1. Kurzbeschreibung des Masterstudiengangs Politikwissenschaft. Inhaltsübersicht



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Bewerbungsinformationen MASTERSTUDIENGANG POLITIKWISSENSCHAFT mit den Spezialisierungen Vergleichende und Regionalstudien und Internationale Politische Theorie Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, vielen Dank für Ihr Interesse am Masterstudiengang Politikwissenschaft der Universität Hamburg! Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über die Zugangsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungsund Auswahlverfahren informieren. Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam zur Kenntnis und berücksichtigen diese bei Ihrer Bewerbung. Nutzen Sie bitte auch die in diesem Merkblatt genannten weiterführenden Informationsangebote und wenden sich bei Fragen an die angegebenen Ansprechpartner ( 8.). Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Inhaltsübersicht 1. Kurzbeschreibung des Masterstudiengangs Politikwissenschaft... 1 2. Bewerbungsfrist und -verfahren... 2 3. Zugangsvoraussetzungen... 3 4. Bewerbungsunterlagen... 4 5. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung... 5 6. Auswahlverfahren und -kriterien... 6 7. Zulassung und Immatrikulation... 6 8. Ansprechpartner und weitere Informationen... 7 Die folgenden Informationen gelten vorbehaltlich des Hochschulzugangsgesetzes, der Universitätszulassungssatzung, der Zugangs- und Auswahlsatzungen und der Immatrikulationsordnung. Änderungen vorbehalten. 1. Kurzbeschreibung des Masterstudiengangs Politikwissenschaft Der Masterstudiengang Politikwissenschaft ist ein konsekutiver, forschungsorientierter Masterstudiengang mit den beiden Spezialisierungen: Vergleichende und Regionalstudien (VRS) und Internationale Politische Theorie (IPT). Ziel des Studiengangs ist es, die Studierenden für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit als Politikwissenschaftlerin bzw. Politikwissenschaftler in Wissenschaft, Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu qualifizieren. Der Studiengang gliedert sich wie folgt: Pflichtmodule des Kerncurriculums Politikwissenschaft (36 LP) Spezialisierung VRS oder Spezialisierung IPT (jeweils 30 LP) Wahlpflichtbereich: Forschungsmodul und Wahlbereich, alternativ Auslandssemester (30 LP) Abschlussmodul (24 LP) Der Fokus des Studiengangs liegt in beiden Spezialisierungen auf komplexen Problem- und Fragestellungen des Regierens auf subnationaler, nationaler, regionaler sowie trans-, inter- und supranationaler Ebene, welche von den Studierenden theoretisch, empirisch und praxisorientiert bearbeitet werden. - 1 -

In der Spezialisierung VRS liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen des Vergleiches politischer Systeme, die von den Studierenden unter Hinzuziehung regionenspezifischer Expertise theoretisch und empirisch bearbeitet werden. Der Vergleich schließt auch die Auseinandersetzung mit supranationalen Strukturen und ihren regionenspezifischen Besonderheiten ein. In der Spezialisierung IPT liegt der Schwerpunkt auf Fragestellungen der Internationalen Politik und der Politischen Theorie. Im Zentrum steht die theoretische und historische Analyse, Erklärung und normative Bewertung grenzüberschreitender politischer Prozesse und Institutionen. 2. Bewerbungsfrist und -verfahren Das Zulassungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbung muss zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des jeweiligen Jahres erfolgen. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Bewerbung in zwei Schritten: Erster Schritt: Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal des Studien-Infonetzes STiNE: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/online-bewerbung.html Zweiter Schritt: Einsendung des unterschriebenen Ausdrucks der vollständigen Online-Bewerbung und der obligatorischen Bewerbungsunterlagen ( 4.) an: Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienbüro Sozialwissenschaften Kennwort: BEW MA-POL Allendeplatz 1 20146 Hamburg Eine Bewerbung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn bis zum 15. Juli die Online-Bewerbung vollständig abgeschlossen und alle obligatorischen Bewerbungsunterlagen ( 4.) postalisch (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) eingereicht wurden. 