S ü n n s c h i e n - P r e i s 2 0 1 7 N i e n d o r f, O s t s e e 30. S e p t e m b e r b i s 0 3. O k t o b e r 2 0 1 7 Ausschreibung Veranstalter / Durchführende Vereine: 5.5m IC Klassenvereinigung in Kooperation mit dem Niendorfer Yacht-Club (NYC) und Norddeutscher Regatta-Verein (NRV) 1. Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln mit aktuellem Stand festgelegt sind. 2. Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen. 3. Teilnahmeberechtigung und Meldung 3.1 Die Regatta ist für Boote der 5.5m IC-Klasse offen. 3.2 Teilnahmeberechtigte Boote melden möglichst über www.manage2sail.com oder tripleh47@t-online.de mit Segelnummer / Bootsname / Mannschaft / Club Meldeschluss: 15. August 2017 3.3 Nachmeldungen können vom Ausrichter akzeptiert werden. Die Meldegebühr erhöht sich in diesem Fall um 25%. 4. Einstufung 4.1 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
4.2 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes, Steuerfrau/-mann muss zusätzlich Mitglied einer nationalen 5.5m IC-Klassenvereinigung sein. 5. Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt 150,00, einschl. Krangebühren. Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren sind zu überweisen auf das Konto 6. Zeitplan 6.1 Kranen Konto: Dr. Lutz v. Meyerinck Bank: Dt. Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE03 3006 0601 0202 9623 22 Swift: DAAEDEDD Verwendungszweck: Sünnschien-Preis 2017, Segelnummer, Skipper Das Einkranen erfolgt am Samstag, 30. September 2017 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr. Erste Auskranmöglichkeit am Dienstag, den 03. Oktober 2017 ist ab 14:00 Uhr. 6.2 Anmeldung Samstag, 30. September 6.3 Wettfahrten 09:00 bis 12:00 Uhr / Einchecken/Registrierung Samstag, 30. September 12:30 Uhr Steuermannsbesprechung - Ort siehe SI 13:55 Uhr 1. Ankündigungssignal Sonntag, 01. Oktober 10:55 Uhr 1. Ankündigungssignal Montag, 02. Oktober 10:55 Uhr 1. Ankündigungssignal Dienstag, 03. Oktober 09.55 Uhr 1. Ankündigungssignal 13:00 Uhr letzte Startmöglichkeit 15:30 Uhr Siegerehrung 6.4 Anzahl der Wettfahrten Für den Sünnschien-Preis 2017 sind neun Wettfahrten mit 2 Streichern geplant. Erster Streicher ab der vierten gesegelten Wettfahrt und der zweite Streicher nach der achten gesegelten Wettfahrt.
7. Vermessung 8. Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief vorweisen. Es werden Kontrollvermessungen, aber keine Erstvermessungen durchgeführt. Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind ab dem 30. September 2017 im Regattabüro erhältlich 9. Veranstaltungsort / Wettfahrtgebiet 10. Kurse Niendorfer Yacht-Club e.v. (SH033) An der Acht 2, 23669 Timmendorfer Strand/OT Niendorf/O. Ostsee vor Niendorf Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung. 11. Strafsystem Für die 5.5m IC-Klasse ist die Regel 44.1 geändert, so dass die Zwei- Drehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. 12. Wertung Es wird das Low-Point-System angewendet. 13. Liegeplätze Boote müssen den Ihnen zugewiesenen Platz im Wasser des Hafens des NYC behalten. 14. Einschränkungen des Aus dem Wasser Nehmens Boote dürfen während der Regatta nur unter den Bedingungen einer vorher eingeholten schriftlichen Erlaubnis der Wettfahrtleitung aus dem Wasser genommen werden. 15. Funkverkehr Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone und andere Mobilgeräte zu. 16. Preise Wanderpreis, Punktpreise je 3 gemeldeter Boote.
17. Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- pro Veranstaltung oder dem Äquivalent davon haben. 19. Weitere Informationen 19.1 Weitere Informationen unter 5.5m IC - Gerhard Kruse Telefon: +49 173 650 06 95 Mail: gerhard.kruse5.5@gmx.de 19.2 Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von diesen Regatten und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.
20. Unterbringung Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen. Quartierwünsche sind zu richten an: Fremdenverkehrsverein Ostseeheilbad Niendorf/Ostsee e.v. http://www.niendorf-ostsee.de http://www.niendorf-ostsee.de/niendorfostsee/index.php/unterkuenfte/apartments-zimmer http://www.niendorf-ostsee.de/niendorfostsee/index.php/unterkuenfte/hotels Zimmerbuchungen http://www.buchen.travel/niendorf-ostsee-buchen/index.php