Die Pflegeversicherung

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Transkript:

Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1995 der jüngste Teil des Sozialversicherungssystems und ist eine Teilkaskoversicherung. Die Inanspruchnahme von Leistungen setzt die Anerkennung einer Pflegestufe voraus, die nach Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) festgestellt wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Pflegedienst erbringt, werden als Sachleistungen bezeichnet. Für die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft sind Leistungen vordefiniert. Zusätzlich sind durch die Verhinderungspflege ( 39) und die Betreuungsleistungen ( 45 b) auch Leistungen zur Begleitung und Betreuung möglich. Der Gesetzgeber wollte seinerzeit die finanziellen Lasten einer Pflegebedürftigkeit lediglich mildern. Die notwendige Pflege ist in der Regel nicht ohne Leistungen durch Angehörige und andere Pflegepersonen oder einen Eigenanteil zu erreichen. Erforderlichenfalls übernimmt die Stadt München daher diese aufstockenden Leistungen als Hilfe zur Pflege, wenn das eigene Einkommen hierzu nicht ausreicht. Aktivierende Pflege Im Vordergrund soll der Erhalt vorhandener Fertigkeiten und nach Möglichkeit die Wiedererlangung der Selbstständigkeit stehen. Bei aller notwendigen Hilfe sollen die vorhandenen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen berücksichtigt und gestärkt werden und durch die Pflegekraft nur fehlende Möglichkeiten ergänzt werden. Dies sollen nachstehende Beispiele erläutern: Unterstützung Die Pflegekraft lässt das Waschwasser ein, bereitet die Zahnbürste vor (Zahnpasta) und holt die gewünschten Kleidungsstücke herbei. Die Pflegebedürftige kann sich weitestgehend alleine waschen, lediglich beim Anziehen der Strümpfe hilft die Pflegekraft. Teilweise Übernahme Der Pflegebedürftige wäscht das Gesicht, die Hände und die Brust selbst, das Waschen des Rückens, der Beine und Füße übernimmt die Pflegekraft. Vollständige Übernahme Die Pflegekraft übernimmt das morgendliche Waschen vollständig. Beaufsichtigung Der Pflegebedürftige kann zwar alleine aufstehen, aber durch eine Beeinträchtigung des Gleichgewichtsinnes (Drehschwindel) bleibt ein hohes Sturzrisiko. Daher beaufsichtigt die Pflegekraft das Aufstehen und greift rasch ein, wenn Hilfe notwendig ist. Anleitung Der Pflegebedürftige kann eigentlich selbstständig essen. Aber wenn er allein ist, bleibt er vor dem gedeckten Tisch sitzen, ohne etwas anzurühren. Die Pflegekraft leistet ihm Gesellschaft und ermuntert ihn zum Weiteressen. 1

Leistungen der Pflegekasse Die Leistungskomplexe Die Leistungen, die die Pflegeversicherung mitfinanziert, sind in sogenannten Leistungskomplexen zusammengefasst. Hierzu sind einzelne Tätigkeiten wie z. B. Waschen, Zähneputzen und Ankleiden in einer Leistung zusammengefasst und abzurechnen, wenn der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist bzw. unterstützt, beaufsichtigt und angeleitet wird. Der Pflegekunde hat eine Ganzwaschung vereinbart, will aber die Zähne lieber nach dem Frühstück selber putzen. Der Pflegedienst hat die wesentlichen Teile der Leistung erbracht und wird diese abrechnen. Auch wenn die Pflegekraft beispielsweise das Anziehen der Kleidung nur beaufsichtigt oder anleitet, aber nicht selbst übernimmt, sind die wesentlichen Teile der Leistung erbracht und werden am Monatsende in der Abrechnung aufgeführt. Die Leistung als Zeitvergütung Hier werden die Leistungen über einen Stundensatz abgerechnet, es wird je angefangene 5 Minuten abgerechnet. Der Einsatz beginnt und endet an der Garten-, Haus- oder Wohnungstür mit dem Klingeln oder Aufsperren. Alle Leistungen, sowohl der Kranken wie auch Pflegekasse liegen einer Mischkalkulation zu Grunde. Die Leitungskräfte des Pflegedienstes halten nicht nur den individuellen Hilfebedarf fest, sie vereinbaren auch wer, wann, was übernehmen wird und wie die Leistungen der Pflegeversicherung hierzu optimal eingesetzt werden können. Das Ergebnis dieser Leistungsaufteilung wird im Vertrag und in der Pflegedokumentation schriftlich festgehalten. Sollen mehr oder andere Leistungen erbracht werden, wird dies von den Pflegekräften im Pflegebericht festgehalten und auf dem Leistungsnachweis dokumentiert. Eine dauerhafte Änderung des Leistungsumfanges kann jederzeit schriftlich vereinbart werden. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Leitungskräfte gerne zur Verfügung. 2

