Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum"

Transkript

1 Kennzeichenrecht Markenfähigkeit Zeichenformen Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

2 Markenrecht Identifikation von Produkten und Unternehmen auf dem Markt Unterscheidungskraft eines Zeichens (kann ein Zeichen identifizieren? Vgl. 8 MarkenG) spiegelbildlich hierzu die Verwechslungsgefahr (stört ein Zeichen die Identifizierungsfähigkeit eines anderen Zeichens? Vgl. 14 II Nr. 2 MarkenG) Branchenabhängigkeit (= markenrechtliches Spezialitätsprinzip; aber 14 II Nr. 3) kein Neuheitserfordernis (spiegelbildlich) keine Schutzfrist Innovation im weitesten Sinne spielt im Kennzeichenrecht keine Rolle Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

3 Anwendungsbereich, 1 MarkenG Marken individuell Schutzentstehung durch Eintragung oder durch Benutzung mit Verkehrsgeltung Geschäftliche Bezeichnungen, 5 individuell eintragungsunabhängig Geographische Angaben, 126 ff. kollektiv eintragungsunabhängig Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

4 Gemeinschaftsmarkenverordnung von 1994 Europäische Marke HABM in Alicante Territorialitätsprinzip? Auf europäischer Ebene: Nur Schutz eingetragener Marken Strategien Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

5 Abstrakte Unterscheidungseignung vs. konkrete Unterscheidungskraft, 8 II, MarkenG Eintrittskarte in das Markenrecht: Schutzgegenstand Trichterform des Markenrechts: Weiter Kennzeichenbegriff, strengere Kriterien erst bei der Unterscheidungskraft, 8 II MarkenG. Markenfunktionen: Schutzvoraussetzungen: Markenfähigkeit, 3 MarkenG Unterscheidungsfunktion Herkunftsfunktion (Wortlaut; aber 27 MarkenG) Garantie-, Werbungs-, Kommunikationsfunktion etc. als ökonomische Funktionen Waren- und Dienstleistungsmarken (Erschöpfung) Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

6 Wörter, Zahlen, Buchstaben, Slogans Pepsi, Maggi Vizekusen 4711 Lass dir raten, trinke Spaten Hoffentlich Allianz versichert Das Prinzip der Bequemlichkeit Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

7 BPatG, : M Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für Sportwagen angemeldete Wortzeichen M als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen M sei unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben M keine beschreibende Bedeutung für Sportwagen (Klasse 12) beimesse. Zum anderen sei M auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig. Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

8 Bildmarken Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

9 Wort-/Bildmarken Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

10 Markenblatt Nr. 53/2009, Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

11 Dreidimensionale Marken ( 3D ) Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

12 Marken und Technik Denkbare Überschneidungen: dreidimensionale Marken (Formen). 3 Abs. 2 MarkenG: (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, [ ] 2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist [ ] Kein (potentiell ewiger) Markenschutz für Formen, die eigentlich Gegenstand des Patentrechts sein könnten oder schon waren; die patentrechtliche Schutzfrist soll also nicht mit Hilfe des Markenrechts ausgedehnt werden. Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

13 Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 13

14 Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 14

15 EuG, : Rubik s Cube Die Marke Rubik s Cube bleibt als dreidimensionale Europäische Marke eingetragen. Die grafische Darstellung dieses Würfels enthalte keine technische Lösung, die seinem Schutz als Marke entgegenstünde. Sie sei vor allem durch die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet. Aus den dicken schwarzen Linien, die Teil dieser Struktur sind, ergebe sich kein Hinweis darauf, dass die Einzelteile des Würfels drehbar sind, so dass sie keine technische Funktion erfüllten. Die Drehbarkeit der vertikalen und horizontalen Ebenen des Rubik s Cube ergebe sich nämlich weder aus den schwarzen Linien noch aus der Gitterstruktur, sondern aus einem Mechanismus im Würfelinneren, der auf den grafischen Darstellungen nicht sichtbar ist. Folglich könne die Eintragung der Form des Rubik s Cube als Gemeinschaftsmarke nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie eine technische Funktion enthalte. Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 15

16 Farbmarken Farbige Formen unproblematisch siehe Bildmarken Farbkombinationen unproblematisch: magenta/grau Abstrakte Farben: schutzfähig, jedoch fraglich Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis ( 8, hierzu später) Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 16

