Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung

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Transkript:

Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256 Cordula.Knefel@t-online.de www.knefel.eu

Inhalt Markenformen Waren und Dienstleistungen Recherche Schutzvoraussetzungen einer Marke Widerspruchsverfahren Benutzungszwang

Gewerbliche Schutzrechte Patente Gebrauchsmuster Marken Design Halbleiterschutzrechte Pflanzenzüchtungen (Sortenschutz)

Marken Wortmarken Bildmarken Wort-/Bildmarken Hörmarken Dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form der Ware oder ihrer Verpackung

Wortmarken Smobike Senson Thermotens Kombiphalt

Bildmarken

Wort-/Bildmarken

Hörmarken Hörmarken sind akustische, hörbare Marken Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche

Dreidimensionale Marke Dimple-Flasche Gemeinschaftsmarke 8346521

Waren und Dienstleistungen Mit der Hinterlegung der Marke anzugeben Nizzaklassifikation (insgesamt 45 Klassen) Klasseneinteilung ist Grundlage für Berechnung der Amtsgebühren Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt

Nizzaklassifikation Suchmaschine beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt http://oami.europa.eu/ec2/

Recherche Identitätsrecherche Ähnlichkeitsrecherche

Recherchebereiche Marken Firmennamen Domainnamen

Markenrecherche TMView beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) https://www.tmdn.org/tmview/welcome

Deutsche Marken Marken haben eine Laufdauer von jeweils 10 Jahren Die Laufdauer kann beliebig oft verlängert werden Marken müssen nicht neu sein am Anmeldetag Marken dürfen nicht freihaltebedürftig sein und müssen eine Unterscheidungskraft (herkunftshinweisende Funktion) aufweisen

Eintragungsverfahren Marke Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt Prüfung der Marke auf Schutzfähigkeit Keine Prüfung, ob ältere Rechte existieren Eintragung und Veröffentlichung der Marke Widerspruch gegen die Eintragung durch Dritte möglich

Schutzvoraussetzungen Unterscheidungskraft Kein Freihaltebedürfnis

Unterscheidungskraft Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens müssen aufgrund der Marke von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden sein Betriebliche Zuordnung der Waren bzw. Dienstleistungen muss möglich sein (Herkunftsfunktion)

Freihaltebedürfnis Das berechtigte Interesse von Wettbewerbern eines Unternehmens, beschreibende Angaben ihrer Waren oder Dienstleistungen frei benutzen zu können Bezeichnung, die ausschließlich aus Zeichen besteht, die ein Wettbewerber zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes oder der Herkunft der Ware oder Dienstleistung benötigt, kann nicht als Marke eingetragen werden, da die Wettbewerber an diesen Zeichen ein berechtigtes Interesse zur freien Verwendung haben Ein Zeichen kann aufgrund Verkehrsdurchsetzung Markenschutz genießen

Amtsgebühren deutsche Marke Anmeldegebühr (bis zu drei Warenklassen) Euro 300,00 Klassengebühr (ab 4. Klasse) 100,00 Grundgebühr für die Verlängerung (nach 10 Jahren einschließlich 3 Klassen) 750,00 Verlängerungsgebühr ab der 4. Klasse 260,00

Markenschutz im Ausland Gemeinschaftsmarke (Schutz in den 28 EU-Staaten keine Auswahl) Internationale Marke nach dem Madrider Markenabkommen oder Protokoll zum Madrider Markenabkommen (Schutz in einer Auswahl aus derzeit 95 Staaten oder regionale Zusammenschlüsse) Nationale Marken in einzelnen Staaten

Gemeinschaftsmarke Zentrale Anmeldung bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante, Spanien) Zentrales Prüfungs- und Eintragungsverfahren Zentrales Widerspruchsverfahren Verfahren können in den Sprachen der Mitgliedsstaaten durchgeführt werden

Mitgliedsstaaten Gemeinschaftsmarken Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern

Kosten Gemeinschaftsmarke Anmeldegebühr (bis zu 3 Warenklassen) Euro 1.050,00 Klassengebühr (ab 4. Klasse) 150,00 Grundgebühr für die Verlängerung (nach 10 Jahren einschließlich 3 Klassen) 1.500,00 Verlängerungsgebühr ab der 4. Klasse 400,00

IR-Marke Eine gemeinsame Anmeldung bei der WIPO in Genf Warenverzeichnis in englischer oder französischer Sprache Prüfungsverfahren in jedem einzelnen Staat Bei Beanstandungen: Auslandsvertreter in dem jeweiligen Staat erforderlich

Kosten IR-Marke Euro Grundgebühr (bis zu 3 Warenklassen) ca. 555,00 Klassengebühr (ab 4. Klasse pro Klasse) ca. 85,00 Ländererstreckungsgebühr für MMA- Staat Ländererstreckungsgebühr und Klassengebühr für PMMA-Staat ca. 85,00 variabel

Anmeldestrategien Marke Erstanmeldung in Deutschland oder als Gemeinschaftsmarke Nachanmeldung als IR-Marke Nachanmeldung als nationale Marke im Ausland

Mangelnde Benutzung Benutzungsschonfrist: bis fünf Jahre nach der Eintragung Danach muss eine Marke benutzt werden Die Marke muss innerhalb der letzten fünf Jahre benutzt worden sein, ansonsten kann ein Dritter einen Antrag auf Löschung stellen

Rechtserhaltende Benutzung Ernsthafte Benutzung: übliche und wirtschaftlich sinnvolle Verwendung der Marke Auch in von der Eintragung abweichender Form möglich Benutzung mit Zustimmung des Inhabers (z.b. Lizenznehmer) ist auch rechtserhaltend

Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert. Erich Otto Häußler (1930 1999), deutscher Jurist, 1976 1995 Präsident des Deutschen Patentamtes

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit