das Referat erfolgt im Einvernehmen mit den Prüfern. Die Dauer des Referats beträgt 30 Minuten. Der Studierende erläutert darin seine Master Thesis und begründet Vorgehensweise, Methoden und Lösungsweg. B-SE 4

C. Schlussbestimmungen 39 Inkrafttreten Diese Änderung der Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Wintersemester 2016/17. Sigmaringen, tt. Monat 2016 Dr. Inge Mühldorfer Rektorin der Hochschule Albstadt-Sigmaringen C 1

Studienplan Systems Engineering, Advanced Computing, M.Eng. Prüfungsplan Systems Engineering, Advanced Computing, M.Eng. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Modulprüfung / Modulteilprüfung Modul- M MT SWS/ ECTS vorausges. Prüfung- Benotet Unbenotet nummer Bezeichnung Art Art MT 1 2 3 4 5 6 7 Sem. Punkte Modulteil- Nr. (gem. Modul- prüfung Art Art beschreibung) (Nummer) (Gewicht) 51000 Eingebettete Systeme PM 4 5 51010 Eingebettete Systeme V, Ü 2 1 2,5 K 90 (5) 51020 Praktikum Eingebettete Systeme P 2 1 2,5 La 51500 Big Data PM 4 5 51510 Big Data V, Ü 2 1 2,5 K 90 (5) 51520 Praktikum Big Data P 2 1 2,5 La 52000 Virtuelle Modellierung PM 4 5 52010 Virtuelle Modellierung V, Ü 2 1 2,5 K 60 (2,5) 52020 Projekt Virtuelle Modellierung Pj 2 1 2,5 (Ha + R) (2,5) 52500 Steuerung von Cyber Physical Systems PM 4 5 52510 Steuerung von Cyber Physical Systems V, Ü 3 1 3,5 K 90 (5) 52520 Praktikum Steuerung von Cyber Physical Systems P 1 1 1,5 La 53000 Wahlpflichtmodul 1a (WPM 1a) WPM 4 5 Module aus SE-WPM-Katalog (extra Liste) X 4 1 5 X X 53100 Wahlpflichtmodul 1b (WPM 1b) WPM 4 5 Module aus SE-WPM-Katalog (extra Liste) X 4 1 5 X X Zwischensumme 1. Semester 24 30 53500 Theoret. Informatik u. Künstl. Intelligenz PM 4 5 53510 Sprachen und Automaten V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 53520 Mustererkennung V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 54000 IT-Sicherheit PM 4 5 54010 IT-Sicherheit V,Ü 2 2 2,5 K 90 (5) 54020 Praktikum IT-Sicherheit P 2 2 2,5 La 54500 Elektronik PM 4 5 54510 Chipdesign V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 54520 Sensoren und Aktoren V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 55000 Security und Internet der Dinge PM 4 5 55010 Security und Internet der Dinge V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 55020 Projekt Security und Internet der Dinge Pj 2 2 2,5 (Ha + R) (2,5) 55500 Wahlpflichtmodul 2a (WPM 2a) WPM 4 5 Module aus SE-WPM-Katalog (s. Semesteraushang) X 4 2 5 X X 55600 Wahlpflichtmodul 2b (WPM 2b) WPM 4 5 Module aus SE-WPM-Katalog (s. Semesteraushang) X 4 2 5 X X Zwischensumme 2. Semester 24 30 61000 Master - Thesis PM 30 61010 Master - Thesis 3 25 Ma (25) 61020 Mündliche Masterprüfung S 3 2,5 M 20 (5) 61030 Kolloquium S 3 2,5 R 30 Zwischensumme 3. Semester 30

Studienplan Systems Engineering, Industrie 4.0, M.Eng. Prüfungsplan Systems Engineering, Industrie 4.0, M.Eng. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Modulprüfung / Modulteilprüfung Modul- M MT SWS/ ECTS vorausges. Prüfung- Benotet Unbenotet nummer Bezeichnung Art Art MT 1 2 3 4 5 6 7 Sem. Punkte Modulteil- Nr. gem. Modul- prüfung Art Art beschreibung (Nummer) (Gewicht) 51000 Eingebettete Systeme PM 4 5 51010 Eingebettete Systeme V, Ü 2 1 2,5 K 90 (5) 51020 Praktikum Eingebettete Systeme P 2 1 2,5 La 51500 Big Data PM 4 5 51510 Big Data V, Ü 2 1 2,5 K 90 (5) 51520 Praktikum Big Data P 2 1 2,5 La 52000 Virtuelle Modellierung PM 4 5 52010 Virtuelle Modellierung V, Ü 2 1 2,5 K 60 (2,5) 52020 Projekt Virtuelle Modellierung Pj 2 1 2,5 (Ha + R) (2,5) 52500 Steuerung von Cyber Physical Systems PM 4 5 52510 Steuerung von Cyber Physical Systems V, Ü 3 1 3,5 K 90 (5) 52520 Praktikum Steuerung von Cyber Physical Systems P 1 1 1,5 La (52600) Einführung Industrie 4.0 PM 4 5 (52610) Einführung Industrie 4.0 V 4 5 K 90 (5) (53200) Wahlpflichtmodul 1a Industrie 4.0 (WPM 1a I4.0) WPM 2 2,5 Module aus SE-WPM-Katalog Industrie 4.0 (Sem.aush.) X 2 1 2,5 X X 53300 Wahlpflichtmodul 1b (WPM 1b) WPM 2 2,5 Module aus SE-WPM-Katalog (s. Semesteraushang) X 2 1 2,5 X X Zwischensumme 1. Semester 24 30 53500 Theoret. Informatik u. Künstl. Intelligenz PM 4 5 53510 Sprachen und Automaten V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 53520 Mustererkennung V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 54000 IT-Sicherheit PM 4 5 54010 IT-Sicherheit V,Ü 2 2 2,5 K 90 (5) 54020 Praktikum IT-Sicherheit P 2 2 2,5 La 54500 Elektronik PM 4 5 54510 Chipdesign V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 54520 Sensoren und Aktoren V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 55000 Security und Internet der Dinge PM 4 5 55010 Security und Internet der Dinge V, Ü 2 2 2,5 K 60 (2,5) 55020 Projekt Security und Internet der Dinge Pj 2 2 2,5 (Ha + R) (2,5) (55100) Projekt Industrie 4.0 PM 4 5 (55110) Projekt Industrie 4.0 S, Ü 4 5 (Ha + R) (5) (55700) Wahlpflichtmodul 2a Industrie 4.0 (WPM 2a I4.0) WPM 2 2,5 Module aus SE-WPM-Katalog Industrie 4.0 (Sem.aush.) X 2 1 2,5 X X 55800 Wahlpflichtmodul 2b (WPM 2b) WPM 2 2,5 Module aus SE-WPM-Katalog (s. Semesteraushang) X 2 1 2,5 X X Zwischensumme 2. Semester 24 30 61000 Master - Thesis PM 30 61010 Master - Thesis 3 25 Ma (25) 61020 Mündliche Masterprüfung S 3 2,5 M 20 (5) 61030 Kolloquium S 3 2,5 R 30 Zwischensumme 3. Semester 30