Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

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Transkript:

Evaluations- und Erfahrungsbericht für das Jahr 2012 Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Herausgeberin Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Telefon: 0228 99 6845 2550 Telefax: 0228 6845 3040 E-Mail: nachhaltigkeit@ble.de Internet: www.ble.de Redaktion Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 221 - Grundsatzangelegenheiten der Gruppe 22, Anerkennungs- und Akkreditierungsfragen, Kontrollverfahren Bioenergie Der Evaluations- und Erfahrungsbericht ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil des Evaluations- und Erfahrungsberichtes darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung reproduziert, übersetzt oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Gestaltung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Foto/Bildnachweis Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bildarchiv des Bundesprogramms Ökologischer Landbau Bild der Titelseite: Fotolia.com 2. überarbeitete Auflage Stand 26.09.2013 Seite 2 von 63

Vorwort...4 I. Allgemeines...5 1. Einführung...5 2. Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse aus dem Jahr 2012...6 3. Methodik...7 II. Zuständigkeiten der BLE...9 III. Zertifizierungssysteme, freiwillige Regelungen und nationale Systeme anderer Staaten... 11 1. Von der BLE anerkannte Zertifizierungssysteme nach 33 Nummer 1 und 2 BioSt- NachV bzw. Biokraft-NachV... 11 2. Freiwillige Regelungen nach 32 Nummer 3 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV... 12 3. Nationale Systeme anderer Mitgliedstaaten... 12 4. Wirtschaftsteilnehmer... 13 IV. Zertifizierungsstellen... 24 1. Zertifizierungen und freiwillige Kontrollen im Rahmen der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme... 26 2. Zertifizierungen und freiwillige Kontrollen im Rahmen der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen... 29 V. Übermittlung der Daten zur Nachhaltigkeit an die staatliche Datenbank Nabisy... 30 1. Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits-Teilnachweise... 31 2. Energiegehalte aus Nachhaltigkeitsnachweisen... 34 3. Export der nachhaltigen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe in andere Staaten... 46 4. Nachhaltigkeits-Teilnachweise... 47 5. Verwendung der Biomasse... 48 6. Treibhausgasemissionen und Einsparpotenzial aus Nachhaltigkeitsnachweisen... 54 VI. Anlagenregister...60 VII. Schlussfolgerungen und Ausblick...63 Seite 3 von 63

I. Allgemeines 1. Einführung Am 05.06.2009 wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist es unter anderem, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen innerhalb der EU zu steigern, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Jeder Mitgliedstaat hat auf nationaler Ebene Maßnahmen zu treffen und geeignete Instrumente zu entwickeln, um die vorgegebenen Ziele oder darüber hinausgehende nationale Ziele zu erreichen. Die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie kann nach Mitteilung 2010/C 160/01 der Kommission folgendermaßen erfolgen: 1. durch nationale Systeme, 2. durch Anwendung einer freiwilligen Regelung, die von der Kommission zu diesem Zweck anerkannt wurde, oder 3. durch Einhaltung der Bestimmungen einer bilateralen oder multilateralen Übereinkunft der Europäischen Union mit Drittländern, die von der Kommission zu diesem Zweck anerkannt wurde. Die Bundesregierung hat am 04.08.2010 den Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energie beschlossen. Am 28.09.2010 veröffentlichte die Bundesregierung darüber hinaus gehend ihr Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Die in Artikel 27 Absatz 1 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geforderte Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten in nationales Recht bis zum 05.12.2010 erfolgte durch Veröffentlichung der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung vom 23.07.2009 (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30.09.2009 (Biokraft-NachV) im Bundesgesetzblatt. Diese Nachhaltigkeitsverordnungen setzen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie um und stellen einen Teil der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes und des Energiekonzeptes der Bundesregierung dar. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2012 die Durchführungsbeschlüsse zur Anerkennung von 6 freiwilligen Regelungen für den Bereich der Erneuerbare- Energien-Richtlinie veröffentlicht. Im Jahr 2011 hatte sie bereits 7 freiwillige Regelungen anerkannt. Diese freiwilligen Regelungen sind seitdem neben den durch die BLE anerkannten Zertifizierungssystemen sowie nationalen Systemen anderer Mitgliedstaaten im Bereich Nachhaltige Biomasseherstellung tätig. Seite 5 von 63

2. Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse aus dem Jahr 2012 Es lassen sich folgende wichtige Ergebnisse aus dem Jahr 2012 zusammenfassen: Zum Stichtag 31.12.2012 sind 2 Zertifizierungssysteme und 26 Zertifizierungsstellen durch die BLE anerkannt. Die Kommission hat bis Ende 2012 insgesamt 13 freiwillige Regelungen zugelassen. Weltweit wurden durch die von der BLE anerkannten Zertifizierungsstellen 1.259 Betriebe im Jahr 2012 zertifiziert. Im Jahr 2012 wurden in Nabisy 13.119 Nachhaltigkeitsnachweise für Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe mit einem Gesamtenergiegehalt von 268.676.226.624 MJ erfasst. Vom Gesamtenergiegehalt ausgehend ist mit knapp 53 % Biodiesel, neben Bioethanol, das wichtigste Biomasseerzeugnis. Der wichtigste Ausgangsstoff für die Biodieselherstellung ist, wie im vergangenen Jahr mit knapp 63 % der Raps. Der wichtigste Ausgangsstoff für die Bioethanolherstellung ist Mais mit rund 48 %. Im Gegensatz zum letzten Jahr stammt nur noch ungefähr ein Drittel dieses Maises aus den USA. Der Anteil des auf Konten anderer Staaten ausgebuchten Energiegehaltes beträgt 20,41 % vom Gesamtenergiegehalt, der in Nabisy für das Jahr 2012 hinterlegt ist. 33 % der nachhaltigen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe, die für 2012 in Nabisy erfasst sind und Angaben zum Anbauland enthalten, sind aus Rohstoffen hergestellt, die in Deutschland angebaut wurden. Die Gesamteinsparung der Treibhausgasemissionen beträgt für das Jahr 2012 10.179.314 tco 2eq bei einem zugrunde gelegten Energiegehalt von 227.159.713.783 MJ. Seite 6 von 63

3. Methodik Der hier vorliegende Evaluations- und Erfahrungsbericht beschreibt die bestehenden Prozesse und Maßnahmen und analysiert die der BLE vorliegenden Daten. Hierbei werden auch die für die Umsetzung in Deutschland relevanten Sachverhalte, wie z.b. die Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG in anderen Mitgliedstaaten und die Anerkennung von freiwilligen Regelungen durch die Europäische Kommission mit einbezogen. Die Ergebnisse der Analyse werden unter verschiedenen Blickwinkeln dargestellt, verglichen, erläutert und bewertet. Die Evaluation beschränkt sich auf die der BLE vorliegenden Daten, die der BLE im Rahmen ihrer Funktion als zuständige Behörde nach 66 Biokraft- NachV bzw. 74 BioSt-NachV übermittelt werden. Die Auswertung umfasst ausschließlich belastbare Daten. Seit dem 01.01.2011 sind die beiden nationalen Verordnungen BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV ohne Einschränkungen anzuwenden. Damit steht als Datenzeitraum das gesamte Kalenderjahr 2011 und das Kalenderjahr 2012 zur Verfügung. Die Daten des Kalenderjahres 2012 werden, sofern möglich, mit den aus 2011 vorliegenden Zahlen verglichen, die die Basis für den Evaluations- und Erfahrungsbericht 2011 darstellten. Dabei dienen die Daten aus dem vergangenen Jahr als Ausgangsbasis und Vergleichswert für die für das Jahr 2012 erhobenen Daten. Die folgenden Darstellungen lassen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Teilnehmerzahl einzelner freiwilliger Regelungen bzw. nationaler Systeme anderer Mitgliedstaaten zu. Die dazu notwendigen Daten werden organisiert erhoben und systematisch dokumentiert. Mit der hier durchgeführten Evaluation soll die Basis für Optimierungsprozesse geschaffen werden. Soweit dies anhand der vorliegenden Daten möglich ist, soll die Evaluation darüber hinaus die Maßnahme auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Wirtschaftsteilnehmer, die mehrere Funktionen haben und z.b. sowohl Lieferant als auch Schnittstelle sind und auch in beiden Funktionen separat tätig sind, sind in den nachfolgenden Darstellungen mehrfach aufgeführt. Seite 7 von 63

Als zu erreichende Ziele im Hinblick auf die Messung der Wirkung werden die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung in Deutschland im Kraftstoffbereich und in der Stromherstellung, die Senkung der Treibhausgasemissionen durch den Einsatz nachhaltiger Biomasse und die Entwicklung effizienterer Verfahren und Ausgangsstoffe für die Energieherstellung aus Biomasse betrachtet und im Rahmen der BioSt-NachV sowie Biokraft-NachV die Veränderungen analysiert, die im jeweiligen Kalenderjahr erfolgen. Konkret werden u. a. die Bereiche Effektivität der Nachhaltigkeitsverordnungen in Bezug auf die genannten Ziele und Optimierung der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, analysiert. Für die Ermittlung, Messung und Bewertung der Daten werden geeignete Methoden gewählt werden. Vorrangig steht der Sachstand zum 31.12.2012 und die Entwicklung der Umsetzung der Maßnahme im Zeitverlauf (jährlich) bezogen auf die Ausgangswerte in Form eines statistischen Vergleichs im Mittelpunkt. Sofern möglich, erfolgen aus dem jährlichen Vergleich Bewertungen und Schlussfolgerungen werden gezogen. In Verbindung damit werden auch die Kontrollmaßnahmen der BLE bzw. Verwaltungsabläufe analysiert, bewertet und optimiert. Seite 8 von 63

II. Zuständigkeiten der BLE Die BLE ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im gesetzlich geregelten Bereich der Nachhaltigkeitsverordnungen. Sie ist zudem neben der Bundesfinanzverwaltung für die Umsetzung der Sechsundreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) zuständig. Die BLE ist im Einzelnen unter anderem zuständig für im Biokraftstoffbereich - das Bereitstellen von Daten für die Biokraftstoffquotenstelle und die Hauptzollämter, die für die Anrechnung von Biokraftstoffen auf die Biokraftstoffquote oder eine Steuerentlastung erforderlich sind, im Biostrombereich - das Bereitstellen von Daten für die Netzbetreiber, die für die Vergütung und den Nawaro-Bonus der Anlagenbetreiber notwendig sind, im Biostrombereich - das Führen eines Registers aller Anlagen, die flüssige Biobrennstoffe verstromen, die Verwaltung von Daten zur Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen bzw. flüssiger Biomasse über die webbasierte staatliche Datenbank Nachhaltige Biomasse- System (Nabisy) und die Ausstellung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen auf Antrag der Wirtschaftsbeteiligten, die Evaluierung der Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare- Energien-Richtlinie in Deutschland und die jährliche Erstellung eines Erfahrungsbericht für die Bundesregierung, die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungsstellen nach den Nachhaltigkeitsverordnungen, die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen nach den Nachhaltigkeitsverordnungen, die Bekanntgabe und Überwachung der geeigneten Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen für die doppelte Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen nach der 36. BImSchV und den Betrieb der staatlichen Datenbank Nabisy für die im Bereich der doppelten Anrechenbarkeit von flüssigen und gasförmigen Biokraftstoffen aus Abfall und Reststoffen nach der 36. BImSchV zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsnachweisen und Nachhaltigkeits-Teilnachweisen zu erstellenden Doppelgewichtungsnachweisen und Doppelgewichtungs-Teilnachweisen. Seite 9 von 63

Darüber hinaus hat die BLE im Jahr 2012 im Rahmen ihrer Zuständigkeit gemäß 74 BioSt-NachV bzw. 66 Biokraft-NachV bzw. 14 Absatz 3 der 36. BImSchV folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnungen und der 36. BImSchV durchgeführt: Pflege und Erweiterung der BLE-Internetseite mit Informationen und Unterlagen in Deutsch und Englisch, Pflege und Weiterentwicklung einer durchgängigen Systematik zur Anerkennung von Zertifizierungssystemen und stellen sowie zur Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, Pflege und Weiterentwicklung der staatlichen Datenbank Nabisy zur Dokumentation der Herkunft der Biokraftstoffe und der Nachhaltigkeitsnachweise, Allgemeines zur Dokumentation und Plausibilisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen, Pflege und Erweiterung des Anlagenregisters gemäß 61 BioSt-NachV, Pflege und Erweiterung des Informationsregisters gemäß 66 BioSt-NachV bzw. 60 Biokraft-NachV, Ausrichtung der Sitzung des Fachbeirats Nachhaltige Bioenergie, Veranstaltungen mit Zertifizierungssystemen und den Zertifizierungsstellen und der Wirtschaft, Vorträge bei Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren, wie z.b. Verbände, Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstellen, Ländervertretern und bei den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten, Präsenz auf verschiedenen Fachveranstaltungen und Messen, Zusammenarbeit und Abstimmung der Umsetzung mit den durchführenden Behörden anderer Mitgliedstaaten in den Gremien CA-RES (Concerted Action-Renewable Energy Sources Directive) und REFUREC (Renewable Fuels Regulators Club) und Schulungen des Prüfdienstes der BLE im Bereich Nachhaltige Biomasseherstellung, Prüfung der Geeignetheit einzelner Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen für eine Tätigkeit im Rahmen der 36. BImSchV und deren Bekanntgabe im Bundesanzeiger und Erarbeitung von Konkretisierungen zur Umsetzung der 36. BImSchV. Seite 10 von 63

III. Zertifizierungssysteme, freiwillige Regelungen und nationale Systeme anderer Staaten Die nachhaltige Biomasseherstellung ist über die gesamte Wertschöpfungskette zu gewährleisten und zu kontrollieren. Dies erfolgt im Rahmen von der BLE anerkannten Zertifizierungssystemen, von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen oder nationalen Systemen anderer Mitgliedstaaten. Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Anforderungen der Erneuerbare- Energien-Richtlinie und des zur Umsetzung erlassenen nationalen Rechts für die Herstellung und Lieferung der Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Anforderungen zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. 1. Von der BLE anerkannte Zertifizierungssysteme nach 33 Nummer 1 und 2 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV Bis zum 31.12.2012 wurde bei der BLE folgende Anzahl von Anträgen zur Anerkennung von Zertifizierungssystemen eingereicht: Anzahl eingereichter Anträge bis zum 31.12.2012 insgesamt 4 davon abgelehnt 1 davon anerkannt 3 davon Anerkennung aufgehoben 1 derzeit durch die BLE anerkannt 2 ISCC System GmbH, Köln REDcert GmbH, Bonn Tabelle 1 Die ISCC System GmbH und die REDcert GmbH sind auch als geeignete Zertifizierungssysteme im Rahmen der Ende 2012 in Kraft getretenen 36. BImSchV bekannt gegeben. Staaten, für die die BLE den von ihnen anerkannten Zertifizierungssystemen eine Anerkennung erteilt hat: alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ägypten, Argentinien, Äthiopien, Australien, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Chile, China, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Elfenbeinküste, Georgien, Ghana, Guatemala, Hongkong, Indien, Indonesien, Israel, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Laos, Madagaskar, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mosambik, Nicaragua, Norwegen, Panama, Papua- Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Russland, Schweiz, Serbien, Singapur, Sudan, Südafrika, Republik Korea, Tansania, Thailand, Togo, Türkei, Uganda, Ukraine, Uruguay, USA, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Weißrussland. Seite 11 von 63

2. Freiwillige Regelungen nach 32 Nummer 3 BioSt-NachV bzw. Biokraft- NachV Nach Artikel 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/28/EG kann die Europäische Kommission beschließen, dass freiwillige nationale oder internationale Regelungen, in denen Normen für die Herstellung von Biomasseerzeugnissen vorgegeben werden, genaue Daten für die Zwecke des Artikels 17 Absatz 2 enthalten oder als Nachweis dafür herangezogen werden dürfen, dass Lieferungen von Biokraftstoff mit den in Artikel 17 Absätze 3 bis 5 aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen. Diese freiwilligen Regelungen gelten nach 41 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV in Deutschland als anerkannt, solange und soweit sie von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anerkannt sind. Bis zum Stichtag 31.12.2012 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgende freiwilligen Regelungen anerkannt: Freiwillige Regelungen Unternehmenssitz Anerkannt am Consortium 2BS Frankreich 10.08.2011 Greenergy Großbritannien 10.08.2011 Bonsucro Großbritannien 10.08.2011 ISCC System GmbH Deutschland 10.08.2011 Roundtable on Responsible Soy Association Argentinien 10.08.2011 (RTRS) Abengoa Spanien 10.08.2011 Roundtable for Sustainable Biofuels (RSB) Schweiz 10.08.2011 ENSUS UK Großbritannien 14.05.2012 Red Tractor Farm Assurance Combinable Großbritannien 06.08.2012 Crops & Sugar Beet Scheme Scottish Quality Farm Assured Combinable Großbritannien 13.08.2012 Crops Limited REDcert GmbH Deutschland 15.08.2012 NTA 8080 Niederlande 20.08.2012 Roundtable on Sustainable Palm Oil RED (RSPO) Malaysia 13.12.2012 Tabelle 2 3. Nationale Systeme anderer Mitgliedstaaten Nationale Systeme anderer Mitgliedstaaten stellen ebenfalls die Erfüllung der Anforderungen nach den Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für die Herstellung und Lieferung der Biomasse organisatorisch sicher und regeln die Vorgaben der Anforderungen zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. Nationale Systeme anderer Mitgliedstaaten spielten im Jahr 2012 nur eine untergeordnete Rolle im deutschen Markt. Bis zum Stichtag 31.12.2012 lagen in Nabisy lediglich Daten der nationalen Systeme von Ungarn und Slowenien vor. Seite 12 von 63

4. Wirtschaftsteilnehmer Im Bereich Nachhaltige Bioenergie arbeiten grundsätzlich Wirtschaftsteilnehmer der gesamten Wertschöpfungskette nach den Vorgaben eines Zertifizierungssystems, einer freiwilligen Regelung oder einem nationalen System anderer Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Verwender (Anlagenbetreiber und Nachweispflichtiger). Im Einzelnen sind dabei folgende Wirtschaftsteilnehmer zu berücksichtigen: Anbaubetriebe Ein Anbaubetrieb ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Biomasse anbaut und erntet. Ersterfasser Wirtschaftsteilnehmer, die die Biomasse, die für die Herstellung der flüssigen Biobrennstoffe bzw. der Biokraftstoffe erforderlich ist, erstmals von den Anbaubetrieben zum Zwecke des Weiterhandelns aufnehmen. Konversionsbetriebe Wirtschaftsteilnehmer, die flüssige oder gasförmige Biomasse für die Endverwendung auf die erforderliche Qualitätsstufe aufbereiten. Dies können beispielsweise Ölmühlen, Biodieselanlagen oder Biogasaufbereitungsanlagen sein Die zertifizierungsbedürftigen Betriebe entlang der Herstellungs- und Lieferkette im Rahmen der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme werden als Schnittstellen bezeichnet. Eine Besonderheit unter den Konversionsbetrieben stellt eine Altanlage dar. Sogenannte Altanlagen im Sinne des 8 Absatz 2 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV sind vor dem 23.01.2008 erstmalig in Betrieb genommene Anlagen, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz in Anlagen zur Stromherstellung oder als Biokraftstoffe aufbereiten bzw. Biokraftstoffe herstellen. Bis zum 31.03.2013 mussten Altanlagen das erforderliche Treibhausgas-Minderungspotential nicht nachweisen. Sie konnten jedoch freiwillig bereits zuvor das Erreichen des erforderlichen Treibhausgas-Minderungspotenzials durch Berechnung mit tatsächlichen Emissionswerten oder die Verwendung von Standardwerten nachweisen. Im Bereich der freiwilligen Regelungen ist der Begriff einer Altanlage weiter gefasst. Hier genügt es bereits, wenn sich innerhalb der Wertschöpfungskette eine Altanlage befindet, damit die Altanlagenregelung zum Tragen kommt. Lieferanten bzw. Händler Lieferanten sind Wirtschaftsteilnehmer, die nachhaltige Biomasse, Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe an den jeweils nächsten Empfänger liefern bzw. damit handeln, mit Ausnahme des Ersterfassers. Seite 13 von 63

