Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2

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Transkript:

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Aula am Berliner Ring, den Schelmenturm, die Räume der Volkshochschule (VHS), das Sojus 7 und die Räume des Ulla-Hahn-Hauses vom 19.12.2014 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: Rechtsgrundlage: - 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023) in der zurzeit geltenden Fassung 1. Allgemeines Die Aula am Berliner Ring, der Schelmenturm, die Räume der VHS, das Sojus 7 und das Ulla- Hahn-Haus können auf Antrag gegen Entgelt angemietet werden. Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs sind - für die Aula am Berliner Ring, den Schelmenturm, das Ulla-Hahn-Haus und das Sojus 7 die Kulturverwaltung und - die Räume der VHS die VHS der Stadt Monheim am Rhein zuständig. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und der Vermieterin wird privatrechtlich geregelt. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung wird Bestandteil des hierzu schriftlich abzuschließenden Nutzungsvertrags, der weitere Einzelheiten regelt. 2. Zustandekommen des Mietverhältnisses Nutzungsverträge über die Überlassung von städtischen Veranstaltungsräumen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Aus einer Vormerkung oder Reservierung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine oder der Zusendung eines noch nicht unterschriebenen Vertrages kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Nutzungsvertrages hergeleitet werden. Mündliche Abreden sind unwirksam. 305 b BGB bleibt unberührt. 1

41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 3. Entgeltpflicht Für die vertragliche Überlassung der Aula am Berliner Ring, des Schelmenturms, der Räume der VHS, des Sojus 7 und des Ulla-Hahn-Hauses an Benutzer zur Durchführung eigener Veranstaltungen erhebt die Stadt ein Entgelt. Private und gewerbliche Nutzungen sind im Ulla-Hahn-Haus ausgeschlossen. Private und gewerbliche Nutzungen (außer Trauungen) sind im Schelmenturm ausgeschlossen. Zahlungspflichtiger für die Entgelte ist derjenige, dem gegenüber die Nutzung der Räumlichkeiten entsprechend des Nutzungsvertrages erlaubt ist. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 4. Entgeltsätze Mit dem Entgelt sind die Kosten für die Reinigung der genutzten Räume (außer beim Sojus 7), Schließdienste, die anteiligen Kosten für den Verwaltungsaufwand der Kulturverwaltung/VHS, anteilige Unterhaltskosten sowie die grundsätzliche Raumnutzung abgedeckt. Alle nachfolgend genannten Zeiten verstehen sich inklusive Auf- und Abbau sowie sonstige Vor- und Nachbereitung. 4.1 Aula am Berliner Ring Die Entgelte für die Nutzung der Aula einschließlich des Foyers werden in nachstehender a) Aula und Foyer bis 4 Stunden 400,00 / Tagessatz 600,00 b) Foyer bis zu 4 Stunden 70 / Tagessatz 100 c) Flügelnutzung 120 pro Tag, die Kosten für die Stimmung werden dem Wohlfahrtspflege, der örtlichen Vereine und Parteien werden die Entgelte in nachstehender a) Aula und Foyer bis 4 Stunden 100,00 / Tagessatz 150,00 b) Foyer bis zu 4 Stunden 35 / Tagessatz 50 c) Flügelnutzung 50 pro Tag, die Kosten für die Stimmung werden dem 2

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2 Für zusätzliche Auf- und Abbautage sowie Probentage werden 50 % des Tagessatzes berechnet. 4.2 Schelmenturm Die Entgeltsätze für die Nutzung des Schelmenturms werden wie folgt festgesetzt: a) Trauungen der Stadt Monheim am Rhein bis 2 Stunden 150,00, jede weitere angefangene Stunde 100,00 b) Veranstaltungen bis 4 Stunden 120,00 / Tagessatz 200,00 c) Ausstellungen während der Öffnungszeiten (samstags 15-18 Uhr; sonntags 11-13 Uhr und 15-18 Uhr) 60,00 pro Tag, jede weitere Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten 25,00 pro angefangene Stunde d) Flügelnutzung 120 pro Tag, die Kosten für die Stimmung werden dem Wohlfahrtspflege, der örtlichen Vereine und Parteien werden die Entgelte in nachstehender a) Veranstaltungen bis 4 Stunden 50,00 / Tagessatz 75,00 b) Ausstellungen während der Öffnungszeiten (samstags 15-18 Uhr; sonntags 11-13 Uhr und 15-18 Uhr) 30,00 pro Tag, jede weitere Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten 10,00 pro angefangene Stunde c) Flügelnutzung 50 pro Tag, die Kosten für die Stimmung werden dem Für zusätzliche Auf- und Abbautage sowie Probentage werden jeweils 50 % des Tagessatzes berechnet. 4.3 Räume der VHS Die Entgeltsätze für die Nutzung der Räume der VHS werden wie folgt festgesetzt: a) Saal bis 6 Stunden 150,00 / Tagessatz 175,00 b) Saal mit Thekennutzung im Foyer bis 6 Stunden 175,00 / Tagessatz 3