1. Kann ich meine Bewerbung auch vor oder nach der Bewerbungsfrist durchführen? Sowohl vor Beginn als auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nicht möglich. Das Online-Portal steht nur innerhalb der Bewerbungsfrist zur Verfügung. Postalische Bewerbungen, die außerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 2. Ist es möglich, einzelne Bewerbungsunterlagen ( 4.) nachzureichen? Grundsätzlich müssen alle Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht werden. Sollte das Abschlusszeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden können, kann die Auswahlkommission auf der Grundlage der ersatzweise einzureichenden Nachweise ( 4.) eine vorläufige Zulassung aussprechen. In diesem Fall muss das Abschlusszeugnis jedoch spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums vorgelegt werden. 3. Kann ich mich auch für mehrere Masterstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben? Sie können sich pro Bewerbungszeitraum nur für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg bewerben. - 2 -

3. Zugangsvoraussetzungen Für den konsekutiven Masterstudiengang M.A. Politikwissenschaft mit seinen Spezialisierungen Vergleichende und Regionalstudien und Internationale Politische Theorie bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: a) Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Politikwissenschaft oder in einem Studiengang mit politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkten. Dies bedeutet, dass mindestens 45 Leistungspunkte/ECTS in politik-/sozialwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen erworben worden sein müssen. b) Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um sich an englischsprachigen Lehrveranstaltungen aktiv beteiligen, englischsprachige Fachliteratur verstehen und wissenschaftliche Beiträge in mündlicher und schriftlicher Form (einschließlich Prüfungen) erbringen zu können. c) Nachweis von Kenntnissen 1. in den Methoden der empirischen Sozialforschung von mindestens 12 Leistungspunkten/ECTS und 2. im Bereich der Politischen Theorie und im Bereich der Internationalen Beziehungen von insgesamt mindestens 15 Leistungspunkten/ECTS durch ein Transcript of Records. 1. Ich habe ein nicht-politikwissenschaftliches bzw. nicht-sozialwissenschaftliches Hauptfach studiert. Ist eine Bewerbung trotzdem möglich? Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht Politikwissenschaft, Soziologie oder Sozialwissenschaften als Hauptfach studiert haben. Die geforderten Zugangsvoraussetzungen a) und c) können auch (ganz oder zum Teil) im Rahmen eines Nebenfachs, Wahl- oder Optionalbereichs o.ä. erworben sein. Sie sollten in diesem Fall im Bewerbungsschreiben darauf eingehen, dass und in welcher Form sie die geforderten Kenntnisse nachweisen können. 2. Ist für den Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache die Teilnahme an einem Sprachtest erforderlich? Die Teilnahme an einem Sprachtest ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie jedoch in Form einer Selbsteinschätzung versichern, dass Sie über die erwartete Sprachkompetenz verfügen. Bitte beachten Sie, dass im Masterstudiengang Politikwissenschaft auch Pflichtmodule in englischer Sprache stattfinden werden und die intensive Auseinandersetzung mit anspruchsvoller englischsprachlicher Literatur für ein sozialwissenschaftliches Studium ebenso unabdingbar ist wie die Fähigkeit, wissenschaftliche Beiträge (mündlich und schriftlich) in englischer Sprache formulieren zu können. Sofern Sie über Fremdsprachenzertifikate verfügen, empfehlen wir Ihnen, diese als Anlage zum Motivationsschreiben Ihrer Bewerbung beizufügen. 3. Welche Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung sollen nachgewiesen werden? Vorgegeben ist nur, dass Sie Methodenkenntnisse im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten nachweisen. Es ist nicht festgelegt, in welchen Erhebungsverfahren (standardisiert, offen etc.) und in welchen Auswertungsverfahren (statistisch, mengentheoretisch, hermeneutisch-interpretativ) Sie Kenntnisse besitzen. 4. Ich muss 15 Leistungspunkte für Politische Theorie und Internationale Beziehungen nachweisen. Gibt es ein bestimmtes Verhältnis, in dem diese beiden Bereiche zueinander stehen müssen? Nein, es gibt kein vorgegebenes Mischungsverhältnis für die beiden Bereiche. Es ist u.e. von Vorteil, wenn sich die Leistungspunkte eher gleichmäßig auf beide Bereiche verteilen. Sie können sich aber auch dann bewerben, wenn die Leistungspunkte nur aus dem einen oder dem anderen Bereich kommen, solange die Gesamtpunktzahl von 15 Leistungspunkten erreicht wird. - 3 -