17 Entstehen des Markenschutzes 4 Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht 1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register, 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder 3. (.) Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 17

18 Eintragung und Priorität: Pop Idol Die Casting-Show für Gesangstalente heißt in anderen Staaten Pop Idol ; in Deutschland veranstaltet der Sender RTL die Show unter dem Titel Deutschland sucht den Superstar kurz DSDS. Den Grund für den abweichenden Titel findet man im Markenregister. Am meldete die FREMANTLEMEDIA OPERATIONS BV mit Sitz in Hilversum die Marke POP IDOL (Registernummer: ) als Europäische Gemeinschaftsmarke an. Einen Monat zuvor war beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke Pop-Idol (Registernummer: ) für die Klassen 03, 14, 16, 18, 25, 32, 41 beantragt. Markeninhaber ist hier der Musikproduzent Frank Farian. Im Juli 2002 meldete RTL dann die Wortmarke Deutschland sucht den Superstar (Registernummer: ) und im Jahr 2003 auch die passende Wort-/Bildmarke (Registernummer: ) an. Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 18

19 Entstehen des Markenschutzes insbesondere: Verkehrsgeltung, 4 Nr. 2 MarkenG Zuordnungsgrad eines bestimmten Zeichens für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu einem bestimmten Unternehmen alle Personen, für deren wirtschaftliches Verhalten das Unterscheidungsmittel Bedeutung hat. Dazu gehören nicht nur die Endabnehmer, sondern auch Händler und Wiederverkäufer Schutz der Verkehrsgeltungsmarke ist häufig geographisch beschränkt Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 19

20 Entstehen des Markenschutzes Verkehrsgeltung? Abhängig von Unterscheidungskraft: normal kennzeichnungskräftiges Zeichen: schon bei ca. 20 % (Sunkist). Gesteigerte Anforderungen für wenig unterscheidungskräftige Zeichen (in der Regel über 50 %) REICH UND SCHÖN Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 20

21 Priorität und Verkehrsgeltung: Joe Snyder - LG Köln, Die Parteien streiten um die Bezeichnung "Joe Snyder". Der Beklagte vertreibt über das Internet Herrenunterwäsche der Marke "Joe Snyder". Seit dem Jahr 2005 besitzt er hierzu verschiedene Domains, die den Namen "Joe Snyder" beinhalten. Darüber hinaus war er der exklusive Vertriebspartner des mexikanischen Herstellers "Joe Snyder". Zu Gunsten des Klägers wurde im Jahr 2008 die Marke Joe Snyder beim DPMA eingetragen. Der Kläger verlangt nun vom Beklagten, die Nutzung der Domains zu unterlassen. Das LG Köln weiß die Klage ab: Der Beklagte habe die älteren Markenrechte. Ein Zeichen könne aufgrund seiner Nutzung als Domain Verkehrsgeltung erlangen und somit ein vollwertiges Markenrecht entstehen lassen. Der Kläger hingegeben habe seine Marke erst drei Jahre später angemeldet (Prioritätsprinzip). Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 21

22 Markeninhaber, 7 7 Inhaberschaft Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein: 1. natürliche Personen, 2. juristische Personen oder 3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Gewerbliches Schutzrecht vs. Urheberrecht Geistiges Eigentum 8 Wintersemester 2014/2015 Prof. Dr. Michael Hassemer 22

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht Identifikation von Produkten

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation

Mehr

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Kennzeichenrecht. Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Kennzeichenrecht Markenfähigkeit, Zeichenformen, Schutzentstehung, Inhaber Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Markenrecht: Schlüsselbegriffe Identifikation

Mehr

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.

Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Marken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion

Marken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion Marken - Begriff Zeichen, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen graphische Darstellbarkeit Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Geruchsmarken? Nationale/internationale/Gemeinschaftsmarke

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Eine andere Sicht auf die Marke

Eine andere Sicht auf die Marke Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte

Mehr

RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ

RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese

Mehr

Markenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird

Markenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

Goldenstein & Partner

Goldenstein & Partner Goldenstein & Partner So schützen Sie Ihren guten Namen! Schutzrechte im Überblick Rechtsanwältin Dr. Ina Haarhoff Gliederung A. Eintragung der Marke I. Was ist eine Marke? II. III. IV. Markenformen Recherche

Mehr

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben?

Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Patente Marken Design Was sind gewerbliche Schutzrechte und wie werden sie erworben? Arne Neubauer Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz am Institut für

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Kollision verschiedener Kennzeichenformen

Kollision verschiedener Kennzeichenformen Kollision verschiedener Kennzeichenformen 1. Wortmarke Bildmarke Eine Verwechslungsgefahr kann bei Ähnlichkeit von Wortund Bildmarke bestehen. Erforderlich ist eine Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt, da

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)

Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,

Mehr

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG);

Benutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG); Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München W 7202 12. 13 1 (1) Registernummer / Aktenzeichen der Marke, gegen deren Eintragung, bzw. Nummer der international registrierten Marke, gegen

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn

Idee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer

Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte Patentanwalt Dipl.-Ing. Arnd Hemmer Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. Geschmacksmuster III. Marken I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz für technische

Mehr

Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen. Bekanntheit zahlt sich in Euro und Cent aus, auch bei weniger berühmten

Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen. Bekanntheit zahlt sich in Euro und Cent aus, auch bei weniger berühmten 19. September 2007 Patentanwaltskammer Schutzrechts-Experten sichern den Erfolg von morgen Die Macht der Marke Jeder kennt sie, viele lieben sie, manche schützen sie die attraktiven Marken dieser Welt

Mehr

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines

1 / 1. 13. Termin B-Referat (AG München) Markengesetz I Geschützte Kennzeichen (Überblick) I. Allgemeines 1 / 1 Hinweis: Die Weiterverwendung dieser Referatsvorlage ist ausdrücklich gestattet. Falls jemand Ergänzungen vornimmt, bitte auch an die anderen denken und wieder zugänglich machen. (München 08.07.2006,

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum

Designschutz. DesignG v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum schutz G v. 1.1.2014 (ehemaliges Geschmacksmustergesetz) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Geschmacksmuster/s Geistiges Eigentum 12 Wintersemester

Mehr

Sie wollen wissen wer ich bin?

Sie wollen wissen wer ich bin? Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht

Mehr

Einführung in das Markenrecht

Einführung in das Markenrecht Wie schütze ich mein Logo- Einführung in das Markenrecht Firma, Marke, Logo na logo Dr. Hans-Peter Jönsson von Kreisler Selting Werner Patents Trademarks Design Deichmannhaus am Dom Bahnhofsvorplatz 1

Mehr

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen?

Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Markenrecht Warum sollte ich meine Marke überwachen lassen? Von Rechtsanwalt Dennis Groh Einleitung: Vielen Unternehmer ist mittlerweile bewusst,

Mehr

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen

Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind Wörter einschließlich

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Die identische deutsche Wort-/Bildmarke 305 07 066 des identischen Inhabers wurde gelöscht.

Die identische deutsche Wort-/Bildmarke 305 07 066 des identischen Inhabers wurde gelöscht. LAAKE & MÖBIUS DIETER LAAKE Telefon 05 11 / 73 30 60 Telefax 05 11 / 73 30 70 info@rechtsanwalt-laake.de www.rechtsanwalt-laake.de Rechtsanwälte Laake & Möbius Am Ortfelde 100 D-30916 Isernhagen NB Harmonisierungsamt

Mehr

Merkblatt Markenanmeldung

Merkblatt Markenanmeldung Merkblatt Markenanmeldung Rechtsanwalt Christopher Langlotz Die Marke Wer mit einem Produkt oder allgemein mit seinem Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein möchte, ist darauf angewiesen, dass man sich

Mehr

Werbung mit der WM Was ist erlaubt, was nicht?

Werbung mit der WM Was ist erlaubt, was nicht? Werbung mit der WM Was ist erlaubt, was nicht? Film- und Medienzentrum Ludwigsburg Königsallee 43 71638 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 125 290 Fax: 07141 / 125 295 info@ra-riegger.de www.ra-riegger.de Ausgangssituation:

Mehr

Namensgebung bei Forschungsprojekten

Namensgebung bei Forschungsprojekten Namensgebung bei Forschungsprojekten Inhaltsverzeichnis A. Einleitung und Empfehlung B. Erwerb von Marken und Geschäftlichen Bezeichnungen C. Schutz von Marken und Geschäftlichen Bezeichnungen D. Rechtsfolgen

