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Transkript:

Einbürgerungen 1) 2000-2011 1 Bayern 186.688 178.098 Deutschland 20.622 19.921 17.090 14.640 Zunahme 4,0% % 13.225 13.430 13.099 12.053 12.498 12.098 12.021 154.547 140.731 5,2% 127.153 124.832 117.241 113.030 106.897 101.570 96.100 94.470 9.988 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 1) ohne Spätaussiedler bzw. Aussiedler mit Familien (Staatsangehörigkeitserwerb durch Einbürgerung nur bis 31. Juli 1999, seit 1. August 1999 Erwerb mit Ausstellung der Bescheinigung nach 15 BVFG)

Einbürgerungen Bayern 2011 nach Rechtsgrundlagen 2 126 1,0 % Wiedergutmachungsfälle, heimatlose Ausländer, staatenlose Kinder und sonstige Übergangsregelungen Anspruchseinbürgerungen (verschiedener Regelungen) Ausländer ohne Anspruch und Ehegatten Deutscher hauptsächlich Ermesssenseinbürgerungen gemäß 8 und 9 StAG 3.107 24,9 % 12.498 miteingebürgerte Familienangehörige Ermessenseinbürgerungen gemäß 10 Abs. 2 StAG 2.652 1.026 12,9 8,2 % 8.239 65,9 % junge Ausländer und Ausländer mit längerem bzw. langem Aufenthalt Anspruchseinbürgerungen gemäß 10 Abs. 1 StAG erleichterte Einbürgerungen

Eingebürgerte Ausländer Bayern 2011 nach Staaten 3 restliche 6.314 (50,5 %) übrige 1.292 Staatenlos/ungeklärt 103 Syrien 71 Äthiopien 71 Moldau 72 Pakistan 76 Weißrussland 78 Philippinen 78 Togo 94 Indien 131 Nigeria 132 Tunesien 132 Marokko 146 Iran 178 China 182 Brasilien 182 Vietnam 303 Afghanistan 361 Kasachstan 380 Russische Föderation 488 Ukraine 851 Irak 913 Europäische Union 3.085 (24,7 %) 12.498 Rumänien 752 Polen 591 Griechenland 372 Bulgarien 302 Italien 281 übrige EU-Staaten 787 Nachfolgestaaten früheres Jugoslawien 963 (7,7%) Serbien einschl. Kosovo* 175 Serbien ohne Kosovo** 282 Bosnien und Herzegowina 253 Kroatien 107 Mazedonien 58 Kosovo** 75 Montenegro 13 Türkei 2.136 (17,1 %) nach wie vor stärkstes Herkunftsland *Altfälle, **Neue Verfahren seit 01.05.2008

Eingebürgerte türkische Staatsangehörige Bayern 2000-2011 4 eingebürgert unter 10.000 9.000 Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit 8.000 7.357 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 6.372 5.681 3.881 3.233 5.946 4.272 3.088 3.727 2.860 2.174 1.967 2.050 2.056 Beibehaltung der türkischen Staatsangehörigkeit; überwiegend nachgeholter Geburtserwerb, d. h. in Deutschland geborene Kinder, die sich mit 18 Jahren für die deutsche oder die türkische Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. 1.000 390 153 130 83 115 89 65 108 81 80 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1.1.2000 wurden über 47.500 türkische Staatsangehörige unter Verlust ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert; in den beiden Jahren davor, 1998 und 1999, weitere rund 16.000 Personen.

Eingebürgerte EU-Staatsangehörige Bayern 2011 5 Rumänien Polen Griechenland Bulgarien Italien Ungarn Tschechische Rep. Österreich Frankreich Slowakei Spanien Slowenien Großbritannien Portugal Litauen Niederlande Lettland Schweden Finnland Belgien Estland Zypern Irland Luxemburg Malta Dänemark 75 65 55 55 44 37 35 23 21 16 13 12 10 5 2 1 1 0 0 119 198 302 281 372 aus EU-Staaten wurden 3.085 Staatsangehörige einbürgert (24,7 % aller Eingebürgerten) 68,3% hiervon stammen aus den 12 neuen Beitrittsländern einschließlich Rumänien und Bulgarien 591 752

Mehrstaaterquote bei der Einbürgerung in Bayern 6 40,8% 41,5% 38,5% 43,9% 42,6% 38,5% 28,8% 55,2% 53,9% 51,0% 55,2% 53,9% 51,0% 42,6% 44,0% 24,7% 21,5% 22,5% 28,8% 20,2% 21,3% 24,6% 18,9% 21,1% 9,9% 11,3% 13,0% 12,7% 11,1% 10,9% 9,4% 10,2% 8,4% 6,7% 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Im Jahr 2011 wurde in 51,0 % aller Fälle (6.379 von insgesamt 12.498 Einbürgerungen) Mehrstaatigkeit hingenommen. Zu den Gründen für die Entwicklung siehe Blatt 6 a.

Mehrstaaterquote bei der Einbürgerung in Bayern 6a Hauptgrund für die im Vergleich zu den früheren Jahren (mit Ausnahme 2009 und 2010) höhere Mehrstaaterquote ist der deutliche Anstieg von Eingebürgerten aus EU- Mitgliedstaaten im Jahr 2011 auf nunmehr 3.085 Personen, dies entspricht einem Anteil von 24,7 % (2009: 2606 Personen [= 21,6 %]; 2010: 2879 Personen [=23,9%]). Dieser Anstieg schlägt bei der Mehrstaaterquote überproportional zu Buche, da bei diesem Personenkreis wegen der seit 28.08.2007 geltenden gesetzlichen Privilegierung insoweit generell Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Dementsprechend hat sich der Anteil der EU-Bürger an der Gesamtzahl der unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Eingebürgerten von 37,3 % im Jahr 2009 auf 45,7 % im Jahr 2011 erhöht. Ohne Personen aus EU-Mitgliedstaaten würde die Mehrstaaterquote im Jahr 2011 lediglich 36,7 % betragen (2009: 44,1 %; 2010: 40,4%). Von Bedeutung ist zudem, dass aufgrund der nach wie vor bestehenden Sondersituationen im Irak (sehr viele Asylberechtigte) und in Afghanistan (derzeit keine Entlassungen aus der afghanischen Staatsangehörigkeit) auch 638 irakische und 361 afghanische Staatsangehörige unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden. Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Irak und Afghanistan machten im Jahr 2011 61,6 % der unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit Eingebürgerten aus (2009: 60,2 %; 2010: 60,0%).

Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung Bayern 2011 7 übrige 812 (von 3.656) Rumänien 746 (von 752) Weißrussland 48 (v.78) Libanon 51 (alle) Mexiko 53 (alle) Kuba 53 (alle) Spanien 55 (alle) Frankreich 65 (alle) Syrien 71 (alle) Türkei 80 (v. 2136) Serbien ohne Kosovo 86 (v. 282) Tschechische Republik 89 (v. 119) Nigeria 127 (v. 132) Tunesien 131 (v. 132) Marokko 146 (alle) Iran 178 (alle) Brasilien 178 (v. 182) Ungarn 198 (alle) Russische Föderation 279 (v. 488) 6.379 Irak 638 (von 913) Polen 591 (alle) Ukraine 401 (von 851) Italien 281 (alle) Afghanistan 361 (alle) Bulgarien 294 (von 302) Griechenland 367 (von 372)

8 Deutsche Staatsangehörigkeit bei in Bayern geborenen Kindern von Ausländern Geburtserwerb 4 Abs. 3 StAG 2000 bis 2011 in Bayern geborene Kinder von Ausländern: Einbürgerung 40b StAG 1990-1999 in Bayern geborene ausländische Kinder mit Anspruch nach 40b StAG: 130.425 geschätzt rund 80.000 Ausländer sind 57.584 44,2 % kein Antrag gestellt 69.496 86,9 % BayStMI August 2012 Deutsche durch Geburt 72.841 55,8 % eingebürgert in den Jahren 2000 bis 2010 10.524 13,1 %