Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz

Ähnliche Dokumente
MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Mitteilung DRM. Abteilung: Karlsplatz 13 DVR. Richtlinien zum. Entfall der. aller. Wien. heranzuziehen ENSABLAUF: Möglichkeit des.

HANDBUCH STELLENAUSSCHREIBUNGEN

Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG

Personalmitteilungsblatt Nr. 2 der Medizinischen Universität Wien

Bestimmungen des Universitätsrats über die Wahl der Mitglieder des Rektorates der Technischen Universität Graz (Wahlordnung)

Anlage: Berufungsordnung Universitätsprofessorinnen und -professoren

Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für. für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität

Mitteilungsblatt. Mitteilungsblatt. der Wirtschaftsuniversität Wien. Studienjahr 2004/2005 ausgegeben am 2. März Stück

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002

MITTEILUNGSBLATT NR. 38

Erläuterungen zum Satzungsteil Berufungsverfahren (online )

MITTEILUNGSBLATT NR. 52

Wege in die Professorenkurie:

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011

Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

Richtlinie für das Berufungsverfahren an der TU Graz

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder des Rektorats. ( 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl I 120/2002 idf BGBl I 131/2015)

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 23 AUSGEGEBEN AM 8. Juni 2016

M I T T E I L U N G S B L A T T

Leitfaden Ausschreibungen interner Arbeitsmarkt TU JOBS. Für alle Mitarbeiter_innen des allgemeinen Universitätspersonals

3. Mitteilungsblatt Nr. 4

Satzung. der. Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 13 AUSGEGEBEN AM 30. März 2016

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Wissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg

Personal-Mitteilungsblatt

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

2016 / Nr. 24 vom 16. März Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Psychotherapiewissenschaften gem. 98 UG 2002

53. Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Neurorehabilitations-Forschung (gem. 98 UG 2002)

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 2 AUSGEGEBEN AM 13. Jänner 2016

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 30 AUSGEGEBEN AM 29. Juli 2009

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 5. März 2019 Stück 14

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/2006 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 4. November Stück. Kundmachungen

Berufungsverfahren. Teil 1: Berufungsverfahren gemäß 98 UG (online )

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 13. August 2014

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 30 AUSGEGEBEN AM 27. Juli 2016

Mitteilungsblatt, 17b. Stück

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Personal-Mitteilungsblatt

1. Vertragspartner Geltungsbereich Geltungsdauer Zielerreichung Übergangsrecht 7

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

PERSONALMITTEILUNGSBLATT

47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem.

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ.

So werden Sie Dozent an der Dmv.A.S.I.A.

Aufnahme neuer MitarbeiterInnen 2005

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

828. Kunstuniversität Linz Ausschreibung folgender Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Sommersemester 2017

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 9. Oktober 2018 Stück 2

Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 40 AUSGEGEBEN AM 2. Oktober 2013

Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 42 AUSGEGEBEN AM 17. Oktober 2012

Personal-Mitteilungsblatt

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 15 AUSGEGEBEN AM 11. April 2012

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 25 AUSGEGEBEN AM 22. Juni 2016

Bei der Jobbörse des Bundes sind folgende bundesinterne Stellenausschreibungen neu dazu gekommen:

Mitteilungsblatt, 14. Stück

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 52 AUSGEGEBEN AM 30. Dezember 2009

216. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Instituts Ludwig van Beethoven (Tasteninstrumente in der Musikpädagogik).

Personal-Mitteilungsblatt

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 43 AUSGEGEBEN AM 28. Oktober 2009

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 52 AUSGEGEBEN AM 28. Dezember 2011

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Personal-Mitteilungsblatt

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 3. Dezember 2008

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Personal-Mitteilungsblatt

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

Mitteilungsblatt, 21. Stück

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011

Leitfaden Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen

Personal-Mitteilungsblatt

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 14. Dezember 2011

1 Wahlgrundsätze. 2 Wahlbeauftragte

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

Ausschreibungsrichtlinien

17. Mitteilungsblatt Nr Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Studienjahr 2018/ Stück; Nr S A T Z U N G

137. Änderung des Entwicklungsplans der Universität für Weiterbildung Krems

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 31 AUSGEGEBEN AM 22. Juli 2015

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Personal-Mitteilungsblatt

738. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung von Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2016

Richtlinie Berufungsprozess

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

Transkript:

Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz zu den 25, 26 Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz (FFP): 25 FFP: Motivieren zur Bewerbung 26 FFP: Wiederholung der Ausschreibung Inhalt: Gesetzestext Seite 1 Erläuterungen Seite 2 I. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (Wiss. UP) Seite 3 II. Wiss. Mitarbeiterinnen im Forschungs- und Lehrbetrieb (Wiss. UP) Seite 3 III. Ärzte und Ärztinnen in Facharztausbildung (Allg. UP) Seite 4 IV. Allg. Universitätspersonal mit Hochschulausbildung (Allg. UP) Seite 5 V. Sonstige Stellenausschreibungen (Allg. UP) Seite 5 Gesetzestext 25 FFP lautet: Qualifizierte Bewerberinnen für wissenschaftliche Stellen und Leitungspositionen sind durch geeignete Maßnahmen von der Medizinischen Universität Graz zur Bewerbung zu motivieren. Über die ergriffenen Maßnahmen ist in der Begründung der Auswahlentscheidung zu berichten. Sofern sich keine Bewerberinnen beworben haben, ist 26 anzuwenden.. 26 FFP lautet: (1) Sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist keine Bewerbungen von Frauen eingelangt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen und Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, übermittelt die ausschreibende Stelle in schriftlicher Form dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eine Darstellung jener Maßnahmen, die gesetzt wurden, um Frauen über die Ausschreibung zu informieren und zur Bewerbung zu motivieren. (2) Wurden keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um qualifizierte Frauen zu motivieren, ist die Ausschreibung vor Beginn des Auswahlverfahrens zu wiederholen. (3) Langten auf Grund der neuerlichen Suche nach geeigneten Frauen wiederum keine Bewerbungen von Frauen ein, ist das Auswahlverfahren durchzuführen. 1

Erläuterungen Jeder Ausschreibungstext hat gemäß 24 Abs 3 FFP folgenden Zusatz/folgende Zusätze zu enthalten: - Die Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. - Bei bestehender Unterrepräsentation ist auch folgender Satz anzufügen: Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Werden Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmungen gesetzt, um qualifizierte Frauen anzusprechen, ist zusammen mit dem Ausschreibungstext ein Begleitschreiben zu übermitteln, das sinngemäß wie folgt lautet: - Es wird ersucht, den beiliegenden Ausschreibungstext betreffend die Stelle einer/eines.. an der Klinik/am Zentrum/Institut/in der Abteilung für der Medizinischen Universität Graz bekannt zu machen (zb Aushang). Insbesondere wird ersucht, etwaige Bewerberinnen an Ihrer/Ihrem Klinik/Zentrum/Institut/Abteilung gezielt auf die Ausschreibung aufmerksam zu machen. Dem Arbeitskreis ist seitens der ausschreibenden Stelle eine schriftliche Darstellung zu übermitteln, welche Maßnahmen im Sinne des Frauenförderungsplans und dieser Durchführungsbestimmungen im Einzelfall ergriffen wurden. Fallen für Veröffentlichungen von Stellenausschreibungen zb in Tageszeitungen, Fachzeitschriften, etc im Zuge von Erstausschreibungen und/oder Ausschreibungswiederholungen Kosten an, so sind diese grundsätzlich von der Organisations- /Subeinheit zu tragen, welcher die Stelle zugeordnet ist. Für nähere Informationen über die Suche nach habilitierten Frauen im deutschsprachigen Raum rufen Sie bitte die diesbezüglichen Informationen auf der Homepage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen auf (http://www.medunigraz.at/akgl/) bzw kontaktieren Sie das Büro des Arbeitskreises (akglbuero@meduni-graz.at; weitere Kontaktdaten unter http://www.medunigraz.at/akgl/kontakt.html). Wird im Folgenden der Begriff Arbeitsgebiet verwendet, ist dieser weit zu interpretieren. Die Abkürzung UP steht im Folgenden für Universitätspersonal. 2

I. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (Wiss. UP) insbes 94, 97, 98, 99 UG 2002 angesehen, wenn die ersten drei Maßnahmen und mindestens eine der drei letzten Maßnahmen erfüllt wurden: Fachzeitschriften. 1 Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen an österreichischen Universitäten. 2 Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens fünf Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen Universitäten. 3 Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung. 4 Anschreiben von einschlägig habilitierten oder gleichwertig qualifizierten Frauen. Mailinglisten. 5 II. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb (Wiss. UP) insbes 94, 100 UG 2002 angesehen, wenn mindestens vier der sieben folgenden Maßnahmen erfüllt wurden: Aussendung des Ausschreibungstextes an Absolventinnen der betreffenden Studienrichtung der Medizinischen Universität Graz/der Karl-Franzens-Universität Graz/Technischen Universität Graz der letzten beiden Jahre. Aussendung des Ausschreibungstextes an Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen an österreichischen Universitäten. 6 1 Als österreichische Fachzeitschriften werden zb angesehen: Österreichische Ärztezeitung, Österreichische Zahnärztezeitung; als internationale Fachzeitschrift gilt zb das Deutsche Ärzteblatt. 2 3 4 Als geeignete Tageszeitung im Sinne dieser Bestimmung werden insbesondere die (Wochenend-)Ausgaben von Der Standard, Die Presse, Die Zeit, Wiener Zeitung angesehen. 5 Als facheinschlägige Mailingliste gilt zb jene des Deutschen Hochschulverbandes(Homepage: http://www.hochschulverband.de/cms/). Informationen über Mailinglisten bzw über die Durchführung von Veröffentlichungen darin erhalten Sie auch im Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Kontakt: akgl-buero@meduni-graz.at bzw http://www.meduni-graz.at/akgl/kontakt.html. 6 3

Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens fünf Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen Universitäten. 7 Aussendung des Ausschreibungstextes an alle einschlägigen österreichischen Universitäten mit dem Ersuchen um Beilage zum dortigen Mitteilungsblatt. Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung. 8 Fachzeitschriften. Mailinglisten. 9 III. Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung, zeitl befristet (Allg. UP) insbes 94, 96 UG 2002 angesehen, wenn mindestens drei der fünf folgenden Maßnahmen erfüllt wurden: Aussendung des Ausschreibungstextes an alle Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen an österreichischen (medizinischen) Universitäten. 10 Aussendung des Ausschreibungstextes an mindestens fünf Kliniken/Zentren/Institute/Abteilungen (medizinischer) Universitäten. 11 Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung. 12 Fachzeitschriften. Mailinglisten. 13 7 8 Kleine Zeitung, Kronen-Zeitung, Der Standard, Die Presse, Die Zeit, Wiener Zeitung angesehen. 9 10 11 12 Als geeignete Tageszeitung im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen werden insbesondere die Wochenendausgaben von Kleine Zeitung, Kronen-Zeitung, Der Standard, Die Presse, Die Zeit angesehen. 13 4

IV. Allgemeines Universitätspersonal mit Hochschulausbildung insbes 94, 101 UG 2002 angesehen, wenn mindestens zwei der vier folgenden Maßnahmen erfüllt wurden: Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung. 14 Aussendung des Ausschreibungstextes an alle einschlägigen österreichischen Universitäten mit dem Ersuchen um Beilage zum dortigen Mitteilungsblatt. Übermittlung des Ausschreibungstextes an das Arbeitsmarktservice für Steiermark bzw an geeignete Weiterbildungseinrichtungen im Raum Graz. Mailinglisten. 15 V. Sonstige Stellenausschreibungen inkl Lehrlingsstellen (Allg. UP) insbes 94, 101 UG 2002 angesehen, wenn mindestens zwei der fünf folgenden Maßnahmen erfüllt wurden: Veröffentlichung der Ausschreibung in einer geeigneten Tageszeitung 16. Übermittlung des Ausschreibungstextes an das Arbeitsmarktservice für Steiermark. Übermittlung des Ausschreibungstextes an geeignete Bildungseinrichtungen im Raum Graz (WIFI, HTL, FH Joanneum, CTA-Schule, MTA-Akademie udgl). Aushang an geeigneten Stellen an der Medizinischen Universität Graz oder der Karl-Franzens-Universität Graz bzw. der ÖH (wenn für die ausgeschriebene Stelle Studierende in Frage kommen). Mailinglisten. 17 14 Kleine Zeitung, Kronen-Zeitung, Der Standard, Die Presse, Die Zeit, Wiener Zeitung angesehen. 15 16 Kleine Zeitung, Kronen-Zeitung angesehen. 17 5