Gemeinde Simmerath Seite: 1

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Transkript:

Gemeinde Simmerath Seite: 1 Baubeschreibung 1. Allgemeines Lammersdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Simmerath und liegt auf einem Höhenrücken der Nordeifel (ca. 550 m ü. NN). Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der nördlich Teil von Lammersdorf entwässert in Richtung des Keltzerbaches (Einzugsgebiet Keltzerbach) und mündet dort in einem Pumpwerk. Dieses Einzugsgebiet ist Gegenstand der Untersuchung. Die Schmutzwasserkanäle leiten, insbesondere bei Regenwetter sowie im Winter und im Frühjahr bei einem hohen Grundwasserstand, einen sehr hohen Fremdwasseranteil ab, der häufig zu einer Überlastung der Schmutzwasserpumpstation sowie der Kanäle führt. Aus diesem Grund sollen sämtliche Anschlusskanäle und Grundleitungen inspiziert und, falls keine sichtbaren Schäden erkennbar, auf Dichtheit überprüft werden. Ziel der Maßnahme ist es, sämtliche Quellen des Fremdwassers, wie Undichtigkeiten in den Anschlusskanälen und Grundleitungen, über die Grundwasser eindringt oder Fehlanschlüsse aufzudecken. Im wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - ca. 7,5 km Reinigung und Inspektion SW-Kanal DN 200 - DN 300 - ca. 11,5 km Reinigung und Inspektion SW-Anschlusskanäle und Grundleitungen - ca. 4 km Dichtheitsprüfung SW-Anschlusskanäle und Grundleitungen Die Sanierung von schadhaften Kanälen und Leitungen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die TV-Inspektion ist gemäß ATV-Merkblatt M 143-2 durchzuführen. Die Dichtheitsprüfungen haben nach den Vorschriften und Anforderungen des ATV-Merkblattes M 143-6 zu erfolgen. Die Maßnahme wird voraussichtlich als Pilotprojekt vom MUNLV NRW gefördert. Die Erfahrungen und Ergebnisse werden vom AG entsprechend dokumentiert. Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis gelten die Angaben in den Leistungsbeschreibungen vor den 'Vorbemerkungen'. 2. Beschreibung der Maßnahme

Gemeinde Simmerath Seite: 2 2.1 TV-Inspektion Vor Beginn der Befahrung werden dem AN die ISYBAU-Stammdaten, Typ K und LK zur Verfügung gestellt. Um Tippfehler bei Eingabe der Leitungs- oder Knotennummern im Rahmen der Befahrung zu verhindern, sind diese Daten auf dem TV-Wagen einzulesen und auf dieser Grundlage die Befahrung durchzuführen. Zu Beginn der Maßnahme ist das gesamte öffentliche Schmutzwassernetz im Einzugsgebiet zu inspizieren. Nach Abschluss der TV-Untersuchung der öffentlichen Kanalisation sind die entsprechenden ISYBAU-Daten (Typ H) unverzüglich beim AG einzureichen, da mit diesen Daten die Plangrundlagen aktualisiert werden. Das Auffinden von Fremdwasserzuläufen ist primäres Ziel der Inspektion. Fremdwasserzuläufe (z. B. eindringendes Wasser über Schadstellen bzw. Muffen oder Fehlanschlüsse) sind eindeutig gemäß Codierung nach ATV-M 143-2 aufzunehmen. Zudem sind alle seitlichen Zuläufe, einschl. der Zuläufe in den Schächten, mindestens zwei Minuten lang zu beobachten. Die Zuläufe sind in einem Formular festzuhalten (s. Anlage). Parallel zu der Inspektion der öffentlichen Kanäle sind die Hausanschlusskanäle und Grundleitungen auf den Grundstücken zu inspizieren. Vom AG sind somit unbedingt für die Zeit, in der die öffentliche Kanalisation untersucht wird, zwei Kolonnen einzusetzen, damit möglichst viele Grundstücke innerhalb des Winters bzw. Frühjahrs bei hohem Grundwasserstand überprüft werden können. Die Arbeit mit zwei Kolonnen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Inspektion der Anschlusskanäle und Grundleitungen erfolgt grundsätzlich zunächst vom Haus aus. Falls der Anschlusskanal aufgrund eines Hindernisses nicht bis zum Hauptkanal in der Straße befahren werden kann, erfolgt eine TV-Inspektion vom Schmutzwasserkanal DN 200 bis DN 300 mittels Satellitenkamera. Es müssen sämtliche erdverlegten Leitungen außer- und unterhalb der Gebäude inspiziert werden. Dazu ist es zum Teil erforderlich, die innerhalb der Anschlusskanäle oder Grundleitungen abzweigenden Leitungen mit speziellen TV-Kamerasystemen, die in die abzweigenden Leitungen kommen, wie z.b. "Göttinger Kanalwurm" (Fa. ZK), "Lindauer Schere" (Fa. JT e- lektronic) oder "Orion L" (Fa. IBAK) oder gleichwertig zu untersuchen. Die TV-Inspektion ist strikt gemäß ISYBAU (Vorgaben der Arbeitshilfe Abwasser, Kapitel 3.6) durchzuführen. Auf folgende ISYBAU-Vorgaben wird besonders hingewiesen:

