Weiterbildung des medizinischen Personals in Justizvollzugsanstalten

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/8352 22.01.2009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3040 vom 10. Dezember 2008 der Abgeordneten Dr. Anna Boos SPD Drucksache 14/8194 Weiterbildung des medizinischen Personals in Justizvollzugsanstalten Die Justizministerin hat die Kleine Anfrage 3040 mit Schreiben vom 22. Januar 2009 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW sind zwischen 35 und 55% der Gefangenen von Suchtkrankheiten betroffen (siehe Bericht der Werthebach-Kommission). Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Heroinabhängige. Diese Erkrankungen der Gefangenen müssen angemessen behandelt werden. Die Weiterbildung in suchtmedizinischer Grundversorgung ist zusammen mit der Unterstützung dieser Ärztinnen und Ärzte durch medizinisches Assistenzpersonal vor allem in Justizvollzugsanstalten ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei der Patientenversorgung. 1. Wie viele der Ärztinnen und Ärzte, die in den einzelnen JVA in Nordrhein- Westfalen hauptamtlich oder nebenamtlich tätig sind, haben die Qualifikation "Suchtmedizinische Grundversorgung? (Auflistung bitte nach einzelner Anstalt unter Angabe der Vollzeitäquivalente bei den hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten und des Wochenstundenkontingentes der (nebenamtlichen) Vertragsärztinnen und -ärzten unter Nennung der durchschnittlichen Belegungszahl mit Gefangenen) 30 der 31 hauptamtlichen Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes haben die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung (z. vgl. Abschnitt C, Nr. 45 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein) absolviert, 29 der 31 hauptamtlichen Kräfte haben die Datum des Originals: 22.01.2009/Ausgegeben: 26.01.2009 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Zusatzweiterbildung abgeschlossen. Eine Ende des Jahres 2008 neu eingestellte hauptamtliche Kraft wird die Qualifikation voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2009 erwerben. In 16 Justizvollzugsanstalten sind nebenamtliche Kräfte tätig. Von den nebenamtlichen Kräften des anstaltsärztlichen Dienstes haben 11 die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung abgeschlossen. (Anstaltsbezogene Spezifizierung: derzeitiger Stand, Jahresdurchschnittsbelegung 2008) Justizvollzugsanstalt Aachen: 1,4 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 10 Leistungsstunden 814; Justizvollzugsanstalt Attendorn mit Zweiganstalt Siegen: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 339; Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 6 Leistungsstunden 563; Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 32 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 1192; Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede II: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 324; Justizvollzugsanstalt Bochum mit Pflegeabteilung: 1,8 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 745; Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreher mit Zweiganstalt Recklinghausen: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 5,5 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 271; Justizvollzugsanstalt Büren: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 306; Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 9 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 321; Justizvollzugsanstalt Detmold: 0,4 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 8 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 183; Justizvollzugsanstalt Dortmund: 0,8 Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 415; Justizvollzugsanstalt Düsseldorf: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 665; Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn mit Zweiganstalten Duisburg, Oberhausen, Dinslaken: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 543; Justizvollzugsanstalt Essen: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 475; Justizvollzugsanstalt Euskirchen: 0,7 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 389; Justizvollzugsanstalt Geldern: 1,0 Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 629; Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen: 1,2 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 641; Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Sozialtherapie: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 1,5 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 54; Justizvollzugsanstalt Hagen: 0,2 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 16 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 329; Justizvollzugsanstalt Hamm: 0,3 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtli- 2

