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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/273 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Aktuelle Situation der Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele gewerblich gemeldete Bordellbetriebe gibt es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern und wo befinden sich diese? Zu 1, a), b) und c) Gewerbliche Bordellbetriebe sind in Mecklenburg-Vorpommern nicht gemeldet. Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2017 beantwortet.

Drucksache 7/273 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2. Wie viele nicht gewerblich gemeldete Bordellbetriebe sind den Behörden derzeit in Mecklenburg-Vorpommern bekannt und wo befinden sich diese? Den Behörden sind derzeit 17 bordellähnliche Betriebe bekannt, die gewerblich nicht als solche gemeldet sind. Diese Betriebe verteilen sich auf alle Landkreise des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Zu a) 15 Betriebe werden von deutschen Staatsbürgern betrieben. Zu b) Zwei Betriebe werden von Angehörigen anderer Nationalitäten betrieben. Zu c) Angaben zu den Nationalitäten können hier nicht aufgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl handelt es sich um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen erforderlich. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. 3. Wie viele sogenannte Modellwohnungen (inklusive Wohnwagen u. ä.) sind den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit bekannt? Den Behörden sind derzeit 202 Wohnungsprostitutionsstätten in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/273 4. Wo befinden sich diese und von wem werden sie betrieben (von den Prostituierten selbst oder von Zuhältern)? Die bekannten Wohnungsprostitutionsstätten befinden sich in folgenden Landkreisen: - 16 Wohnungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim - 18 Wohnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - 10 Wohnungen im Landkreis Nordwestmecklenburg - 7 Wohnungen im Landkreis Rostock - 18 Wohnungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald - 27 Wohnungen im Landkreis Vorpommern-Rügen - 49 Wohnungen in Schwerin - 57 Wohnungen in Rostock Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktion des Betreibers in diesem Phänomenbereich kein klar definierter Begriff ist. Zu a) 182 Einrichtungen werden von deutschen Staatsbürgern betrieben. Zu b) 20 Einrichtungen werden von Angehörigen anderer Nationalitäten betrieben. Zu c) Es handelt sich um polnische, litauische, ghanaische, bulgarische und thailändische Staatsangehörige sowie um Personen ukrainischer Herkunft. 3

Drucksache 7/273 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 5. Wie viele Prostituierte sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern tätig? a) Wie viele dieser Prostituierten sind deutsche Staatsbürger? b) Wie viele dieser Prostituierten gehören anderen Nationalitäten an und um welche Nationalitäten handelt es sich? c) Wie viele der in a) und b) genannten Prostituierten sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörden in gewerblich gemeldeten, gewerblich nicht gemeldeten sowie in sogenannten Modellwohnungen (inklusive Wohnwagen u. ä.) tätig? Zu 5, a), b) und c) Prostituierte unterliegen keiner Anmeldepflicht, sodass keine validen Angaben gemacht und diese Fragen nicht beantwortet werden können. 6. Bei wie vielen dieser Prostituierten handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörden um sogenannte Zwangsprostituierte? a) Wie viele dieser Zwangsprostituierten sind deutsche Staatsbürger? b) Wie viele dieser Zwangsprostituierten gehören anderen Nationalitäten an und um welche Nationalitäten handelt es sich? c) Wie viele der in a) und b) genannten Zwangsprostituierten sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörden in gewerblich gemeldeten, gewerblich nicht gemeldeten sowie in sogenannten Modellwohnungen (inklusive Wohnwagen u. ä.) tätig? Zu 6, a), b) und c) Der Landesregierung sind keine derzeit tätigen Zwangsprostituierten bekannt. 7. Auf welchen Wegen sind Zwangsprostituierte nichtdeutscher Herkunft aus dem Ausland in die Bundesrepublik gekommen? Informationen zu Reiserouten liegen der Landesregierung nicht vor. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/273 8. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um Zwangsprostitution in Mecklenburg-Vorpommern zu bekämpfen? Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung finanziert eine Fachberatungsstelle (ZORA), die von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung Betroffene berät und unterstützt. Zum Aufgabenbereich der Fachberatungsstelle zählen die Einzelfallberatung und die hierfür erforderliche Netzwerkarbeit mit anderen mit der Thematik befassten Professionen sowie die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Fachberatungsstelle ZORA und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern besteht seit mehreren Jahren. Darüber hinaus wird auf die Unterrichtung durch die Landesregierung über das Konzept der Landesregierung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 4/2265)verwiesen. 9. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um nicht gewerbliche bzw. illegale Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern zu bekämpfen? 10. Welche Haltung hat die Landesregierung zu einem generellen Verbot von Prostitution? Die Fragen 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. Mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 wurde die Prostitution als Dienstleistung eingestuft und ist seitdem nicht mehr sittenwidrig. Von daher befasst sich die Landesregierung nicht mit einem generellen Verbot von Prostitution. 5