41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 225,00 c) Pro Computerraum bis 6 Stunden 90,00 / Tagessatz 120,00 d) Pro Unterrichtsraum bis 6 Stunden 60,00 / Tagessatz 80,00 Wohlfahrtspflege, der örtlichen Vereine und Parteien stehen die Räumlichkeiten in der VHS entgeltfrei zur Verfügung. 4.4 Sojus 7 Die Entgeltsätze für die Nutzung des Sojus 7 werden wie folgt festgesetzt: a) Saal: Tagessatz 350,00 b) Café: Tagessatz 250,00 Für Veranstaltungen mit nicht kommerzieller Ausrichtung sowie für Veranstaltungen von ortsansässigen Kirchengemeinden, der örtlichen freien Wohlfahrtspflege, der örtlichen Vereine und Parteien werden die Entgelte in nachstehender a) Saal: Tagessatz 175,00 b) Café: Tagessatz 125,00 Zur Absicherung gegen eventuelle Sachbeschädigungen wird für das Sojus 7 eine Kaution in Höhe von 350,00 Euro erhoben. Die Reinigung der Räumlichkeiten erfolgt im Sojus 7 durch die Mieter. 4.5 Ulla-Hahn-Haus Die Entgeltsätze für die Nutzung des Ulla-Hahn-Hauses werden wie folgt festgesetzt, wobei die Nutzungsdauer auf max. 8 Stunden begrenzt ist: a) Saal bis 4 Stunden 100,00 / Tagessatz 150,00 b) Saal mit Küchennutzung bis 4 Stunden 150,00 / Tagessatz 200,00 Wohlfahrtspflege, der örtlichen Vereine und Parteien werden die Entgelte in nachstehender 4

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2 a) Saal bis 4 Stunden 50,00 / Tagessatz 75,00 b) Saal mit Küchennutzung bis 4 Stunden 75,00 / Tagessatz 100,00 Für zusätzliche Auf- und Abbautage sowie Probentage werden 50 % des Tagessatzes berechnet. 5. Nutzung, Technik und Ausstattung Soweit technische Anlagen oder Einrichtungen/Ausstattungen aus städtischem Besitz genutzt werden sollen, hat dies ausschließlich durch sachkundiges Personal zu erfolgen. 6. Entgeltermäßigung und Entgeltbefreiung Im Einzelfall kann auf die Erhebung von Entgelten nach den vorstehenden Maßgaben ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ein übergeordnetes städtisches Interesse an der Benutzung vorliegt. Die Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Veranstaltung/Ausstellung nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt werden oder nachträglich wegfallen, erfolgt eine rückwirkende Festsetzung des Nutzungsentgeltes für den gesamten Zeitraum der Anmietung zzgl. eines Aufschlages in Höhe von 50%. 7. Fälligkeit Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Nutzungsvertrages, spätestens jedoch eine Woche vor Nutzung an die Stadtkasse der Stadt Monheim am Rhein zu zahlen. 8. Weisungsrecht, Haftung, Zuwiderhandlung Die von der Stadt Monheim am Rhein beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber den Nutzern das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Weitere Regelungen zur Nutzung und Haftung sind dem Nutzungsvertrag bzw. der Hausordnung zu entnehmen. 5

41.2 Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 9. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Nutzung der Aula am Berliner Ring, des Schelmenturms, der Räume der Volkshochschule (VHS) und des Sojus 7 vom 10.06.2008 in der Fassung der 1. Änderung vom 22.04.2010 außer Kraft. 6