Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden. zur Einwohnergemeinde Kulm

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1 Vereinigung Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden zur Einwohnergemeinde Kulm Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung

2 OBT Inhaltsverzeichnis 1. Vertragszweck Grundlagen Verfahren Name, Wappen, Siegel Wirkungen Gesamterneuerungswahlen für das Jahr Ortsbürgergemeinde, Bürgerrecht Vereine Organisation Übergangsbestimmungen Schlussbestimmungen Anhang 1: Wappen der Gemeinde Kulm Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 2 von Seite 12

3 1. Vertragszweck 1.1 Die Einwohnergemeinden schliessen sich auf den 1. Januar 2015 zur Einwohnergemeinde Kulm zusammen. 1.2 Dieser Vertrag regelt die Rechtsverhältnisse sowie die Organisation der Vertragspartner während der Übergangszeit und auf den Zeitpunkt des Zusammenschlusses am 1. Januar Beide Gemeinden behalten bis zu diesem Zeitpunkt ihre Eigenständigkeit. Vorbehalten bleiben die Regelungen unter Ziffer 10 bzw. unter den Übergangsbestimmungen dieses Vertrags. 2. Grundlagen Die Grundlagen für diesen Vertrag bilden die 5 bis 8 sowie 12 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Gemeindegesetz GG) die nachfolgende Vereinbarung mit den Übergangsregelungen die Unterlagen und Ergebnisse der Projektgruppe bzw. Arbeitsgruppen. 3. Verfahren Gestützt auf 6 des Gemeindegesetzes wird der Zusammenschluss rechtskräftig mit der Zustimmung einer Mehrheit der Stimmberechtigten an den unabhängig voneinander durchgeführten Urnenabstimmungen in beiden Gemeinden. Vorgängig entscheiden die Stimmberechtigten an den Gemeindeversammlungen in über den Zusammenschlussvertrag. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 3 von Seite 12

4 4. Name, Wappen, Siegel 4.1 Als Name der zusammengeschlossenen Gemeinde wird Kulm gewählt. 4.2 Die heutigen Gemeinden werden zu Ortsteilen der neuen Gemeinde und behalten ihren Namen. Die Ortstafeln werden nach den kantonalen Vorgaben beschriftet. 4.3 Die bestehenden Postleitzahlen 5727 für den Ortsteil Oberkulm und 5726 für den Ortsteil Unterkulm bleiben bestehen. Dies gilt auch für die im Ortsteil Unterkulm verwendeten Teilgebiete 5722 Gränichen und 5723 Teufenthal. 4.4 Für das Wappen bzw. Siegel gilt folgende Blasonierung In Blau über weissem Fluss zwei einander zugekehrte weisse Tauben (vgl. Anhang 1). 5. Wirkungen 5.1 Mit dem Zusammenschluss der beiden Gemeinden auf den 1. Januar 2015 tritt die neu gebildete Gemeinde Kulm in alle Rechtsverhältnisse öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Art der bisherigen beiden Gemeinden ein. Sie übernimmt deren Vermögen und Verbindlichkeiten. 5.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, behalten die bisherigen rechtlichen Erlasse von bis zur Ausarbeitung neuer Reglemente unverändert ihre Gültigkeit. Allerdings sollen für alle Bereiche bis spätestens 31. Dezember 2017 neue rechtliche Erlasse erarbeitet und verabschiedet werden Für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung gilt aus verfahrenstechnischen Gründen eine erstreckte Frist bis max. 31. Dezember Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 4 von Seite 12

5 6. Gesamterneuerungswahlen für das Jahr Die Wahlen für die Behörden der neuen Gemeinde Kulm für das Jahr 2015 werden von den Gemeinden gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. 6.2 Die Zahl der an der Urne zu wählenden Behördenmitglieder wird wie folgt festgelegt: a) Gemeinderat 5 Mitglieder b) Schulpflege 5 Mitglieder c) Finanzkommission 5 Mitglieder d) Steuerkommission 3 Mitglieder und 1 Ersatz e) Wahlbüro / Stimmenzähler 4 Mitglieder und 2 Ersatz f) Kreisschulpflege 4 Personen* * gilt bis zum Zeitpunkt der Satzungsrevision des Gemeindeverbandes 6.3 Für die Wahl von 4 Mitgliedern des Gemeinderats bilden die Gemeinden Ober- und Unterkulm je einen Wahlkreis. Dabei hat jede Gemeinde Anspruch auf zwei Mandate. Die Wahl des 5. Mitglieds des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns erfolgt danach in einem separaten Wahlgang. Dabei bilden die Gemeinden Ober- und Unterkulm einen gemeinsamen Wahlkreis. Es gelten die ordentlichen Bestimmungen für den 1. Wahlgang, unabhängig aus welchem Ortsteil die Kandidierenden stammen. 6.4 Für die Wahl der Behörden und Kommissionen gemäss Punkt 6.2 lit. b) bis f) gelten die ordentlichen Bestimmungen für den 1. Wahlgang, unabhängig aus welchem Ortsteil die Kandidierenden stammen. 7. Ortsbürgergemeinde, Bürgerrecht 7.1 Gemäss 7 Abs. 1 des Gemeindegesetzes werden durch Beschluss des Grossen Rates des Kantons Aargau, die zwei Einwohnergemeinden zu vereinen, gleichzeitig auch die Ortsbürgergemeinden zusammengeschlossen. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 5 von Seite 12

6 7.2 Gemäss 8 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die bisherigen Bürgerrechte durch dasjenige der aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Gemeinde ersetzt. 7.3 Die Inhaberinnen und Inhaber des Ortsbürgerrechts von erhalten das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Kulm automatisch. 8. Vereine Die Vereine von werden gleich behandelt und mindestens im bisherigen Rahmen unterstützt. 9. Organisation 9.1 Standort der Verwaltung Die Gemeindeverwaltung Kulm wird mit ihren verschiedenen Abteilungen sowohl in Oberkulm wie in Unterkulm ansässig sein. 9.2 Abstimmungslokal In der neuen Gemeinde befindet sich das Abstimmungslokal am Standort der Gemeindekanzlei. Die briefliche und persönliche Stimmabgabe an den bisherigen Standorten in bleiben erhalten. Die Gemeindeversammlungen finden abwechslungsweise in den Ortsteilen Unterkulm und Oberkulm statt. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 6 von Seite 12

7 9.3 Gemeindearchive Die Gemeindearchive in den Gemeinden werden rechtzeitig in Ordnung gebracht und fachmännisch gesichert. 9.4 Personal Das Personal der Gemeinden wird von der neuen Gemeinde Kulm übernommen. Dem Personal werden faire Anstellungsbedingungen in Aussicht gestellt. Härtefälle sollen vermieden werden. Bei Veränderung des Lohnes oder dessen Bestandteile gilt eine Besitzstandsgarantie bis 31. Dezember Kindergarten und Primarschule Kindergarten und Primarschule werden auch bei einer Vereinigung sowohl in Oberkulm wie in Unterkulm besucht. 9.6 Gemeinderätliche Kommissionen Bei der Bestellung von gemeinderätlichen Kommissionen sorgt der Gemeinderat Kulm für eine angemessene und ausgewogene Vertretung der beiden Ortsteile. 9.7 Eigenwirtschaftsbetriebe / Werke Bei einer Vereinigung der Gemeinden werden die Wasserversorgung, die Entsorgung des Abwassers sowie das Kehrichtwesen zusammengeführt und vereinheitlicht. Da die Gebühren für die verschiedenen Leistungen in beiden Gemeinden noch unterschiedlich sind, werden diese bis spätestens 31. Dezember 2017 einander angeglichen. 9.8 Werkhöfe Die Werkhöfe in werden möglichst schnell zusammengeführt und am Standort Unterkulm konzentriert. Die beiden Ortsteile führen weiterhin Sammelstellen. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 7 von Seite 12

8 9.9 Forstbetriebe Die Forstbetriebe werden möglichst schnell zusammengeführt und beim Werkhof Oberkulm konzentriert Friedhofwesen Die bestehenden Friedhöfe werden auch in der neuen Gemeinde genutzt und gepflegt Schiessanlagen Der Schiessbetrieb soll in den bisherigen Schützenhäusern aufrecht erhalten bleiben. 10. Übergangsbestimmungen 10.1 Grundsatz Die Gemeinden behalten bis zum Inkrafttreten des Vertrages ihre Eigenständigkeit Personalmutationen Die Gemeinderäte nehmen nach Abschluss dieses Vertrags Neuanstellungen von Verwaltungsangestellten oder ausserordentliche Beförderungen nur noch nach Absprache und im Einverständnis mit dem anderen Gemeinderat vor. Die Schulpflegen von nehmen nach Abschluss dieses Vertrags Neuanstellungen von Schulleitungen und Lehrpersonen nur nach Absprache und im Einverständnis mit der jeweils anderen Schulpflege wahr Voranschlag, Steuerfuss, Gebühren Die Voranschläge, der Investitionsbedarf sowie die Höhe der Steuerfüsse und Gebühren werden zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2015 zwischen beiden Gemeinderäten abgesprochen. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 8 von Seite 12

9 10.4 Übernahmebilanz Per 1. Januar 2015 ist eine Übernahmebilanz zu erstellen, die, nach der Prüfung durch die Finanzkommission sowie der vorgeschriebenen externen Bilanzprüfung, durch den Gemeinderat Kulm zu genehmigen ist Gemeindeverträge und Versicherungen Die Gemeinderäte prüfen die bestehenden Gemeinde-, Bank- und Versicherungsverträge und passen diese in gegenseitiger Absprache auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieses Vertrages entsprechend an. Dabei sind Verträge bei Bedarf vorsorglich auf den zu künden Voranschläge 2015, Steuerfuss 2015 Voranschlag und Steuerfuss 2015 für die Einwohnergemeinde Kulm werden im 4. Quartal 2014 an einer gemeinsamen Gemeindeversammlung durch die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinden festgelegt. Der Voranschlag 2015 für die Ortsbürgergemeinde Kulm wird im 4. Quartal 2014 an einer gemeinsamen Gemeindeversammlung durch die Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinden von festgelegt Jahresrechnungen 2014 Die Jahresrechnungen 2014 der Einwohnergemeinden werden im ordentlichen Verfahren im Jahre 2015 durch die neue Einwohnergemeinde Kulm genehmigt. Die Jahresrechnungen 2014 der Ortsbürgergemeinden werden im ordentlichen Verfahren im Jahre 2015 durch die neue Ortsbürgergemeinde Kulm genehmigt Umsetzungskommission Nach der Genehmigung dieses Vertrags durch die Stimmberechtigten von Oberkulm und Unterkulm setzen die beiden Gemeinderäte eine Umsetzungskommission ein, in welcher beide Gemeindeammänner, die jeweiligen Gemeindeschreiber sowie eine paritätisch zusammengesetzte Delegation der beiden Gemeinderäte vertreten sind. In dieser Umsetzungskommission ist auch je ein Mitglied der beiden jeweiligen Finanzkommission vertreten. Die Umsetzungskommission setzt den Zusammenschluss auf den 1. Januar 2015 um. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 9 von Seite 12

10 Die Umsetzungskommission unterstützt den Gemeinderat im Aufbau der neuen Gemeinde bis längstens am Schlussbestimmungen 11.1 Verfahren bei Uneinigkeiten Zur Beseitigung von Uneinigkeiten sowie für die Interpretation von Regelungen aus diesem Vertrag wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 die Chefin bzw. der Chef der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau als Vermittlerin bzw. Vermittler eingesetzt. Vorbehalten bleiben die ordentlichen Rechtsmittel. Für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2015 sind die Rechtsmittel gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege anwendbar Vertragsabweichungen Änderungen an den Bestimmungen in diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung an der Gemeindeversammlung Kulm Vertragsexemplare Dieser Vertrag wird dreifach ausgefertigt; je ein Exemplar für die Vertragsparteien sowie ein Exemplar für den Grossen Rat des Kantons Aargau Inkrafttreten Nach der Zustimmung der Stimmberechtigten an der Urne treten die Übergangsbestimmungen gemäss Ziffer 10 dieses Vertrags umgehend in Kraft. Der Vertrag wird in seiner Gesamtheit mit der Zustimmung durch den Grossen Rat des Kantons Aargau rechtskräftig und tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 10 von Seite 12

11 Oberkulm, Namens des Gemeinderates Oberkulm Edmund Studiger Gemeindeammann Ulrich Wiederkehr Gemeindeschreiber Unterkulm, Namens des Gemeinderates Unterkulm Roger Müller Gemeindeammann Beat Baumann Gemeindeschreiber Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 11 von Seite 12

12 Anhang 1: Wappen der Gemeinde Kulm Das Wappen zeigt über einem silbernen Wellenbalken, welcher die Wyna symbolisiert, in Blau zwei einander zugewandte silberne Tauben. Jede der Tauben steht für eine der ursprünglichen beiden Gemeinden. Sie sind einander höflich zugewandt, um auch den Willen auszudrücken, gemeinsam in die Zukunft zu gehen. Fusionsvertrag - Genehmigungsexemplar Seite 12 von Seite 12

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