SPARKLING SCIENCE AUSSCHREIBUNG 2016

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Transkript:

SPARKLING SCIENCE AUSSCHREIBUNG 2016 BEGINN DER EINREICHFRIST Mittwoch, 15. Juni 2016, 08:00 Uhr ENDE DER EINREICHFRIST Freitag, 30. September 2016, 12:00 Uhr

HERZLICH WILLKOMMEN! ZIELE DES FORSCHUNGSPROGRAMMS Sparkling Science ist ein Programm des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das hochwertige Forschung mit voruniversitärer Nachwuchsförderung verbindet. Durch Förderung anspruchsvoller wissenschaftlicher Kooperationsprojekte von Forschungseinrichtungen und Schulen soll wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn mit der Steigerung des Interesses von Jugendlichen am Thema Forschung verknüpft werden. Ziel des Wissenschaftsministeriums ist es, durch Förderung dieser wissenschaftlichen Kooperationsprojekte einen doppelten Mehrwert für Forschung und Bildung zu erzeugen: auf Seiten der Forschung die Gewinnung besonders innovativer wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf Seiten der Bildung die Möglichkeit, bereits im Zuge des Schulunterrichts in direkte Berührung mit dem neuesten Stand des Wissens zu kommen. Im Rahmen der 6. Ausschreibung sind Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wieder eingeladen, gemeinsam mit Schulen Anträge zur Förderung von Forschungsvorhaben einzureichen. Die Ausschreibung ist thematisch nicht eingeschränkt, es können Projektvorschläge aus allen Forschungsfeldern eingereicht werden. Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die ausnahmslos unter Einbindung von Schülerinnen und Schülern durchzuführen sind. Es können nur Projekte gefördert werden, deren Inhalte und methodische Zugänge so ausgerichtet sind, dass die Mitwirkung von Jugendlichen maßgeblich und nachvollziehbar zur Erreichung der Forschungsziele beiträgt. Dementsprechend ist auch bei der Entwicklung der Anträge bereits eine enge Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen erforderlich. Eingereicht werden können auch Vorschläge zur ergänzenden oder vertiefenden wissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, die von Dritten gefördert werden (Kofinanzierungsprojekte). EINREICHBERECHTIGTE Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ECKDATEN ZUM GESAMTVERFAHREN Beginn der Einreichfrist Ende der Einreichfrist Mittwoch, 15. Juni 2016, 08:00 Uhr Freitag, 30. September 2016, 12:00 Uhr (digitale Einreichung) Einlangen unterzeichnete Kurzversion Freitag, 14. Oktober 2016 (Datum des Poststempels), im Programmbüro Begutachtungsphase Mitte Oktober 2016 bis Anfang Jänner 2017 Bekanntgabe der Förderentscheidung bis Ende April 2017 Frühest möglicher Projektbeginn Juli 2017

FÖRDERBARE PROJEKTE Förderbar sind ausschließlich Projekte, die den anerkannten wissenschaftlichen Standards entsprechen und die darüber hinaus neue Erkenntnisse in den betreffenden Forschungsfeldern erbringen. Inhalte und Methoden der Projekte müssen so geartet sein, dass Jugendliche maßgeblich und nachvollziehbar zur Erreichung der Forschungsziele beitragen können. Förderungsbedingung ist darüber hinaus die projektbegleitende Einführung von gemeinsamen Aktivitäten, die von den beteiligten Forschungs- und Bildungseinrichtungen auch über die Laufzeit der geförderten Projekte hinaus mit nachhaltig leistbarem Aufwand fortgesetzt werden können. Falls das Forschungsvorhaben ein Ethik-Votum erfordert, so ist dies der Förderabwicklungsstelle mit dem Startverwendungsnachweis vorzulegen. Die Laufzeit der geförderten Projekte ist grundsätzlich auf maximal zwei Jahre zu begrenzen, sie kann jedoch in begründeten Fällen kostenneutral verlängert werden. IN DER AUSFÜHRLICHEN PROJEKTBESCHREIBUNG SIND DARZUSTELLEN a) Forschungsziele inklusive Begründung ihres Innovationsgehaltes b) Stand des Wissens im Hinblick auf aktuelle Untersuchungen zum betreffenden Forschungsgegenstand c) Wissenschaftliche Herangehensweise d) Methoden der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Schulen (Form der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Schülerinnen und Schülern und Form der Zusammenarbeit zwischen Forschenden und Lehrpersonen) e) Mehrwert, der durch die Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entsteht f) Mehrwert, der durch die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Schülerinnen und Schüler entsteht g) Gemeinsame Aktivitäten, die von den beteiligten Forschungseinrichtungen und Schulen mit nachhaltig leistbarem Aufwand auch über die Laufzeit des Projektes hinaus fortgesetzt werden sollen h) Beabsichtigte Verbreitung der wissenschaftlichen Ergebnisse (Publikationen und Tagungen) i) Literaturliste j) Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan k) Organigramm des Projektteams l) Kompetenzprofil des wissenschaftlichen Projektteams m) Kurzinformation/en zur/zu den Partnerschule/n sowie Erläuterung ihres Interesses an der Projektmitarbeit Letters of Interest der Schulpartner sind nach Möglichkeit der unterschriebenen Kurzversion des

Antrages beizulegen, jedenfalls aber vor Vertragsabschluss vorzulegen. EINBINDUNG INTERNATIONALER PARTNER Erfahrungen der ersten fünf Ausschreibungen Die Einbindung internationaler Partner (internationale Forschungseinrichtungen, Schulen aus anderen Staaten) in die Projekte ist willkommen, die Projektleitung selbst muss jedoch in Österreich verbleiben. Zumindest eine der beteiligten Schulen muss ebenfalls in Österreich angesiedelt sein. Insgesamt dürfen maximal 15 % der Fördermittel an internationale Partner fließen. Weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung und Einbindung internationaler Partner finden Sie auf www.grants.at, der Österreichischen Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung. MAXIMALE FÖRDERBETRÄGE Maximaler Förderbetrag 170.000,- Euro Förderung von Mädchen Projekte im MINT-Bereich, in welchen spezielle Maßnahmen zur Förderung von Mädchen umgesetzt werden, können den maximalen Förderbetrag um bis zu 10 % überschreiten. Die zusätzlichen Fördermittel sind zweckgebunden für diese Maßnahmen einzusetzen. (s. Sonderrichtlinien zur 3. Programmphase Sparkling Science, Punkt 4.3.2) Förderung von Profilschwerpunkten Projekte von Universitäten oder Fachhochschulen mit profilgebenden Schwerpunkten im Bereich Forschungs-Bildungs-Kooperation bzw. Citizen Science können die maximalen Förderbeträge um bis zu 20 % überschreiten, wenn sie spezielle Maßnahmen zum Ausbau dieser Profilschwerpunkte umsetzen. Die zusätzlichen Fördermittel sind zweckgebunden für diese Maßnahmen einzusetzen. (s. Sonderrichtlinien zur 3. Programmphase Sparkling Science, Punkt 4.3.2) RECHTSGRUNDLAGEN Details zur Erstellung der Anträge zum Beispiel zu den förderbaren Kosten oder zu den geforderten Dokumenten im Rahmen der Start-, Zwischen- und Endverwendungsnachweise finden Sie in den Sonderrichtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen des Programms Sparkling Science 3. Programmphase. (Als Download unter http://www.sparklingscience.at/de/ausschreibungen/downloads1.html verfügbar). Sonderrichtlinien müssen als Voraussetzungen und rechtliche Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln nach den Vorgaben des BMF erstellt werden.

EINREICHMODALITÄTEN UND FRISTEN Die Übermittlung von Projektanträgen ist digital über www.sparklingscience.at/einreichung bis spätestens Freitag, 30. September 2016, 12:00 Uhr, vorzunehmen. Die Einreichung ist jedoch formal nur dann gültig, wenn innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen, bis spätestens Freitag, 14. Oktober 2016 (Datum des Poststempels), im Programmbüro der OeAD-GmbH die automatisch generierte Kurzfassung des Antrages in doppelter Ausfertigung versehen mit der Originalunterschrift der zeichnungsberechtigten Person sowie firmenmäßig gestempelt eintrifft. Diese kann persönlich oder auf postalischem Weg übermittelt werden. Die Kurzversion wird im Einreichsystem automatisch erstellt, sobald Sie den digitalen Antrag absenden. WEITERE INFORMATIONEN Alle Informationen zur Begutachtung finden Sie auf http://www.sparklingscience.at/de/ausschreibungen.html, die Rechtsgrundlagen auf http://www.sparklingscience.at/de/ausschreibungen/downloads1.html, Antworten zu Frequently Asked Questions auf https://secure.digitaltender.com/sparklingscience/faqs.php. Hinweis des Programmbüros: Dieser Link funktioniert erst mit Öffnung der digitalen Plattform. In der Zwischenzeit sind die FAQs in PDF-Form als Download unter http://www.sparklingscience.at/de/ausschreibungen.html zu finden. Unter folgendem Link finden Sie Erfahrungen von Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Forschenden zur Zusammenarbeit von Wissenschaft und Schule in Rahmen von Sparkling Science- Projekten der ersten fünf Ausschreibungen: http://www.youngscience.at/sparkling_science/sparkling_science/erfahrungen_von_schuelerinnen/ Sollten Sie auf der Suche nach kooperationsinteressierten Schulen und Forschungseinrichtungen sein, finden Sie hier nähere Informationen: http://www.youngscience.at/lehrerinnen/projektfoerderung/

KONTAKT UND HELPDESK a) FRAGEN ZUR DIGITALEN EINREICHUNG, DEN EINREICHBEDINGUNGEN UND FÖRDERBAREN KOSTEN Programmbüro Sparkling Science bei der OeAD-GmbH Ebendorferstr. 7 1010 Wien Die Mitarbeiterinnen des Programmbüros beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich nach Voranmeldung zu folgenden Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 16:00 Uhr Freitag: 09:00 12:00 Uhr Mag. Melanie Mayrhofer Tel.: 01/53408 432 melanie.mayrhofer@oead.at Mag. Marie-Therese Filip Tel.: 01/53408 438 marie-therese.filip@oead.at Jelena Lukic Tel.: 01/53408 433 petra.siegele@oead.at Beratungsgespräche und Projektkonzepte werden vertraulich behandelt. b) INHALTLICHE FRAGEN Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Marie Céline Loibl, Programmleitung Rosengasse 2-4 1014 Wien Tel.: 01/53120 6926 celine.loibl@bmwfw.gv.at