Leistungen der Pflege Leistungskomplexe (LK) 36 Ein Leistungskomplex kann je Hausbesuch nur einmal abgerechnet werden, auch wenn mehrere Leistungsinhalte darin benannt werden, d. h. allerdings auch, dass auch für einen Inhalt der Leistungskomplex abgerechnet wird. Leistungskomplex 100 Komplexgebühr Die Komplexgebühr wird abgerechnet, wenn mind. 4 Leistungsinhalte der Leistungsinhalte der Leistungskomplexe 101-107 erbracht werden. Preis 18,24 D Leistungskomplex 101 Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen des Bettes und / oder Hilfe beim An- / Ablegen von Körperersatzstücken, Prothesen oder ähnlichem. Preis 2,61 D Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Aufstehen oder ins Bett gehen oder beim Transfer aus dem Rollstuhl. Leistungskomplex 102 Hilfe beim An- und/oder Ausziehen. Preis 2,61 D Ggf. suchen Sie gemeinsam die Kleidung aus und die Pflegekraft unterstützt Sie beim An- und/oder Ausziehen von Kleidungsstücken. Leistungskomplex 103 Teilwaschen des Körpers. Preis 5,21 D Die Pflegekraft unterstützt Sie beim Waschen von Körperteilen, z.b. Gesicht und Hände oder Oberkörper oder Unterkörper/ Intimpflege oder Beine oder Arme. Keine Waschung des ganzen Körpers, dazu wird der Leistungskomplex 109 benötigt. Leistungskomplex 104 Mund- Zahn- oder Prothesenpflege. Preis 2,61 D Reinigung oder Hilfestellung bei der Zahn- Mund- Prothesenpflege, bereitlegen der Zahnbürste mit Zahnpasta etc. und/oder bereitstellen der Utensilien für die Prothesenpflege. Leistungskomplex 105 Rasieren Preis 2,61 D Pflege des Tagesbartes. Leistungskomplex 106 Kämmen Preis 2,61 D Kämmen und herrichten der Tagesfrisur. 3

Leistungskomplex 107 Hautpflege Preis 2,61 D Die Pflegekraft cremt einzelne Körperteile oder den ganzen Körper mit ihrem Lieblingssöl, einer Lotion oder auch z. B. mit einer schmerzlindernder Salbe ein. Leistungen der Pflege Leistungskomplexe (LK) 36 Leistungskomplex 108 Haar- und / oder Nagelpflege ist keine Leistung innerhalb der Komplexgebühr LK 100 Preis 2,61 D Die Pflegekraft wäscht ihnen die Haare und trocknet diese. Sie reinigt, feilt und schneidet Fingerund / oder Fußnägel. Dies ist allerdings keine medizinische oder kosmetische Nagelbehandlung. Leistungskomplex 109 Zuschlag bei Ganzkörperwäsche Preis 7,82 D Diese Leistung ist zusätzlich zu den Leistungskomplexen 100 oder 103 abrechenbar, wenn mehrere Körperteile (sprich der ganze Körper) gewaschen, wird. Auf Wunsch ermöglicht sie ein Vollbad oder unterstütz sie beim Duschen. Leistungskomplex 110 Ganzkörperwäsche als alleinige Leistung Preis 13,03 D Die Pflegekraft unterstützt sie beim Waschen des ganzen Körpers, wenn sie bereits ausgezogen sind und sich danach auch wieder alleine anziehen, eincremen etc. Leistungskomplex 111 Lagern / Mobilisierung Preis 5,21 D Die Pflegekraft unterstützt sie beim Gehen oder bewegt ihre Gelenke passiv und/oder aktiv. Die Pflegekraft lagert sie z. B. auf eine Seite oder ein Köperteil muss gelagert werden. Die Pflegkraft macht ihr Bett und / oder bezieht es mit frischer Bettwäsche. Aufstehen und zu Bettgehen. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. mit Hilfsmittel) bei Bettlägerigen passives Bewegen. Hilfe beim Treppensteigen Leistungskomplex 112 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Preis 13,03 D Mundgerechte Zubereitung der Nahrung/Getränke. Hilfen beim Essen und Trinken. Beinhaltet auch die Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme. Die Pflegekraft reicht Ihnen die mundgerechte vorbereitete Nahrung/Getränk an und motiviert Sie zum Essen und Trinken. Abräumen und abwaschen des Geschirrs sowie abwischen des Tisches. 4

