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Transkript:

Baustellenordnung Workcamp 1. Leitung Jede/r Teilnehmer/in ist zur Einhaltung der Regelungen dieser Ordnung verpflichtet. Von Leitungsseite wird ein wertschätzender und freundlicher Umgang im Miteinander vorgegeben. Das Workcamp wird von einem oder mehreren Kursleitern/innen geleitet. 2. Nutzungsbeschränkungen und verbot Das Betreten des Baugeländes durch den/die Teilnehmer/innen erfolgt nur zu den mit dem/der Kursleiter/in vereinbarten Zeiten. Ohne den/die Kursleiter/in ist das Betreten des Baugeländes und das Arbeiten mit Maschinen am Objekt nicht gestattet. Den Weisungen des/der Kursleiter/in ist Folge zu leisten. Für werdende und stillende Mütter sind vor der Nutzung unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen vorhandene Gefährdungen (etwa durch Gefahrstoffe und Lärm) sowie Gefahren, die durch bestimmte Arbeiten entstehen können (etwa körperliche Belastungen durch heben und Tragen) vom Kursleiter zu prüfen. Diese Personen können von der Teilnahme am Workcamp ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft der Kursleiter in Absprache mit der Bauherrenschaft. Auf dem Baugelände und während des Arbeitens besteht Rauch- und Alkoholverbot sowie Zutrittsverbot für Personen unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Essen und Trinken sowie die Lagerung von Lebensmitteln sind im Arbeitsbereich der Baustelle nicht gewünscht. Das Mitbringen von Tieren auf das Baugelände ist nicht gewünscht. Das Tragen von Schmuck (etwa Ringe und Ketten) ist verboten. Lange offene Haare müssen mit Mütze oder Kopftuch geschützt werden, um ein gefährdungsfreies Arbeiten zu sichern. Vor Arbeitsbeginn ist die Projektausführung mit dem/der Kursleiter/in abzustimmen. Der Umfang von Projekten ist aus Sicherheitsgründen den Werkstattbedingungen anzupassen, so dass die geltenden Arbeits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Insbesondere sind Feuerlöscher, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege freizuhalten, Sicherheitsabstände einzuhalten sowie Bauhöhen und tiefen zu beachten. 3. Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen hat jede/r Teilnehmer/in geeignete Arbeitsbekleidung zu tragen. Jede/r Teilnehmer/in des Workcamp ist verpflichtet, die für die jeweilige Tätigkeit notwendige persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Gehörschutz und Schutzbrillen sowie Arbeitsschutzschuhe der Schutzklasse 1 zu benutzen.

4. Umgang mit Geräten, Anlagen und Maschinen Vor der Nutzung der Maschinen auf dem Baugelände haben sich Teilnehmer/innen zum arbeitsgerechten Verhalten unterweisen und an den Maschinen durch den/die Kursleiter/in einweisen zu lassen. Die Durchführung der Unter- und Einweisung ist im Unterweisungsprotokoll von allen Nutzern/innen mit dem Anhang zur Erklärung zu bestätigen. Der/die Teilnehmer/in ist zur Arbeit auf dem Baugelände nur nach erfolgter Unter- und Einweisung berechtigt. Er/Sie hat Unter- und Einweisung Folge zu leisten. Bei Zweifeln über Funktionsweise und Funktionsfähigkeit des Arbeitsgerätes oder der Maschine ist sofort die Arbeit einzustellen und der/die Kursleiter/in zu benachrichtigen. Es sind die Bedienungsanleitungen und Betriebanweisungen der einzelnen Maschinen, einschließlich gesetzliche Bestimmungen, wie z.b. die Unfallverhütungsvorschrift GUV-R 500 Pkt. 2.23 Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung, zu beachten. Mängel und Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen sind sofort dem Kursleiter zu melden. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Wartung und Pflege der auf der Baustelle befindlichen Werkzeuge und Maschinen obliegt dem/der Kursleiter/in. Eine Umsichtigkeit in der Handhabung wird von den Teilnehmern vorausgesetzt. Bei durch den/der Teilnehmer/in auf das Baugelände eingebrachten elektrischen Arbeitsmitteln (z.b. Handbohrmaschine, Stichsäge) muss die aktuelle Überprüfung des Gerätes gemäß GUV-V A3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel) nachgewiesen werden. Elektrische Betriebsmittel des/der Nutzers/in dürfen ohne einen entsprechend aktuellen Nachweis nach Satz 1 nicht in Betrieb gesetzt werden. 5. Umgang mit Gefahrstoffen Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahrstoffe sowie die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen zu beachten (z.b. Betriebsanweisung Holzstaub, Holzschutzmittel, Verdünnung, alkalische Stoffe) 6. Verhalten Auf dem Baugelände Der/die Teilnehmer/in des Workcamp ist verpflichtet, sein Arbeitsfeld in Ordnung zu halten und ihn so zu sichern, dass keine Gefährdung anderer Personen entstehen kann (Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz). Zuerst steht die Einrichtung des Arbeitsplatzes nach Sicherheit im Vordergrund, erst dann das Arbeiten. Wir achten in rücksichtsvoller Umsicht auf die Sicherheit anderer Teilnehmer. Steiggeräte werden fachgerecht benutzt. Jede/e Teilnehmer/in benutzt die Werkzeuge und Maschinen nicht in Richtung Hände oder Körper, sondern immer von Gliedmaßen und Körper weg. Nach Abschluss einer Tätigkeit ist der beanspruchte Arbeitsplatz sauber und ordentlich von dem/der Nutzer/in zu hinterlassen. Die eingesetzten Arbeitsmittel und die dafür verwendeten Materialien sind von dem/der Nutzer aus dem Arbeitsbereich zu entfernen und müssen arbeitssicher gelagert werden.

Persönliche Materialien des/der Teilnehmers/in müssen aus Platz- und Sicherheitsgründen außerhalb der Arbeitsplätze gelagert werden. Der Teilnehmer/in haftet selbst für entstehende Schaden. 7. Verhalten bei Arbeitsunfällen und Schäden Jeder Arbeitsunfall ist von dem/der Teilnehmer/in unverzüglich dem/der Kursleiter/in zu melden. Arbeitsunfälle sind in das vorhandene Verbandsbuch einzutragen, sowie mit Fotos zu dokumentieren. Es gilt durch diese Unterweisung, sowie die Unterweisung vor Ort auf der Baustelle der Haftungsausschluss für die Kursteilnehmer, wenn die Vorort-Unterweisung vorgenommen wurde und von dem/der Teilnehmer/in unterschrieben wurde. Bei Schäden am Eigentum der Bauherrenschaft, sowie an fremdem Eigentum gibt das Verursacherprinzip. Der Verursacher haftet. Bei Mitverschulden tritt eine Teilhaftung in Kraft und wird verhandelt. Eine bürgerliche Einigung im Schadenfall wird einer gerichtlichen Einigung vorgezogen. 8. Informationspflicht Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, sich vor einer Tätigkeit auf der Baustelle in den entsprechenden Aushängen über richtiges Verhalten auf der Baustelle und bei Notfällen, insbesondere bei Bränden, zu informieren. (Aushang) 9. Ordnungsverstöße Bei Nichteinhaltung der Bauordnung kann der/die Kursleiter/in ein befristetes, bei groben Verstößen im Wiederholungsfall ein unbefristetes Teilnahmeverbot aussprechen. 10. Haftung Der/die Teilnehmer/in haftet für von ihm/ihr in das Bauvorhaben mit eingebrachtes Werkzeug, Material und andere Gegenstände. Eine Haftung der Bauherrenschaft, sowie des Kursleiters/in ist wie erwähnt hierfür ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweiligen Fassung. 11. Inkrafttreten Die Werkstattordnung tritt mit dem Beginn des Workcamps in Kraft.

12. Unterweisungsprotokoll Name Workcamp: Beginn des Workcamp: Name: Vorname: Straße: Nummer: PLZ: Ort:

Ich habe die Bauordnung gelesen und verstanden, bis Volljährig und stimme hiermit dem eigenverantwortlichen Arbeitsrahmen zu. Ich bin in folgenden Bereichen von Herrn/Frau unterwiesen worden: Ort; Datum Unterschrift