Unterrichtsvertrag Original bitte mit Vereinbarung über die Zahlungsweise zurückgeben Zwischen Regina Poškute-Grün Am Wetterbach 74 76228 Karlsruhe Tel. (0721) 14512772 E-Mail regina@gruen-online.net als Lehrkraft und dem/den gesetzlichen Vertreter(n) Familienname:... Vorname(n):... Straße:... PLZ, Ort:... Telefon:... weitere Tel.:... E-Mail:... des zu unterrichtenden Kindes / der zu unterrichtenden Kinder: wird folgender Vertrag über ein Unterrichtsverhältnis im Fach Musikalische Früherziehung geschlossen. Der Unterricht beginnt am 1..... Die ersten drei Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, an deren Ende das Unterrichtsverhältnis durch eine entsprechende Mitteilung in der letzten Unterrichtsstunde beendet werden kann. Danach kann der Vertrag halbjährlich zum 28.2. oder 31.8. unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. In besonderen Fällen (z.b. Umzug, langwierige Erkrankung usw.) sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Die Unterrichtsstunden finden einmal wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt und dauern 50 Minuten. Sie entfallen an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den Regelungen für die Stadt Karlsruhe. Bei Erkrankung der Lehrkraft wird diese sich bemühen, eine Vertretung zu stellen; ist dies nicht möglich, fällt der Unterricht aus. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nach einvernehmlicher Absprache zu einem anderen Termin nachgegeben oder mit außerhalb des regulären Unterrichts durchgeführten Veranstaltungen (Aufführungen, Proben o.ä.) verrechnet. Das Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung und ist ab dem oben genannten Unterrichtsbeginn monatlich im Voraus zu bezahlen. Im Unterrichtshonorar ist keine Unfallversicherung für die Unterrichtsstunden oder den Weg zum oder vom Unterrichtsort eingeschlossen.
Unterrichtsvertrag Kopie für Ihre Unterlagen Zwischen Regina Poškute-Grün Am Wetterbach 74 76228 Karlsruhe Tel. (0721) 14512772 E-Mail regina@gruen-online.net als Lehrkraft und dem/den gesetzlichen Vertreter(n) Familienname:... Vorname(n):... Straße:... PLZ, Ort:... Telefon:... weitere Tel.:... E-Mail:... des zu unterrichtenden Kindes / der zu unterrichtenden Kinder: wird folgender Vertrag über ein Unterrichtsverhältnis im Fach Musikalische Früherziehung geschlossen. Der Unterricht beginnt am 1..... Die ersten drei Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, an deren Ende das Unterrichtsverhältnis durch eine entsprechende Mitteilung in der letzten Unterrichtsstunde beendet werden kann. Danach kann der Vertrag halbjährlich zum 28.2. oder 31.8. unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist gekündigt werden. In besonderen Fällen (z.b. Umzug, langwierige Erkrankung usw.) sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Die Unterrichtsstunden finden einmal wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt und dauern 50 Minuten. Sie entfallen an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den Regelungen für die Stadt Karlsruhe. Bei Erkrankung der Lehrkraft wird diese sich bemühen, eine Vertretung zu stellen; ist dies nicht möglich, fällt der Unterricht aus. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nach einvernehmlicher Absprache zu einem anderen Termin nachgegeben oder mit außerhalb des regulären Unterrichts durchgeführten Veranstaltungen (Aufführungen, Proben o.ä.) verrechnet. Das Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung und ist ab dem oben genannten Unterrichtsbeginn monatlich im Voraus zu bezahlen. Im Unterrichtshonorar ist keine Unfallversicherung für die Unterrichtsstunden oder den Weg zum oder vom Unterrichtsort eingeschlossen. http://regina.gruen-online.net www.google.com/+reginagrünkarlsruhe