cher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 166; Justizvollzugsanstalt Heinsberg: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 6 Leistungsstunden 220; Justizvollzugsanstalt Herford: 0,8 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 338; Justizvollzugsanstalt Hövelhof mit Pflegeabteilung: 0,8 Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 220; Justizvollzugsanstalt Iserlohn: 0,5 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 241; Justizvollzugsanstalt Kleve: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 20 Leistungsstunden 237; Justizvollzugsanstalt Köln: 2,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 35 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 1138; Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 6 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 262; Justizvollzugsanstalt Münster mit Zweiganstalt Coesfeld: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 541; Justizvollzugsanstalt Remscheid mit Zweiganstalt Remscheid: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 10 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 874; Justizvollzugsanstalt Rheinbach: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden 554; Justizvollzugsanstalt Schwerte: 0,5 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 9 Leistungsstunden 359; Justizvollzugsanstalt Siegburg: 1,3 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 522; Justizvollzugsanstalt Werl: 1,7 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 0,0 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 862; Justizvollzugsanstalt Willich I mit Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach: 1,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 6 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 715; Justizvollzugsanstalt Willich II: 0,0 hauptamtliche Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, 20 Leistungsstunden nebenamtlicher Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 217; Justizvollzugsanstalt Wuppertal: 1,0 Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes, Jahresdurchschnittsbelegung 513. Am Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen verfügen fünf Kräfte des ärztliche Dienstes über die Zusatzqualifikation "Suchtmedizinische Grundversorgung. 2. Wie viele Personen pro JVA sind als Krankenpflegepersonal / Sanitätsbedienstete tätig? (Auflistung der Vollzeitäquivalente nach einzelner Anstalt, sonstiges medizinisches Zusatzpersonal (z.b. Röntgenassistenz, MTA etc.) bitte extra ausweisen) Nachfolgend erfolgt eine anstaltsbezogene Spezifizierung nach derzeitigem Stand. Justizvollzugsanstalt Aachen: 11 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Attendorn mit Zweiganstalt Siegen: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugs- 3

anstalt Bielefeld-Brackwede I: 10,8 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Bielefeld- Brackwede II: 4,6 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Bochum mit Pflegeabteilung: 25 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Bochum- Langendreher mit Zweiganstalt Recklinghausen: 2 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Büren: 4,5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 2 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel: 3 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Detmold: 4 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Dortmund: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Düsseldorf: 10,3 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 1 sonstige Kraft medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn mit Zweiganstalten Duisburg, Oberhausen, Dinslaken: 9,5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Essen: 7 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Euskirchen: 3 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Geldern: 8 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen: 8 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Sozialtherapie: 2 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Hagen: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Hamm: 3 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Heinsberg: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Herford: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Hövelhof mit Pflegeabteilung: 19 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 1 sonstige Kraft medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Iserlohn: 4 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Kleve: 5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Köln: 16,5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 3,25 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen: 4 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Münster mit Zweiganstalt Coesfeld: 8,85 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 3,25 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Remscheid mit Zweiganstalt Remscheid: 10 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Rheinbach: 6 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Schwerte: 6 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Siegburg: 9 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Werl: 14 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Willich I mit Zweiganstalten Krefeld und Mönchengladbach: 10,5 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Willich II: 4 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals; Justizvollzugsanstalt Wuppertal: 6 Kräfte des Krankenpflegepersonals, 0,0 sonstige Kräfte medizinischen Personals. 4

3. Welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, damit angesichts der Thematik in naher Zukunft möglichst viele - beziehungsweise alle - Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug über die genannte Qualifikation verfügen und in den jeweiligen regionalen Substitutions-Qualitätszirkeln eingebunden sind? Neu eingestellte hauptamtliche Kräfte sind verpflichtet, unverzüglich die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung zu erwerben, soweit sie nicht bereits über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Falls erforderlich, sind hierzu auch die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte, die nebenamtlich in Justizvollzugsanstalten tätig sind, verpflichtet. Derzeit werden mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe gemeinsame Überlegungen angestellt, wie die Kräfte des anstaltsärztlichen Dienstes in regionale Qualitätszirkel eingebunden werden können. 4. Wie hoch ist der Anteil der im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen internistisch tätigen Ärzteschaft mit rechtsmedizinischer Weiterbildung? Eine ärztliche Kraft mit der Gebietsbezeichnung Rechtsmedizin ist am JVK Nordrhein- Westfalen nicht tätig. Eine solche wird dort auch nicht benötigt. 5