Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen"

Transkript

1 Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (6) Wer die Verletzungshandlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet. ( ). Vernichtungsanspruch, 18 MarkenG, Ggf. auf Auskunft, 19 MarkenG. Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 : Nutzung des eigenen Namens, Ersatzteilgeschäft, 23 MarkenG Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr 1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen, 2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder 3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 Schutzschranken: Erschöpfung, 24 MarkenG (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. Gefärbte Jeans Mercedes-Stern: Änderung der Halterung, verändertes Unfallverhalten Rolex mit Schmucksteinen Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 Schutzschranken: Nichtbenutzung 49 Verfall (1) Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach dem Tag der Eintragung innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gemäß 26 benutzt worden ist. [ ] (2) Die Eintragung einer Marke wird ferner auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, 1. wenn die Marke infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden ist; [ ] Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Schutzschranken: Nichtbenutzung 26 Benutzung der Marke (1) Soweit die Geltendmachung von n aus einer eingetragenen Marke oder die Aufrechterhaltung der Eintragung davon abhängig ist, dass die Marke benutzt worden ist, muss sie von ihrem Inhaber für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, im Inland ernsthaft benutzt worden sein, es sei denn, dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen. (2) Die Benutzung der Marke mit Zustimmung des Inhabers gilt als Benutzung durch den Inhaber. ( ) Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 Die Marke im Rechtsverkehr 27 Rechtsübergang (1) Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann für alle oder für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke Schutz genießt, auf andere übertragen werden oder übergehen. ( ) Aufgabe des ehemaligen Akzessorietätsprinzips (Bindung der Marke an ein Unternehmen) Heute: Marke als frei handelbares Wirtschaftsgut Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 5 (1) Als geschäftliche werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. (2) Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. ( ) (3) Werktitel sind die Namen oder besonderen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Überschneidungen mit Marken Ingebrauchnahme (Benutzung) als Schutzgrund Auch hier Unterscheidungskraft notwendig, darum nicht geschützt: Discountmarkt Literaturhaus Leasing-Partner Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Die Bezeichnung "Tagesschau" für Nachrichtensendungen ist hinreichend unterscheidungskräftig und genießt Werkschutz. Das Online- Informationsportal "Tagesumschau" verletzt daher de Rechte der "Tagesschau" (OLG Hamburg, Urt. v ). Die Beklagte bot Nachrichten im Internet an und benannte sich "Tagesumschau". Die bekannte "Tagesschau" sah hierdurch ihre Namensrechte verletzt und klagte auf Unterlassung. Das OLG Hamburg gab dem ARD-Magazin Recht. Die Bezeichnung "Tagesschau" für eine Nachrichtensendung sei als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und alleine schon schutzwürdig, weil es sich um ein im Verkehr durchgesetztes Wort handle. Dem Werktitel "Tagesschau" komme eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu. Zwischen den Begriffen "Tagesschau" und "Tagesumschau" bestünde eine Verwechslungsgefahr. Insbesondere auch deswegen, weil aufgrund der hohen Namensähnlichkeit beim Betrachter schnell der Eindruck entstünde, dass es zwischen den Beteiligten eine wirtschaftliche Verbindung bestünde. Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 Flugplatz Speyer, OLG Frankfurt/Main Ein Firmenschlagwort kann kennzeichenrechtlichen Schutz genießen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma handelt, welcher sowohl der Art nach, wie auch im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen als geeignet erscheint, um sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen. Dem Begriff Flugplatz Speyer kommt keine Unterscheidungskraft zugute, da dieser in erster Linie die Örtlichkeit bzw. Einrichtung des Flugplatzes Speyer bezeichnet, anstatt als Hinweis auf das hinter der Einrichtung stehende Unternehmen verstanden zu werden. (Herkunftsfunktion) Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

13 : Schutzwirkungen 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung (1) Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen. (3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. ( ) Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 13

14 : Schutzwirkungen Schutzentstehung nicht durch Eintragung, sondern durch Benutzung (zur Erinnerung: nicht eingetragene Marken, 4 Nr. 2) Darum auch hier: Schutz ggf. regional auf Nutzungsraum begrenzt. Wer also in Kaiserslautern ein Restaurant ( ZackZack, Hannenfass etc.) unterhält, kann sich nicht gegen gleichnamige oder verwechslungsfähige Lokalitäten in Hamburg wehren. Cutting Crew Geistiges Eigentum 11 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 14

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen

Markenrecht. Schutzwirkungen: Ansprüche und Schranken Lizenzen Geschäftliche Bezeichnungen Markenrecht Schutzwirkungen: und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hierzu immer noch 14: (5) Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt,

Mehr

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) OlympSchG Ausfertigungsdatum: 31.03.2004 Vollzitat: "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen

Mehr

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. recht Ausschließlichkeitsrecht ( G) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzwirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, (2) Dritten ist es untersagt, ohne

Mehr

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab ) Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation

Mehr

ERSTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG)

ERSTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) 1989L0104 DE 23.12.1991 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B ERSTE RICHTLINIE DES RATES vom 21.

Mehr

DOMAINRECHT. Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen

DOMAINRECHT. Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen DOMAINRECHT Registrierung und Nutzung von Internet-Domainnamen Aufbau einer Internet-Adresse Second-Level Domain http://www.markenrecht.at Übertragungsprotokoll (Hypertext-Transfer-Protocol) Top-Level

Mehr

MERKBLATT FÜR TITELSCHUTZFRAGEN

MERKBLATT FÜR TITELSCHUTZFRAGEN MERKBLATT FÜR TITELSCHUTZFRAGEN Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.v. MERKBLATT FÜR TITELSCHUTZFRAGEN Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt.

Mehr

Recherche nach ähnlichen Marken Theorie und Praxis

Recherche nach ähnlichen Marken Theorie und Praxis Tag der gewerblichen Schutzrechte, Dienstag, 05. Juli 2016 - Haus der Wirtschaft, Stuttgart TAG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE T 1 G S 2016 Recherche nach ähnlichen Marken Theorie und Praxis mit freundlicher

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 299/25 RICHTLINIEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 299/25 RICHTLINIEN 8.11.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 299/25 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.

Dr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com

Mehr

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht: Kollisionsfälle ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Markenrecht. Ausschließlichkeitsrecht: Kollisionsfälle ( 14 MarkenG) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum recht Ausschließlichkeitsrecht: Kollisionsfälle ( G) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Schutzwirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, (2) Dritten ist

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2017/2018 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer - Überblick Immaterialgüterrecht Urheberrecht

Mehr

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.

Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)

Mehr

Merkblatt zu Titelschutzfragen

Merkblatt zu Titelschutzfragen Merkblatt zu Titelschutzfragen Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt. Die einschlägigen Bestimmungen lauten wie folgt: 5 Geschäftliche Bezeichnungen

Mehr

Die Wirkung einer eingetragenen Marke ist, dass es Dritten untersagt ist, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

Die Wirkung einer eingetragenen Marke ist, dass es Dritten untersagt ist, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2017/2018 8 Marke: Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren I. Die eingetragene Marke 1. Dauer des Markenschutzes Der

Mehr

Titelschutz. Werktitel und D omainnamen. von Dr.Volker Deutsch Vors. Richter am Landgericht Hamburg i.r. und

Titelschutz. Werktitel und D omainnamen. von Dr.Volker Deutsch Vors. Richter am Landgericht Hamburg i.r. und Titelschutz Werktitel und D omainnamen von Dr.Volker Deutsch Vors. Richter am Landgericht Hamburg i.r. und Dr. Tatjana Ellerbrock, geb. Mittas Rechtsanwaltin in Berlin 2., neubearbeitete Auflage Verlag

Mehr

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Geistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...

Mehr

Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im (neuen) Markenrecht

Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im (neuen) Markenrecht Prof. Dr. Ansgar Ohly Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht Die Verwendung der richtigen Marke für die richtigen Produkte: Zur referierenden Benutzung im

Mehr

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL Nicht jede Nutzung einer Marke für Open- Source Software verhindert deren Löschungsreife Die einfachste Art deutschen Markenschutz zu erlangen ist, die Eintragung der Marke in das vom DPMA (Deutsche Patent-

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2018/2019 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz Wirtschaftsgesetze

Mehr

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehem. Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer und andere Immaterialgüterrechte Ästhetische Leistung => Nähe

Mehr

Urheberrecht letzte Folie

Urheberrecht letzte Folie Urheberrecht letzte Folie Rechtsverletzungen, Rechtsübertragung, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 97 Unterlassung und Schadensersatz (1) Wer das

Mehr

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht

Geistiges Eigentum. Immaterialgüterrecht Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht Wintersemester 2015/2016 Einführung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Hilfsmittel, Literatur, Gesetz C. F.