Die Lieferanten bzw. Händler lassen sich wie folgt unterscheiden: Lieferanten bzw. Händler vor der letzten Konversionsstufe: Sie liefern die tatsächlich angebaute Biomasse von Anbaubetrieben über Ersterfasser bis zur letzten Schnittstelle an den jeweils nächsten Empfänger. Lieferanten bzw. Händler nach der letzten Konversionsstufe: Sie liefern Biokraftstoffe bzw. flüssige Biobrennstoffe von der letzten Konversionsstufe zu den Anlagenbetreibern bzw. Nachweispflichtigen an den jeweils nächsten Empfänger. Lieferanten sind selber keine Konversionsstufe, unterliegen aber den Anforderungen eines durch die BLE anerkannten Zertifizierungssystems soweit sie nicht der deutschen zollamtlichen Überwachung unterstehen. Lieferanten nach der letzten Konversionsstufe, die Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe transportieren, werden in Deutschland von den Zollämtern überwacht. In diesem Fall müssen sie sich keinem Zertifizierungssystem anschließen. Anlagenbetreiber Jeder, der flüssige Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung, in der jeweils geltenden Fassung, zur Stromerzeugung in seiner BHKW-Anlage einsetzt Nachweispflichtiger Nachweispflichtige sind Wirtschaftsteilnehmer, die nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz verpflichtet sind, im Laufe des Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen oder die eine Steuerentlastung für Biokraftstoffe nach dem Energiesteuergesetz beantragen. Die Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG in nationales Recht sieht in Deutschland eine Zertifizierungspflicht für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette, die sogenannte Schnittstellen vor. Zu diesen gehören der Ersterfasser, sowie alle Konversionsbetriebe. Die Schnittstellen erhalten ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer in der Regel von 12 Monaten. Alle anderen Wirtschaftsteilnehmer werden stichprobenartig kontrolliert und erhalten dann eine Konformitätsbescheinigung. Diese ist mit einem Zertifikat vergleichbar. Im Rahmen der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen gibt es eine solche Unterscheidung nicht. In der Regel erhalten dort alle kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer ein Zertifikat. Seite 14 von 63

4.1 Verteilung der für den deutschen Markt gemeldeten Wirtschaftsteilnehmer Zum Stichtag 31.12.2013 waren in der staatlichen Datenbank Nabisy 2.359 Teilnehmer entlang der Wertschöpfungskette gemeldet, die für den deutschen Markt relevante Mengen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe produzierten bzw. handelten. Darin sind alle Teilnehmer berücksichtigt, welche sowohl von den durch die BLE anerkannten Zertifizierungssysteme, durch die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelung als auch durch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die BLE gemeldet wurden. REDcert DE 44,17% ISCC DE 38,19% Diagramm 1 Verteilung der Teilnehmer ISCC EU 11,87% Gesamtzahl der Teilnehmer Zertifizierungssysteme: 2.359 RSB 0,04% Nationales System Slowenien 0,04% Nationales System Ungarn 0,04% Ensus 0,08% Abengoa 0,34% Bonsucro 0,59% 2BS 0,72% REDcert EU 3,90% Die meisten der Teilnehmer gehören dem von der BLE anerkannten Zertifizierungssystem REDcert DE an. Das von der BLE anerkannte Zertifizierungssystem ISCC DE hat mit 38,19 % auch einen hohen Anteil an der Gesamtzahl der gemeldeten Teilnehmer. Seite 15 von 63

4.2 Teilnehmer der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme 4.2.1 Verteilung der Teilnehmer REDcert DE 1.042 ISCC DE 901 Gesamtzahl der Teilnehmer: 1.943 Diagramm 2 Verteilung der Teilnehmer nach Zertifizierungssystem Das Zertifizierungssystem REDcert DE hat mit 53,63 % einen höheren Anteil an Teilnehmern als das Zertifizierungssystem ISCC DE mit 46,37 %. Drittstaaten 10,24% andere EU- Mitgliedstaaten 39,58% Deutschland 50,18% Gesamtzahl der Teilnehmer: 1.943 Diagramm 3 Verteilung der Teilnehmer weltweit Die Teilnehmer der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme kommen auch im Jahr 2012, wie auch schon in den Vorjahren, vorrangig aus Deutschland. Der Anteil der Teilnehmer aus Deutschland ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr um 6 % gesunken, während die Teilnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten um 7 % zunahmen. Die Teilnehmerzahl aus Drittstaaten zeigt eine geringe Veränderung zum Vorjahr. Vergleicht man die Teilnehmerzahlen der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme mit denen aus dem Jahr 2011, ist ein Rückgang um 51 Teilnehmer zu erkennen. Seite 16 von 63

Litauen 19 Bulgarien 21 Sonstige 39 Niederlande 40 Lettland 13 Österreich 14 Belgien 35 Rumänien 43 Frankreich 56 Deutschland 975 Polen 110 Tschechische Republik 154 Slowakei 67 Vereinigtes Königreich 68 Ungarn 90 Teilnehmer aus der EU: 1.744 Diagramm 4 Verteilung der Teilnehmer innerhalb der Europäischen Union Die Gesamtteilnehmerzahl mit Sitz innerhalb der Europäischen Union ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Die Verteilung der Teilnehmer der durch die BLE anerkannten Zertifizierungssysteme zum Stichtag 31.12.2012 hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschoben. Während in Deutschland und Frankreich einzelne Teilnehmer die durch die BLE anerkannten Zertifizierungssysteme verlassen, steigt das Interesse einer Teilnahme in Tschechien, Polen, Ungarn, dem Vereinigten Königreich, der Slowakei und Rumänien im Jahr 2012. Unter Sonstige wurden folgende Mitgliedstaaten mit den jeweiligen Teilnehmern zusammengefasst: Dänemark (8), Estland (7), Spanien (5), Finnland (5), Griechenland (3), Luxemburg (3), Schweden (3), Slowenien (3) und Italien (1). Seite 17 von 63

Türkei 4 Australien 5 Brasilien 5 Guatemala 6 Serbien 9 Vereinigte Staaten 53 Schweiz 16 Sonstige 28 Malaysia 26 Ukraine 24 Indonesien 23 Teilnehmer aus Drittstaaten: 199 Diagramm 5 Verteilung der Teilnehmer auf Drittstaaten Auch bei den Teilnehmern aus Drittstaaten hat sich die Anzahl gegenüber dem Vorjahr leicht verringert.die Teilnehmer der durch die BLE anerkannten Zertifizierungssysteme stammen zum Stichtag 31.12.2012 hauptsächlich wieder aus Drittstaaten wie den Vereinigten Staaten, Malaysia, der Ukraine und Indonesien. Unter Sonstige wurden folgende Drittstaaten mit den jeweiligen Teilnehmern zusammengefasst: Costa Rica (3), Indien (3), Mauritius (3), Singapur (3), Russische Föderation (2), Argentinien (2), Vereinigte Arabische Emirate (2), Burkina Faso (1), Hongkong (1), Kroatien (1), Israel (1), Republik Korea (1), Nicaragua (1), Peru (1), Paraguay (1), Thailand (1) und Uruguay (1). Seite 18 von 63

1726 1800 1479 1600 1400 1200 1000 800 600 463 393 408 345 400 79 200 0 Schnittstellen erste Schnittstellen Schnittstellen Konversion letzte SSt Lieferanten Lieferanten vor der letzten Schnittstelle Lieferanten nach der letzten Schnittstelle Gesamtzahl der Teilnehmer: 1.943 Diagramm 6 Teilnehmer nach Funktionen Der Anteil der Schnittstellen bei den Teilnehmern der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme beträgt zum Stichtag 31.12.2012 knapp 89 %. Davon haben die ersten Schnittstellen, die nachhaltige Biomasse als Ersterfasser vom Anbaubetrieb aufnehmen, einen Anteil von 76 %. Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass es Teilnehmer gibt, die mehrere Funktionen haben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Wirtschaftsbeteiligte, die sowohl Schnittstelle, als auch Lieferant nach der letzten Schnittstelle sind. Diese Teilnehmer sind in Diagramm 6 mehrmals aufgeführt. Der Anteil der Teilnehmer mit mehreren Funktionen liegt bei 191. Seite 19 von 63

4.2.2 Entwicklung der Teilnehmerzahl 2500 2000 1500 1000 500 0 Diagramm 7 - Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme belief sich Anfang 2011 auf 1.217. Davon ausgehend ist die Entwicklung der Teilnehmerzahlen für die Jahre 2011 und 2012 dargestellt. Insgesamt nehmen die Teilnehmerzahlen zu, allerdings ist ab dem 3. Quartal 2011 der Anstieg nur noch leicht. Dies dürfte daran liegen, dass die Europäische Kommission freiwilligen Regelungen anerkannt hat. Insbesonders Wirtschaftsteilnehmer, die international tätig sind, haben sich für die Teilnahme an einer freiwilligen Regelung entschieden. Es ist jedoch verstärkt zu beobachten, dass Wirtschaftsbeteiligte sowohl Teilnehmer an einem von der BLE anerkannten Zertifizierungssystem, als auch an einer freiwilligen Regelung sind. Die gleichzeitige Teilnahme an nationalen Systemen und freiwilligen Regelungen sind darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission Ware aus nationalen Systemen im Jahr 2012 nicht als gleichwertig mit der Ware aus freiwilligen Regelungen behandelt hat. Seite 20 von 63

4.3 Lieferanten unter deutscher zollamtlicher Überwachung Lieferanten bzw. Händler, die der regelmäßigen deutschen zollamtlichen Überwachung i. S. d. 17 Absatz 3 Nummer 2 Biokraft-NachV unterstehen, müssen nicht Teilnehmer eines von der BLE anerkannten Zertifizierungssystems oder einer von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelung werden. Nach 17 Nummer 3 Biokraft-NachV können Lieferanten bzw. Händler, deren Massenbilanzsystem aus Gründen der steuerlichen Überwachung nach dem Energiesteuergesetz oder der Überwachung der Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Laufe des Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen, durch den deutschen Zoll kontrolliert wird, Anforderungen hinsichtlich der Herkunft der Biokraftstoffe gegenüber diesem über die Dokumentation in Nabisy nachweisen. Diese Lieferanten bzw. Händler erhalten nach Bestätigung durch das zuständige Hauptzollamt einen Zugang zu der staatlichen Datenbank Nabisy. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Lieferanten bzw. Händler nach der letzten Schnittstelle. Zum Stichtag des 31.12.2012 waren in Nabisy 282 Lieferanten unter zollamtlicher Überwachung gemeldet. 4.4. Wirtschaftsteilnehmer der durch die Europäische Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen und der nationalen Systeme anderer Mitgliedstaaten Nach Artikel 18 Absatz 4 Unterabsatz 2 Satz 1 der Richtlinie 2009/28/EG kann die Europäische Kommission beschließen, dass freiwillige nationale oder internationale Regelungen, in denen Normen für die Herstellung von Biomasseerzeugnissen vorgegeben werden, genaue Daten für die Zwecke des Artikels 17 Absatz 2 enthalten oder als Nachweis dafür herangezogen werden dürfen, dass Lieferungen von Biokraftstoff mit den in Artikel 17 Absätze 3 bis 5 aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsverordnungen werden diese freiwilligen Regelungen von Deutschland, neben den eigenen Zertifizierungssystemen automatisch anerkannt. Ebenso verhält es sich bei nationalen Systemen einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG. Über die Teilnehmer von freiwilligen Regelungen und den nationalen Systemen anderer Mitgliedstaaten kann nur in dem Umfang Auskunft gegeben werden, in dem Teilnehmer in Nabisy registriert sind. Eine Registrierung in Nabisy erfolgt in der Regel nur, wenn von den Wirtschaftsteilnehmern Biokraftstoffe oder flüssige Biobrennstoffe für den deutschen Markt erzeugt bzw. auf diesem gehandelt werden sollen. Seite 21 von 63