4. Bewerbungsunterlagen Innerhalb der Bewerbungsfrist sind folgende Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge postalisch an die angegebene Bewerbungsanschrift ( 2.) zu senden: 1. Schriftliche Begründung der Studienwahl und der angestrebten Spezialisierung im Umfang von maximal zwei Seiten in deutscher Sprache. Bitte gehen Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf folgende Fragen ein: a) Warum möchten Sie den Masterstudiengang Politikwissenschaft absolvieren? b) Für welche Spezialisierung interessieren Sie sich vorrangig? Bitte begründen Sie dieses Interesse kurz. c) Welche politikwissenschaftlich relevanten Kenntnisse und Erfahrungen (z.b. Praktika, Publikationen, Abschlussarbeit, Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Tutorium, Projektarbeit, andere Aktivitäten) bringen Sie mit? d) Über welche besonderen Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung, der Internationalen Beziehungen und der Politischen Theorie verfügen Sie? Wie haben Sie diese Kenntnisse erworben? e) Verfügen Sie über Auslandserfahrung? Wenn ja, welche? f) Über welche Kenntnisse der englischen Sprache verfügen Sie? Wie haben Sie diese erworben oder verbessert? Über welche weiteren Sprachkenntnisse verfügen Sie? g) Was versprechen Sie sich von dem Studiengang für Ihre persönliche und berufliche Zukunft? 2. Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (Kopie, nicht beglaubigt); 3. Transcript of Records mit ausgewiesener aktueller Durchschnittsnote; Sofern keine aktuelle Durchschnittsnote ausgewiesen ist, ist diese vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung des jeweiligen Studiengangs zu errechnen und zu bestätigen. 4. Sofern das Transcript of Records keinen Aufschluss über die Kenntnisse in den Methoden der empirischen Sozialforschung, in der Politischen Theorie bzw. in den Internationalen Beziehungen zulässt, sind zusätzlich entsprechend aussagekräftige Bescheinigungen beizufügen ( 3.). 5. Es wird empfohlen, dem Motivationsschreiben aussagekräftige Anlagen (z. B. Zertifikate, Arbeitszeugnisse, tabellarischer Lebenslauf usw.) als Belege für die Darstellung anzufügen. 6. Unterschriebener Ausdruck der vollständig abgeschlossenen Online-Bewerbung; Im Falle der Zulassung zum Masterstudiengang Politikwissenschaft sind weitere Unterlagen, insbesondere der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur), Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses als beglaubigte Kopie und eine Krankenversicherungsbescheinigung, direkt beim zentralen Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg einzureichen ( 7.). Im Bewerbungsverfahren sind jedoch zunächst nur die o. g. Unterlagen einzureichen. 1. Ist eine Bewerbung möglich, obwohl mir noch kein Zeugnis über meinen ersten Hochschulabschluss vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen? Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt oder Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse ausstehen, kann die Auswahlkommission eine Bewerbung im Verfahren dennoch berücksichtigen, sofern durch eine formlose Bescheinigung des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses oder des Prüfungsamtes/der Prüfungsverwaltung glaubhaft gemacht wird, dass der Studienabschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann ( 2.). Auf dieser Grundlage kann die Auswahlkommission eine vorläufige Zulas- - 4 -

sung aussprechen. Die Zulassung wird jedoch unwirksam, wenn der erst Hochschulabschluss nicht rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums nachgewiesen werden kann. 2. Was ist ein Transcript of Records? Ein Transcript of Records ist eine vom Prüfungsamt/der Prüfungsverwaltung ausgestellte offizielle Übersicht aller von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ( Leistungskonto ). Das Transcript of Records muss insbesondere folgende Informationen enthalten: Titel der in Ihrem bisherigen Studium absolvierten Module und Lehrveranstaltungen, erzielte Prüfungsergebnisse und Leistungspunkte sowie die aktuelle Durchschnittsnote (GPA, Grade Point Average). 3. Sollen Zertifikate, Zeugnisse usw. als beglaubigte Kopie eingereicht werden? Im Bewerbungsverfahren reichen Sie bitte keine Originale oder beglaubigte Kopien ein, da Sie die eingesendeten Unterlagen nicht zurückerhalten werden. Wenn Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft erhalten, werden Sie im Rahmen der Immatrikulation aufgefordert werden, einzelne Dokumente (z. B. Hochschulzugangsberechtigung, Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss) als beglaubigte Kopie einzureichen. 5. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung Von Bewerberinnen und Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung und/oder den ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, sind bei der Immatrikulation ( 7.) weitere Unterlagen einzureichen: Nachweis über die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse Diese Dokumente sind im Bewerbungsverfahren noch nicht vorzulegen. Lediglich der Nachweis über das Erststudium ist bereits im Bewerbungsverfahren in deutsch- oder englischsprachiger Version einzureichen (Zeugnis und Transcript of Records). Ausführliche Informationen zu den Anforderungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung können im Einzelnen nachgelesen werden unter: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/studium-mit-abschluss.html Bei weitergehenden Fragen wenden sich Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 8.). 1. Ich verfüge über keine deutsch- oder englischsprachige Version des Zeugnisses und des Transcript of Records meines ersten Studienabschlusses. Wie gehe ich in einem solchen Fall vor? Ihre Bewerbung kann im Verfahren nur berücksichtigt werden, wenn das Zeugnis und das Transcript of Records Ihres Erststudiums in einer deutsch- oder englischsprachigen Version eingereicht wird. Sollte Ihre Hochschule diese Dokumente nicht ausstellen können, können Sie diese durch einen amtlich vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Die Übersetzung reichen Sie bitte in Kopie ein. Von Ihnen selbst oder durch einen nicht amtlich vereidigten Übersetzer erstellte Dokumente können nicht akzeptiert werden. Die Kosten für die Übersetzung werden nicht von der Universität Hamburg getragen. 2. Wie und auf welchem Niveau sind die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen? Als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten die von der Universität Hamburg anerkannten Sprachzertifikate. Empfohlen werden der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) und die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Welche Ergebnisse zu erzielen sind und welche weiteren Zertifikate anerkannt werden, entnehmen Sie bitte folgender Webseite: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/international/studium-mitabschluss/sprachkenntnisse/deutschkenntnisse.html Der Nachweis ist erst im Rahmen der Immatrikulation ( 7.) einzureichen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 8.). - 5 -

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für ein erfolgreiches Masterstudium der Politikwissenschaft nicht nur über solide Englischkenntnisse, sondern auch über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen müssen. 6. Auswahlverfahren und -kriterien Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Politikwissenschaft im erforderlichen Umfang erfüllen, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien, für die entsprechende Nachweise bei der Bewerbung fristgerecht einzureichen sind: 1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Fach Politikwissenschaft oder im politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt bzw. Durchschnittsnote im Fach Politikwissenschaft oder im politikwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Schwerpunkt zum Zeitpunkt der Bewerbung; 2. Schriftliche Begründung der Studienwahl und der angestrebten Spezialisierung sowie Darlegung der Erfahrungen in der Anwendung fachlicher Kenntnisse (Praktikum, Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Tutorium, Abschlussarbeit, Projektarbeit, Auslandserfahrung) anhand eines vorgegebenen Fragebogens im Umfang von maximal zwei Seiten in deutscher Sprache. Die Einstufung der Begründung erfolgt nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien auf der Basis der Notenskala der Prüfungsordnung. Für die Bildung der Gesamtnote wird das Kriterium 1. mit 51 %, das Kriterium 2. mit 49 % gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet. 7. Zulassung und Immatrikulation Das gesamte Verfahren gliedert sich in drei Phasen: Bewerbungsphase Durchführung der Online-Bewerbungen und Einsendung der Bewerbungen durch die Bewerberinnen und Bewerber zwischen dem 1. Juni und dem 15. Juli des Jahres. Auswahlphase Vorbereitung der