Honorarordnung (Sept. 2015) Original bitte mit Vertrag zurückgeben Das Jahreshonorar für den Unterricht im Fach Musikalische Früherziehung beträgt 432 für ein Kind oder 756 für zwei bzw. 972 für drei Kinder aus derselben Familie. Es ist in zwölf gleichen Monatsraten zu Beginn des laufenden Monats fällig. Bei Einrichtung eines monatlichen Dauerauftrags reduziert sich das Jahreshonorar ab der Einrichtung des Dauerauftrags je Kind um 24 auf 408 für ein Kind, 708 für zwei Kinder aus derselben Familie, 900 für drei Kinder aus derselben Familie, wenn das Honorar für alle Kinder zusammen in jeweils einem Zahlungsvorgang beglichen wird. Diese Ermäßigung gilt nur für die laufenden Monate, nicht für noch offene Beträge aus vergangenen Monaten. Somit beträgt die Monatsrate ohne Dauerauftrag: 36 für ein Kind 63 für zwei Kinder 81 für drei Kinder Monatsrate mit Dauerauftrag: 34 für ein Kind 59 für zwei Kinder 75 für drei Kinder Wenn in einer Familie mit Früherziehungskind(ern) ein Kind auch Instrumentalunterricht bei mir oder meinem Mann (Gitarre) belegt, gibt es für die Musikalische Früherziehung einen (weiteren) Preisnachlass. Das Honorar für den Instrumentalunterricht bleibt davon unberührt. Fragen Sie gegebenenfalls. Konto Nr. 540 8667 561 ING-DiBa (BLZ 500 105 17) IBAN DE68 5001 0517 5408 6675 61 BIC INGDDEFFXXX Stichwort Musikunterricht Name des Kindes Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie das Honorar begleichen wollen. Die bevorzugte Zahlungsweise wäre allerdings ein monatlicher Dauerauftrag, für dessen Einrichtung ich Sie daher mit einem Preisnachlass belohne. Erfahrungsgemäß führen alle anderen Zahlungsweisen früher oder später immer wieder zu für beide Seiten unangenehmen Unregelmäßigkeiten. Vereinbarung über die Zahlungsweise bitte eine der beiden Optionen ankreuzen Ich werde einen Dauerauftrag einrichten und das Unterrichtshonorar in 12 Monatsraten (auch im August) jeweils bis zum 10. des laufenden Monats bezahlen. Dafür erhalte ich einen regelmäßigen Preisnachlass. Die Höhe der Monatsrate richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung. Ich werde keinen Dauerauftrag einrichten, sondern das Unterrichtshonorar in voller Höhe monatlich in 12 (ZWÖLF) gleichen Raten (auch im August) jeweils bis zum 10. des laufenden Monats bezahlen. Die Höhe der Monatsrate richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung. Karlsruhe, den...... (Unterschrift)
Honorarordnung (Sept. 2015) Kopie für Ihre Unterlagen Das Jahreshonorar für den Unterricht im Fach Musikalische Früherziehung beträgt 432 für ein Kind oder 756 für zwei bzw. 972 für drei Kinder aus derselben Familie. Es ist in zwölf gleichen Monatsraten zu Beginn des laufenden Monats fällig. Bei Einrichtung eines monatlichen Dauerauftrags reduziert sich das Jahreshonorar ab der Einrichtung des Dauerauftrags je Kind um 24 auf 408 für ein Kind, 708 für zwei Kinder aus derselben Familie, 900 für drei Kinder aus derselben Familie, wenn das Honorar für alle Kinder zusammen in jeweils einem Zahlungsvorgang beglichen wird. Diese Ermäßigung gilt nur für die laufenden Monate, nicht für noch offene Beträge aus vergangenen Monaten. Somit beträgt die Monatsrate ohne Dauerauftrag: 36 für ein Kind 63 für zwei Kinder 81 für drei Kinder Monatsrate mit Dauerauftrag: 34 für ein Kind 59 für zwei Kinder 75 für drei Kinder Wenn in einer Familie mit Früherziehungskind(ern) ein Kind auch Instrumentalunterricht bei mir oder meinem Mann (Gitarre) belegt, gibt es für die Musikalische Früherziehung einen (weiteren) Preisnachlass. Das Honorar für den Instrumentalunterricht bleibt davon unberührt. Fragen Sie gegebenenfalls. Konto Nr. 540 8667 561 ING-DiBa (BLZ 500 105 17) IBAN DE68 5001 0517 5408 6675 61 BIC INGDDEFFXXX Stichwort Musikunterricht Name des Kindes Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie das Honorar begleichen wollen. Die bevorzugte Zahlungsweise wäre allerdings ein monatlicher Dauerauftrag, für dessen Einrichtung ich Sie daher mit einem Preisnachlass belohne. Erfahrungsgemäß führen alle anderen Zahlungsweisen früher oder später immer wieder zu für beide Seiten unangenehmen Unregelmäßigkeiten. Vereinbarung über die Zahlungsweise bitte eine der beiden Optionen ankreuzen Ich werde einen Dauerauftrag einrichten und das Unterrichtshonorar in 12 Monatsraten (auch im August) jeweils bis zum 10. des laufenden Monats bezahlen. Dafür erhalte ich einen regelmäßigen Preisnachlass. Die Höhe der Monatsrate richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung. Ich werde keinen Dauerauftrag einrichten, sondern das Unterrichtshonorar in voller Höhe monatlich in 12 (ZWÖLF) gleichen Raten (auch im August) jeweils bis zum 10. des laufenden Monats bezahlen. Die Höhe der Monatsrate richtet sich nach der aktuell gültigen Honorarordnung. Musik und Spiel Regina Poškute-Grün Am Wetterbach 74 76228 Karlsruhe Tel. (0721) 1451 2772 regina@gruen-online.net http://regina.gruen-online.net www.google.com/+reginagrünkarlsruhe
Ein Wort zum Honorar um häufige Missverständnisse zu vermeiden Im Lauf eines durchschnittlichen Jahres gebe ich mindestens 36 Stunden. Die Monatsrate ist nun nicht das Honorar für die im jeweiligen Monat erteilten Stunden, sondern für ein Zwölftel dieser Jahresstundenzahl, also für drei Unterrichte, egal, ob in einem Monat aktuell sogar fünf Unterrichte stattfinden (kommt vor) oder gar keiner (Sommerferien). Sie bezahlen im August also nicht die Ferien, sondern zu einem anderen Zeitpunkt gegebene Stunden. Aus diesem einfachen Grund müssen Sie bei Kündigung zum 31.8. die August- Rate noch begleichen. Das Honorar gleichmäßig übers Jahr zu verteilen, erleichtert Ihnen und mir die Abrechnung. Unregelmäßige Zahlungen zu verrechnen, würde mich Zeit kosten, die ich lieber der Unterrichtsvorbereitung widmen möchte. Deshalb belohne ich die Bezahlung per Dauerauftrag am Monatsanfang (bis zum 10. des laufenden Monats) mit einem Preisnachlass. Geschwisterermäßigungen betreffen das zweite bzw. dritte Kind bei Kündigung eines von zwei Kindern ist die Rate also nicht einfach zu halbieren, sondern dann das volle Honorar für ein Kind gemäß Honorarordnung zu bezahlen. Fragen Sie im Zweifelsfall. Außerdem gilt die Geschwisterermäßigung nur bei gleichzeitiger Bezahlung für alle Kinder durch einen Auftraggeber. Eine eventuelle Aufteilung des Honorars unter Eltern und Großeltern oder unter getrennt lebenden Eltern regeln Sie bitte unter sich bei separaten Zahlungen wäre der volle Preis ohne Ermäßigung fällig. Der allgemeine Preisanstieg zwingt auch mich leider, das Honorar immer wieder anzupassen. Das geschieht etwa alle drei Jahre, wobei ich mich am Verbraucherpreisindex Baden-Württemberg orientiere (http://www.statistik-bw.de/konjunkturspiegel/indices.asp). Was mache ich mit Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse? Meistens nichts. Gelegentlich werde ich mit unerwarteten Situationen konfrontiert, in denen ich Sie kurzfristig kontaktieren möchte oder muss. Wenn ich Sie nicht erreichen kann, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie vielleicht einmal nur einen Aushang an der Tür vorfinden, dass der Unterricht wegen ausgefallener Heizung heute nicht stattfinden kann Mit Telefonnummern, unter denen ich Sie auch wirklich erreichen kann, helfen Sie also nicht nur mir, sondern auch sich selbst. Per E-Mail erhalten Sie ab und zu Mitteilungen über Sondertermine, Aufführungen usw.: nur meinen Unterricht betreffende Informationen keine Weiterleitungen von Spendenaufrufen, keine lustigen YouTube-Links, keinen Newsletter.