Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.
|
|
- Johanna Lichtenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke) bzw. einer Kombination von Wort und Grafik (Wort-Bildmarke) vor. Aber auch reine Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben und Farbzusammenstellungen können Marken sein. 2. Wie entsteht der Markenschutz? Der Markenschutz entsteht anders als im Urheberrecht nicht automatisch mit Schaffung eines Werkes. Nach 4 MarkenG kann die Marke auf drei verschiedenen Wegen entstehen: a) Eintragung Der einfachste Weg ist die Eintragung des Markenzeichens in das Markenregister. Für deutsche Marken wird das beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) geführt. b) Intensive Benutzung im Geschäftsverkehr Der Markenschutz kann aber auch dadurch entstehen, dass ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr intensiv genutzt wird und dadurch Verkehrsgeltung erlangt hat. Das heißt der Schutz als Marke entsteht durch die Verwendung und einen daraus resultierenden hohen Bekanntheitsgrad im betroffenen Verkehrskreis, also bei der relevanten Zielgruppe der Marke. c) notorische Bekanntheit Auch wenn eine Marke in Deutschland noch nicht markenrechtlich geschützt wird oder durch inländische Benutzung sehr bekannt ist, kann der Markenschutz dadurch entstehen, dass die Marke im Ausland geschützt ist und eine auch in Deutschland notorische Bekanntheit erlangt hat. Ein Beispiel für eine solche Weltmarke wäre Coca Cola.
2 3. Wie lange ist eine Marke geschützt? Nach Eintragung einer Marke besteht der Markenschutz erst mal für 10 Jahre. (Achtung: Die 10 Jahresfrist beginnt mit dem Anmeldetag, nicht mit der rechtswirksamen Eintragung!) Allerdings muss die Marke nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist auch aktiv für die eingetragenen Produkte genutzt werden, sonst kann sie gelöscht werden. Wichtig für den Markenschutz ist daher auch die tatsächliche Benutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Kommt es zum Markenrechtsstreit, ist die Marke nach Ablauf der 5-Jahresfrist ohne Benutzung auch nichts wert, da der vermeintliche Markenverletzer im Prozess die sogenannte Nichtbenutzungseinrede erheben kann. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann die Schutzdauer jeweils für weitere 10 Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer kann unbegrenzt aller 10 Jahre verlängert werden. 4. Wo muss die Marke angemeldet werden? a) Deutsches Patent- und Markenamt Die Anmeldung ins Markenregister erfolgt durch Antrag beim Markenamt in München, Berlin oder Jena. Das Antragsformular kann elektronisch abgerufen werden ( Bei der Anmeldung müssen die zu schützenden Waren- und Dienstleistungsklassen angegeben werden. Wenn keine Schutzhindernisse vorliegen, wird die Marke daraufhin ins Register eingetragen. Vom Antrag bis zur Eintragung vergehen im Schnitt drei Monate. b) Gemeinschaftsmarke oder Internationale Marke Neben der Anmeldung beim DPMA ist alternativ auch eine Eintragung im Gemeinschaftsmarkenregister und im Internationalen Markenregister möglich. Eine Gemeinschaftsmarke (Community Trade Mark CTM) verleiht auch in Deutschland Markenschutz und wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Europäisches Markenamt ) in Alicante eingetragen. Durch die Registrierung als Gemeinschaftsmarke wird die Marke innerhalb aller Mitgliedsstaaten der EU geschützt. Eine
3 Beschränkung auf einzelne Mitgliedsstaaten oder den Ausschluss einzelner Staaten aus dem Schutzbereich ist bei einer Gemeinschaftsmarke, im Gegensatz zur internationalen Marke, nicht möglich. Internationale Marken-Registrierungen erfolgen durch die World Intellectual Property Organisation (WIPO) mit Sitz in Genf. Die WIPO entscheidet aber nicht selbst über die Eintragung. Die nationalen Markenämter entscheiden über den Antrag über die Anmeldung einer internationalen Marke und prüfen die Voraussetzungen. Dazu gehört, dass die internationale Marke bereits als deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke eingetragen wurde. 5. Was kostet die Registrierung und Verlängerung der Marke? Eine übliche Anmeldung von drei Klassen beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet bei Online-Antrag 290 Euro, in Papierform 300 Euro. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Soll die Marke nach 10 Jahren verlängert werden, fällt eine Verlängerungsgebühr von 750 Euro für drei Klassen an. Die Verlängerung jeder weiteren Klasse kostet 260 Euro. Die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke kostet online 900 Euro, in Papierform 1050 Euro. Für jede Klasse ab der vierten Klasse fällt eine Gebühr von weiteren 150 Euro an. Die Verlängerungsgebühr nach 10 Jahren beträgt in elektronischer Form 1350 Euro, in Papierform 1500 Euro. Für jede weitere Klasse müssen 400 Euro für die Verlängerung bezahlt werden. Die Gebühren für die Anmeldung und Verlängerung internationaler Marken errechnen sich im Einzelfall in Abhängigkeit von den Ländern für die die Marke geschützt werden soll. 6. Welche Voraussetzungen muss eine Marke erfüllen? Das DPMA prüft vor der Eintragung nicht, ob ältere Marken einer Eintragung entgegenstehen, sondern prüft nur so genannte absolute Schutzhindernisse. In der Praxis am wichtigsten sind die Schutzhindernisse fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter. a) Unterscheidungskraft Die Unterscheidungskraft ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine Marke, (aber auch Unternehmenskennzeichen und Werktitel) geschützt werden können. Die Marke oder das
4 Zeichen muss konkret geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die durch die Unterscheidbarkeit mögliche Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen soll Herkunft und Qualität der Ware oder Dienstleistung sichern. Gebräuchliche Worte der Alltagssprache sind deshalb nicht schutzfähig und werden daher nicht eingetragen. Auch allgemeine Werbeanpreisungen sind nicht unterscheidungsfähig. Beispiel: Wort-Bildmarke hej! für Kleidung und Datenträger (BGH, GRUR 2010,640) Auch fremdsprachliche Begriffe kann wegen beschreibender Angabe die Unterscheidungskraft fehlen. Beispiel: Lavanda Das spanische Wort für Lavendel wird von den potentiellen Kunden so verstanden, dass Weine (dafür wurde Markenschutz beantragt) Lavendelaroma enthält. (Entscheidung des Bundespatentgerichts BPatG vom 16. Januar 2013, 26 W (pat) 560/12) b) beschreibende Marken Übliche Beschreibungen einer Ware oder deren Eigenschaften (Art, Wert, Herkunft, Beschaffenheit usw.) stehen einer Eintragung als Marke für diese Produkte ebenfalls entgegen. Meist fehlt es solch beschreibenden Marken ebenfalls an Unterscheidungskraft. Beispiele: Apotheker oder Hautcreme für Arzneimittel oder Kosmetikprodukte oder die Wort-Bildmarke grillmeister mit einer stilisierten Wurst für entsprechende Produkte (BGH, GRUR 2014,569- grill meister) Auch wenn ältere Marken eine Eintragung erst mal nicht sperren, sollte man die neue Marke vor Antrag auf Kollision mit älteren Marken prüfen. Wichtig ist dafür: Keine Verwechslungsgefahr Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn die angesprochenen Rechtskreise die Ware oder Dienstleistung einem anderen Unternehmen zuordnen könnten. Das kann zum einen an einer zu geringen Kennzeichnungskraft liegen, andererseits aber auch aus einer großen Ähnlichkeit zu einem bestehenden Markenzeichen oder der Ähnlichkeit der angebotenen Dienstleistungen oder Waren folgen.
5 Für die Verwechslungsgefahr mit älteren Marken genügt eine abstrakte Gefährdung. Es muss noch keine konkrete Verwechslung eingetreten sein. Im Einzelfall muss anhand typischer Merkmale wie Bekanntheit, Art und Herkunft abgewogen werden, ob ein objektiver Betrachter im Verkehrskreis die Marken bezüglich der eingetragenen Waren oder Dienstleistungen unterscheiden kann.
Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht
Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016 Inhalt I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren IV. Schutzwirkung der Marke
MehrAnmelder von Marken. Was sind Marken?
Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrWas ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts
Was ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken Gebrauchsmuster
MehrRechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ
Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2018
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2018 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrMarkenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente
Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrDie Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung
Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrMarkenrecht. Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Markenrecht Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2017/2018 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2017
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2017 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrA. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 MarkenG
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Eintragung einer Marke in das Markenregister gem. 33 Abs. 2 S. 1 MarkenG A. Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, 36, 33
MehrMarkenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen? Vortrag im Informationszentrum Patente, Stuttgart am 25. Oktober 2016 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt WITTE, WELLER & PARTNER www.wwp.de
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrFAQ zur Markenanmeldung
FAQ zur Markenanmeldung Schöne neue Markenwelt die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Unternehmen investieren viel in den Aufbau Ihrer Marken, da der Unternehmenswert eng
MehrPATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN
Patentinformationszentrum PATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN Allgemeines zur Anmeldung von Marken für die TUD Das Patentinformationszentrum (PIZ) ist bevollmächtigt die
MehrTeil 2: Marken und Geschmacksmuster
Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines
MehrAbstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren
Jura Alexander Block Abstrakte Farbmarken im Eintragungs- und Verletzungsverfahren Masterarbeit ABSTRAKTE FARBMARKEN IM EINTRAGUNGS- UND VERLETZUNGSVERFAHREN Masterarbeit zur Erlangung des akademischen
MehrGliederung der Vorlesung Markenrecht
Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht Leiter: Prof. Dr. iur. Thomas Dreier Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines
MehrMarkenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Markenschutz Vortrag am 24.04.2018 im Haus der Wirtschaft Stuttgart Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Was folgt? - Was ist eine Marke? - Gegen was schützt die Marke?
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2018/2019 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrFFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude
FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue
MehrMarkenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl
MehrDr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrWelche Möglichkeiten haben Sie nun, um Ihre Bezeichnung schützen zu lassen: Das Deutsche Markengesetz (MarkenG) kennt insbesondere folgende Marken:
1 Einleitung Als Unternehmer kommen Sie über kurz oder lang nicht an dem Thema Marken vorbei. Schon bei der Überlegung, welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen geben sollen, ist es sinnvoll, sich mit der Frage
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation
MehrDie Marke. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland
Die Marke Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts für
MehrWie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen? Vortrag im Informationszentrum Patente am 12. März 2013 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 03.04.2013 MF
MehrEinführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht
Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen
MehrTeil 1: Einführung in die Vorlesung
Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines Theorie und System des gewerblichen Rechtsschutzes 1. Schutzgegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes 2. gemeinsame Grundsätze 3. Das Wesen der gewerblichen
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2018
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2018 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Daniel Huber All-in-1: Alles Wissenswerte zu Marken, Unternehmenskennzeichen und Domains Unternehmen wollen sich möglichst effektiv gegen Nachahmung wehren. Dies betrifft sowohl die Nachahmung von
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
MehrWie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab?
02.06.2015 Deutsch-Dänischer Innovationstag IHK zu Flensburg Wie sichere ich meine Idee mit gewerblichen Schutzrechten in Deutschland ab? Steffi Jann 2 WTSH-Service: Von der Idee bis in den Markt Idee
MehrWie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihre Produkt- und Firmennamen? Vortrag im Informationszentrum Patente, Stuttgart am 11. März 2014 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 17.03.2014
MehrMarkenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen
Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,
MehrVorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Kapitel 2 Wiederholungs- und Vertiefungsfragen. Auf welche Weise kann der Markenschutz an einem Zeichen entstehen?
Frage: Auf welche Weise kann der Markenschutz an einem Zeichen entstehen? Was ist dabei der in der Praxis häufigste Fall? 1 Lösung (Frage): Nach 4 MarkenG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten wie der
MehrMarkenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Die deutsche Markenanmeldung 15 I. Marke und geschäftliche Bezeichnung 15 1. Begriff 15 2. Das Prioritätsprinzip 15 3. Marke 16 4. Geschäftliche Bezeichnung 23 5.
MehrMarkenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen
Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,
MehrRegionale Produkte und Markenschutz
Regionale Produkte und Markenschutz Rechtsgrundlagen: Markenschutz und Regionalität Dr. Stefan WARBEK Rechtsanwalt MARKENRECHT 2 MARKENRECHT 3 MARKENRECHT Schützt Zeichen zur Unterscheidung von Waren und
MehrHARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE
Zuletzt aktualisiert am: 07.2013 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE Anzahl n (einschl. dieser) Zeichen des Antragstellers/Vertreters
MehrWerdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &
MehrDie Marke: Kennzeichen Ihres Unternehmens MARKENRECHT
Die Marke: Kennzeichen Ihres Unternehmens MARKENRECHT MARKENRECHT Die Marke Räumlicher Schutzbereich der Marke Die Zahl der Markenanmeldungen steigt ständig. Jährlich werden in Deutschland rund 80.000
MehrDie identische deutsche Wort-/Bildmarke 305 07 066 des identischen Inhabers wurde gelöscht.