Bewerbungen für die Auswahlkommission und Durchführung des Auswahlverfahrens. Diese Phase findet Ende Juli/Anfang August des Jahres statt und endet mit a) der Mitteilung der Auswahl an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg und b) der informellen Mitteilung des Auswahlergebnisses gegenüber den für die Zulassung ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern ( 6.) per E-Mail unmittelbar im Anschluss an das Verfahren. Zulassungsphase Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Ergebnisse dem Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg mitgeteilt. Dort werden die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erstellt. Die Bescheide werden anschließend über den im Rahmen der Bewerbung angelegten STiNE-Account veröffentlicht. Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber sollten beachten, dass nach dem Eingang des offiziellen Bescheides eine spezifische Frist (i. d. R. eine Woche) festgelegt ist, innerhalb derer die Immatrikulation vorgenommen und weitere Unterlagen ( 4.) eingereicht werden müssen, um den Studienplatz anzunehmen. Es wird daher dringend empfohlen, den STiNE- und den bei der Bewerbung angegebenen E- Mail-Account regelmäßig und möglichst täglich zu kontrollieren. - 6 -

Alle Fragen im Kontext der Zulassungsphase also nach der informellen Mitteilung des Auswahlergebnisses richten Bewerberinnen und Bewerber bitte direkt an das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg ( 8.). 1. Ich habe den offiziellen Zulassungsbescheid nicht rechtzeitig gesehen und daher die Immatrikulationsfrist versäumt? Kann ich dennoch mit dem Masterstudium beginnen? Sofern Sie Ihren Studienplatz nicht rechtzeitig angenommen und alle dafür notwendigen Unterlagen fristgerecht eingereicht haben, verfällt der Platz und wird an bisher nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber weitergegeben. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie während des gesamten Verfahrens per E-Mail zuverlässig erreichbar sind und Ihren Bewerbungsaccount im Studien-Infonetz STiNE regelmäßig auf den Eingang wichtiger Nachrichten überprüfen. 2. Kann ich mich auf die informelle Mitteilung (E-Mail) meines individuellen Auswahlergebnisses verlassen oder ist allein der offizielle Zulassungsbescheid maßgeblich? Sie können sich in jedem Fall auf die informelle Mitteilung Ihres individuellen Auswahlergebnisses verlassen, die auf den von Ihnen eingesandten Unterlagen beruht. Rechtlich bindend ist jedoch ausschließlich der offizielle Zulassungsbescheid. Die Aussagen der beiden Dokumente werden jedoch nur dann von einander abweichen, wenn die Prüfung Ihrer Dokumente durch das Team für Bewerbung und Zulassung im CampusCenter der Universität Hamburg zu einem anderen Ergebnis kommt als die Auswahlkommission. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Prüfung durch das CampusCenter lediglich nach formalen Kriterien (Vollständigkeit, Fristeinhaltung usw.) erfolgt, die fachliche Auswahl durch die Auswahlkommission aber nicht in Frage gestellt wird. 8. Ansprechpartner und weitere Informationen Studienangebot M.A. Politikwissenschaft und studiengangsspezifisches Auswahlverfahren Ihno Goldenstein Universität Hamburg Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Studienbüro Sozialwissenschaften Studienkoordinator Politikwissenschaft, Lz: II-331.1 Allendeplatz 1, Raum 240/241 20146 Hamburg Tel.: +49 40 42838-3820 Fax: +49 40 42838-8395 Ihno.Goldenstein@wiso.uni-hamburg.de Webseiten: Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: http://www.wiso.uni-hamburg.de/ Studienbüro Sozialwissenschaften: http://www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuero-sowi/ Masterstudiengang Politikwissenschaft: http://www.wiso.uni-hamburg.de/ma-politikwissenschaft/ - 7 -

Studienangebot der Universität Hamburg, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Support bei der Nutzung des STiNE-Portals Universität Hamburg CampusCenter Team für Bewerbung und Zulassung Alsterterrasse 1 20354 Hamburg Tel.: +49 40 42838-7000 Kontaktformular: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/kontakt/kontaktformular-bewerbung-undzulassung.html Webseiten: Universität Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/ CampusCenter: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter.html Bewerbungsverfahren Master : http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master.html IHG_2015-05-15-8 -