Leistungskomplex 113 Verabreichung von Sondennahrung. Preis 4,17 D Aufbereitung der Sondennahrung. Anhängen des Applikationssytems. Aufrichten und Lagern. Sachgerechte Verabreichung der Sondennahrung. Säuberung der Sonde und benötigter Gebrauchsgegenstände. Entsorgung der Abfallprodukte der Sondennahrung. Beispiel Die Pflegekraft hilft Ihnen die richtige Position einzunehmen, schließt die vorkonfektionierte Sondennahrung an und stellt den Tropfenregler korrekt ein. Leistungskomplex 114 Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung. Preis 3,65 D Unterstützung bei der physiologischen Ausscheidung. Gang zur Toilette. Unterstützung und allgemeine Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß etc.). Überwachung der Ausscheidung. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes. Katheter (Wechsel von Urinbeutel) Stoma (Wechsel und Entleeren des Stomabeutels). Empfehlung zum Kontinenztraining/Inkontinenzversorgung (Einlagen, Windelhosen, Vorlagen) ggf. Intimpflege Die Pflegekraft begleitet Sie auf die Toilette. Sie hilft Ihnen beim Säubern des Intimbereichs nach dem Toilettengang. Die Pflegekraft unterstützt Sie geschickt beim Anlegen der Inkontinenzversorgung und entsorgt das gebrauchte Material im Hausmüll. oder Die Pflegekraft übernimmt am Morgen die Entleerung eines vorhandenen Toiletten-Stuhls bzw. entleert den Katheterbeutel. Leistungskomplex 115 Stomaversorgung Preis 2,61 D Entleerung und ggf. Wechseln des Stomabeutels bei Anuspraeter Entleerung und ggf. Wechsel des Urostomas Wechseln einer Stomaplatte Die Pflegekraft pflegt die Stomaumgebung, wechselt die Platte und Beutel, ggf leert sie den Beutel. Leistungskomplex 116 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Preis 3,65 D Hilfe beim An-/Auskleiden Hilfe beim Treppensteigen Die Pflegekraft unterstützt Sie beim An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. 5

Leistungskomplex 117 Begleitung bei Aktivitäten Preis 31,26 D Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist. (Keine Spaziergänge etc.) Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal je Kalenderwoche abrechenbar. Die Pflegekraft begleitet Sie zu Terminen wo Ihre persönliche Anwesenheit notwendig ist. Der Weg dahin wird mit der Büroleitung abgesprochen. Leistungskomplex 118 Beheizen der Wohnung Preis 4,69 D Beschaffung/Entsorgung des Heizmaterials und Beheizen. Die Pflegekraft bestückt den Kohle- oder Öl-Ofen und entsorgt den Brandabfall im Hausmüll. Ist im Haushalt eine Zentralheizung vorhanden kann nicht abgerechnet werden. Leistungskomplex 119 Kleine hauswirtschaftliche Versorgung Preis 2,61 D Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Trennung und Entsorgung des Abfalls. Die Pflegekraft reinigt nach der Versorgung die Waschschüssel, Waschbecken, Dusche oder Badewanne. Die Pflegekraft entsorgt den Hausmüll. Leistungskomplex 120 Große hauswirtschaftliche Versorgung Preis 1,77 D je angefangene 5 Minuten Preis 21,24 D je volle Stunde Reinigung des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. die Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung, keine Grundreinigung). Die Pflegekraft saugt, wischt den Boden, staubt die Möbel ab und reinigt die Haushaltsgeräte. Auf Anfragen werden die Fenster geputzt. Eine Grundreinigung Liegt nicht in Ihrem Bereich. 6

Leistungskomplex 121 Waschen der Wäsche und Kleidung Preis 15,63 D Pflege der Wäsche Einräumen der Wäsche Preis 2,61 D bei schrankfertiger Lieferung Dieser Leistungskomplex ist höchstens einmal, bei absoluter Stuhl- / Harnkontinenz zweimal, je Woche abrechenbar. Die Pflegekraft füllt die vorhandene Waschmaschine mit Schmutzwäsche, hängt diese nach Ablauf des Programms die Wäsche auf und räumt diese in den Schrank. Oder die Pflegekraft holt die Wäsche von der Reinigung und räumt sie in den Schrank. Leistungskomplex 122 Einkaufen Preis 7,82 D Erstellung eines Einkaufs- / Speiseplans. Einkaufen. Einräumen des Einkaufs. Die Pflegekraft nimmt den Einkaufszettel auf, besorgt die aufgeschriebenen Artikel des täglichen Bedarfs und räumt diese in der Küche entsprechend ein. Leistungskomplex 123 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Preis 14,07 D Spülen, Reinigung des Arbeitsbereichs. Die Pflegekraft wärmt Ihnen vorbereitete Gerichte auf und richtet sie auf einen Teller an. Sie stellt ein ausgewähltes Getränk bereit. Nach der eingenommenen Mahlzeit verlässt sie den Arbeitsbereich abschließend sauber und aufgeräumt. Leistungskomplex 124 Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Preis 4,69 D Zubereitung, Spülen, Reinigung des Arbeitsbereichs Die Pflegekraft bereitet Ihnen eine fertiges Essen zu, streicht Ihnen ein Brot und stellt ein Getränk dazu. Den Arbeitsbereich verlässt sie abschließend sauber und aufgeräumt. 7

Leistungskomplex 125 Erstbesuch Preis 46,89 D Erstellung einer Pflegeanamnese. Feststellung des Hilfebedarfs incl. der Ressourcen und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den Pflegebedürftigen, Angehörige, andere Pflegepersonen, ergänzende Dienste erbracht werden. Die Information über weitere Hilfen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Pflegehilfsmittel organisiert werden müssen und ggf. Organisation der Pflegehilfsmittel. Die Abstimmung der vom Pflegedienst auszuwählenden Leistungen. Das Erstellen eines Kostenvoranschlages und die Vorlage bei der zuständigen Pflegekasse. Das Erstellen eines Pflegeplanes. Die Organisation und Koordination der Pflege. Dieser Leistungskomplex ist nur bei Neueinstufung, Höherstufung oder bei Übernahme eines neuen Patienten abrechenbar. Bevor es zu einem Pflegeeinsatz kommen kann, besucht Sie zunächst eine Leitungskraft des Pflegedienstes, um unter Berücksichtigung Ihres Alltags, die Möglichkeiten Ihrer Wohnung und hilfreicher Beziehungen einen umfassende Pflege planen zu können. Leistungskomplex 126 Anpassung der Pflegeplanung Preis 10,42 D Der Leistungskomplex enthält die Änderung der Pflegeplanung bei Veränderungen des Pflegebedarfs. Dieser Leistungskomplex ist nur bei Änderung des Pflegebedarfs (SGB XI) nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Anschluss an Leistungen nach 37 Abs. 1 SGB V (häusliche Krankenpflege anstelle von Krankenhausaufenthalt) abrechenbar. Stundensätze für die Abrechnung nach Zeitaufwand 36 Stundensatz Grundpflege ( 4 Abs. 3) Auf Wunsch der / des Pflegebedürftigen oder eines gesetzlichen Betreuers können die Leistungen der Grundpflege auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Preis je Stunde 44,04 D Preis je angefangene 5 Minuten 3,06 D Anstelle der Leistungskomplexe 100-117 kann der tatsächliche Zeitaufwand ausschließlich für die in den Leistungskomplexen der Grundpflege genannten Tätigkeiten im 5-Minuten Takt abgerechnet werden. Zeitaufwand der bereits über andere Kostenträger (z. B. Krankenkasse) abgerechnet wurde, ist über diesen Leistungskomplex nicht mehr abrechenbar. 8