4.4.1 Verteilung der Teilnehmer der durch die Europäische Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen REDcert EU 22,22% 2BS 4,11% ISCC EU 67,63% Bonsucro 3,38% Abengoa 1,93% RSB 0,24% Ensus 0,48% Gesamtzahl der Teilnehmer der freiwilligen Regelungen: 414 Diagramm 8 Verteilung der bei der BLE gemeldeten Teilnehmer auf die freiwilligen Regelungen Zum Stichtag 31.12.2012 sind insgesamt 414 Teilnehmer von 7 verschiedenen freiwilligen Regelungen in Nabisy hinterlegt. Im vergangenen Jahr waren es 54 Teilnehmer von 3 freiwilligen Regelungen. 1 34 73 ISCC EU REDcert EU 2BS Gesamtzahl der Teilnehmer in Deutschland: 108 Diagramm 9 Verteilung der Teilnehmer der freiwilligen Regelungen mit Sitz in Deutschland Von den 414 Teilnehmern der freiwilligen Regelungen haben 108 Teilnehmer ihren Sitz in Deutschland. Sie gehören fast ausschließlich den freiwilligen Regelungen an, welche ebenfalls ihren Sitz in Deutschland haben und neben der Anerkennung als freiwillige Regelung auch über eine Anerkennung der BLE verfügen. Seite 22 von 63

Malaysia 11 Österreich 11 Vereinigtes Königreich 12 Belgien 14 Brasilien 14 Indonesien 14 Schweiz 15 Polen 15 Deutschland 108 Sonstige 84 Niederlande 36 Spanien 17 Vereinigte Staaten 24 Frankreich 18 Tschechien 21 Gesamtzahl der Teilnehmer der freiwilligen Regelungen: 414 Diagramm 10 - Verteilung der bei der BLE gemeldeten Teilnehmer der freiwilligen Regelungen auf Staaten In Diagramm 10 sind die Länder bzw. Staaten dargestellt, aus denen die für den deutschen Markt relevanten Teilnehmer der freiwilligen Regelungen stammen. Deutschland hat auch bei den Teilnehmern der freiwilligen Regelungen den größten Anteil mit 26 %, im Vorjahr lag der Anteil bei 9 %. Hinter Deutschland folgen die Niederlande, die Vereinigten Staaten und Tschechien. Auf die anschließend dargestellten Staaten sind die Teilnehmer relativ gleichmäßig verteilt. Unter Sonstige wurden folgende Staaten zusammengefasst: Slowakei (8), Italien (8), Singapur (7), Rumänien (7), Argentinien (7), Ungarn (5), Dänemark (5), Slowenien (4), Belarus (4), Norwegen (3), Republik Korea (3), Türkei (2), Schweden (2), Lettland (2), Irland (2), Finnland (2), Ukraine (1), Tunesien (1), Russland (1), Peru (1), Monaco (1), Luxemburg (1), Litauen (1), Japan (1), Indien (1), Kroatien (1), Costa Rica (1), Kanada (1) und Aruba (1) Seite 23 von 63

4.4.2 Verteilung der Teilnehmer der nationalen Systeme anderer Mitgliedstaaten Wie bereits in Diagramm 1 dargestellt gehören die in Nabisy hinterlegten Teilnehmer auch nationalen Systemen anderer Mitgliedstaaten an. Im Jahr 2011 lagen der BLE noch keine Teilnehmermeldungen diesbezüglich vor. Für das Jahr 2012 haben die nationalen Systeme von Ungarn und Slowenien jeweils einen Teilnehmer gemeldet. Die geringen Meldungen bedeuten jedoch nicht, dass Biokraftstoffe bzw. flüssige Biobrennstoffe oder deren Ausgangsstoffe aus den Mitgliedstaaten keine Relevanz im deutschen Markt haben. Vielmehr liegt dies zum Teil an der späten Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG in einzelnen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund haben sich bereits interessierte Wirtschaftsteilnehmer aus den anderen Mitgliedstaaten meist den von der BLE anerkannten Zertifizierungssystemen oder den von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen angeschlossen. IV. Zertifizierungsstellen Zertifizierungsstellen sind unabhängige natürliche oder juristische Personen, die Zertifikate für Wirtschaftsteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette ausstellen und die Erfüllung der Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und des zu seiner Umsetzung erlassenen nationalen Rechts bei allen Betrieben der Wertschöpfungskette kontrollieren. Zertifikate bescheinigen, dass die spezifischen Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zur Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. flüssiger Biobrennstoffe erfüllt sind. In Deutschland ist für die Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungsstellen im Rahmen der nachhaltigen Biomasseherstellung die BLE zuständig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zertifizierungsstellen im Rahmen von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme oder freiwilligen Regelungen tätig werden. Für die Schnittstellen, die einen Doppelgewichtungsnachweis im Rahmen der 36. BImSchV für Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoff ausstellen, sowie für die ihnen vorgelagerten Schnittstellen muss das nach 10 Absatz 1 der 36. BImSchV erforderliche Zertifikat durch eine nach 42 Nummer 1 der Biokraft-NachV anerkannte Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein, die geeignet ist, sicherzustellen, dass die Anforderungen nach 7 der 36. BImSchV erfüllt werden. Die BLE gibt für den Bereich der 36. BImSchV die geeigneten Zertifizierungsstellen im Bundesanzeiger bekannt und überwacht diese. Nach 42 Nummer 1 und 2 sowie 43 i. V. m. 56 BioSt-NachV bzw. Biokraft- NachV wurden bei der BLE bis zum 31.12.2012 folgende Anzahl an Anträgen zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen eingereicht: Anträge auf Anerkennung als Zertifizierungsstelle 43 davon abgelehnt 6 davon anerkannt 37 davon Anerkennung aufgehoben oder wegen Nichttätigkeit der 11 Zertifizierungsstellen erloschen Anzahl der zum 31.12.2012 anerkannten Zertifizierungsstellen 26 Tabelle 3 Seite 24 von 63

Von den in Tabelle 3 genannten 26 anerkannten Zertifizierungsstellen sind 22 Zertifizierungsstellen zudem für die Tätigkeiten im Rahmen der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen zum Stichtag 31.12.2012 anerkannt. Ebenso wurden 22 Zertifizierungsstellen als geeignet für Tätigkeiten im Rahmen der 36. BImSchV im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Im folgenden sind die einzelnen, durch die BLE anerkannten Zertifizierungsstellen aufgeführt: Anerkannte Zertifizierungsstellen Anerkannt am 36. BImSchV SGS Germany GmbH, Deutschland 23.08.2010 X DQS GmbH, Deutschland 23.08.2010 TÜV SÜD GmbH, Deutschland 23.08.2010 X GUT Certifizierungsgesellschaft mbh, Deutschland 23.08.2010 X Global-Creative-Energy GmbH, Deutschland 30.08.2010 X Peterson Control Union Deutschland GmbH, Deutschland 30.08.2010 X Agrizert Zertifizierungs GmbH, Deutschland 29.09.2010 X IFTA AG, Deutschland 01.12.2010 X DEKRA Certification GmbH, Deutschland 01.12.2010 X ABCERT AG, Deutschland 09.12.2010 X LACON GmbH, Deutschland 15.12.2010 ÖHMI Euro Cert GmbH, Deutschland 20.12.2010 X QAL Umweltgutachter GmbH, Deutschland 20.12.2010 X Agro Vet GmbH, Österreich 21.12.2010 X ACG Agrar-Control GmbH, Deutschland 05.01.2011 TÜV Rheinland Cert GmbH, Deutschland 06.01.2011 X ASG cert GmbH, Deutschland 14.03.2011 X Bureau Veritas Certification Germany GmbH, Deutschland 14.03.2011 X LKSmbH, Deutschland 21.04.2011 X TÜV Thüringen e. V., Deutschland 21.04.2011 Intertek Food Services GmbH, Deutschland 15.06.2011 X TÜV Nord Cert GmbH, Deutschland 25.09.2011 X proterra GmbH, Deutschland 27.09.2011 X DVGW Cert GmbH, Deutschland 09.05.2012 X Teccert UG, Deutschland 09.10.2012 X ELUcert GmbH, Deutschland 22.10.2012 X Tabelle 4 Seite 25 von 63

1. Zertifizierungen und freiwillige Kontrollen im Rahmen der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme Die Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG in nationales Recht sieht in Deutschland eine Zertifizierungspflicht für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette zur Herstellung von Biokraftstoffen bzw. Biobrennstoffen, sogenannte Schnittstellen vor. Zu diesen gehören der Ersterfasser, sowie alle Konversionsbetriebe. Darüber hinaus finden Kontrollen entlang der Herstellungs- und Lieferkette auf freiwilliger Basis und Stichprobenkontrollen aufgrund gesetzlicher Vorgaben statt. Gesamtzahl der von BLE-Zertifizierungsstellen zertifizierten Betriebe im Jahr 2012 1.259 davon innerhalb Deutschlands 713 davon innerhalb der EU ohne Deutschland 460 davon in Drittstaaten 86 Tabelle 5 1.1 Durchgeführte Zertifizierungen weltweit Drittstaaten 6,83% andere EU- Mitgliedstaaten 36,54% Deutschland 56,63% Gesamtzahl der durchgeführten Zertifizierungen: 1.259 Diagramm 11 Verteilung der durchgeführten Zertifizierungen weltweit Auch in diesem Jahr wurden mit knapp 57 % die meisten Zertifizierungen in Deutschland durchgeführt. Knapp 37 % der Zertifizierungen fanden im Jahr 2012 in anderen EU-Mitgliedstaaten statt. Den geringsten Anteil bilden die Zertifizierungen in Drittstaaten, mit knapp 7 %. Insgesamt wurden gegenüber dem Vorjahr 160 Betriebe weniger zertifiziert. Seite 26 von 63

