Ausschreibung Bundesbegegnung Jugend jazzt 2018 Kategorie Jazzorchester 10. bis 13. Mai 2018 in Frankfurt am Main (Hessen)

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Transkript:

DMR g. Projektgesellschaft mbh Jugend jazzt Weberstr. 59 D-53113 Bonn Förderer: Ausschreibung Bundesbegegnung Jugend jazzt 2018 Kategorie Jazzorchester 10. bis 13. Mai 2018 in Frankfurt am Main (Hessen) 1. Förderung des Jazz Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung. Jazz ermöglicht spannende und persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt. Die Bundesbegegnung Jugend jazzt ist das zweite große Jazz- Förderungsprojekt des Deutschen Musikrates neben dem 1988 gegründeten Bundesjazzorchester. 2. Die Bundesbegegnung Jugend jazzt Der Deutsche Musikrat führt die Bundesbegegnung Jugend jazzt jährlich in einer anderen Großstadt durch. Die Veranstaltung präsentiert die besten Jazz-Nachwuchs-Ensembles aus den Bundesländern. Festival, Wettbewerb, Workshops, Band-Training, Beratung, Preisvergabe, Sonderkonzerte und ein Rahmenprogramm gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der Bundesbegegnung. Die Bundesbegegnung Jugend jazzt findet jährlich statt. In den ungeraden Jahren ist sie eine Veranstaltung ausschließlich für Combos mit zwei bis zehn Mitwirkenden. In den geraden Jahren sind ausschließlich Jugendjazzorchester ab elf Mitwirkenden zugelassen. 3. Jazz-Nachwuchs-Förderung Die fördernde Wirkung wird insbesondere durch die Vergabe von Förderpreisen und die Durchführung von Fördermaßnahmen erreicht. Sie sollen den beteiligten Gruppen helfen, ihre Fähigkeiten, ihre künstlerische Kreativität, ihre musikalischen Ausdrucksformen und ihren Bekanntheitsgrad auszubauen. Dazu zählen CD-Produktionen, Workshopteilnahme, Mentoren-Coaching und vieles mehr sowie Sonderpreise der Kooperationspartner. Darüber hinaus ist der Deutsche Musikrat besonders daran interessiert, neue Entwicklungen des Jazz als Teil der zeitgenössischen Musik zu fördern. Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh Weberstraße 59 D-53113 Bonn Geschäftsführer: Norbert Pietrangeli Dr. Benedikt Holtbernd Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Martin Maria Krüger Dominik Seidler Projektleitung Fon +49[0]228-2091-120 Fax +49[0]228-2091-220 jazz@musikrat.de www.musikrat.de Sitz: Bonn Amtsgericht Bonn HRB 12672 Steuernummer: 205/5783/1383 Sparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 Konto-Nr. 752 52 07

4. Träger und Förderer - 2 - Die Deutsche Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh ist Träger und Veranstalter der Bundesbegegnung Jugend jazzt. Die Hauptförderer der Bundesbegegnung sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Deutschlandfunk und die Hansahaus Studios Bonn. Weitere finanzielle Unterstützung erfolgt im Idealfall durch das jeweilige Bundesland, die jeweilige austragende Stadt, weitere interessierte Kommunen sowie Sponsoren und Spender. 5. Teilnahmebedingungen Die 16. Bundesbegegnung Jugend jazzt findet in der Kategorie Jazzorchester vom 10. bis 13. Mai 2018 in Frankfurt am Main (Hessen) statt. Jedes Bundesland entsendet jeweils eine Bigband, die als erster Preisträger aus dem jeweiligen Landeswettbewerb Jugend jazzt hervorgegangen ist. Der Landeswettbewerb sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über die Teilnahme entscheidet eine Länder- und Partnerkonferenz als erweiterter Beirat in letzter Instanz. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie bis zum 1. September des Vorjahres noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis standen. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten. Jede Stimme aus der Partitur darf nur einfach besetzt sein. Wenn zeitgenössische Originalwerke und aktuelle Literatur gespielt werden, sind zusätzliche Instrumente zulässig. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile nach heutigem Erkenntnisstand als Jazz oder vorwiegend jazzgeprägt definierbar sein. Jedes Orchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters vor. Dabei sollte ein Titel aus der klassischen Swing- und Bigband-Ära entstammen. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend und nicht allein die Leistung einzelner Solisten. Die Vortragsdauer des Wettbewerbsprogramms muss mindestens 15 und maximal 20 Minuten Dauer reine Spielzeit betragen. Die beteiligten Jazzorchester stellen der Jury Partituren ihres Wettbewerbsprogramms in fünffacher Ausfertigung zu Beginn der Bundesbegegnung zur Verfügung. Aushilfen (max. 2 Personen pro Jazzorchester) sind beim Projektbüro des Deutschen Musikrats genehmigungspflichtig und nur einzusetzen, wenn ein Mitglied durch Krankheit kurzfristig ausfällt. Ältere, langjährig feste Mitglieder einer Bigband können auf Antrag zugelassen werden. Aushilfen und ältere Mitglieder, die auf Antrag zugelassen sind, dürfen nicht solistisch auftreten. Sie dürfen auch keine Lead-Funktion z.b. als 1. Trompete, 1. Posaune oder 1. Alt/Tenor oder auch Schlagzeug übernehmen. - 3 -

Die beim Wettbewerb im Anmeldeformular angeforderten Informationen sind verpflichtend. Nur Bands mit vollständig eingereichten Unterlagen können zugelassen werden. Alle Teilnehmer müssen zudem einen Nachweis über ihre Tätigkeit vorlegen (Personalausweis und Schüler- oder Studentenausweis). Die Teilnahme von Gruppen mit besonders jungen Teilnehmern (Durchschnittsalter unter 18 Jahren) wird von der Jury besonders gewürdigt. Bei mehreren Gruppen dieser Art kann über die Einrichtung einer eigenen Alterskategorie entschieden werden. Die Jury setzt sich aus angesehenen und erfahrenen Fachleuten der Jazz- Szene zusammen. Bei der Bundesbegegnung Jugend jazzt werden keine Punkte und keine Noten vergeben. Es werden Preise aus besonders bewährten und herausragenden Fördermaßnahmen vergeben. Der Wettbewerbsteil der Bundesbegegnung für Jazzorchester besteht aus zwei Runden: In der ersten Runde spielen alle teilnehmenden Orchester. In der zweiten Runde spielen sechs in der ersten Runde ausgewählte Orchester. An das beste Jazzorchester wird der Hauptpreis vergeben. Die zugelassenen Jazzorchester verpflichten sich, dem Veranstalter, lesbares und ansprechendes Informationsmaterial und ein zur Veröffentlichung geeignetes Foto (300 dpi) auf digitale Weise zur Verfügung zu stellen. Sofern vorhanden können sie dem Veranstalter eine technisch und akustisch einwandfreie Demo-Aufnahme zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellen. - 3 - Von den Teilnehmerorchestern wird darüber hinaus erwartet: die Anwesenheit für die gesamte Dauer der Bundesbegegnung Teilnahme an Workshops, Unterricht und Beratung Auftritte im Rahmenprogramm die Teilnahme an den angebotenen Informations-, Diskussions und Gemeinschaftsveranstaltungen. Allen Jazzorchestern steht eine professionelle Mikrofonanlage zur Verfügung: Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich, Monitoranlage. Für die Bedienung der Beschallungsanlage steht ein Tontechniker zur Verfügung. Ein Klavier und/oder Konzertflügel steht zur Verfügung. Alle Teilnehmer spielen auf dem zur Verfügung gestellten Drumset. Gitarren- und Bassverstärker müssen selbst mitgebracht werden. Eigene Schlagzeugbecken, eine Bass-Drum-Fußmaschine und ggfs. Synthesizer können mitgebracht werden. Die zugelassenen Jazzorchester verpflichten sich, dem technischen Verantwortlichen an der Bühne einen Ablaufplan ihres Programms auszuhändigen, auf dem der Ablauf mit Angaben zu Solisten/Instrument pro Titel ersichtlich ist. Mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung anerkennen die zugelassenen Bands diese Teilnahmebedingungen und verpflichten sich zu deren Einhaltung. So genannte Auswahlorchester, darunter z.b. die jeweiligen Landesjugendjazzorchester oder das Bundesjazzorchester, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. - 4 -

6. Preise - 4 - Bei der Bundesbegegnung Jugend jazzt werden keine Punkte und keine Noten vergeben. Die Preise bestehen aus einem Katalog besonders bewährter, effektiver und herausragender Fördermaßnahmen, die durch die Jazzorchester im Anschluss an Bundesbegegnung umgesetzt werden. 7. Kostenübernahme und Teilnehmerbeitrag Übernachtung und Verpflegung besorgt und übernimmt die Deutscher Musikrat ggmbh. Der Teilnehmerbeitrag, den jedes Jazzorchester/jede Combo als Eigenleistung zur Finanzierung der gesamten Veranstaltung leisten muss, beträgt 30 pro Person. Der Teilnehmerbeitrag ist unabhängig davon, wie lange der Teilnehmer/die Teilnehmerin vor Ort ist bzw. ob und wie lange er/sie bei der Bundesbegegnung übernachtet. Der Teilnehmerbeitrag wird nach der Anzahl der Musiker/-innen + Dirigent/-in + Betreuer/-in berechnet und ist in einer Gesamtsumme pro Jazzorchester/Combo spätestens 14 Tage vor der Bundesbegegnung auf das Konto der Deutsche Musikrat ggmbh bei der Sparkasse KölnBonn, Konto 7525207, BLZ 370 501 98, IBAN: DE26 3705 0198 0007 5252 07, SWIFT/BIC: COLSDE33, Verwendungszweck TN-Beitrag Jugend jazzt + Bundesland zu überweisen. 8. Anmeldung Anmeldeschluss für die Bundesbegegnung Jugend jazzt 2018 in Frankfurt am Main (Hessen) ist der 1. April 2018. 9. Arbeitsausschuss zur Wettbewerbsplanung Für die Bundesbegegnung Jugend jazzt wird ein Koordinationsausschuss gebildet, der sich zusammensetzt aus jeweils 1 Vertreter/Vertreterin: der Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh der Zuwendungsgeber der Länder- und Partnerkonferenz, vor allem des jeweiligen Landesmusikrates der austragenden Stadt weiterer Partner vor Ort 10. Unterrichtung nach 4 Abs. 3 BDSG Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten der Teilnehmenden an der Bundesbegegnung erhoben werden, zum Beispiel Name, Alter bzw. Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen erhoben, verarbeitet und genutzt, um die Bundesbegegnung zu organisieren. Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch offline (z.b. Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation der Bundesbegegnung (z.b. Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme an der Bundesbegegnung vom Veranstalter aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung der Bundesbegegnung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Musikrates und der die Begegnung durchführenden Träger und Organisatoren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. - 5 -

- 5 - Diese Daten und Fotos sowie Musik-und Filmaufnahmen können auch online (z.b. Internet, E-Mail), offline (z.b. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z.b. Radio) zu Zwecken der Werbung für die Bundesbegegnung, zur Kommunikation und zur Dokumentation der Bundesbegegnung veröffentlicht werden. 11. Versicherung Seitens des Veranstalters besteht für die Teilnehmer weder Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, noch Instrumentenversicherung. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh nicht für Geld- und Wertsachen haftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder nicht verschlossen aufbewahrt werden. Beim Verlassen der Veranstaltungsorte aus privaten Gründen übernimmt die Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbh keinerlei Haftung. Die Teilnahme an der Bundesbegegnung Jugend jazzt geschieht auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. 12. Länder- und Partnerkonferenz Einmal pro Jahr findet eine Konferenz der Länder und der Partner der Bundesbegegnungen Jugend jazzt statt. Daran nehmen die Mitglieder des o.g. Arbeitsausschusses teil. Die Länder- und Partnerkonferenz berät über die Ausschreibungsmodalitäten, vergleichbare Bedingungen in den Bundesländern, Zulassung zum Wettbewerb und künftige Spielorte. 13. Vorbehalt Sofern die Finanzierung der Bundesbegegnung nicht insgesamt gesichert werden kann, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis drei Monate vorher abzusagen. Die Projektleitung der Bundesbegegnung Jugend jazzt im August 2018