Gemeinde Simmerath Seite: 3 - Die Stationierung bezieht sich auf den Rohranfang (Station 0,00) und nicht auf die Schachtmitte. - Die Haltungslänge HL ist am Ende jeder Haltungsbefahrung anzugeben. - Die Rohrlänge PL ist während der Befahrung einzugeben. - Bei Inspektionsabbruch ist die Gegenbefahrung direkt, ohne eine weitere Haltung zu befahren, durchzuführen. Dateneingabe gemäß ISYBAU. Die im Rahmen der Befahrung der Anschlussleitungen zusätzlich angetroffenen Anschlusspunkte sind durch Anhängen eines Buchstabens (alphabetische Reihenfolge) an die zur Zeit 13-stellige Anschlusspunktnummer des entsprechenden Hauses zu nummerieren. Beispiel: Bezeichnung des Anschlusspunktes auf dem betreffenden Grundstück: 4361S.237AP01 Bezeichnung des ersten zusätzlichen Anschlusspunktes: 4361S.237AP01A Die Bezeichnung der Anschlusspunkte darf auf keinen Fall mehr als 14 Stellen einnehmen. Die Leitungen sind grundsätzlich entsprechend dem oben liegenden Anschlusspunkt zu benennen. 2.2 Dichtheitsprüfung Anschlusskanäle und Grundleitungen Werden bei der TV-Inspektion keine sichtbaren Schäden festgestellt, die auf eine Undichtigkeit schließen lassen, erfolgt direkt im Anschluss die Dichtheitsprüfung. Nach der TV- Befahrung eindeutig sanierungsbedürftige bzw. undichte Kanäle brauchen nicht zusätzlich auf Dichtheit überprüft werden. Im Zweifelsfall ist immer eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Da es sich um bestehende Leitungen handelt, ist die Dichtheitsprüfung gemäß den Vorschriften und Anforderungen des ATV-Merkblattes M 143-6 durchzuführen. Für den Fall, dass ein privater Hausanschlussschacht vorhanden ist, ist dieser separat zu prüfen. Die SW-Haltungen (öffentliche Kanalisation in der Straße) sind nicht Gegenstand der Dichtheitsprüfung. 3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Besonders wird auf die folgenden UVV hingewiesen: BGV A1: Allgemeine Vorschriften BGV A5: Erste Hilfe BGV C5: Abwassertechnische Anlagen BGV D29: Fahrzeuge

Gemeinde Simmerath Seite: 4 4. Preisgestaltung Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten und sämtliche Erschwernisse in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Spätere Forderungen, die sich auf Fehleinschätzung oder Unkenntnis der Schwierigkeiten der Baumaßnahme und der örtlichen Verhältnisse stützen, können nicht vergütet werden. Ein Wasser- und Stromanschluss bzw. Lagerplätze können seitens des AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist der AN selbst verantwortlich und hat dies in die Einheitspreise einzukalkulieren (Miete Standrohr usw.). Der Wasserverbrauch für Reinigung und Dichtheitsprüfungen ist ebenfalls in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verkehrsicherung sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung, Schutzvorrichtung, Einholung einer verkehrsregelnden Anordnung) einzurechnen. Zusätzliche Kosten, welche dem AN aus Unkenntnis des vorgesehenen Bauablaufs entstehen, werden vom AG nicht vergütet. Hinweis: Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.05.2004 X ZB 7/04 sind Angebote, die u. a. durch eine Mischkalkulation (sogen. "Auf- und Abpreisen") die tatsächlich zu fordernden Preise einzelner Positionen im LV zu Gunsten oder zu Lasten anderer Positionen ausweisen, von der Wertung auszuschließen. Dies trifft insbesondere bei den nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einheitspreisen von 0,01 zu, aber auch alle anderen Positionen müssen wegen der erforderlichen Transparenz und Vergleichbarkeit mit den tatsächlich zu fordernden Preisen angesetzt werden. Eine Verteilung einzelner Preise auf andere Positionen (auch auf die Baustelleneinrichtung) ist unzulässig! Diese Rechtsprechung hat der Auftraggeber bei der Angebotswertung zu beachten! 5. Kalkulationsunterlagen Urkalkulation Vor Auftragserteilung ist die Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Nachtragskalkulation Die Kalkulation etwaiger Nachträge hat auf Basis der Urkalkulation zu erfolgen. Hinweis:

Gemeinde Simmerath Seite: 5 Mit dem Angebot ist eine Sicherungskopie des Angebotes im verschlossenen Umschlag einzureichen. Diese wird ungeöffnet beim Rechnungsprüfungsamt des AG hinterlegt. Ohne Vorlage der Sicherungskopie kann das Angebot nicht gewertet werden. 5. Abrechnung Der Auftragnehmer führt grundsätzlich das Aufmassbuch. Die Eintragungen sind vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. 6. Ausführungsunterlagen Folgende Unterlagen werden vom AG zur Verfügung gestellt: Lageplan mit Kanalbestand Grundstücksbezogene Lageplanausschnitte, inkl. Hauptkanal und Anschlussstutzen (pro Grundstück ein DIN A-4-Plan, M 1: 200) In den Grundstücklageplan sind vom AN die untersuchten Anschlusskanäle und Leitungen gemäß Aufmass auf dem Grundstück einzutragen und zu bezeichnen. Die ergänzten Grundstückslagepläne sind nach Abschluss der Untersuchung an den AG zu übergeben. Diese werden für den Aufbau eine Grundstückdatenbank genutzt. Die Vergütung hierfür erfolgt gemäß separater Leistungsposition.