Mehr

HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE

HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE Zuletzt aktualisiert am: 07.2013 HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (HABM) ANTRAG AUF ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT EINER GEMEINSCHAFTSMARKE Anzahl n (einschl. dieser) Zeichen des Antragstellers/Vertreters

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs

Professor Dr. Peter Krebs Professor Dr. Peter Krebs Gliederungsvorschlag für die Prüfung des Anspruchs auf Löschung einer Marke aus dem Markenregister gem. 54 MarkenG und 55 MarkenG (Lösungsverfahren) 1. Teil: Löschungsverfahren

Mehr

Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht

Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind

Mehr

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben

FRAGE 118. Marken und geographische Angaben FRAGE 118 Marken und geographische Angaben Jahrbuch 1994/II, Seiten 438-442 Geschäftsführender Ausschuss von Kopenhagen, 12-18. Juni 1994 Q118 FRAGE Q118 Marken und geographische Angaben Entschliessung

Mehr

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt

Der Wettbewerb der Markensysteme. Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Der Wettbewerb der Markensysteme Chancen und Risiken der Änderungsvorschläge der Kommission (MRL, GMV) GRUR-Jahrestagung 27. September 2013 Erfurt Prof. Dr. Wolfgang Büscher Richter am Bundesgerichtshof

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation

Mehr

Markenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Markenschutz. Vortrag am im Haus der Wirtschaft Stuttgart. Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Vortrag am 24.04.2018 im Haus der Wirtschaft Stuttgart Dr. Uli Greiner Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Was folgt? - Was ist eine Marke? - Gegen was schützt die Marke?

Mehr

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer

Designschutz. DesignG v Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Michael Hassemer schutz G v. 1.1.2014 Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Nationales und europäisches System Entweder: Eintragung (wie Marken) beim DPMA als eingetragenes,

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Daniel Huber All-in-1: Alles Wissenswerte zu Marken, Unternehmenskennzeichen und Domains Unternehmen wollen sich möglichst effektiv gegen Nachahmung wehren. Dies betrifft sowohl die Nachahmung von

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Deutscher Bundestag WD /16 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtlicher Schutz des Begriffs der Petition Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. November 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Datum: 25. Oktober 1994 Fundstelle: BGBl I 1994, 3082, (1995, 156) Textnachweis ab: 1. 1.1995

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 3082 ; 1996, 682 FNA: FNA , GESTA C145

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 3082 ; 1996, 682 FNA: FNA , GESTA C145 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: MarkenG Ausfertigungsdatum: 25.10.1994 Gültig ab: 01.01.1995 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1994, 3082 ; 1996, 682 FNA: FNA 423-5-2, GESTA C145 Gesetz

Mehr

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) MarkenG Ausfertigungsdatum: 25.10.1994 Vollzitat: "Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, (1995, 156)),

Mehr

Urheberrecht letzte Folie

Urheberrecht letzte Folie Urheberrecht letzte Folie Rechtsverletzungen, Rechtsübertragung, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 97 Unterlassung und Schadensersatz Ansprüche (1)

Mehr

Markenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Markenrecht. Schutzhindernisse und Verkehrsdurchsetzung. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Markenrecht und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer : Systematik 8: Absolute (= Eintragungshindernisse) Abs. 1: als absolute Eintragungsvoraussetzung

Mehr

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) MarkenG Ausfertigungsdatum: 25.10.1994 Vollzitat: "Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156;

Mehr

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Seite 1 von 55 - Gesetz uber den Schutz von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Seite 1 von 55 - Gesetz uber den Schutz von - Seite 1 von 55 - Gesetz uber den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) MarkenG Ausfertigungsdatum: 25.10.1994 Vollzitat: "Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Einführung 1 1. Kapitel: Geschichte der modernen Olympischen Bewegung.. 7 A) Rechtliche Ausgestaltung des IOC 8 B) Geschichte und rechtliche Ausgestaltung

Mehr

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) MarkenG Ausfertigungsdatum: 25.10.1994 Vollzitat: "Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082 (1995, 156); 1996,

Mehr

DIE FIRMA UND ANDERE UNTERNEHMENSKENNZEICHEN

DIE FIRMA UND ANDERE UNTERNEHMENSKENNZEICHEN DIE FIRMA UND ANDERE UNTERNEHMENSKENNZEICHEN Stand: September 2017 Das Recht der Unternehmenskennzeichen ist auf den ersten Blick verwirrend. Schon die in der Umgangssprache verwendeten Begrifflichkeiten

Mehr

Prof. Dr. Inge Scherer MarkenR Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5

Prof. Dr. Inge Scherer MarkenR Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Im Folgenden finden Sie einige Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu dem zuvor durchgearbeiteten Kapitel. Versuchen Sie immer zuerst die Frage

Mehr

Anmelder von Marken. Was sind Marken?