LAAKE & MÖBIUS DIETER LAAKE Telefon 05 11 / 73 30 60 Telefax 05 11 / 73 30 70 info@rechtsanwalt-laake.de www.rechtsanwalt-laake.de Rechtsanwälte Laake & Möbius Am Ortfelde 100 D-30916 Isernhagen NB Harmonisierungsamt
MehrMerkblatt Markenanmeldung
Merkblatt Markenanmeldung Rechtsanwalt Christopher Langlotz Die Marke Wer mit einem Produkt oder allgemein mit seinem Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein möchte, ist darauf angewiesen, dass man sich
MehrDer Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt
Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5
Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Im Folgenden finden Sie einige Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu dem zuvor durchgearbeiteten Kapitel. Versuchen Sie immer zuerst die Frage
MehrVom Zeichen zur Marke
Vom Zeichen zur Marke Tipps für Ihre Markenschutzstrategie lic. iur. Kaspar Hemmeler, Rechtsanwalt, LL.M. Aarau, 13. November 2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Wie werde ich Inhaber
Mehr5. Braunschweiger Gründungswoche
5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrEinführung in das Markenrecht
Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1
MehrWiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrDie Wirkung einer eingetragenen Marke ist, dass es Dritten untersagt ist, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 8 Marke: Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren I. Die eingetragene Marke 1. Dauer des Markenschutzes Der
Mehr17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet)
17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Werbung für Ärzte (insbesondere im Internet) Rechtsanwältin Dr. Miriam Katharina Dahm Duisburg 17. Frühjahrstagung 2017 31. März bis 01. April
MehrPraxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage
Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 7., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
Mehrdapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber
19052014 dapolino Markenanmeldung promotion Nordhessen Wolfgang K. Weber dapolino Legal Disclaimer / Haftungsausschlüsse Legal Disclaimer Dies ist keine Rechtsberatung - ich bin kein Rechtsanwalt Keine
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16
Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. November 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrIR-Marke. und Protokoll zum MMA (PMMA)
IR-Marke Madrider Markenabkommen (MMA) Madrider Markenabkommen (MMA) und Protokoll zum MMA (PMMA) relevante Gesetze Madrider Markenabkommen (MMA) seit 1891 aktuelle Fassung: Stockholmer Fassung von 1967
MehrBernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" DPMA DPMA DPMA
1. Die Wirkung des Schutzrechts Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 5. Oktober 2004 in Mühldorf
MehrImmaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA
Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der
MehrBernhard Neumayer: "Gewerbliche Schutzrechte: Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren" Bernhard Neumayer:
Bernhard Neumayer: Gewerbliche Schutzrechte Formen, Bedeutung und Anmeldeverfahren Eine Veranstaltung der Handwerkskammer München und Oberbayern am 27. Juli 2004 in Weilheim 27. Juli 2004 Deutsches Patent-
MehrDesignschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer
schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,
MehrKanzlei für IT-Recht. FAQ zum Markenrecht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anmeldung von Marken
Kanzlei für IT-Recht FAQ zum Markenrecht Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anmeldung von Marken Inhalt Editorial Was bringen Markeneintragungen?... Welche Arten von Marken gibt es?... Was bewirkt
MehrStartUp München 2014. Marke als Erfolgsfaktor
StartUp München 2014 Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Produkt und Unternehmensnamen Dr. Amelie Winkhaus IHK für München und Oberbayern Inhaltsübersicht: A. Was ist eine Marke? B. Voraussetzungen für
MehrGebühren in Markenangelegenheiten Stand: 1. September 2013
Gebühren in Markenangelegenheiten Stand: 1. September 2013 Amtl. Gebühren JBB Alle Beträge in Euro, soweit nicht anders angegeben. Leistungen nach Aufwand werden mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
MehrNotwendigkeit von Markenrecherchen. Sabine Milde PATON Landespatentzentrum Thüringen Technische Universität Ilmenau 21.