1.2 Durchgeführte Zertifizierungen innerhalb der Europäischen Union Deutschland 713 Finnland 1 Spanien 1 Slowenien 2 Tschechische Republik 108 Luxemburg 2 Polen 84 Ungarn 59 Österreich 4 Vereinigtes Königreich 51 Estland 5 Dänemark 6 Frankreich 8 Lettland 10 Niederlande 12 Litauen 14 Bulgarien 16 Belgien 24 Slowakei 24 Rumänien 29 Durchgeführte Zertifizierungen: 1.173 Diagramm 12 - Verteilung der durchgeführten Zertifizierungen innerhalb der Europäischen Union Im Jahr 2012 wurden von den Zertifizierungsstellen 1.173 Zertifizierungen durchgeführt. Gegenüber dem Jahr 2011 bedeutet dies einen Rückgang um 114. Da hier die Zertifizierungen im Rahmen der durch die BLE anerkannten Zertifizierungssysteme betrachtet werden, kann der Rückgang mit den ebenfalls abnehmenden Teilnehmerzahlen dieser in Verbindung gebracht werden. Innerhalb der Europäischen Union hat Deutschland wie bereits im letzten Jahr den höchsten Anteil an Zertifizierungen, gefolgt von der Tschechischen Republik, Polen und Ungarn. Seite 27 von 63

1.3 Durchgeführte Zertifizierungen innerhalb von Drittstaaten Indonesien 17 Malaysia 11 Vereinigte Staaten 19 Guatemala 6 Nicaragua 1 Paraguay 1 Ukraine 5 Türkei 1 Serbien 5 Uruguay 1 Argentinien 2 Schweiz 2 Kroatien 2 Mauritius 2 Peru 2 Russland 2 Australien 3 Costa Rica 4 Durchgeführten Zertifizierungen: 86 Diagramm 13 - Verteilung der durchgeführten Zertifizierungen auf Drittstaaten Die Vereinigten Staaten, Indonesien, Malaysia und Guatemala haben bei den Drittstaaten zum Stichtag 31.12.2012 den höchsten Anteil an durchgeführten Zertifizierungen. Seite 28 von 63

1.4 Entzogene Zertifikate 350 300 250 200 150 erteilte Zertifikate entzogene Zertifikate 100 50 0 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamtzahl der erteilten Zertifikate: 1.259 Gesamtzahl der entzogenen Zertifikate: 35 Diagramm 14 Gegenüberstellung erteilte und entzogene Zertifikate Für die im Jahr 2012 durchgeführten Audits wurden von den Zertifizierungsstellen 1.259 Zertifikate ausgestellt. Den ausgestellten Zertifikaten stehen 35 entzogene Zertifikate gegenüber. 2. Zertifizierungen und Kontrollen im Rahmen der von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen Auch im Rahmen von freiwilligen Regelungen finden Zertifizierungen durch die von der BLE anerkannten Zertifizierungsstellen statt. Die Zertifikate werden der BLE gemeldet, da diese für die Anerkennung und Überwachung der Zertifizierungsstellen zuständig ist, soweit es sich um Zertifizierungsstellen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland handelt. Die ausgestellten Zertifikate werden der BLE gemeldet. Somit erfolgt keine Anerkennung bzw. Überwachung dieser durch die BLE. Sobald jedoch ein Wirtschaftsteilnehmer einer freiwilligen Regelung nachhaltige Biomasse oder Biokraftstoffe bzw. flüssige Biobrennstoffe im deutschen Markt handeln möchte, benötigt er einen Zugang zur staatlichen Datenbank Nabisy. Seite 29 von 63

V. Übermittlung der Daten zur Nachhaltigkeit an die staatliche Datenbank Nabisy Nach dem Beschluss der Kommission 2011/13/EU vom 12. Januar 2011 müssen die Wirtschaftsbeteiligten den Mitgliedstaaten bestimmte Arten von Informationen über jede Lieferung Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe übermitteln. In Deutschland sind der BLE als zuständiger Behörde von den Biokraftstoff- bzw. Biobrennstoffherstellern Informationen zu der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien von für den deutschen Markt relevanten Biokraftstoffen oder flüssigen Biobrennstoffen zu übermitteln. Für jede Sendung von Biokraftstoffen oder flüssigen Biobrennstoffen sind diese Informationen von den Wirtschaftsbeteiligten in der webbasierten staatlichen Datenbank Nabisy zu hinterlegen. Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits- Teilnachweise enthalten die in Nabisy hinterlegten Daten zur Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien und sind in der Lieferkette weiterzureichen. Im Biokraftstoffbereich sind die Vorlage von Nachhaltigkeitsnachweisen oder Nachhaltigkeits-Teilnachweisen bei der Zollverwaltung eine Voraussetzung für die Anrechnung von Biokraftstoffen auf die Biokraftstoffquote, ebenso für die Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Anlagenbetreiber haben im Biostrombereich nur bei Vorlage von Nachhaltigkeitsnachweisen oder Nachhaltigkeits-Teilnachweisen einen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbaren- Energien-Gesetz (EEG). Nachhaltigkeitsnachweise werden von zertifizierten Wirtschaftsteilnehmern ausgestellt, die die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff aufbereiten oder die aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoffe herstellen (Aussteller). Nach den Nachhaltigkeitsverordnungen werden diese Wirtschaftsteilnehmer als letzte Schnittstelle bezeichnet. Diese Terminologie wird von der freiwilligen Regelung nicht verwandt. Daher wird allgemein von dem Nachhaltigkeitsnachweis ausstellenden Wirtschaftsteilnehmer gesprochen. Ein ausgestellter Nachhaltigkeitsnachweis identifiziert eine Menge Biokraftstoff bzw. Biobrennstoff als nachhaltig. Werden Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe in der Lieferkette bis zum Nachweispflichtigen bzw. Anlagenbetreiber gehandelt, werden die jeweiligen Mengen teilweise beliebig geteilt oder zusammengefasst. Um dies abbilden zu können, ist es erforderlich einen Nachhaltigkeitsnachweis entsprechend aufzuteilen oder mit anderen Nachhaltigkeitsnachweisen zusammenzufassen. Dabei entstehen Nachhaltigkeits-Teilnachweise. Seite 30 von 63

1. Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits-Teilnachweise 1.1 Aussteller von Nachhaltigkeitsnachweisen Deutschland 57,76% Niederlande 5,90% Sonstige 11,49% Frankreich 4,97% Indonesien 1,55% Vereinigte Staaten 4,04% Spanien 2,48% Tschechien 2,17% Belgien 2,17% Österreich 2,17% Ungarn 1,55% Argentinien 2,17% Vereinigtes Königreich 1,55% Gesamtzahl der Aussteller: 322 Diagramm 15 Verteilung der Wirtschaftsteilnehmer auf Staaten Die meisten Nachhaltigkeitsnachweise ausstellenden Wirtschaftsteilnehmer haben ihren Sitz in Deutschland. Dies war zu erwarten, da diese Biokraftstoff- bzw. Biobrennstoffproduzenten zumeist für den deutschen Markt produzieren. Unter Sonstige sind alle Staaten aufgeführt, deren Aussteller einen Anteil von weniger als einem Prozent an der Gesamtzahl der Aussteller haben. Dies sind die Staaten Türkei, Peru, Slowakei, Schweden, Polen, Litauen, Finnland, Dänemark, Singapur, Malaysia, Republik Korea, Guatemala, Costa Rica, Brasilien, Slowenien, Rumänien, Lettland, Italien, Bulgarien, Norwegen und Indien, nach Anteilen sortiert. Seite 31 von 63

ISCC DE 82 REDcert DE 148 ISCC EU 66 2BSvs 12 Gesamtzahl der Aussteller: 322 Abengoa 4 REDcert EU 3 Diagramm 16 Verteilung der Wirtschaftsteilnehmer nach System Ensus 1 Bonsucro 2 RSB 2 Nationales System Ungarn 2 Die Aufteilung der Aussteller von Nachhaltigkeitsnachweisen auf die von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme, die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen und die nationalen Systeme anderer Mitgliedstaaten zeigt, dass auch hier im Jahr 2012 die meisten einem von der BLE anerkannten Zertifizierungssystem angehörten, insgesamt fast 72 %. Seite 32 von 63

1.2 Anzahl und Verteilung von Nachhaltigkeitsnachweisen Seit dem 01.01.2011 ist die Ausstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises als Bestätigung der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien des Biokraftstoffs bzw. des Biobrennstoffs zwingend erforderlich. REDcert DE 5.188 ISCC DE 5.766 ISCC EU 1.879 Nationales System Ungarn 3 Ensus 6 Abengoa 100 2BS 100 REDcert EU 49 Bonsucro 20 RSB 8 Gesamtzahl der Nachhaltigkeitsnachweise: 13.119 Diagramm 17 Verteilung ausgestellter Nachhaltigkeitsnachweise auf die Systeme Diagramm 17 zeigt, dass im Jahr 2012 insgesamt 13.119 Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt wurden. 10.954 der Nachhaltigkeitsnachweise wurden in den von der BLE anerkannten Zertifizierungssystemen ausgestellt. Die restlichen 2.165 Nachhaltigkeitsnachweise verteilen sich auf die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelungen und auf das nationale System Ungarns. Seite 33 von 63

2. Energiegehalte aus Nachhaltigkeitsnachweisen Der Gesamtenergiegehalt, der für das Jahr 2012 in der staatlichen Datenbank Nabisy hinterlegt ist beträgt 268.676.226.624 MJ. Im vergangenen Jahr betrug der Gesamtenergiegehalt nur 103.208.020.940 MJ. Für das Jahr 2012 erfolgen die Betrachtungen aufgrund der größeren Aussagekraft Darstellungen ausschließlich bezogen auf den Energiegehalt. Die mit der Angabe Anbauland Niederlande eingestellten Energiegehalte sind in der Kategorie ohne Angabe zum Anbauland ausgewiesen. Überprüfungen der BLE haben ergeben, dass das Anbauland Niederlande für Mengen und Rohstoffe verwendet wurde, die nicht aus den Niederlanden stammen. Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Anbauländer sind durch die insoweit für die korrekte Kontrolle der Richtigkeit der durch die Wirtschaftsbeteiligten gemachten Angaben verantwortlichen Zertifizierungsstellen vorzunehmen. Die betroffenen Zertifizierungsstellen wurden von der BLE aufgefordert darzulegen, warum im Rahmen ihrer Kontrollen diese Unregelmäßigkeiten nicht erkannt und beanstandet wurden. Die BLE hat die von ihr anerkannten Zertifizierungssysteme ebenfalls aufgefordert in dieser Sache tätig zu werden. 2.1 Energiegehalte nach Anbauländern ohne Angabe zum Anbauland 19% Deutschland 33% Drittländer 27% andere EU- Mitgliedstaaten 21% Gesamtenergiegehalt : 268.676.226.624 MJ Diagramm 18 Verteilung des Gesamtenergiegehaltes auf Anbauländer Der größte Anteil, der über die Nachhaltigkeitsnachweise erfassten Energie aus nachhaltiger Biomasse, die von Biokraftstoff- bzw. Biobrennstoffherstellern ausgestellt wurden, wurde 2012 aus deutscher Biomasse herstellt. Da das Anbauland bis zum 30.06.2012 grundsätzlich als freiwillige Angabe galt, enthält das Diagramm auch 19 % des Gesamtenergiegehalts, welcher nicht einem Anbauland zugeordnet Seite 34 von 63

werden kann. Dieser Energiegehalt wird in den nächsten Darstellungen daher teilweise vernachlässigt. Belgien 2% Tschechien 2% Österreich 3% Ungarn 8% Sonstige 12% Deutschland 61% Frankreich 12% Gesamtenergiegehalt mit Angaben zum Anbauland: 144.417.473.492 MJ Diagramm 19 Energiegehalt aufgeteilt nach Anbauland innerhalb der Europäischen Union Für das Jahr 2012 liegen der BLE Nachhaltigkeitsnachweise mit der Angabe eines Anbaulandes innerhalb der Europäischen Union und einem Energiegehalt von 144.417.473.492 vor. Dabei stammt die nachhaltige Biomasse für Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe zu 61 % aus Deutschland. Die 12 % des Energiegehaltes die auf Sonstige entfallen verteilen sich auf folgende Länder: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und das Vereinigte Königreich. Zudem war es möglich als Anbauland die Angaben Europäische Union zu machen. Diese Energiegehalte sind ebenfalls unter Sonstige erfasst. Seite 35 von 63

Indonesien 32,73% Brasilien 1,92% Korea 2,07% Ukraine 2,41% Australien 2,91% Norwegen 4,01% Sonstige 4,98% Argentinien 11,11% Malaysia 18,96% Vereinigte Staaten 18,90% Energiegehalt: 72.773.372.059 MJ Diagramm 20 Energiegehalt aufgeteilt nach Anbauland in Drittstaaten Die in Diagramm 18 dargestellten 27 % des Gesamtenergiegehaltes, der aus Drittstaaten stammt, teilt sich vorrangig unter den Staaten Indonesien, Malaysia und die Vereinigten Staaten auf. Gemessen am Gesamtenergiegehalt sind die Anteile der Biomasse mit Anbauland Indonesien, Malaysia und den Vereinigten Staaten im Vergleich zum Jahr 2011 stark zurückgegangen, während der Anteil der indonesischen Biomasse zugenommen hat. Unter Sonstige wurden folgende Staaten zusammengefasst: Ägypten, Belarus, Costa Rica, Dominica, Georgien, Guatemala, Hongkong, Indien, Japan, Kanada, Kroatien, Macao, Marokko, Neuseeland, Nicaragua, Paraguay, Peru, Republik China, Saudi-Arabien, Schweiz, Serbien, Südafrika, Syrien, Thailand, Tunesien, Türkei und Vietnam. Seite 36 von 63

ISCC DE 42,81% REDcert DE 26,86% ISCC EU 24,72% 2BSvs 2,39% Abengoa 1,86% REDcert EU 0,43% Bonsucro 0,43% RSB 0,16% Ungarn 0,03% Ensus 0,31% Gesamtenergiegehalt: 268.676.226.624 MJ Diagramm 21 Energiegehalte aufgeteilt nach Systeme Verteilt man den Gesamtenergiegehalt auf die von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme, die von der Europäischen Kommission anerkannten freiwilligen Regelung und auf die nationalen Systeme anderer Mitgliedstaaten ergibt sich die in Diagramm 21 dargestellte Aufteilung. Demnach wurden im Jahr 2012 die höchsten Energiegehalte im Rahmen der von der BLE anerkannten Zertifizierungssysteme erfasst. Den drittgrößten Anteil stellt die freiwillige Regelung ISCC EU. Seite 37 von 63

2.2 Energiegehalte nach Biokraftstoffen bzw. Biobrennstoffen Die Energiegehalte der in Nabisy registrierten Nachhaltigkeitsnachweise ergeben sich aus der jeweils eingesetzten Biomasse zur Erzeugung der Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe. In den folgenden Diagrammen werden die Energiegehalte der Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe betrachtet. Methanol 0,24% Biodiesel 52,83% reine Öle 0,96% Biomethan 0,73% raff./hydr. Öle 9,77% Bioethanol 25,39% Lauge aus Zellstoffherstellung 10,08% Gesamtenergiegehalt: 268.676.226.624 MJ Diagramm 22 Gesamtenergiegehalt nach Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe Aus den in der staatlichen Datenbank Nabisy erfassten Nachhaltigkeitsnachweisen ergibt sich, dass aus der dort angegebenen nachhaltigen Biomasse im Jahr 2012 zu ca. 53 % Biodiesel hergestellt wurde. Den zweithöchsten Anteil stellt Bioethanol mit ca. 25% dar. Seite 38 von 63

2.2.1 Energiegehalte für Biodiesel Rohglycerin 0,46% Sonnenblume 0,17% Abfall tierisch 0,51% Soja 6,74% Abfall 7,28% Palmöl 7,90% Raps 62,80% Abfall pflanzlich 14,15% Energiegehalt Biodiesel: 141.947.943.002 MJ Diagramm 23 Ausgangsstoffe für Biodiesel Raps ist, ebenso wie im Jahr 2011, aufgrund der in Nabisy hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweisen, für die Produktion von Biodiesel mit knapp 63 % mit Abstand der wichtigste Ausgangsstoff. Knapp 22 % des Biodiesels stammt aus Abfall und fast 8 % aus Palmöl. Polen Österreich 1,73% 1,93% Vereinigte Staaten 1,95% Norwegen 2,37% Frankreich 4,95% Deutschland 36,36% ohne Angabe 21,60% Sonstige 14,35% Argentinien 6,54% Indonesien 8,22% Energiegehalt Biodiesel: 141.947.943.002 MJ Diagramm 24 Energiegehalt Biodiesel nach Anbauland Wie in Diagramm 23 dargestellt, ist der wichtigste Ausgangsstoff für die Erzeugung von Biodiesel Raps. Diese Aussage wird dadurch unterstützt, dass der höchste Anteil der nachhaltigen Biomasse zur Erzeugung von Biodiesel im Jahr 2012 vorrangig aus Deutschland stammt. Unter Sonstige wurden alle Anbauländer zusammengefasst mit einem geringeren Anteil als 1,73 %. Dies sind 41 Staaten. Seite 39 von 63

2.2.2 Energiegehalte für Bioethanol Triticale 1,16% Stärkeschlamm 0,49% Gerste 2,15% Roggen 2,48% Zuckerrohr 3,43% Mais 48,03% Zuckerrüben 17,79% Weizen 24,47% Energiegehalt Bioethanol: 68.227.791.199 MJ Diagramm 25 Ausgangsstoffe für Bioethanol Hauptausgangsstoff für nachhaltig hergestelltes Bioethanol ist nach Angaben der in Nabisy für das Jahr 2012 hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweise mit 48 % der Mais, gefolgt von Weizen und Zuckerrüben. Der Anteil von Zuckerrohr hat sich mit 3,43 % im Vergleich zum Jahr 2011 mehr als verdoppelt. Frankreich 16,80% Tschechien 3,01% Deutschland 19,22% Slowakei 3,35% Belgien 3,92% ohne Angabe 7,77% Ungarn 13,34% Vereinigte Staaten 16,62% Sonstige 15,97% Energiegehalt Bioethanol: 68.227.791.199 MJ Diagramm 26 - Energiegehalt Bioethanol nach Anbauland Deutschland, Frankreich, die Vereinigten Staaten und Ungarn sind die Hauptanbauländer der Ausgangsstoffe. Seite 40 von 63

ohne Angabe 2,57% Europa 63,18% nicht Europa 34,25% Vereinigte Staaten 34,20% Georgien 0,05% Energiegehalt Bioethanol aus Mais: 32.744.968.023 MJ Diagramm 27 - Energiegehalt Bioethanol aus Mais kontinentale Verteilung Die in Nabisy hinterlegten Angaben zu Biokraftstoffen bzw. Biobrennstoffen zeigen, dass der Ausgangsstoff Mais zur Erzeugung von Bioethanol zu fast zwei Drittel aus Europa stammt. Das eine Drittel Mais, dass nicht aus Europa stammt, wird zu 99 % aus den Vereinigten Staaten bezogen. Europäische Union 86,55% ohne Angabe 3,91% nicht EU 9,54% Republik Serbien 2,85% Türkei 0,89% Ukraine 5,80% Energiegehalt Bioethanol aus Mais: 21.529.453.224 MJ Diagramm 28 - Energiegehalt Bioethanol aus Mais Verteilung innerhalb Europas Die zwei Drittel Mais, die in Europa angebaut wurden, haben ihren Ursprung zu knapp 87 % in den Mitgliederstaaten der Europäischen Union. Seite 41 von 63

2.2.3 Energiegehalte für Biomethan Abfall 45,84% kultivierte Biomasse 54,00% Reststoffe (Gülle und Mist) 0,16% Gesamtenergiegehalt Biomethan: 1.974.430.792 MJ Diagramm 29 Ausgangsstoffe für Biomethan Biomethan stellt im Jahr 2012 nur einen geringen Anteil am Gesamtenergiegehalt. Dabei zeigt sich, dass der Energiegehalt für Biomethan zu über 45 % durch die Verarbeitung von Abfall entstanden ist. 2.000.000.000 1.500.000.000 1.000.000.000 500.000.000 0 Österreich Deutschland Gesamtenergiegehalt Biomethan: 1.974.430.792 MJ Diagramm 30 Energiegehalt Biomethan nach Anbauland Die in Diagramm 30 dargestellten Ausgangsstoffe haben ihren Ursprung in den Staaten Deutschland und Österreich. Österreich spielt dabei jedoch eine zu vernachlässigende Rolle. Seite 42 von 63

2.2.4 Energiegehalte für raffinierte bzw. hydrierte Öle Sonnenblumen 0,002% tierisches Fett 2,28% Palmöl 97,72% Energiegehalt raff./ hydr. Öle: 26.247.905.034 MJ Diagramm 31 - Energiegehalt raffinierte bzw. hydrierte Öle nach Ausgangsstoffe Der Energiegehalt für raffinierte bzw. hydrierte Öle sind fast zu 100 % auf erzeugtes Palmöl zurückzuführen. Vereinigte Staaten Niederlande 0,07% 0,03% Deutschland 0,002% Vietnam 0,07% Macao 0,21% Neuseeland 0,30% Australien 0,68% Kanada 1,21% Indonesien 50,35% Malaysia 47,09% Energiegehalt raff./hydr.öle: 26.247.905.034 MJ Diagramm 32 - Energiegehalt raffinierte bzw. hydrierte Öle nach Anbauland Palmöl stammt zu gut 50 % aus Indonesien und zu 47 % aus Malaysia. Seite 43 von 63

2.2.5 Energiegehalte für reine Öle Soja 0,18% Raps 36,83% Palmöl 62,99% Energiegehalt reine Öle: 2.573.952.748 MJ Diagramm 33 Energiegehalt reine Öle nach Ausgangsstoffen Die Ausgangsstoffe für reine Öle im Jahr 2012 beschränken sich auf Palmöl, Raps und Soja. Palmöl ist mit knapp 63 % der Hauptausgangsstoff und auch Raps ist mit einem Anteil von knapp 37 % ein wichtiger Ausgangsstoff für reine Öle. Soja spielt mit nicht einmal einem Prozent eine untergeordnete Rolle. Die beiden Hauptausgangsstoffe schlagen sich auch bei den in Nabisy hinterlegten Angaben zu den Anbauländern nieder. Slowakei 1,11% Sonstige 1,18% Deutschland 34,46% ohne Angabe 16,05% Indonesien 19,17% Malaysia 28,03% Energiegehalt reine Öle: 2.573.952.748 MJ Diagramm 34 Energiegehalte reine Öle nach Anbauland Seite 44 von 63

2.2.6 Energiegehalte für Biokraftstoffe aus Abfall Polymer 0,04% tierisch 2,25% pflanzlich 60,06% pflanzlich oder tierisch 37,65% Energiegehalt Biokraftstoffe aus Abfall: 32.041.344.268 MJ Diagramm 35 Energiegehalt Biokraftstoffe aus Abfall Ausgangsstoffe Zur Herstellung von Biokraftstoffen aus Abfall wurden zu rund 60 % pflanzliche Abfälle herangezogen. Biokraftstoffe aus pflanzlichen Abfällen sind anders als solche aus tierischen Abfällen in Deutschland doppelt auf die Biokraftstoffquote anrechenbar. Europäische Union 17,81% Deutschland 18,15% keine Angabe 39,45% Drittländer 24,59% Energiegehalt Biokraftstoffe aus Abfall: 32.041.344.268 MJ Diagramm 36 Energiegehalt Biokraftstoffe aus Abfall nach Herkunft Herkunftsland der Abfälle ist mit über 18 % Deutschland. Zu einem ungefähr gleich großen Anteil kommen die Abfälle jedoch auch aus den restlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seite 45 von 63

3. Export der nachhaltigen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe in andere Staaten Biokraftstoffe- bzw. Biobrennstoffe, die in der Datenbank Nabisy erfasst sind und in andere Staaten exportiert werden, sind in Nabisy auf das Konto des jeweiligen Staates auszubuchen. Die Auswertung dieser Daten ermöglicht in einem gewissen Umfang einen Blick auf die Warenströme nachhaltig hergestellter Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe von Deutschland in andere Mitgliedstaaten. Dänemark 2,34% Spanien 2,61% Rumänien 2,67% Italien 2,98% Tschechien 3,86% Österreich 18,15% Bulgarien 25,16% Niederlande 9,49% Sonstige 8,05% Schweden 7,51% Frankreich 4,62% Ungarn 4,63% Vereinigtes Königreich 7,92% Gesamtenergiegehalt der ausgebuchten Biomasse: 54.836.936.672 MJ Diagramm 37 Energiegehalt der exportierten Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe Nach den erfassten Mengen aus Nachhaltigkeitsnachweisen und Nachhaltigkeits- Teilnachweisen, die im Jahr 2012 in Nabisy auf die jeweiligen Staatenkonten ausgebucht wurden, wird mit gut 25 % die größte Menge nachhaltiger Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe nach Bulgarien exportiert. Die Menge nachhaltige Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe, die in 2012 bis zum Stichtag ausgebucht wurde, hat einen Anteil von 20,41 % am Gesamtenergiegehalt, der für das Jahr 2012 in Nabisy erfasst wurde. Im Jahr 2011 betrug der Anteil der ausgebuchten nachhaltigen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe nur 1,7%. Seite 46 von 63

4. Nachhaltigkeits-Teilnachweise Nachhaltigkeits-Teilnachweise sind Dokumente, die auf Basis von Nachhaltigkeitsnachweisen innerhalb von der Datenbank Nabisy erstellt werden. Dabei werden Mengen eines Nachhaltigkeitsnachweises entweder in Nachhaltigkeits-Teilnachweise aufgeteilt, mehrere Nachhaltigkeitsnachweise zu einem Nachhaltigkeits-Teilnachweis zusammen gefasst oder Nachhaltigkeitsnachweise umgeschrieben. Im Kalenderjahr 2012 stehen den insgesamt 13.119 in Nabisy hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweisen daraus entstandene 17.567 Nachhaltigkeits-Teilnachweise gegenüber. 45000 40000 35000 30000 25000 20000 15000 Nachweise Teilnachweise 10000 5000 0 Diagramm 38 Entwicklung der Anzahl der ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits- Teilnachweise Die Gesamtanzahl der ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise, ist im Vergleich zum Vorjahr fast gleich geblieben. Neben dem nahezu linearen Anstieg der Nachhaltigkeitsnachweise ist die Anzahl der Nachhaltigkeits-Teilnachweise etwas zurückgegangen. Seite 47 von 63

5. Verwendung der Biomasse Die Energiemenge von den in Nabisy hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweisen und Nachhaltigkeits-Teilnachweisen, sind nach den uns vorliegenden Informationen in den Kalenderjahren 2011 und 2012 folgendermaßen verwendet worden: 5.1 Anrechnung auf die Biokraftstoffquote Die folgenden Grafiken zu dem Biokraftstoffbereich beruhen auf den in der Datenbank Nabisy von der Bundesfinanzverwaltung hinterlegten Daten. Es kann auf der Grundlage der hinterlegten Daten nur Bezug auf die in Nabisy enthaltenen Anträge auf Anrechnung auf die Biokraftstoffquote und Steuerentlastung genommen werden, nicht auf die tatsächlich gewährten Anrechnungen und Steuerentlastungen. 5.1.1 Beantragte Anrechnung auf die Biokraftstoffquote 100.000.000.000,00 10.000.000.000,00 1.000.000.000,00 100.000.000,00 10.000.000,00 1.000.000,00 100.000,00 10.000,00 Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 1.000,00 100,00 10,00 1,00 Diagramm 39 Anrechnung auf die Biokraftstoffquote im Vergleich Diagramm 39 zeigt bei Zugrundelegung der in der Datenbank Nabisy von der Bundesfinanzverwaltung hinterlegten Daten eine Übersicht zu der beantragten Anrech- Seite 48 von 63

nung der Energiegehalte auf die Biokraftstoffquote für die Jahre 2011 und 2012 im Vergleich. Im Quotenjahr 2012 wurden bei Biodiesel 7,11 % weniger zur Anrechnung beantragt. Bei Bioethanol waren es 5,79 % mehr und bei den raffinierten/hydrierten Ölen waren es 65,62 % mehr gegenüber dem Quotenjahr 2011. Biomethanol spielte im Quotenjahr 2011 keine Rolle, während im Quotenjahr 2012 die Anrechnung auf die Biokraftstoffquote beantragt wurde. Die beantragte Anrechnung der reinen Öle auf die Biokraftstoffquote im Quotenjahr 2012 beträgt im Vergleich zu dem Quotenjahr 2011 nur noch ein knappes Sechzigstel. 5.1.2 Beantragte Anrechnung von Biodiesel auf die Biokraftstoffquote 80.000.000.000 70.000.000.000 60.000.000.000 50.000.000.000 40.000.000.000 30.000.000.000 20.000.000.000 Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 10.000.000.000 0 Diagramm 40 Anrechnung auf die Biokraftstoffquote im Vergleich für Biodiesel Im Vergleich zum Jahr 2011 wurde im Jahr 2012 weniger Biodiesel aus Raps zur Anrechnung auf die Biokraftstoffquote beantragt, während sich der Anteil des Biodiesels aus Abfall im Jahr 2012 erhöht hat. Seite 49 von 63

5.1.3 Beantragte Anrechnung von Bioethanol auf die Biokraftstoffquote 12.000.000.000 10.000.000.000 8.000.000.000 6.000.000.000 4.000.000.000 Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 2.000.000.000 0 Diagramm 41 Anrechnung auf die Biokraftstoffquote im Vergleich für Bioethanol Markant für das Quotenjahr 2012 bei Bioethanol ist der Rückgang der beantragten Quotenanrechnung von Bioethanol aus Zuckerrohr. Dies könnte mit den 2012 gestiegenen Preisen für Zucker zusammenhängen. Seite 50 von 63

5.1.4 Beantragte Anrechnung von Biomethan auf die Biokraftstoffquote 800.000.000 700.000.000 600.000.000 500.000.000 400.000.000 Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 300.000.000 200.000.000 100.000.000 0 Biomethan aus Abfall Biomethan aus sonstiger Biomasse Biomethan aus Gülle Diagramm 42 Anrechnung auf die Biokraftstoffquote im Vergleich für Biomethan Biomethan spielte im Jahr 2011 bereits eine Rolle bei der beantragten Quotenanrechnung. Jedoch hat sich der Energiegehalt für die beantragte Anrechnung auf die Biokraftstoffquote gerade von Biomethan aus Abfall im Quotenjahr 2012 versiebenfacht. Seite 51 von 63

5.2 Zur Steuerentlastung angemeldete Biokraftstoffe 6.000.000.000 5.000.000.000 4.000.000.000 3.000.000.000 2.000.000.000 1.000.000.000 0 Biodiesel Bioethanol Biomethan raff./hydr. Öle reine Öle Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 Diagramm 43 zur Steuerentlastung beantragte Biokraftstoffe Diagramm 43 zeigt die Energiegehalte der Biokraftstoffe, die nach den in der Datenbank Nabisy von der Bundesfinanzverwaltung eingestellten Daten 2011 und 2012 zur Steuerentlastung bei den jeweils zuständigen Hauptzollämtern angemeldet wurden. Eine Aussage darüber, ob alle oben dargestellten Energiegehalte tatsächlich zur Steuerentlastung herangezogen wurden, kann von der BLE nicht getroffen werden. Die Energiegehalte können nach Anmeldung zur Steuerentlastung noch zurückgezogen werden, um sie auf die Biokraftstoffquote anrechnen zu lassen. Seite 52 von 63

5.3 Zur Vergütung nach dem EEG angemeldete Biobrennstoffe 35.000.000.000 30.000.000.000 25.000.000.000 20.000.000.000 15.000.000.000 10.000.000.000 5.000.000.000 0 Energiegehalt in MJ 2011 Energiegehalt in MJ 2012 Diagramm 44 Energiegehalte von Biobrennstoffen für die Vergütung nach EEG Im Jahr 2011 und 2012 wurden Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits- Teilnachweise für Biobrennstoffe in Form von Ölen, Biodiesel und Lauge auf Anlagenbetreiber ausgestellt. Die Anlagenbetreiber reichen die Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweise an den jeweiligen Netzbetreiber weiter um eine Vergütung nach dem EEG zu erhalten. Die BLE erhält Kenntnis über die Anträge auf Vergütung durch die Anlagenbetreiber. Seite 53 von 63

6. Treibhausgasemissionen und Einsparpotenzial aus Nachhaltigkeitsnachweisen Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist eines der Ziele der Erneuerbaren- Energie-Richtlinie. Die Angaben zur Emission müssen für das Erzeugnis nach 18 BioSt-NachV bzw. Biokraft-NachV auf den Nachhaltigkeitsnachweisen enthalten sein. Lediglich sogenannte Altanlagen können die Regelung in Anspruch nehmen, erst ab dem 01.04.2013 das erforderliche Treibhausgas-Minderungspotenzial nachzuweisen. Von Altanlagen, die diese Regelung anwenden, können deshalb keine Emissionswerte dargestellt werden. Die Emission bezeichnet den gesamten Energieverbrauch (inkl. der Werte für Abwasser, Abfall, Transport etc.), der im gesamten Herstellungsprozess für das Enderzeugnis aufgewendet werden muss. Die Auswertung erfolgt auf Basis der in der Datenbank Nabisy der BLE vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 dokumentierten und plausibilisierten Nachhaltigkeitsnachweise. 6.1 Emissionen nach Biokraftstoffen bzw. Biobrennstoffen Methanol 0,23% Lauge aus Zellstoffherstellung 0,73% raff./hydr. Öle 12,86% reine Öle 0,77% Biomethan 0,65% Biodiesel 60,43% Bioethanol 24,33% Gesamtemission: 8.575.737 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt: 227.159.713.783 MJ Diagramm 45 Emissionen aufgeteilt nach Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe Seite 54 von 63

Bei der Herstellung nachhaltiger Bioenergie entstehen Emissionen. Diese sind in Diagramm 45 in Abhängigkeit zum Energiegehalt und dem Enderzeugnis, bezogen auf die erfassten Nachhaltigkeitsnachweise dargestellt. Wie bereits im Jahr 2011, hat Biodiesel den höchsten Anteil an den Treibhausgasemissionen. 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 Emission tco2eq 2011 Emission tco2eq 2012 0 Biodiesel Bioethanol Biomethan Lauge aus Zellstoffherstellung Methanol raff./hydr. Öle reine Öle Gesamtemission im Jahr 2011: 7.030.159 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2011: 166.054.614.955 MJ Gesamtemission im Jahr 2012: 8.575.737 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2012: 227.159.713.783 MJ Diagramm 46 Emissionen aufgeteilt nach Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe im Jahresvergleich Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Zuwachs bei den entstandenen Emissionen zu erkennen. Allerdings steht dieser im Verhältnis zum ebenfalls größeren Energiegehalt im Jahr 2012. Seite 55 von 63

6.2 Emissionseinsparung nach Biokraftstoffen bzw. Biobrennstoffen 100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% Biodiesel Bioethanol Biomethan Lauge aus Zellstoffherstellung Methanol raff./hydr. Öle reine Öle Gesamteinsparung: 10.179.314 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt: 227.159.713.783 MJ Diagramm 47 Vergleich eingesparter Emissionen nach Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe Nach den uns für 2012 vorliegenden Nachhaltigkeitsnachweisen ist die prozentuale Einsparung der Emissionen erwartungsgemäß bei Lauge aus Zellstoffherstellung am höchsten. Biomethanol kann mit über 60% Emissionseinsparung 2012 ebenfalls noch in relativ hohem Umfang zur Einsparung beitragen. Ebenso wie im letzten Jahr gehören auch die reinen Öle im Jahr 2012 mit knapp 62 % zum oberen Bereich. Seite 56 von 63

100,00% 90,00% 80,00% 70,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% Einsparung 2011 Einsparung 2012 0,00% Biodiesel Bioethanol Biomethan Lauge aus Zellstoffherstellung raff./hydr. Öle reine Öle Gesamteinsparung im Jahr 2011: 6.692.114 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2011: 166.054.614.955 MJ Gesamteinsparung im Jahr 2012: 10.179.314 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2012: 227.159.713.783 MJ Diagramm 48 Jahresvergleich eingesparter Emissionen nach Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe Im Vergleich mit dem Vorjahr zeigen sich bei der Verteilung der eingesparten Emissionen auf die einzelnen Biokraftstoffe bzw. Biobrennstoffe nur leichte Verschiebungen. Bei Biodiesel, Bioethanol, Biomethan und den raffinierten/hydrierten Ölen haben die eingesparten Emissionen leicht zugenommen, während sie bei Lauge aus Zellstoffherstellung fast gleich blieben und bei den reinen Ölen leicht abnahmen. Seite 57 von 63

6.3 Gesamteinsparung im Jahresvergleich Vergleich eingesparter Emission gesamt 60,00% 55,00% 50,00% 45,00% 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% Jahr 2011 Jahr 2012 Gesamteinsparung im Jahr 2011: 6.692.114 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2011: 166.054.614.955 MJ Gesamteinsparung im Jahr 2012: 10.179.314 tco 2eq Bezugsgröße Energiegehalt im Jahr 2012: 227.159.713.783 MJ Diagramm 49 Vergleich eingesparter Gesamtemissionen im Jahresvergleich Nach den Angaben in den Nachhaltigkeitsnachweisen, errechnet sich für das Jahr 2012 eine durchschnittliche Emissionseinsparung von knapp 55 %. Die Gesamteinsparung von Emissionen konnte somit im Vergleich zum Jahr 2011 bezogen auf den Energiegehalt von knapp 49 % auf rund 54 % verbessert werden. Gesamteinsparung gegenüber fossilen Brennstoffen, wenn wie laut Nachhaltigkeitsnachweisen, für den Kraftstoffbereich vorgesehen: 5.871.474 tco 2eq ; das entspricht einer Treibhausgasminderung von ca. 46,1 % Gesamteinsparung gegenüber fossilen Brennstoffen, wenn wie laut Nachhaltigkeitsnachweisen, für den Bereich Kraft-Wärme-Kopplung vorgesehen: 2.250.978 tco 2eq ; das entspricht einer Treibhausgasminderung von ca. 96,7 % Seite 58 von 63

Gesamteinsparung gegenüber fossilen Brennstoffen, wenn wie laut Nachhaltigkeitsnachweisen, für den Strombereich vorgesehen: 27.950 tco 2eq ; das entspricht einer Treibhausgasminderung von ca. 38,3 % Gesamteinsparung gegenüber fossilen Brennstoffen, wenn wie laut Nachhaltigkeitsnachweisen, für den Wärmebereich vorgesehen: 2.028.911 tco 2eq ; das entspricht einer Treibhausgasminderung von ca. 56,1 % Seite 59 von 63

VI. Anlagenregister Nach der BioSt-NachV sind alle Anlagenbetreiber dazu verpflichtet ihre Anlage im Anlagenregister der BLE zu registrieren, wenn flüssige Biomasse zur Stromerzeugung eingesetzt wird. Eine Anlage im Sinne des EEG i. V. m. 3 Absatz 1 Nr. 3 BioSt-NachV ist jede Einrichtung zur Herstellung von Strom aus flüssiger Biomasse. Darunter fallen auch Betriebe, die zwischengespeicherte Energie aufnehmen, die ausschließlich aus flüssiger Biomasse stammt, und diese in elektrische Energie umwandeln. Ein Anlagenbetreiber nutzt eine Anlage für die Herstellung von Strom aus flüssiger Biomasse. Anlagenbetreiber können nur dann einen Anspruch auf Vergütung für den erzeugten Strom nach dem EEG geltend machen, wenn sie gegenüber dem Netzbetreiber die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen belegen und die Anlagenregistrierung nachweisen können. Zum Stichtag 31.12.2012 waren bei der BLE 2.259 Anlagen registriert. Von den 2.259 Anlagen haben jedoch nach den uns vorliegenden Informationen nur 1012 Anlagen Strom aus nachhaltiger flüssiger Biomasse erzeugt. Dies ist ein Anteil von knapp 45 %. Im Jahr 2012 wurden 109 Anlagen storniert. Allerdings wurden diese Anlagen teilweise bereits in den Jahren davor stillgelegt oder verkauft, der BLE jedoch nicht früher gemeldet. Neben den 2.259 Anlagen befinden sich auch 22 Biogasanlagen im Anlagenregister. Diese Biogasanlagen sind bei der BLE registriert, da sie im Störfall auch aus nachhaltiger flüssiger Biomasse Strom erzeugen können und dann eine Registrierung benötigen bzw. auf freiwilliger Basis in der Datenbank Nabisy den Nachweis der Nachhaltigkeit und Massenbilanzierung erbringen. Den 2.259 Anlagen stehen 1.942 Anlagenbetreiber gegenüber, wobei knapp 90 % der Anlagenbetreiber jeweils eine Anlage betreiben und 10 % zwei und mehr Anlagen im Jahr 2012 bei der BLE registriert hatten. Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich auf Angaben der Anlagenbetreiber im Zuge der Registrierung. Seite 60 von 63

1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Gesamtzahl der registrierten Anlagen: 2.259 Diagramm 50 registrierte BHKW-Anlagen sortiert nach Bundesländern Dem Diagramm ist zu entnehmen, dass die meisten BHKW-Anlagen ihren Standort in Bayern haben. Bei der BLE sind 916 Anlagen mit Standort in Bayern registriert. In Baden-Württemberg stehen 407 bei der BLE registrierte BHKW-Anlagen und in Nordrhein-Westfalen 303. Für den Standort Bremen dagegen wurde nur eine BHKW- Anlage im Anlagenregister der BLE registriert. Seite 61 von 63

DE-TH DE-ST DE-SN DE-SL DE-SH DE-RP davon 0-10 kw davon 11-150 kw davon 151-1000 kw davon 1001-5000 kw davon über 5000 kw DE-NW DE-NI DE-MV DE-HH DE-HE DE-HB DE-BY DE-BW DE-BE DE-BB 0% 20% 40% 60% 80% 100% Gesamtzahl der registrierten Anlagen: 2.259 Diagramm 51 Darstellung der in den Bundesländern gemeldeten BHKW-Anlagen nach ihrer Größe Im Diagramm 51 werden die BHKW-Anlagen der einzelnen Bundesländer nach deren Leistungsangaben dargestellt. BHKW-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1000 kw sind in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen zu finden. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehen BHKW-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 5000 kw. Seite 62 von 63