Anmelder von Marken. Was sind Marken? Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Rechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ

Rechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen

Mehr

Recht des geistigen Eigentums

Recht des geistigen Eigentums Recht des geistigen Eigentums Patentanwalt Dr. K.Schi,eschke Technische Universität Chemnitz Professur Marketing und HBL Die geschützte Markeeine Basis für erfolgreiches Marketing Chemnitz,05.12.2012 Patentanwalt

Mehr

ENDGÜLTIGE FASSUNG ( )

ENDGÜLTIGE FASSUNG ( ) HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Hauptabteilung Marken Dienststelle für Gewerblichen Rechtsschutz ENDGÜLTIGE FASSUNG (17.2.2003) RICHTLINIEN FÜR DIE VERFAHREN VOR DEM

Mehr

Marke Inhaber. Jeder Rechtsträger. Verbandsmarke ( 62 ff) kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke

Marke Inhaber. Jeder Rechtsträger. Verbandsmarke ( 62 ff) kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke Jeder Rechtsträger kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke Marke Inhaber allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Verbandsmarke ( 62 ff) Verbände als Inhaber

Mehr

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Ein Service juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Datum: 25. Oktober 1994 Fundstelle: BGBl I 1994, 3082, (1995, 156) Textnachweis ab: 1. 1.1995

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage. Literaturverzeichnis. Kapitel 1 Titelschutz gemäß 5 Markengesetz 1. A. Geschichte des Titelschutzes 1

Vorwort zur 2. Auflage. Literaturverzeichnis. Kapitel 1 Titelschutz gemäß 5 Markengesetz 1. A. Geschichte des Titelschutzes 1 Vorwort zur 2. Auflage Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XV Kapitel 1 Titelschutz gemäß 5 Markengesetz 1 A. Geschichte des Titelschutzes 1 B. Funktionen des Werktitels gemäß 5 Markengesetz

Mehr

Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung von älteren Marken.

Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung von älteren Marken. III/2016 Gefahr der Beeinträchtigung der Wertschätzung von älteren Marken. MARKENRECHT Jüngere Marken müssen, auch wenn sie älteren Marken ähnlich sind, nicht automatisch verletzen. Die jüngere Marke kann

Mehr

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. September 2007 *

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. September 2007 * URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. September 2007 * In der Rechtssache C-17/06 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 234 EG, eingereicht vom Cour ďappel de Nancy (Frankreich) mit Entscheidung

Mehr

Resolution. Frage Q218. Das Erfordernis des rechtserhaltenden Gebrauchs bei Marken

Resolution. Frage Q218. Das Erfordernis des rechtserhaltenden Gebrauchs bei Marken ExCo Hyderabad 2011 Verabschiedete Fassung 18. Oktober 2011 Resolution Frage Q218 Das Erfordernis des rechtserhaltenden Gebrauchs bei Marken Die AIPPI Bemerkt: 1) Die AIPPI hat bereits Resolutionen zu

Mehr

Kennzeichenrechte. Markenschutz 4 MarkenG Namensschutz 12 BGB. Werktitel 5 Abs. 3 MarkenG

Kennzeichenrechte. Markenschutz 4 MarkenG Namensschutz 12 BGB. Werktitel 5 Abs. 3 MarkenG Kennzeichenrechte Wolfgang Riegger Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Medienpark im Osterholz Osterholzallee 76 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 24 229 00 Fax: 07141 / 24 229 29 mail@ra-riegger.de

Mehr

Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher

Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht. von Michael Ritscher Ersatzteilfreiheit zwischen Design- und Markenrecht von Michael Ritscher Designgesetz von 2001 Keine Ersatzteilfreiheit Keine Urteile Bundesgericht 27.1.1987 Tonkopf (MMG) GP 215 (Diamantnadel) Zafira

Mehr

Gliederung der Vorlesung Markenrecht

Gliederung der Vorlesung Markenrecht Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht Leiter: Prof. Dr. iur. Thomas Dreier Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines

Mehr

Domaingesetz (DomainG) Stand:

Domaingesetz (DomainG) Stand: Domaingesetz (DomainG) Stand: 11.07.2011 Artikel 1 Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 12 Namensrecht. Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten

Mehr

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken

WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...X Literaturverzeichnis...XIV

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...X Literaturverzeichnis...XIV Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...X Literaturverzeichnis...XIV Kurzübersicht A. Einführung und Gang der Untersuchung...1 B. Begriff des Handelsnamens...4 C. Kennzeichenschutz des Handelsnamens...21

Mehr

Marke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb

Marke Inhaber. allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Jeder Rechtsträger kein Unternehmenserfordernis Vorratsmarke Marke Inhaber allerdings Benutzungszwang 33a: 5 Jahre Querbezug sittenwidriger Markenrechtserwerb Verbandsmarke ( 62 ff) Verbände als Inhaber

Mehr

PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4

PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 ABSOLUTE EINTRAGUNGSHINDERNISSE KAPITEL 5 ÜBLICHE ZEICHEN ODER ANGABEN (ARTIKEL

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

Kundmachung der Bundesregierung vom 7. Juli 1970, BGBl. Nr. 260, mit der das Markenschutzgesetz 1953 wiederverlautbart wird Markenschutzgesetz 1970

Kundmachung der Bundesregierung vom 7. Juli 1970, BGBl. Nr. 260, mit der das Markenschutzgesetz 1953 wiederverlautbart wird Markenschutzgesetz 1970 Kundmachung der Bundesregierung vom 7. Juli 970, BGBl. Nr. 60, mit der das Markenschutzgesetz 953 wiederverlautbart wird Markenschutzgesetz 970 (Auszug) Schrifttum: Boeckh, Markenschutz an Namen und Bildnissen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Seicom

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. Seicom BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 161/02 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Februar 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken

Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken Aktuelle Fragen zur rechtsverletzenden Benutzung von Marken Markenforum, November 2008 Name Referent bitte im Folienmaster eintragen www.siebeke.com Herkunftsfunktion Gewährleistung der Herkunft der Waren

Mehr

Page 1 of 6 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 11. September 2007(*) Marken Art.

Mehr

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP München, 17. November 2016 Prof. Dr. Michael Loschelder Loschelder

Mehr

Markenrecht. Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Markenrecht. Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Markenrecht Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind

Mehr

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 4 Ob 51/16b Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Jensik, Dr. Musger, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Rassi als weitere Richter in der Rechtssache

Mehr

Page 1 of 8 WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS: Für die Angaben auf dieser Website besteht Haftungsausschluss und Urheberrechtsschutz. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 25. Januar 2007(*) Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0162),

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0162), P7_TA(2014)0119 Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Marken ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen

Mehr

Teil 2: Marken und Geschmacksmuster

Teil 2: Marken und Geschmacksmuster Nicht-technische Schutzrechte Teil 2: Marken und Geschmacksmuster I. Die Marke Grundlagen 1 Funktion der Marke Funktion der Marke Individualisierung von Produkten oder Dienstleistungen als solche eines

Mehr

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Verwendung der Marke austriaguides

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Verwendung der Marke austriaguides Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe Verwendung der Marke austriaguides Information, 15. Oktober 2015 Verwendung der Marke gemäß der Satzung 1. Allgemeines zur Marke austriaguides Eine registrierte

Mehr

PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4

PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 PRÜFUNGSRICHTLINIEN FÜR UNIONSMARKEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL B PRÜFUNG ABSCHNITT 4 ABSOLUTE EINTRAGUNGSHINDERNISSE KAPITEL 5 ÜBLICHE ZEICHEN ODER ANGABEN (ARTIKEL

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : 4 Ob 160/03p Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten

Mehr

3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht

3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht 23.03.2014 1 3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht Institut für Geistiges Eigentum, 25. März 2014 23.03.2014 2 3D-Drucker als Herausforderung für das Immaterialgüterrecht I. Veränderungen

Mehr

1. Vorbemerkung. 2. Welche Unternehmenskennzeichen gibt es?

1. Vorbemerkung. 2. Welche Unternehmenskennzeichen gibt es? Stand: Juli 2016 Unternehmen richtig bezeichnen 1. Vorbemerkung Welche Bezeichnung darf ein Unternehmen führen? Handelt es sich dabei um eine Firma, eine Marke oder eine Geschäftsbezeichnung und welchen

Mehr

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Grundlagen Unzulässige Domains V. der DENIC-Richtlinien (Fassung ab 23. Oktober 2009) Ungeachtet der

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft

Mehr

PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/III. Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe

PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/III. Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe PATENTANWALTSPRÜFUNG 2013/III Wissenschaftliche Prüfungsaufgabe Bearbeitungszeit: 5 Stunden Sachverhalt: Sie erhalten folgendes Schreiben mit der Bitte um gutachterliche Stellungnahme: Wir sind ein deutscher

Mehr

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines 1 / 1 Hinweis: Die Weiterverwendung dieser Referatsvorlage ist ausdrücklich gestattet. Falls jemand Ergänzungen vornimmt, bitte auch an die anderen denken und wieder zugänglich machen. (München 08.07.2006,

Mehr

Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen

Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Immaterialgüterrecht: absolute Rechte an geistigen Schöpfungen und Kennzeichen Wirkung gegenüber jedermann ähnlich wie Eigentum - geistiges Eigentum

Mehr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr FRAGE 95 Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr Jahrbuch 1989/II, Seiten 347-351 Geschäftsführender Ausschuss von Amsterdam, 4. - 10. Juni 1989 Q95 FRAGE Q95 Der Gebrauch von Marken Dritter

Mehr

7 Marken: Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren

7 Marken: Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren Technische Universität Dortmund Fakultät Maschinenbau Patentanwalt Jochen Meinke WS 2016/2017 7 Marken: Schutzvoraussetzungen, Eintragungsverfahren I. Aufgaben des Markenschutzes Marken dienen in erster

Mehr

Vom Zeichen zur Marke

Vom Zeichen zur Marke Vom Zeichen zur Marke Tipps für Ihre Markenschutzstrategie lic. iur. Kaspar Hemmeler, Rechtsanwalt, LL.M. Aarau, 13. November 2017 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Wie werde ich Inhaber

Mehr

Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen

Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Schutz unternehmerischer Kennzeichen und Leistungen Immaterialgüterrecht: absolute Rechte an geistigen Schöpfungen und Kennzeichen Wirkung gegenüber jedermann ähnlich wie Eigentum - geistiges Eigentum

Mehr

FRAGE 92 A. Voraussetzungen der Benutzung für den Erwerb und die Aufrechterhaltung eingetragener Marken

FRAGE 92 A. Voraussetzungen der Benutzung für den Erwerb und die Aufrechterhaltung eingetragener Marken FRAGE 92 A Voraussetzungen der Benutzung für den Erwerb und die Aufrechterhaltung eingetragener Marken Jahrbuch 1988/II, Seiten 230-235 Geschäftsführender Ausschuss von Sydney, 10. - 15. April 1988 Q92A

Mehr

Informatik & Recht Markenrecht. Dr. Jochen Koubek Humboldt-Universität zu Berlin Informatik in Bildung und Gesellschaft

Informatik & Recht Markenrecht. Dr. Jochen Koubek Humboldt-Universität zu Berlin Informatik in Bildung und Gesellschaft Informatik & Recht Markenrecht Dr. Jochen Koubek Humboldt-Universität zu Berlin Informatik in Bildung und Gesellschaft Funktion von Marken Herkunft Garantie und Güte Vertrauen Unterscheidung Individualisierung

Mehr

Welche Möglichkeiten haben Sie nun, um Ihre Bezeichnung schützen zu lassen: Das Deutsche Markengesetz (MarkenG) kennt insbesondere folgende Marken:

Welche Möglichkeiten haben Sie nun, um Ihre Bezeichnung schützen zu lassen: Das Deutsche Markengesetz (MarkenG) kennt insbesondere folgende Marken: 1 Einleitung Als Unternehmer kommen Sie über kurz oder lang nicht an dem Thema Marken vorbei. Schon bei der Überlegung, welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen geben sollen, ist es sinnvoll, sich mit der Frage

Mehr

internetrecht Wintersemester 2011/2012 INHALTE

internetrecht Wintersemester 2011/2012 INHALTE internetrecht Wintersemester 2011/2012 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.11.2011 - I-20 U 68/11 Das alt= -Attribut des img-tags dient dazu, einen

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente

Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse

Mehr

Markenmäßige Benutzung : Filter im Verletzungstatbestand oder Relikt des früheren deutschen Rechts?

Markenmäßige Benutzung : Filter im Verletzungstatbestand oder Relikt des früheren deutschen Rechts? Markenmäßige Benutzung : Filter im Verletzungstatbestand oder Relikt des früheren deutschen Rechts? Markenforum 2018 München, 22.11.2018 Prof. Dr. Ansgar Ohly Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des

Mehr