Gebühren in Markenangelegenheiten Stand: 1. September 2013
|
|
- Elly Waltz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gebühren in Markenangelegenheiten Stand: 1. September 2013
2 Amtl. Gebühren JBB Alle Beträge in Euro, soweit nicht anders angegeben. Leistungen nach Aufwand werden mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. JBB-Leistungen zzgl. Umsatzsteuer. I. Deutsche Marken Anmeldung einer Einzelmarke inkl. 3 Klassen 290,00 390,00 je weitere Klasse 100,00 50,00 Antrag auf beschleunigte Prüfung 200,00 ohne Aufpreis Stellungnahmen Inanspruchnahme einer ausländischen oder Ausstellungspriorität Abschluss des Verfahrens (Weiterleitung der Eintragung, Berechnung und Mitteilung der Fristen ) -- inkl. Anmeldung einer Kollektivmarke inkl. 3 Klassen 900,00 nach Aufwand je weitere Klasse 150,00 nach Aufwand Verlängerung der Schutzdauer inkl. 3 Klassen 750,00 200,00 je weitere Klasse 260,00 ohne Aufpreis Einlegung eines Widerspruchs 120,00 200,00 Stellungnahmen, Einreichung eines Löschungsantrag wegen Verfalls 100,00 200,00 Einreichung eines Löschungsantrag wegen Nichtigkeit 200,00 Einlegung einer Erinnerung zum DPMA 150,00 200,00 Einlegung einer Beschwerde zum BPatG 200,00 200,00 Begründung des Rechtsmittels Teilung einer angemeldeten oder eingetragenen Marke 200,00 Übertragung einer angemeldeten / eingetragenen Marke als Ganzes Teilübertragung einer angemeldeten oder eingetragenen Marke 200,00 Seite 1
3 Adressänderung ,00 Vertretungsübernahme bzgl. angemeldeter /eingetragener Marke ,00 Anforderung eines Registerauszugs mind. 15,00 70,00 Anforderung Heimatbescheinigung mind. 15,00 70,00 Akteneinsicht 90,00 nach Aufwand II. Gemeinschaftsmarken Anmeldung einer Einzelmarke inkl. 3 Klassen 900,00 490,00 je weitere Klasse 150,00 70,00 Anmeldung einer Kollektivmarke inkl. 3 Klassen 900,00 nach Aufwand Klassengebühr je weitere Klasse (Kollektivmarke) nach Aufwand Stellungnahmen Inanspruchnahme von Priorität/Seniorität Verlängerung der Schutzdauer inkl. 3 Klassen (Einzelmarke) 1.350,00 je weitere Klasse (Einzelmarke) 400,00 ohne Aufpreis Verlängerung der Schutzdauer inkl. 3 Klassen (Kollektivmarke) 3.000,00 je weitere Klasse (Kollektivmarke) 800,00 ohne Aufpreis Einlegung eines Widerspruchs 350,00 Stellungnahmen, Einreichung eines Löschungsantrag wegen Verfalls 700,00 Einreichung eines Löschungsantrag wegen Nichtigkeit 700,00 Einlegung einer Beschwerde 800,00 Begründung des Rechtsmittels nach Aufwand Umwandlung 200,00 Übertragung einer angemeldeten/eingetragenen Marke als Ganzes Teilübertragung einer angemeldeten/eingetragenen Marke Seite 2
4 Eintragung einer Lizenz/ Löschung einer eingetragenen Lizenz 200,00 nach Aufwand Adressänderung ,00 Vertretungsübernahme bzgl. angemeldeter/eingetragener Marke III. US-Marken Anmeldung einer Einzelmarke inkl. einer Klasse 325,00 $ 590,00 je weitere Klasse 325,00 $ 70,00 (ab der vierten Klasse) Nachträgliche Einreichung von Nutzungsnachweisen je Klasse Fristverlängerungsantrag für Einreichung von Nutzungsnachweisen je Klasse 100,00 $ nach Aufwand 150,00 $ 100,00 Teilung einer Anmeldung 100,00 $ 100,00 Stellungnahmen Einreichung einer Benutzungserklärung je Klasse 100,00 $ nach Aufwand Verlängerung der Schutzdauer je Klasse 400,00 $ je weitere Klasse 400,00 $ ohne Aufpreis Einlegung eines Widerspruchs je Klasse $ Stellungnahmen, Einreichung eines Löschungsantrag je Klasse $ Einlegung einer Beschwerde je Klasse 100,00 $ Begründung des Rechtsmittels Übertragung einer angemeldeten/eingetragenen Marke als Ganzes -- Teilübertragung einer angemeldeten/eingetragenen Marke 100,00 $ Seite 3
5 Vertretungsübernahme bzgl. angemeldeter/eingetragener Marke IV. Internationale Registrierungen (WIPO) Vertretungsübernahme für IR-Marke bzw. im Schutzerstreckungsverfahren Deutschland/EU Anmeldung inkl. 3 Klassen (Wortmarke) CHF 653,00* 490,00 Anmeldung inkl. 3 Klassen (Marke mit Farbbestandteil) CHF 903,00* 490,00 nachträgliche Schutzerstreckung inkl. 3 Klassen CHF * Klassengebühr je weitere Klasse mind. CHF 100,00** 70,00 Landesgebühr je Schutzland MMA/PMMA mind. CHF 100,00** 70,00*** Stellungnahmen Verlängerung der Schutzdauer inkl. 3 Klassen CHF 653,00 400,00 je weitere Klasse mind. CHF 100,00 ** ohne Aufpreis Landesgebühr je Schutzland MMA/PMMA mind. CHF 100,00 ** 50,00*** 3. Sonstiges Anmeldung eines Rechtsübergangs CHF 177,00 200,00 Adressänderung bzgl. CHF 150,00 100,00 Koordinierung der Anmeldung einer nationalen ausländischen Marke (Vor-Ort-Anmeldung) auf Anfrage nach Aufwand * Die Gebühren der WIPO berechnen sich in CHF. Hinzu kommen Gebühren der nationalen Ämter für die Weiterleitung der Anmeldung bzw. Schutzerstreckung an die WIPO (DPMA: EUR 180,00; HABM: EUR ). ** Die internationalen Gebühren variieren landesspezifisch sehr stark. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die konkrete Gebührenhöhe mit. *** Ab dem vierten Schutzland, in der Grundpauschale sind bereits drei Schutzländer inklusive. Seite 4
Leistungsverzeichnis Marken, Designs, u.a.
Leistungsverzeichnis Marken, Designs, u.a. Leistung Pauschale Markenanmeldungen (DE und EU) 500,00 EUR 1 je zzgl. Amtsgebühren 3 DE-Anmeldung 2 600,00 EUR je EU- zzgl. Amtsgebühren Anmeldung 45 Einführendes
MehrIR-Marke. und Protokoll zum MMA (PMMA)
IR-Marke Madrider Markenabkommen (MMA) Madrider Markenabkommen (MMA) und Protokoll zum MMA (PMMA) relevante Gesetze Madrider Markenabkommen (MMA) seit 1891 aktuelle Fassung: Stockholmer Fassung von 1967
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Die deutsche Markenanmeldung 15 I. Marke und geschäftliche Bezeichnung 15 1. Begriff 15 2. Das Prioritätsprinzip 15 3. Marke 16 4. Geschäftliche Bezeichnung 23 5.
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Gebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs Recherchen Marken- und Firmenrecherchen zur Feststellung möglicher Kollisionen Markenrecherchen BRP / Recherchedienst / Durchführung einer nationalen
MehrANHÄNGE. zu einem. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. über die Unionsmarke (Kodifizierter Text)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.10.2016 COM(2016) 702 final ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE zu einem Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Unionsmarke (Kodifizierter
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Gebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs Recherchen Marken- und Firmenrecherchen zur Feststellung möglicher Kollisionen Markenrecherchen BRP/ Recherchedienst / Durchführung einer nationalen
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen EXISTENZ 2016 Inhalt I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren IV. Schutzwirkung der Marke
MehrTeil 1 Das Patentsekretariat 1
Inhaltsübersicht Teil 1 Das Patentsekretariat 1 Kapitel 1 Der Aufbau des Patentsekretariats 1 Kapitel 2 Die Arbeit des Patentsekretariats 18 Teil 2 Gewerbliche Schutzrechte 65 Kapitel 3 Technische Erfindungen
MehrMarkenrecht für Markensachbearbeiter
Markenrecht für Markensachbearbeiter von Sandra Monterosso, Mark Wiume 1. Auflage Markenrecht für Markensachbearbeiter Monterosso / Wiume schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Internationales Design (WIPO) Antrag auf internationale Registrierung eines Designs bei der WIPO, Genf/Schweiz Aufrechterhaltung der Schutzdauer eines international registrierten Designs 350,00 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
MehrProfessor Dr. Peter Krebs
Professor Dr. Peter Krebs Übersicht IR-Marke Einführende Bemerkungen Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine Marke in ein internationales
MehrOAMI-ONLINE - CTM-ONLINE - Ausführliche Markeninformation http://oami.europa.eu/ctmonline/requestmanager/de_detail_noreg 1 von 2 21.10.2013 10:44 HABM Das Amt der Europäischen Union für die Eintragung
MehrDie Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht
Folie 1 von 30 24.10.2013 Die Marke - eine Einführung in ein nichttechnisches Schutzrecht Dr. Christoph Gerspacher Patentanwalt Dipl.-Chem. Folie 2 von 30 24.10.2013 Übersicht Was ist eine Marke? Was sind
MehrEine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal.
FAQ Markenrecht 1. Was ist eine Marke? Eine Marke dient als Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen sowie als Unterscheidungsmerkmal. Marken kommen am häufigsten in Gestalt von Wörtern (Wortmarke)
MehrHeidelberger Kommentar zum. Markenrecht. MarkenG, GMV und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten. Herausgegeben von
Heidelberger Kommentar zum Markenrecht MarkenG, GMV und Markenrecht ausgewählter ausländischer Staaten Herausgegeben von Dr. Friedrich L. Ekey Prof. Dr. Diethelm Klippel Bearbeitet von Achim Bender, Richter
MehrStoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011)
Stoffverteilungsplan Gewerblicher Rechtsschutz (Stand 31.08.2011) 80 50 10 1. Ausbildungsjahr Aufgabe und Stellung des Patentanwalts in der Rechtspflege, Voraussetzungen, Abgrenzung zum Rechtsanwalt Übersicht
MehrRECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ
RECHTSINFO MARKENSCHUTZRECHT - FAQ Um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, bedient man sich gerne eigens dafür kreierter Marken. Ob diese
MehrMarkengesetz. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Erläutert von. Prof. Dr. Reinhard Ingerl
Markengesetz Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Erläutert von Prof. Dr. Reinhard Ingerl LL.M. (Harvard) Rechtsanwalt in München Honorarprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar Einleitung... 1
Inhalt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII Kommentar Einleitung... 1 Teil 1. Anwendungsbereich 111 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen... 38 112 Anwendung anderer Vorschriften... 41
MehrGebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs
Gebührenübersicht Gewerblicher Rechtsschutz Marken, Designs Recherchen Markenrecherchen BRP / Recherchedienst / Durchführung einer nationalen Identitätsrecherche 60,00 Auswertung einer nationalen Identitätsrecherche
MehrVERORDNUNG (EG) Nr. 2869/95 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1995 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
VERORDNUNG (EG) Nr. 2869/95 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 1995 über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren (ABl. EG Nr. L 33 vom 15.12.1995,
MehrRechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ
Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2017
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2017 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VERFAHREN VOR DEM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Teil E, Kapitel 2: Umwandlung
RICHTLINIEN FÜR DIE VERFAHREN VOR DEM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Teil E, Kapitel 2: Umwandlung (incl. GMV-Reform, Madrider Protokoll) Inhalt 2.1 Umwandlung von
MehrKirchner/Kirchner-Freis (Hrsg.) - Marken- und Designrecht - Ein Praxisleitfaden. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 4 Anwendungshinweise... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 14 A. Kennzeichenrecht... 15 I. Einleitung... 15 1. Begriff... 15 2. Rechtsgrundlagen... 15 3. Bedeutung
MehrProf. Dr. Inge Scherer MarkenR Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5
Teil II Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu Kapitel 5 Im Folgenden finden Sie einige Wiederholungs- und Vertiefungsfragen zu dem zuvor durchgearbeiteten Kapitel. Versuchen Sie immer zuerst die Frage
MehrMarke als Erfolgsfaktor. Schutz von Namen und Geschäftsideen. StartUp München 2018
Marke als Erfolgsfaktor Schutz von Namen und Geschäftsideen StartUp München 2018 Inhalt 0. Überblick: Welcher Schutz für was? I. Was ist eine Marke? II. Voraussetzungen für Markenregistrierung III. Registrierungsverfahren
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... KOMMENTAR. Einleitung zum Markengesetz Teil 1. Anwendungsbereich
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV KOMMENTAR Einleitung zum Markengesetz... 1 Teil 1. Anwendungsbereich 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen... 26 2 Anwendung anderer Vorschriften...
MehrPATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN
Patentinformationszentrum PATENTINFORMATIONSZENTRUM (PIZ) REGISTRIERTE MARKEN DER TU DRESDEN Allgemeines zur Anmeldung von Marken für die TUD Das Patentinformationszentrum (PIZ) ist bevollmächtigt die
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE
PRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 4 VERFAHRENSSPRACHE Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil A, Allgemeine Regeln Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrGeschmacksmuster. Erkennen - Erlangen - Durchsetzen
1/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII - 2013-07-04 Geschmacksmuster Erkennen - Erlangen - Durchsetzen drfs Patentanwaltskanzlei PA Dr. Frank Schneider 2/14 Marken- und Patentforum Oberberg VIII -
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN.
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN Teil M INTERNATIONALE MARKEN Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil
MehrDie Marke. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland
Die Marke Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts für
MehrWSPATENT. MANDANTENINFORMATION NR. 6 [Stand: März 2011] Was ist eine Marke? Was sollte ich bei der Gestaltung einer Marke beachten?
WSPATENT PATENTANWALT EUROPEAN PATENT ATTORNEY EUROPEAN TRADE MARK ATTORNEY DR.-ING. WOLFRAM SCHLIMME HAIDGRABEN 2 D - 85521 OTTOBRUNN TELEFON TELEFAX E-MAIL INTERNET 089-60 80 77 2-0 089-60 80 77 2-27
MehrGewerblicher Rechtsschutz. Marken und Designs. Marken und Designs. Was Schutz heute kostet. Was Schutz heute kostet. Freni/Pixelio.
Gewerblicher Rechtsschutz Marken und Designs Marken und Designs Was Schutz heute kostet Was Schutz heute kostet Freni/Pixelio.de 2 Inhalt A. Deutsche Marken 1. Markenanmeldungen 05 2. Verlängerungen 06
MehrWas ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts
Was ist eine Marke und wozu brauche ich sie? Markus Ortlieb, Leiter der Dienststelle Jena des Deutschen Patent- und Markenamts www.dpma.de Alle Schutzrechte unter einem Dach DPMA Designs Marken Gebrauchsmuster
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL E REGISTER
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL E REGISTER ABSCHNITT 2 UMWANDLUNG Prüfungsrichtlinien vor dem
MehrBERLINER RECHTSHANDBÜCHER MARKENSCHUTZ
BERLINER RECHTSHANDBÜCHER Dr. Hans-Werner Giefers Rechtsanwalt in Köln Wolfgang May Rechtsanwalt in Solingen MARKENSCHUTZ Waren- und Dienstleistungsmarken in der Unternehmens- und Rechtspraxis 5., vollständig
MehrVorwort 11. Einführung 13 A. Problemaufriss 14 B. Gang der Untersuchung 16
Inhalt Vorwort 11 Einführung 13 A. Problemaufriss 14 B. Gang der Untersuchung 16 Teil 1: Nationale Wiederholungsmarken 17 A. Benutzungszwang im MarkenG 17 I. Sinn des Benutzungszwangs 18 II. Benutzungsbegriff
MehrAktenzeichen: 128C /1. DR. FERSCHEN & PARTNER Postfach D Mülheim an der Ruhr
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Nichtigkeitsabteilungen Alicante, den 07/09/2001 (490A/DE/E/Nichtigkeit/Absolute/080501) IN DEM VERFAHREN ZUR ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT
MehrQ 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem
Q 239: Das Erfordernis der Basismarke im Madrider Markensystem Alexandra Heise, Rechtsanwältin, Hamburg Das Madrider System entnommen aus: Madrid Yearly Review, International Registrations of Marks, März
MehrGliederung der Vorlesung Markenrecht
Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht Leiter: Prof. Dr. iur. Thomas Dreier Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines
MehrDas Patentsekretariat
Das Patentsekretariat Die Bürofachkraft im gewerblichen Rechtsschutz Von Monika Huppertz Büroleiterin einer Patentanwaltskanzlei und Professor Dr.-Ing. Helge B. Cohausz Patentanwalt in Düsseldorf 2. Auflage
MehrEU- oder Gemeinschaftsmarke
EU- oder Gemeinschaftsmarke gesetzliche Basis VO 40/96 über die Gemeinschaftsmarke (GMV) Inkrafttreten: 01.04.1996 kodifizierte Fassung: VO 207/2009 vom 26.02.2009 Inkrafttreten: 13.04.2009) Durchführungsverordnung
MehrInhalt. 1. IP - Management und Gründe für die Verwendung gewerblicher Schutzrechte 1 2. Schutzrechtsübergreifende Informationen und Strategien 4
Vorwort Abkürzungen Literatur V XIV XVIII 1. IP - Management und Gründe für die Verwendung gewerblicher Schutzrechte 1 2. Schutzrechtsübergreifende Informationen und Strategien 4 2.1. Informationsstrategien
MehrWie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen?
Markenschutz Wie schützen Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen? Vortrag im Informationszentrum Patente am 12. März 2013 Referent: Dr. Marco Findeisen, Patentanwalt Witte, Weller und Partner 03.04.2013 MF
MehrSammlung der Rechtsprechung
ISSN 1022-8403 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz Teil II Gericht erster Instanz 2009-1/2 LUXEMBURG Gemeinschaftsmarke
MehrPraxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. Markenrecht. von Dr. Wolfgang Berlit. 7., neubearbeitete Auflage
Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts Markenrecht von Dr. Wolfgang Berlit 7., neubearbeitete Auflage Markenrecht Berlit schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrEinführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht
Einführung in das deutsche und europäische Marken und Designrecht Mittelstandsmesse NEW in Friedrichshafen 9. Juni 2015 Patentanwalt Dr. Ing. Franz Stadler, LL.M. Bahnhofplatz 1 D 88045 Friedrichshafen
MehrEDITORISCHE VORBEMERKUNG UND ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMTAMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)GEISTIGES EIGENTUM DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG BEZÜGLICH GEMEINSCHAFTSMARKEN UND EINGETRAGENE
MehrMarkenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken. Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente
Markenschutz - Gestaltung, Erlangung g und Durchsetzung von Marken Am 5. April 2016 im Informationszentrum Patente Inhaltsverzeichnis 1. Was ist eine Marke? 2. Das Anmeldeverfahren 3. Schutzhindernisse
MehrFAQ zur Markenanmeldung
FAQ zur Markenanmeldung Schöne neue Markenwelt die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Unternehmen investieren viel in den Aufbau Ihrer Marken, da der Unternehmenswert eng
MehrEDITORISCHE VORBEMERKUNG UND ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG BEZÜGLICH GEMEINSCHAFTSMARKEN UND EINGETRAGENE GEMEINSCHAFTSGESCHMACKMUSTER EDITORISCHE
MehrDas Deutsche Patent- und Markenamt Partner und Dienstleister für die Wirtschaft
Das Deutsche Patent- und Markenamt Partner und Dienstleister für die Wirtschaft FORUMInnovation der IHK Bonn/Rhein-Sieg und der Volksbank Bonn Rhein-Sieg eg Gewerbliche Schutzrechte: Innovationssicherung
MehrImmaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA
Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der
Mehr3. Jahresgebühr 70 65. 4. Jahresgebühr 70 65. 5. Jahresgebühr 90 70. 8. Jahresgebühr 240 100. 13. Jahresgebühr 760 150. 20. Jahresgebühr 1.
Gebührenordnung 2014 (s- und sgebühren, aktualisiert 01.04.2012) Gebühren Deutsche Patentanmeldung Grundgebühr für die Vertretung und Einreichung einer Patentanmeldung die bis zu zehn Patentansprüche enthält
MehrDeutsches Patent- und Markenamt. Marken. Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz
Deutsches Patent- und amt Eine Informationsbroschüre zum schutz Inhalt Wie treffen Sie Ihre Kaufentscheidung? 3 Wegweiser im Labyrinth der Produkt- und Dienstleistungsvielfalt 4 Was ist eigentlich eine
MehrINTERNATIONALE MARKEN
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMTAMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)GEISTIGES EIGENTUM DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKENUNIONSMARKE N Teil M INTERNATIONALE
MehrMarkenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab (z.t. ab )
Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MAMOG) in Kraft ab 14.1.2019 (z.t. ab 1.5.2020) https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=bundesanzeiger_bgbl&start=//*[@attr_id=%27b gbl118s2357.pdf%27]# bgbl
MehrEuropäische Markenrechtsrichtlinie 2015/2436
Europäische Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 Was kommt auf uns zu? München, 23. Katharina Mirbt Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Die Europäische Markenrechtsrichtlinie Europäische Markenrechtsrichtlinie
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL A ALLGEMEINE REGELN ABSCHNITT 8 WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN
MehrIndustriebesprechung 2013
Industriebesprechung 2013 Neues aus der Hauptabteilung 4 (Verwaltung und Recht) München, 14. November 2013 Dr. Regina Hock Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Überblick Patentrechtsnovelle Nutzung
MehrGeistiges Eigentum. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Inhalt Literatur... VI 1: Urheberrecht... 1 A. Grundsätzliches... 1 I. Gesetz...
MehrDie Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung
Die Marke: Von der Anmeldung bis zu ihrer Verteidigung Vierte IHK Unternehmerwoche 1. Oktober 2015 Patentanwältin Dipl.-Phys. Cordula Knefel 35578 Wetzlar Wertherstraße 16 Telefon 06441/46330 Fax 06441/48256
MehrGebuhrenverzeiehnis. 2: Aufgeh. durch Art. 1 Nr. 1 G v I 1739 mwv
PatGebG 1976 'Gesetz uber die Gebuhren des Patentamts und des Patentgerichts Patentgebuhrengesetz PatGebG Zitierdatum: 1976-08-18 Fundstelle: BGBl I 1976" 2188 Saehgebiet: FNA 424-4-5 Fu~note Uberschrift:
MehrInhaltsübersicht. Vorwort. Benutzungshinweise. Abkürzungen. Teil I Das Patentsekretariat 1
Inhaltsübersicht Vorwort Inhalt Benutzungshinweise Abkürzungen V IX XVII XIX Teil I Das Patentsekretariat 1 Kapitell Der Aufbau des Patentsekretariats 1 1.1 Bedeutung des Patentsekretariats 1 1.2 Aufgaben
MehrBenutzungsmarke ( 4 Nr. 2, 12 MarkenG);
Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München W 7202 12. 13 1 (1) Registernummer / Aktenzeichen der Marke, gegen deren Eintragung, bzw. Nummer der international registrierten Marke, gegen
MehrWerdegang einer Patentanmeldung Kosten und Nutzen von Schutzrechten Internationale Schutzmöglichkeiten
Marken, Gebrauchsmuster und Patente im Unternehmen Patentanwalt Dipl. Phys Alexander Otten Marken, Gebrauchsmuster und Patente national und international anmelden - eine Übersicht Eisele, Otten, Roth &
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrT itel I A llgem eine B e s tim m u n g e n Artikel 1 Unionsmarke Artikel 2 Amt Artikel 3 Rechtsfähigkeit... 69
Inhalt T itel I A llgem eine B e s tim m u n g e n... 33 Artikel 1 Unionsmarke... 33 Artikel 2 Amt... 64 Artikel 3 Rechtsfähigkeit... 69 T itel II M aterielles M a r k e n r e c h t... 79 1. Abschnitt
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VOM AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG UNIONSMARKEN TEIL E REGISTER ABSCHNITT 2 UMWANDLUNG
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG UNIONSMARKEN TEIL E REGISTER ABSCHNITT 2 UMWANDLUNG Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil E, Register Seite
MehrInhaltsverzeichnis. a. Standorte Markenschutz b. Impressum i. Rechtlich sicherer Markenschutz...9
2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Markenschutz... 9 i. Rechtlich sicherer Markenschutz...9 b. Impressum... 11 3 a. Standorte Unsere Seminare finden an verschiedenen Standorten in der DACHRegion
MehrAnmelder von Marken. Was sind Marken?
Anmelder von Marken Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistung-en eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig
MehrTeil 1: Einführung in die Vorlesung
Teil 1: Einführung in die Vorlesung I. Allgemeines Theorie und System des gewerblichen Rechtsschutzes 1. Schutzgegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes 2. gemeinsame Grundsätze 3. Das Wesen der gewerblichen
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis askdante
Preis- und Leistungsverzeichnis askdante Vom 13.07.2015 Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% Umsatzsteuer. Erläuterungen zu verwendeten Begriffen Aktivierte Benutzer Kunde Preise Innerhalb von
MehrDas DPMA als Kooperationspartner der WIPO und Dienstleister für die Nutzer des IP-Systems
Das DPMA als Kooperationspartner der WIPO und Dienstleister für die Nutzer des IP-Systems Hubert Rothe Deutsches Patent- und Markenamt, Berlin, organisiert durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum
MehrBESCHLUSS Nr. EX-03-1 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES. vom 20. Januar 2003
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Der Präsident BESCHLUSS Nr. EX-03-1 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 20. Januar 2003 zur Änderung des Beschlusses Nr. EX-96-1 vom 11. Januar
MehrInhalt. 1 Warnung vor Betrugsversuchen... 4
RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMTAMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE)GEISTIGES EIGENTUM DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKENUNIONSMARKE TEIL E REGISTER
MehrDesigngesetz: DesignG
Beck`sche Kurz-Kommentare 45 Designgesetz: DesignG Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design von Dr. Helmut Eichmann, Marcus Kühne, Dr. Roland Vogel von Falckenstein 5. Auflage Verlag C.H. Beck München
MehrAntrag auf Erteilung eines Patents
An das Deutsche Patent- und Markenamt 80297 München P2007 4. 14 1 (1) Vordruck nicht für PCT- Verfahren verwenden, Sendungen des Deutschen Patent- und Markenamts sind zu richten an: Name, Vorname / Firma
MehrWAS IST EINE INTERNATIONALE GESCHMACKSMUSTERREGISTRIERUNG?
MERKBLATT Recht und Fairplay INTERNATIONALES GESCHMACKSMUSTER Durch eine internationale Geschmacksmusterregistrierung kann man ein Geschmacksmuster mit einer Anmeldung gleichzeitig in mehreren Ländern,
MehrLeistungen-Preise mit Beispielen, Stand 09/2017
mit Beispielen, Stand 09/2017 Fotospot 30 sec: inklusiv: -Cut -Text einsprechen und bearbeiten im Tonstudio -Vorgespräch, Organisation -Standard Musik Gemafrei 3 Musikstücke zur Auswahl -Voiceover Standard
MehrIR-Marke anmelden: internationaler Markenschutz & Markenanmeldung
IR-Marke anmelden: internationaler Markenschutz & Markenanmeldung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist eine
MehrPRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL E REGISTER ABSCHNITT 4 VERLÄNGERUNG
PRÜFUNGSRICHTLINIEN AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM (EUIPO) TEIL E REGISTER ABSCHNITT 4 VERLÄNGERUNG Prüfungsrichtlinien vor dem Amt, Teil E, Register Seite 1 Inhalt 1 Warnung vor Betrugsversuchen...
MehrMarkenschutz. Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Wie eine Marke zu einer Marke wird
Martin Boden, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markenschutz Wie eine Marke zu einer Marke wird Patent- und Markenrecht Ihr Weg zur eigenen Marke KUER Gründungswettbewerb Essen,
MehrLUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50
LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das
MehrKapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1
Kapitel 4 http://www.patentfuehrerschein.de Seite 1 4. Kapitel Nachdem wir uns in den vorherigen Kapiteln im Wesentlichen mit den Grundsätzen des Patentrechts sowie mit den Voraussetzungen für die Erteilung
MehrMarkenrecht. Was sind Marken? Anmeldung einer Marke. Inhaber einer Marke. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen
Markenrecht Was sind Marken? Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke schutzfähig sind
Mehr