TÜV AUSTRIA GRUPPE Häufige Mängel in Elektroanlagen Häufige Mängel in Elektroanlagen Dipl.-Ing. Karl Findening Karl Findenig Thementag haus.ordnung 05.10.2017 1
Geschäftsfeld Industrie & Energie Vortragender: DI Karl FINDENIG Teamleiter Salzburg Seit 2. Jänner 1997 beim TÜV Leiter Kompetenzzentrum/Produktbereich für Thermovision Prozessleittechnik Funktionale Sicherheit & el. progr. Steuerungen Elektr. Energieversorgungssysteme Steuerungstechnik Vorsitzender ÖVE AG E TC44 (Elektrische Ausrüstung von Maschinen) 2
Häufige Mängel in Elektroanlagen Einleitung Vorschriften, Normen, Richtlinien Häufige Planungsmängel Häufige Errichtermängel Häufige Betreibermängel Zusammenfassung 3
Einleitung Arten elektrischer Anlagen in Objekten Normale Licht- und Kraftinstallation Blitzschutzanlagen Netzwerkanlagen (Kat V, Kat VII, etc.) TV- Anlagen (SAT, Kabelfernsehen) Haussprechanlagen Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegorientierungsbeleuchtung Brandmeldeanlagen CO- Warnanlagen (Tiefgaragen) Photovoltaikanlagen E- Tankstellen Anlagen im Freien (Außenbeleuchtungen, Wegbeleuchtungen) Lüftungsanlagen (Tiefgaragen, etc.) 4
Vorschriften, Normen, Richtlinien Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für Errichtung und Betrieb: Elektrotechnikgesetz (Novelle 2017) Errichtung von elektrischen Anlagen Elektrotechnikverordnung, ETV 2002/A2 SNT- Vorschriften: ETV 2002-A2.pdf Normen, national oder international: z.b. Netzwerkverkabelung EN 50174 Regeln der Technik: z.b. TRVB ÖVE-Richtlinien: z.b. ÖVE Richtlinie R6-2-1: PV- Anlagen Blitz und Überspannungsschutz M. Betrieb von elektrischen Anlagen Betrieb von Starkstromanlagen: ÖVE/ÖN EN 50110 (Anlagenverantwortlichkeit) ÖVE R5: Betrieb von elektrischen Anlagen für Laien (z.b. Wohnungsmieter) 5
Häufige Planungsmängel Anwendung falscher bzw. veralteter Normen Blitzschutz: Äußerer und innerer Blitzschutz ÖVE/ÖN EN 62305 Festlegung Blitzschutzklasse Berechnung Trennungsabstände Maßnahmen innerer Blitzschutz Überspannungsschutz Oftmals werden Anlagen noch nach ÖVE-E49 (=Uraltvorschrift) errichtet keine ausreichende Wirksamkeit mehr gegeben Elektrische Anlagen Einhaltung der aktuellen SNT- Vorschriften unbedingt erforderlich! Schutzmaßnahmen oftmals nicht nach Stand der Technik geplant Bestimmungsgemäße Verwendung nicht beachtet Konsequenz Ausschreibungen nicht korrekt Anlagen nicht Legal Compliance 6
Häufige Errichtermängel Mangelhafte Dokumentation Lt. ÖVE-EN1 erforderlich, jedoch Ausführung genau definieren Schaltpläne nicht as built Betriebsmittelbeschriftung (Sicherungen, Automaten, etc.) nicht vorhanden bzw. falsch Instandhaltung, Fehlersuche wird erschwert Fehlende bzw. unzureichende Dokumentation der Erstprüfung ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61: Erstprüfung elektrischer Anlagen ist verbindlich Umfang genau geregelt Bericht muss erstellt werden und ist Teil des Lieferumfanges Für jede neue Anlage bzw. für jede Änderung erforderlich Gilt auch für Erdungsanlagen (= el. Anlage) nicht durch Baufirma! Gilt auch für Brandmeldeanlagen, Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (z.b. Stiegenhausentrauchungen), etc. 7
Häufige Errichtermängel Mangelhafte Dokumentation Blitzschutz Maßnahmen innerer Blitzschutz nicht dokumentiert Prüfdokumentation entspricht nicht der Normvorgabe EN 62305 Photovoltaikanlagen nicht bzw. unzureichend in den Blitzschutz eingebunden (äußerer und innerer) Fehlende Betriebsanleitungen (z.b. Brandmeldezentralen, Brandfallsteuerung, Sicherheitsbeleuchtungszentrale) Mangelhafte Kabelverlegung Trennung Kabel der IT, Brandmeldeanlagen, etc. von Energieleitungen nicht gegeben Übersicherung von Leitungen und Kabel aufgrund von nicht berücksichtigten Häufungen Brandabschottungen fehlen oder mangelhaft 8
Häufige Errichtermängel Mangelhaft errichtete Schaltschränke Mangelhafter Berührungsschutz: ACHTUNG Laienbedienung! Mangelhafte Schutzleiterausführungen Nicht ausreichende Kurzschlussfestigkeit (falsche Sicherungsautomaten, etc.) Falsche bzw. fehlende technische Angaben und fehlende CE-Kennzeichnung Mangelhafte Sicherheits-/ Fluchtwegorientierungsbeleuchtung Falsche Kabelverlegung: Funktionserhalt im Brandfall nicht gegeben Anordnung der Leuchten unzureichend Beleuchtungsstärkemessungen nicht vorhanden (= Nachweis ausreichende Anzahl von Leuchten) 9
Häufige Betreibermängel Übernahme nicht mängelfreier Anlagen in die Betreiberverantwortung Prüfprotokolle / Berichte für die Anlage nicht oder nicht vollständig vorhanden Zulassungsschein für die Anlage fehlt Keinerlei Dokumentenprüfung erfolgt (Schaltpläne, etc.) Erhöhte Instandhaltungskosten bleiben beim Betreiber Keine Dokumentation / Prüfung von Anlagenänderung oder Erweiterungen vorhanden Einmal errichtet ewig in Ordnung? Andere Rechtsvorschriften außer ETG oftmals strenger als ETG (z.b. AschG) ETV 2002/A2, 7a: Nachrüstpflicht FI- Zusatzschutz bei Mietwohnungen?Stand der Technik? Ev. Versicherungsproblem bei sehr veralteten Anlagen (z.b. Gewebeleitungen) 10
Häufige Betreibermängel Wiederkehrende Prüfungen Betreiber Für den Laien: ÖVE-Richtlinie R5 Regelmäßige Funktionsprüfungen von FI-Schutzschaltern Offensichtliche Mängel müssen auch vom Laien erkannt werden (z.b. gebrochene Gehäuseabdeckungen, etc.) Brandschutz: Wärmeerzeugende Geräte frei halten Regelmäßige Funktionskontrollen Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtungen, CO- Warnanlagen, etc. Wiederkehrende Prüfungen - Elektrofachkraft Fehlen bzw. Prüffristen unzureichend Anlehnung an Elektroschutzverordnung ESV 2012 Blitzschutzanlagen: 3 Jahre Elektrische Anlagen: 5 Jahre, Bürogebäude o.ä. 10 Jahre ÖVE- Richtlinie R5: Haus- und Wohnhausanlagen: 10 Jahre Nicht ausreichend dokumentiert Mangelhaft durchgeführt 11
Zusammenfassung Elektrische Anlagen sind mannigfaltige Gewerke Vorschriften für Errichtung und Betrieb vorhanden und müssen angewendet werden Mängel bei Errichtung, Planung und Betrieb durch entsprechende Informationen, Ausbildung und Kontrollen vermeiden Legal Compliance jederzeit nachweisen 12
Hinweise Rechtshinweis Diese Seminarunterlage stellt keine rechtlich bindende Dokumentation dar sondern ist als praktische Hilfe für Anwender gedacht. Es wird auf die Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen hingewiesen. Haftungsausschluss TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Folgeschäden, die vermeintlich bei Anlagen unter Verwendung der Information dieser Schrift entstanden sind. SERVICES GMBH Geschäftsfeld Industrie & Energie Der Nachdruck oder die Umsetzung in maschinenlesbare Form dieses Dokumentes als Ganzes oder auszugsweise ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH untersagt. 13
Kontakt Dipl.-Ing. Karl Findenig Teamleiter Salzburg Business Unit Industry& Energy +43 50454 8551 Karl.Findenig@tuv.at www.tuv.at 14
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 15