Mehr

Sommersemester 2009. Markenrecht

Sommersemester 2009. Markenrecht Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht der Universität zu Köln Direktorin: Prof. Dr. Anja Steinbeck, Richterin am OLG _ Sommersemester 2009 Markenrecht Die Vorlesung Markenrecht befasst

Mehr

Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht

Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Vortrag: Überblick über das Kennzeichenrecht Referent: Patentanwalt Dipl.-Ing. Georg Götz 1. Funktionen der Kennzeichenrechte im Wettbewerb 2. Kennzeichenbaum 3. Sachliche Schutzvoraussetzung und Schutzbereich

Mehr

Markenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg

Markenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg 9., neubearbeitete Auflage 2012 Erstversand Vorwort zur 9. Auflage

Mehr

... ... Sicherheitseinstellungen... 2 Pop-up-Fenster erlauben... 3

... ... Sicherheitseinstellungen... 2 Pop-up-Fenster erlauben... 3 Browsereinstellungen Um die Know How! Lernprogramm nutzen zu können, sind bei Bedarf unterschiedliche Einstellungen in Ihren Browsern nötig. Im Folgenden finden Sie die Beschreibung für unterschiedliche

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

5. Braunschweiger Gründungswoche

5. Braunschweiger Gründungswoche 5. Braunschweiger Gründungswoche 25. September 2013 Schutzrechte (Patente, Marken, u.a.) Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung 2. Voraussetzungen

Mehr

Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie )

Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) - verabschiedet vom Bundesausschuss am 23.11.2013- Präambel Der AWO Bundesverband

Mehr

Fotostammtisch-Schaumburg

Fotostammtisch-Schaumburg Der Anfang zur Benutzung der Web Seite! Alles ums Anmelden und Registrieren 1. Startseite 2. Registrieren 2.1 Registrieren als Mitglied unser Stammtischseite Wie im Bild markiert jetzt auf das Rote Register

Mehr

Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen?

Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen? Die neuen TLDs kommen Was sollten Markeninhaber wissen? Media.net:LAW Berlin, 02. Dezember 2013 Dr. Andreas Dustmann Rechtsanwalt 1 Neue TLDs und Markenschutz Skepsis / Ablehnung 2 Neue TLDs und Markenschutz

Mehr

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:

Wenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,

Mehr

www.be-forever.de EINE PLATTFORM

www.be-forever.de EINE PLATTFORM Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

Grundlagen des Markenmanagements

Grundlagen des Markenmanagements Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz

Mehr

INTERNET UND MMS MIT DEM QTEK2020 MARCO WYRSCH @ 28. MÄRZ 04

INTERNET UND MMS MIT DEM QTEK2020 MARCO WYRSCH @ 28. MÄRZ 04 POCKETPC.CH INTERNET UND MMS MIT DEM QTEK2020 MARCO WYRSCH @ 28. MÄRZ 04 VORAUSSETZUNG QTEK2020 DEUTSCH. DIE ANLEITUNG IST MIT DEN ORANGE EINSTELLUNGEN GESCHRIEBEN WORDEN DIE EINSTELLUNGEN FÜR SWISSCOM

Mehr

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin

Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

Übungsfall: Weichgekocht oder Frühstücksei im Internetzeitalter 1

Übungsfall: Weichgekocht oder Frühstücksei im Internetzeitalter 1 J. F. Geiger, 29.01.2011 Übungsfall: Weichgekocht oder Frühstücksei im Internetzeitalter 1 Die A-AG ist Herstellerin und Vertreiberin von Elektrogeräten im Bereich der modernen Unterhaltungselektronik.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSMARKE

DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSMARKE MERKBLATT Recht und Fairplay DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSMARKE Mittels der Eintragung einer europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) kann auf einfachem Weg ein einheitlicher Schutz für die entsprechend

Mehr

Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I.

Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I. Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I. Sponsoring...6 II. Merchandising...18 III. Event...28 IV. Ambush

Mehr

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 2 Inhalt 1. Anleitung zum Einbinden eines über RS232 zu steuernden Devices...3 1.2 Konfiguration

Mehr

._."'._'-~~l. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.",) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

._.'._'-~~l. E, I ~JC. ...~. :::r ',. '.,) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Frankfurt am Main Az. 2-03 07/10 Laut Protkoll verkündet am 18.3.10 Peter, JA'e Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle._."'._'-~~l,._,._. _. ' ~, h.. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.", I,"'. 2 4. MilZ

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Nur für Partner die bereits einen Backoffice Zugang haben. Aber KEINEN Portal Zugang

Nur für Partner die bereits einen Backoffice Zugang haben. Aber KEINEN Portal Zugang Die Anmeldung Schritt für Schritt im PORTAL inkl. Verbindung bestehender Backoffice Zugänge Nur für Partner die bereits einen Backoffice Zugang haben. Aber KEINEN Portal Zugang 1) Organisiere dir den Anmeldelink

Mehr

Wer muss 2007 um (s)eine.at-domain streiten?

Wer muss 2007 um (s)eine.at-domain streiten? Wer muss 2007 um (s)eine.at-domain streiten? Ein Bericht aus der Praxis Dr. Barbara Schloßbauer Juristin / nic.at Inhalt Domain-Grabbing Allgemeinbegriffe Beurteilung des Inhalts einer Webseite Gemeinde-Domains

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das

Mehr

ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II

ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II ZERTIFIKATSKURS INTELLECTUAL PROPERTY RIGHTS II - Arbeitsgemeinschaft Urheber- und Markenrecht - MARKENRECHT III V. Geschäftliche Bezeichnungen Geschäftliche Bezeichnung ist der Oberbegriff; nach 5 Abs.

Mehr

Bilder im Gemeindebrief ansprechend platzieren

Bilder im Gemeindebrief ansprechend platzieren Bilder im Gemeindebrief ansprechend platzieren veröffentlicht am 20. Januar 2015 by Nelli Schwarz in Gestaltungstipps Ein Gemeindebrief besteht gewöhnlich hauptsächlich aus Texten und Bildern. Wie man

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten

PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten PP.002, Version 1.1 07.04.2015 Kurzanleitung PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten Der Folienmaster ist die Vorlage für sämtliche Folien einer Präsentation. Er bestimmt das Design, die Farben, die

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Vortrag für die Informationsveranstaltung Google AdWords Fehler vermeiden und optimal nutzen des Arbeitskreises ITK & Neue Medien der Kurzvorstellung

Mehr

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt:

Durch Wissen Millionär WerDen... Wer hat zuerst die Million erreicht? spielanleitung Zahl der spieler: alter: redaktion / autor: inhalt: Spielanleitung Durch Wissen Millionär werden... Diesen Traum kann man sich in diesem beliebten Quiz-Spiel erfüllen. Ob allein oder in der geselligen Runde dieses Quiz enthält 330 Fragen und 1.320 Multiple-Choice-Antworten.

Mehr

Kurzanleitung zur Bereitstellung von Sachverhalten und Lösungen zum Universitätsrepetitorium auf dem Server unirep.rewi.hu-berlin.

Kurzanleitung zur Bereitstellung von Sachverhalten und Lösungen zum Universitätsrepetitorium auf dem Server unirep.rewi.hu-berlin. Humboldt-Universität zu Berlin Juristische Fakultät Kurzanleitung zur Bereitstellung von Sachverhalten und Lösungen zum Universitätsrepetitorium auf dem Server unirep.rewi.hu-berlin.de Stand: 1. Juni 2010

Mehr

Kurzanleitung. MEYTON Aufbau einer Internetverbindung. 1 Von 11

Kurzanleitung. MEYTON Aufbau einer Internetverbindung. 1 Von 11 Kurzanleitung MEYTON Aufbau einer Internetverbindung 1 Von 11 Inhaltsverzeichnis Installation eines Internetzugangs...3 Ist mein Router bereits im MEYTON Netzwerk?...3 Start des YAST Programms...4 Auswahl

Mehr

Mail-Account Unimail mit der Adresse @uni-dortmund.de Einstellungen für Outlook Express 5.0

Mail-Account Unimail mit der Adresse @uni-dortmund.de Einstellungen für Outlook Express 5.0 universität Dortmund I&K-Einheit - Computerberatung für Studierende Mail-Account Unimail mit der Adresse @uni-dortmund.de Einstellungen für Outlook Express 5.0 Um Outlook Express ab Version 5 für den Mailempfang

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung

Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1

Mehr

mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank

mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank In den ersten beiden Abschnitten (rbanken1.pdf und rbanken2.pdf) haben wir uns mit am Ende mysql beschäftigt und kennengelernt, wie man

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN

Mehr

.procmailrc HOWTO. zur Mailfilterung und Verteilung. Stand: 01.01.2011

.procmailrc HOWTO. zur Mailfilterung und Verteilung. Stand: 01.01.2011 .procmailrc HOWTO zur Mailfilterung und Verteilung Stand: 01.01.2011 Copyright 2002-2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können

Mehr

PerlDesign - GigaSign perldesign.blogspot.de - www.gigasign.de

PerlDesign - GigaSign perldesign.blogspot.de - www.gigasign.de Cubic-RAW (Cubic Right Angle Weave) Basiswissen: Cubic RAW ist die 3-dimensionale Form der RAW-Technik. Der Faden ändert bei jedem Verarbeitungsschritt um 90 (Viertelkreis) seine Richtung, daher auch der

Mehr

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1

Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop im Verzeichnis www.wir-lieben-shops.de 1 Beispiel Shop-Eintrag Ladenlokal & Online-Shop. Als Händler haben Sie beim Shop-Verzeichnis wir-lieben-shops.de die Möglichkeit einen oder mehrere Shop- Einträge zu erstellen. Es gibt 3 verschiedene Typen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann

Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München. Schütze sich wer kann Patentanwälte Rechtsanwälte Innovationscafé des SCE in Kooperation mit Vossius & Partner, 13. November 2012, München Schütze sich wer kann Patentanwalt Dipl. Ing. Elard Freiherr Schenck zu Schweinsberg,

Mehr

Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage

Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung... 2 1.1 Startbildschirm... 3 2. Die PDF-Dateien hochladen... 4 2.1 Neue PDF-Datei erstellen... 5 3. Obelix-Datei

Mehr

Albert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen

Albert HAYR Linux, IT and Open Source Expert and Solution Architect. Open Source professionell einsetzen Open Source professionell einsetzen 1 Mein Background Ich bin überzeugt von Open Source. Ich verwende fast nur Open Source privat und beruflich. Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren mit Linux und Open Source.

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Windows XP Jugendschutz einrichten. Monika Pross Molberger PC-Kurse

Windows XP Jugendschutz einrichten. Monika Pross Molberger PC-Kurse Windows XP Jugendschutz einrichten Monika Pross Molberger PC-Kurse Um ein Benutzerkonto mit Jugendschutzeinstellungen zu verwenden, braucht man ein Eltern- Konto (Administrator) und eine Kinderkonto (Standard).

Mehr

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird Einrichtung Ihrer E-Mail Adresse bei STRATO Willkommen bei STRATO! Wir freuen uns, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen. Mit der folgenden Anleitung möchten wir

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Anlegen eines DLRG Accounts

Anlegen eines DLRG Accounts Anlegen eines DLRG Accounts Seite 1 von 6 Auf der Startseite des Internet Service Centers (https:\\dlrg.de) führt der Link DLRG-Account anlegen zu einer Eingabemaske, mit der sich jedes DLRG-Mitglied genau

Mehr

Konfiguration VLAN's. Konfiguration VLAN's IACBOX.COM. Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014

Konfiguration VLAN's. Konfiguration VLAN's IACBOX.COM. Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014 Konfiguration VLAN's Version 2.0.1 Deutsch 01.07.2014 In diesem HOWTO wird die Konfiguration der VLAN's für das Surf-LAN der IAC-BOX beschrieben. Konfiguration VLAN's TITEL Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis

Zentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg

Mehr

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft

Herzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen

Mehr

Eine Logikschaltung zur Addition zweier Zahlen

Eine Logikschaltung zur Addition zweier Zahlen Eine Logikschaltung zur Addition zweier Zahlen Grundlegender Ansatz für die Umsetzung arithmetischer Operationen als elektronische Schaltung ist die Darstellung von Zahlen im Binärsystem. Eine Logikschaltung

Mehr

SICHERN DER FAVORITEN

SICHERN DER FAVORITEN Seite 1 von 7 SICHERN DER FAVORITEN Eine Anleitung zum Sichern der eigenen Favoriten zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme März 2010 Seite 2 von 7 Für die Datensicherheit ist bekanntlich

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr