Die blanken Waffen der Polizei im Freistaat Sachsen.

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Transkript:

Die blanken Waffen der Polizei im Freistaat Sachsen. Abweichend von den blanken Waffen der kommunalen Polizei mit ihrer individuellen Artenvielfalt unterlagen die Waffen der staatlichen Polizeibehörden im Königreich Sachsen strengeren Vorschriften. Eine um 1900 begonnene allgemein verbindliche Neureglementierung wurde durch das Ende der Monarchie abrupt unterbrochen. Materielle Überlegungen der einzelnen Kommunen wie auch Kompetenzstreitigkeiten untereinander verzögerten den später wieder aufgenommenen Vereinheitlichungsbemühungen teilweise bis in die 30er Jahre. Den durch die Revolution der Jahre 1918 und 1919 hervorgerufenen inneren Unruhen konnte die sächsische Landesregierung nur schwache polizeiliche Kräfte entgegensetzen. Die bisherigen Formationen waren sowohl personell durch den Weltkrieg gelichtet, als auch mit ihrer ungenügenden Bewaffnung den neu gestellten Aufgaben nicht mehr gewachsen. So schildert auch Maercker aus seiner Sicht als Kommandeur eines Zeitfreiwilligen-Korps die Situation Anfang 1919 in Leipzig: "Er [der Arbeiter- und Soldatenrat] entsetzte die Polizeibeamten ihres öffentlichen Polizei- und Sicherheitsdienstes und richtete aus eigenem Recht einen Polizei- und Sicherheitsdienst des Arbeiter- und Soldaten-Rates ein.... Die Polizei, veraltet und zum Teil politisch verseucht, war nicht in der Lage, die öffentliche Unsicherheit zu beseitigen. Die wenigen brauchbaren Kräfte waren eingeschüchtert und wagten nicht, durchzugreifen. Das Leipziger Sicherheitsregiment war völlig unzuverlässig und zur Unterdrückung öffentlicher Mißstände ungeeignet. Das Regiment war ausschließlich Machtmittel des Großen Arbeiter- und Soldaten-Rates. Es stand der Landes- und der Reichsregierung feindlich gegenüber. Diese Unzulänglichkeiten führten bereits im September 1919 zur Aufstellung einer der Regierung unterstellten - als Landessicherheitspolizei bezeichneten - speziellen Truppenpolizei. Daneben bestand weiterhin die Landgendarmerie mit der ihr angegliederten Grenzpolizei sowie die städtischen Revier- bzw. ländlichen Gemeindepolizeien. 1921 erfolgte die Verstaatlichung der gesamten Polizei. Betroffen waren davon zuerst die Polizeipräsidien in Leipzig, Chemnitz und Plauen, später auch noch Zwickau. Bereits 1922 mußte aufgrund des Versailler Vertrages und der Note von Boulogne die Landessicherheitspolizei neu organisiert werden, was praktisch ihrer Entmilitarisierung gleichkam. Dazu wurde sie - nunmehr Landespolizei benannt - in die einzelnen Polizeipräsidien und Ämter eingegliedert, bzw. auf dem platten Land den besonders exponierten Amtshauptmannschaften als Verstärkung der vorhan-

denen Sicherheitsorgane zugewiesen. Oberste Landesbehörde für die, von der Entente auf maximal 11.500 Beamten begrenzte Polizei, blieb das Ministerium des Inneren mit seiner zentralen Staatspolizeiverwaltung. Unterteilt waren die sächsischen Sicherheitsorgane in Kriminalpolizei, staatliche und kommunale Ordnungspolizei, Wohlfahrtspolizei, Landespolizeischule und Landgendarmerie. Für detailliertere bzw. weiterführende Angaben zur sächsischen Polizeigeschichte wird auf das bewußt ausführlich gehaltene Quellenverzeichnis verwiesen. Die blanken Waffen der Staatlichen Polizei. Die den blanken Waffen wurden die schon im Königreich Sachsen bis auf wenige Ausnahmen gültigen Grundsätze beibehalten. Die Gendarmerie und staatliche Ordnungspolizei führte weiterhin weiß montierte Stücke, während die kommunale Ordnungspolizei mit gelb montierten Seitenwaffen ausgerüstet war. Eine sichtbare Unterscheidung der Beamten wurde unmißverständlich angestrebt. Dies spiegelt sich auch im unterschiedlichen Schnitt und Farbe der Uniform zwischen der staatlichen und kommunalen Polizei wieder. Für die staatliche Ordnungspolizei und Landgendarmerie erfolgt die Umbewaffnung bereits nach der Revolution. Die Seitengewehre der Modellreihen 98/05 und 84/98 wurden nun auch hier eingeführt, erkenntlich zumeist am Polizeistempel der Sächsischen Landespolizei "S.L.Pol." in Verbindung mit einer Waffennummer. Zumindest bei dem Seitengewehr 98/05 lassen sich zwei Ausführungen belegen: Aufpflanzbare SG und solche, bei denen durch Einfräsung in den Griffkopf die Verwendung am Gewehr unterbunden wurde. Hinzu kommt vielfach der bekannte "1920-Stempel". Die Seitengewehre sind durch verschiedene Veröffentlichungen hinlänglich bekannt, so daß auf eine Wiederholung verzichtet wird. Eine schriftliche Festlegung findet die Bewaffnung auch in der Bekleidungsordnung von 1924 (M.d.I., 2.1.24, III W 1127 / 27): "Für Beamte zu Fuß Seitengewehr bzw. kurzer Polizeisäbel, für Beamte vom Polizeikommissar aufwärts und berittene Beamte langer Säbel in Stahlscheide... Mehrladepistole bzw. Karabiner. Gummiknüppel bzw. Stahlrohrschläger mit Lederstrippe. Schlagring." Die wird auch in der Vorschrift von 1928 wiederholt: "Polizei- und Gendarmerie-Offiziere, Kommissare, Oberkommissare, Inspektoren und Oberinspektoren: Langer Säbel in Stahlscheide mit glattem vernickelten Bügelgriff; Karabiner und Seitengewehr mit Bügelgriff für Kommissare der Bezirksgendarmerie. Eigene Waffen: Offizieren ist Weitertragen der von ihnen in der Armee geführten Säbel in Stahlscheide in wie außer Dienst gestattet; verboten jedoch in wie außer Dienst das Tragen kurzer Seitengewehre. Polizei -und Gendarmerie-Wachtmeister (Unter-, Ober.- und Hauptwachtmeister): Seitengewehr mit Bügelgriff alter Probe oder mit offenem Griff - Armeeprobe - und für Berittene langer Säbel in Stahlscheide. Karabiner für geschlossene Abteilungen und Berittene sowie Beamte der Bezirksgendarmerie und Beamte der amtshauptmannschaftlichen Abteilungen der Schutzpolizei. Sonstige Bestimmungen: Langer Säbel in Stahlscheide... [für]: Beamte der Schutzpolizei: Hauptwachtmeister im Dienst nur außerhalb des Posten-, Streifen- und Absperrdienstes; Ober und Hauptwachtmeister außer Dienst

stets. Beamte der Landgendarmerie: Ober- und Hauptwachtmeister im Dienst, wenn der Karabiner nicht zu führen ist, außer Dienst stets." Unter dem "Seitengewehr mit Bügelgriff alter Probe" verbergen sich die beiden bereits im Deutschen Waffen-Journal (DWJ) 12/91 als Modell I und II vorgestellten Waffen. Die verwendete Modellbezeichnung I und II wird nur vom Verfasser zur leichteren Kenntlichmachung gewählt und ist keine offizielle Benennung! Bei den nach 1918 weiter genutzten Blankwaffen handelt es sich sowohl um entnobilitierte königlich sächsische Stücke wie auch um Neubeschaffungen. Beiden Modellen ist eine lange Dienstzeit beschieden. So lassen sich diese Seitenwaffen bis in die 30er Jahre sowohl auf Fotos wie auch in Firmenkatalogen nachweisen. Nach Löhken erfolgt am 1. April 1930 für die preussische Schutzpolizei die Einführung eines neuen Seitengewehrs. Dieser sogenannte "Polizeihirschfänger" wird dann - mit geringen reichseinheitlichen Veränderungen - in den Jahren nach 1933 die Seitenwaffe der gesamten deutschen Polizei. In diesen Jahren werden vorhandene Seitengewehre den neuen Modellen zumindest optisch angepaßt. Markantes Beispiel dafür ist das bei Fischer beschriebene - kurz "P.S.S." genannte - "Polizei-

Seitengewehr, Sonderausführung". Es handelt sich dabei um umgeänderte Seitengewehre 98/05. Die Klinge wird abgeschliffen, Parierstange und Griffkopf ziseliert, die Holzgriffschalen durch Hirschhorn ersetzt und mit dem Polizeihoheitsabzeichen versehen und mit einer neugefertigten Scheide ausgestattet. Auch die bayerische Bereitschaftspolizei verwendet umgeänderte Modelle. So publiziert Ehle eine bayerische Polizei-Vorschrift von 1933, in der ein "Kurzes Seitengewehr (umg. a. d. langen S.-Gew.)" beschrieben wird. Hier wird aus dem SG 98/05 durch Kürzen der vorderen Parierstange und der Klinge eine Waffe ähnlich dem SG 84/98. In dieses Umfeld ist auch das hier vorgestellte sächsische Polizei-Seitengewehr einzuordnen. Der genaue Zeitpunkt und die Anzahl der aptierten Stücke ließ sich bisher nicht ermitteln. Die Angaben hierzu wären somit rein spekulativ und müssen unterbleiben. Was ist geschehen? Ein sächsisches Polizeiseitengewehr wird verkürzt und zumindest optisch den neuen Seitenwaffen angepaßt. Der Klingenrücken trägt das ungekrönte sächsische Wappen über einem "W" als Abnahmestempel. Hinzu kommt durch eine "13" noch eine zusätzliche Markierung. Durch das sächsische Wappen ohne Krone kann der Abnahmezeitpunkt der Waffe erst nach 1918 liegen. Bei dem

damit verbundenen Buchstaben "W" ist eine Deutung als (Gendarmerie-) Wirtschaftsdepot denkbar. Aber die Zahl "13"? 1913? Der Verfasser neigt zu der Theorie, daß hiermit (auch unterstützt durch die abweichende Ausrichtung auf dem Klingenrücken) keine Jahreszahl gemeint ist, sondern die personenbezogene Kennziffer eines für die Abnahme verantwortlichen Beamten. Die früheren - ebenfalls personenbezogenen - Abnahmestempel mit gotischen Buchstaben werden zugunsten reiner "Nummernstempel" aufgegeben. Die Klinge trägt keine Herstellerbezeichnung, wenngleich Schmiedezeichen auf der Angel möglicherweise auf die Gebrüder Weyersberg hinweisen. Nach Kürzung mißt die Klinge nunmehr nur noch 333 mm gegenüber der alten Länge von 578 mm. Die Änderung des Griffbügels ist ebenso radikal wie genial. Die Parierstange wird auf ca. 65 mm verkürzt, vorne nach oben gebogen und die Enden abgerundet. Nach diesem Gewaltakt erfolgt die Stempelung des vorne unter der Parierstange befindlichen Polizeistempels. Er steht für die Schutzpolizei Leipzig mit der Waffennummer 8. Der obere - im Maul des Löwenkopfes steckende - Bügelteil wird ebenfalls verkürzt und abgerundet: eine der wenigen Blankwaffen, bei denen der Löwe dem Betrachter die Zunge herausstreckt. Die bisherige Angelmutter wird zusätzlich verändert, so daß sie nun - mit einem Einstrich versehen - fast bündig mit dem Griffkopf abschließt. Die Aptierungen an der Scheide sind einfacherer Natur: das Scheidenleder wird verkürzt und an der inneren Außenseiten eine zusätzliche Haltefeder angenietet. Bei den Offizierblankwaffen ist eine genaue Reglementierung hingegen bisher nicht nachweisbar. Getragen werden darf alles, was in der vorherigen militärischen Verwendung geführt wurde. Eine exakte Bestimmung dieser Blankwaffen ist heute nur in Ausnahmefällen möglich. Die offizielle - und so zumeist nicht geführte - Blankwaffe der staatlichen Polizei-Offiziere ist ein sogenannte "Löwenkopfsäbel". Charakteristischstes Merkmal dieses Polizei-Offizier-Säbels ist das silberfarbige Gefäß mit dem sächsischen Wappen auf dem Griffbügel. Diese, immer in einer Stahlscheide geführte Waffe, kommt mit und ohne Griff- bzw. Parierstangenlappen vor. Eine Variante dieser Seitenwaffe mit gerader Klinge befinden sich auch als Nr. 73 in Katalog Militärhistorischen Museums Dresden. Als Dienststück für Portepeeunteroffiziere gelangten so auch nachträglich versilberter königlich sächsischer Train-Offizier-Säbel (T.O.S.) zur Verwendung. Offen bleibt, ob der T.O.S. ursprünglich ebenfalls bei der königlich sächsischen Polizei geführt wurde. Der Säbel für die unteren Beamten besitzt dagegen ein einfaches glattes Bügelgefäß. Zeitgenössische Firmenkataloge offerieren hierzu den ehemaligen sächsischen Artillerie-Junkersäbel, wobei auf Fotos aus den 30er Jahren zumeist gelbmontierte Offizier-Einheitssäbel zu erkennen sind. Die blanken Waffen der Gemeindepolizei. Wie schon bei der staatlichen Polizei erfolgt auch bei der Gemeindepolizei nach 1918 ein Neuanfang. So findet z. B. auch hier eine Umbenennung der einzelnen Dienstbezeichnungen statt. 1921 wird die bisherige Verordnung aus dem Jahre 1912 dahingehend verändert, daß aus dem bisherigen Schutzmann ein Polizeiwachtmeister und aus dem Polizeioberwachtmeister nunmehr ein Polizeikommissar

wird. Zugleich wird festgelegt, daß der "lange Säbel" mit silbernem Offizier-Portepee erst vom Polizeikommissar aufwärts getragen werden darf. Eine weitere einschneidende Veränderung geschieht 1933 mit der "Dienstbekleidungsvorschrift für die Gemeindepolizei". Unabhängig von der teilweise abweichenden Regelung bei der Dienstbekleidung werden Waffen und Ausrüstungsgegenstände den Beamten immer unentgeltlich geliefert. Die 33er Vorschrift bestimmt auch die Waffen und Portepees der einzelnen Beamten: Polizei-Oberwachtmeister und Hauptwachtmeister: "Portepee nach der für die Schutzpolizei eingeführten Probe, am grünen, mit Silberfäden

durchwirkten Mohairband, das 50 cm -doppelt gemessen - aus der Quaste herausragt. Selbstladepistole nicht unter Kaliber 7,65 mm. Es ist anzustreben, daß für Polizeibeamte einer Behörde nur Schußwaffen gleichen Systems vorhanden sind. Bügelseitengewehr mit glattem gelben Gefäß, Klinge gerade und hohl, etwa 25 mm breit und etwas 57 cm lang, Scheide aus schwarzem Leder mit gelbem Beschlag. Den Ober- und Hauptwachtmeistern ist das Tragen eines eigenen langen Säbels mit glattem Gefäß aus gelbem Metall und blanker Scheide... mit dem vorschriftsmäßigen Portepee [siehe oben]... nachgelassen. Schlagring und Gummiknüppel nach der Probe für die Schutzpolizei. Polizei-Kommissare, Oberkommissare, Inspektoren und Oberinspektoren: Selbstladepistole. Offizier-Portepee nach der Probe für die Schutzpolizei. Das Portepee ist am langen Säbel und am Bügelseitengewehr [der Wachtmeister] um den Säbelgriff geschlungen zu tragen. Löwenkopfsäbel nach der Probe für die Schutzpolizei mit blanker Scheide, jedoch mit gelbem Gefäß und ohne sächsisches Wappen [Bügelvorderseite]. Schlagring und Gummiknüppel wie oben." Für beide Dienstgradgruppen werden Übergangsbestimmungen erlassen. So kann "bis auf weiteres" auch ein evtl. abweichendes Seitengewehr von den Wachtmeistern und der lange Säbel vom Kommissar aufwärts aufgetragen werden. Nur bei den Portepees "nach bisheriger Ausführung" wird eine Frist von drei Jahren vorgegeben. Die neuen Seitengewehre der sächsischen Gemeindepolizei sind hinlänglich bekannt. Ein solches Stück wurde bereits im DWJ beschriebe. Diese Blankwaffen weisen geringfügige herstellerbedingte Unterschiede auf. Eine gravierende Abweichung ist allein bei der Klingenform festzustellen: Teils mit Hohlbahn und teils - man kann hier schon von einer sächsischen Polizeitradition sprechen - mit der bekannten Hohlkehle am Klingenrücken. Vertrieben werden die Waffen zumeist über sächsische Händler. So beziehen z.b. Dresdener Firmen wie OSANG, GÜNTHER oder HAST & UTHOFF sowohl Teile wie auch komplette Stücke aus Solingen und versehen diese nur mit ihrer Firmenbezeichnung. Abnahmestempel sind auf den blanken Waffen der Gemeindepolizeien nicht nachweisbar und dürften dort - schon allein durch deren rechtliche Position - nicht vorkommen. Das kommunale Eigentum und somit auch der Träger wird einzig durch den auf der inneren Parierstangenseite geschlagenen Zahlenstempel gekennzeichnet. Die Scheidenbeschläge tragen - ebenso wie bei den Blankwaffen der staatlichen Polizei - keine diesbezüglichen Markierungen.

Quellen: Aufbau der Sächsischen Staatlichen Polizei, Ministerium des Inneren o.o. o.j. [Dresden ca. 1929]. Bühler, Karlheinz; "Die Polizei in der Weimarer Republik 1919-1933. Folge 4: Schutzpolizei und Landesgendarmerie in Sachsen", Zeitschrift für Heereskunde 314 / 315 [1984]. Die Organisation der Sächsischen staatlichen Polizei, Selbstverlag der Sächsischen Staatspolizeiverwaltung o.o. o.j. [Dresden ca. 1928]. Die Sächsische Landgendarmerie, Selbstverlag der Sächsische Staatspolizeiverwaltung o.o. o.j. [Dresden ca. 1927]. Ehle, Franz; Die Seitengewehre der Truppen zu Fuß im Königreich Bayern, Selbstverlag, Rosenheim 1981 und 1994. Fischer, Karl; Waffen und Schießtechnischer Leitfaden für die Ordnungspolizei, 1. - 4. Auflage, Berlin 1937-1943 (?). Friedrich, Wolfgang; "Uniformen der sächsischen Gemeindepolizei 1853 bis 1923" Zeitschrift für Heereskunde 356 / 357 [1991], sowie im Archiv für Polizeigeschichte Nr. 5 [Heft 3/1991]. Hilbert, Klaus, Eugen A. Lisewski und Lothar Richmann; Trag diese Wehr zu Sachsens Ehr! Militärische Hieb- und Stichwaffen aus dem Bestand des Militärhistorischen Museums (MHM) Dresden, Dresden 1994. Kötzschke, Richard, und Walter Thiele; Die Geschichte der Dresdener Staatspolizei, Dresden 1918. Löhken, Ingo; Die Polizeiuniformen in Preussen 1866-1945 Friedberg 1986. Maercker, [Georg]; Vom Kaiserheer zur Reichswehr, Geschichte des freiwilligen Landesjägerkorps, Leipzig 1922. Radecke, Erich; Polizei-Abzeichen, (Helme - Heraldik - Historie), Band 1 und 2, Hamburg 1993. Riege, Paul; Die Polizei aller Länder in Wort und Bild, Dresden 1918. Schulze, Dieter; Sächsische Blankwaffen - Ende 17. Jahrhundert bis Ausbruch 1. Weltkrieg, Lieferung Nr. 3, Leipzig 1991. Selzer, Rolf; "Sachsens Sicherheit I und II." Deutsches Waffen- Journal 12/1991 und 12/1992 Tessin, Georg; Deutsche Verbände und Truppen 1918-1939 Teil III, Die Landespolizei, Osnabrück 1974. Weiß, Max; Die Polizeischule, vierte Auflage, I. Band, Dresden 1921. Polizeiwache der sächsischen Landespolizei

Links der ehemalige T.O.S. und rechts der Säbel für Berittene Polizeibeamte