Notwendigkeit von Markenrecherchen Sabine Milde PATON Landespatentzentrum Thüringen Technische Universität Ilmenau 21. September 2016 2 PATON Wir führen Sie zur Innovation Als Landespatentzentrum Thüringen
MehrIHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016
IHK Bodensee - Oberschwaben 23. März 2016 Patentrecherche für Einsteiger Grundlagen der gewerblichen Schutzrechte Dipl.-Ing. Helmut Jahnke Informationszentrum Patente Stuttgart Themenübersicht Informationszentrum
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Löschung einer Marke aus dem Markenregister gem. 54 MarkenG und 55 MarkenG (Lösungsverfahren) 1. Teil: Löschungsverfahren
MehrKennzeichenrechte. Markenschutz 4 MarkenG Namensschutz 12 BGB. Werktitel 5 Abs. 3 MarkenG
Kennzeichenrechte Wolfgang Riegger Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Medienpark im Osterholz Osterholzallee 76 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 24 229 00 Fax: 07141 / 24 229 29 mail@ra-riegger.de
MehrOnline-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself
Online-Anmeldung von Marken und Designs do it yourself Dr. Joachim Rüttgers www.rackette.com Dr.-Ing. Isam Tahhan www.isipat.de www.ip-anwaelte.de 1 / 24 was erwartet Sie hier und heute? I. Wichtiges zu
MehrMarke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb
Jeder Rechtsträger kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke Marke Inhaber allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Verbandsmarke ( 62 ff) Verbände als Inhaber
MehrMarkenrecht für Markensachbearbeiter
Markenrecht für Markensachbearbeiter von Sandra Monterosso, Mark Wiume 1. Auflage Markenrecht für Markensachbearbeiter Monterosso / Wiume schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrKennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum
Kennzeichenrecht Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten
MehrGeistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...
MehrPatentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann. Am Lomberg Velbert-Langenberg. Tel.: / Fax: /
Patentanwalt Dipl.-Phys. Nicolas Moltmann Am Lomberg 13 42555 Velbert-Langenberg Tel.: 02052 / 9501-0 Fax: 02052 / 9501-11 Internet: www.wmw-patent.de Email: info@wmw-patent.de Urheberrecht Die nachfolgend
MehrDie Auswirkungen von Abwandlungen eines Kennzeichens auf dessen Zeitrang. Ralph Beier * I. Einleitung
Die Auswirkungen von Abwandlungen eines Kennzeichens auf dessen Zeitrang I. Einleitung Ralph Beier * 1. Der Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen kann unter anderem durch die Aufnahme der
MehrWie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten
Wie man eine Marke anmeldet: Alle Grundlagen & Möglichkeiten Hatten Sie eine gute Idee für ein neues Produkt und überlegen nun, wie Sie dies erfolgreich vermarkten können? Vielleicht ist Ihnen schon ein
MehrDie MARKE. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland. Seminar St.Pölten, Österreichisches Patentamt
Die MARKE Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Seminar St.Pölten, 11.6.2002 Österreichisches Patentamt Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die
MehrBUNDESPATENTGERICHT B E S C H L U S S. 27 W (pat) 46/11. In der Beschwerdesache. (Aktenzeichen) BPatG 152 08.05
BUNDESPATENTGERICHT 27 W (pat) 46/11 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache BPatG 152 08.05 - 2 - betreffend die Marke 307 20 103 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts
MehrOAMI-ONLINE - CTM-ONLINE - Ausführliche Markeninformation http://oami.europa.eu/ctmonline/requestmanager/de_detail_noreg 1 von 2 21.10.2013 10:44 HABM Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung
MehrBeschluss. Begründung
34R8/14t Das Oberlandesgericht Wien hat als Rekursgericht ***** wegen des Widerspruchs gegen die Marke AT 261419 über die als Rekurs zu wertende Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der Rechtsabteilung
MehrInhaltsverzeichnis. a. Standorte Markenschutz b. Impressum i. Rechtlich sicherer Markenschutz...9
2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Markenschutz... 9 i. Rechtlich sicherer Markenschutz...9 b. Impressum... 11 3 a. Standorte Unsere Seminare finden an verschiedenen Standorten in der DACHRegion
MehrUrheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte
Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen
MehrWas sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich
MehrKARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Nicht jede Nutzung einer Marke für Open- Source Software verhindert deren Löschungsreife Die einfachste Art deutschen Markenschutz zu erlangen ist, die Eintragung der Marke in das vom DPMA (Deutsche Patent-
MehrModul 2: Keywords Session 2: Keywords und Markenrecht
1 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzbeschreibung der Session... 3 2. Lernziele... 3 3. Markenrecht... 3 3.1 Allgemeines... 3 3.2 Kategorien von Marken... 4 3.3 Die Eintragung einer Marke... 6 3.4 Weitere Möglichkeiten
MehrSchutzvoraussetzungen und Schutzumfang im deutschen und französischen Markenrecht
Rainer Ibel Schutzvoraussetzungen und Schutzumfang im deutschen und französischen Markenrecht Im Hinblick auf die Konzeptionen des Markenschutzes in beiden Ländern und das europäische Markenrecht PETER
Mehr