Leistungskomplex 126 Häusliche Betreuung Anleitung und Begleitung bei versch. Aktivitäten der Freizeitgestaltung wie z. B. Unterhaltende Beschäftigung, Biographie gestützt Aktivierung, Versorgung von Haustieren, Besuch von Veranstaltungen, Organisation und Gestaltung von gemeinsamen Festen und Ausflügen, Besuch von Veranstaltungen aller Art, Anleitung von Haushaltsaktivitäten; soweit mehrere Versicherte gleichzeitig versorgt werden, ist der Zeitanteil nur anteilig abrechenbar; Bestehen mit dem für die / den jeweiligen Pflegebedürftigen zuständigen Sozialhilfe-Träger zur Sicherstellung der Betreuungsleistungen abweichende Regelungen, sind diese vorrangig anzuwenden. Nur abrechenbar, wenn die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt sind. Leistungen der häuslichen Betreuung Die häusliche Betreuung ist situationsbezogen und hat einen bewahrenden Charakter. Ziel ist es nicht, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung zu beseitigen oder zu mindern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Vereinbarungen der Leistungen der Betreuungsleistungen nach 36 SGB XI und der häuslichen Betreuung als Sachleistung setzt voraus, dass die Grundlage und die hauswirtschaftliche Versorgung in Einzelfall sichergestellt sind. Dies wird durch den / die Versicherte/n oder dessen / deren gesetzliche Vertretung auf dem Kostenvoranschlag schriftlich erklärt. Die Leistungen der Betreuungsleistungen nach 36 SGB XI und der häuslichen Betreuung als Sachleistungen dürfen nicht zu Lasten der Pflegekassen in Anspruch genommen werden, wenn diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungs-Hilfe oder nach dem Bundesversorgungsgesetz finanziert werden. Die Betreuungsleistungen und die Leistungen der häuslichen Betreuung beinhalten keine Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung und sind von diesen abzugrenzen. Überschneidungen können z.b. auftreten, soweit Kochen und Backen als Hobby gepflegt wurden. Die Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgungen als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstigen Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein: Begleitung Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, z. B. Spaziergänge in der näheren Umgebung Ermöglichung des Buches von Verwandten und Bekannten Begleitung zum Friedhof Beschäftigung Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, z. B. Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/nacht-Rhythmus Unterstützung bei Hobby und Spiel Unterstützungsleistungen bei der Regelung von administrativen Angelegenheiten 9

Leistungskomplex 126 Beaufsichtigung Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, zum Anwesenheit der Betreuungsperson und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben. Anspruchsberechtigt sind die nach 124 Abs. 1 SGB XI genannten Personen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz. Der Zeitaufwand, der bereits über andere Kostenträger abgerechnet wurde, ist über diesen LK nicht mehr abrechenbar. Soweit mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig versorgt werden, ist der Zeitanteil nur Anteilig berechenbar. Bestehen mit dem für die / den jeweiligen Pflegebedürftigen zuständigen Sozialhilfe-Träger zur Sicherstellung der Betreuungsleistungen abweichende Regelungen, sind diese vorrangig anzuwenden. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach 45 SGB XI bleiben hiervon unberührt. Preis je Stunde Preis je angefangene 5 Minuten 31,68 D 2,64 D 10