OrtsbürgergemeindeVersammlung. Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung. Samstag, 18. Juni 2011, Uhr Holzlagerschopf Brandeggli

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Transkript:

OrtsbürgergemeindeVersammlung Einladung zur Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 13.30 Uhr Holzlagerschopf Brandeggli

Ortsbürgergemeinde-Versammlung Samstag, 18. Juni 2011, 1.30 Uhr, Holzlagerschopf Brandeggli Traktanden: 1) Protokoll der Ortsbürgergemeinde-Versammlung vom 12. Juni 2010 2) Rechenschaftsbericht 2010 3) Rechnung 2010 4) Vertragsänderung Forstbetrieb 5) Voranschlag 2012 6) Verschiedenes Waldbereisung: Im Anschluss an die Ortsbürgergemeinde-Versammlung findet die grosse Waldbereisung mit den Einwohnern statt, die um 15.00 Uhr beim Esterli-Kreuz beginnt. Aktenauflage: Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen gemäss 23 Gemeindegesetz (GG) während 14 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Berichte und Anträge des Gemeinderates: Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2010 Das Protokoll wurde von Gemeindeschreiber Hugo Kreyenbühl verfasst. Es wird an der Versammlung nicht verlesen. Antrag: Das Protokoll sei zu genehmigen. Traktandum 2 Rechenschaftsbericht 2010 Der Gemeinderat ist gemäss 37 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) verpflichtet, über die Gemeindeverwaltung jährlich einen schriftlichen oder mündlichen Bericht zu erstatten und diesen der Gemeindeversammlung vorzulegen. Der Rechenschaftsbericht 2010 wird an der Versammlung mündlich verlesen. Antrag: Der Rechenschaftsbericht 2010 sei zu genehmigen.

Traktandum 3 Rechnung 2010 Die Rechnung 2010 schliesst mit Aufwendungen und Erträgen von je CHF 30'175.41 (budgetiert CHF 20'100.00) ab. Der Voranschlag sah einen Aufwandüberschuss von CHF 2'750.00 vor, tatsächlich beläuft sich dieser auf CHF 3'556.61 und wird durch die Verwaltungsabteilung Wald getragen. Die Verwaltungsabteilung Wald erzielt einen Ertragsüberschuss von CHF 14'594.64. Gegenüber dem Voranschlag sind dies CHF 18 344.64 mehr als vorgesehen. Dieser Ertragsüberschuss kann vollständig der Forstreserve zugewiesen werden, welche somit per Ende Rechnungsjahr CHF 224'112.17 beträgt und nun CHF 62'317.99 über dem doppelten Sollbestand liegt. Antrag: Die Rechnung 2010 sei zu genehmigen. Traktandum 4 Vertragsänderung Forstbetrieb Sachverhalt Der Forstbetrieb Reusstal hat am 1. Januar 2005 seinen Betrieb aufgenommen. Der Vertrag dazu wurde von der Ortsbürgergemeindeversammlung am 29. November 2004 genehmigt. Am 12. Juni 2010 hat die Ortsbürgergemeinde einer Vertragsänderung zugestimmt, damit die vom Forstbetrieb Reusstal erbrachten Leistungen nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Diese Vertragsänderung wurde nie umgesetzt, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung danach mitteilte, dass als Folge einer internen Neubeurteilung

auch weitere Vertragsbestimmungen geändert werden müssen, um aus der Mehrwertsteuerpflicht entlassen zu werden. Im Frühjahr 2010 bildeten Mitglieder der Forstbetriebskommission eine Arbeitsgruppe, mit dem Ziel, den bestehenden Vertrag so zu modifizieren, dass rückwirkend per 1. Januar 2011 eine gemeinsame Rechnung eingeführt werden kann. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den Vertragsgemeinden zugesichert, der rückwirkenden Einführung der Rechnung per 1. Januar 2011 zuzustimmen. Gestützt auf diese Ausgangslage haben die dem Forstbetrieb angeschlossenen Gemeinden beschlossen, den Gemeindevertrag so zu ändern, dass die Mehrwertsteuer den Vertragsgemeinden nicht mehr gegenseitig verrechnet werden muss. Erwägungen Mit Änderung des Vertrags spart der Forstbetrieb rund Fr. 20 000.00 pro Jahr. Die Vertragspartner bleiben Eigentümer ihrer Waldgrundstücke und forstlichen Anlagen (Strassen und Gebäude) sowie ihrer Forstreserve. Allfällige Betriebsdefizite decken die Vertragspartner im Verhältnis der durch den Forstbetrieb bewirtschafteten Waldfläche. Allfällige Betriebsüberschüsse werden analog verteilt. Weiterhin bleibt die Ortsbürgergemeinde Stetten die Kopfgemeinde. Die Kopfgemeinde beschliesst den Voranschlag und die Rechnung des Forstbetriebs. Im Klartext heisst dies, dass die anderen 4 Gemeinden den Voranschlag und die Rechnung nicht mehr beschliessen müssen. Vertragsänderungen können nur mit Beschluss aller Vertragsgemeinden erfolgen. Es wird nur noch eine gemeinsame Rechnung geführt. Dies führt zu wesentlichen Vereinfachungen bei der Rechnungsführung. Die Rechnungsprüfung erfolgt neu nur noch durch die Finanzkommission der Ortsbürgergemeinde Stetten. Der Gemeindevertrag wurde von der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) geprüft und für in Ordnung befunden. Damit ab 2011 unter den Vertragsgemeinden keine Mehrwertsteuer mehr bezahlt werden muss, soll der Vertrag rückwirkend auf 1. Januar

2011 in Kraft gesetzt werden. Der revidierte Gemeindevertrag tritt nur in Kraft, wenn ihm alle Vertragsgemeinden zustimmen. Der revidierte Vertrag kann in der Aktenauflage eingesehen werden. Antrag: Der überarbeitete Gemeindevertrag über die Bildung und Führung des Forstbetriebs Reusstal sei zu genehmigen. Traktandum 5 Voranschlag 2012 Text Text Text Traktandum 6 Verschiedenes Niederrohrdorf, 26. April 2011 Namens des Gemeinderates Gregor Naef Gemeindeammann Hugo Kreyenbühl Gemeindeschreiber

Notizen: