Ausschreibung. Deutsche Junioren Segel-Liga Region Nord Event 2 / 2017 Köhlfleet Hamburg, Mühlenberger Segel-Club e.v. MSC 23. / 24.

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Transkript:

Deutsche Junioren Segel-Liga Region Nord Event 2 / 2017 Köhlfleet Hamburg, Mühlenberger Segel-Club e.v. MSC 23. / 24. September 2017 1. Allgemeines Die Deutsche Junioren Segel-Liga ist eine Regattaserie für Segelvereine. Sie besteht aus: - Den regionalen Regatten zur Deutschen Junioren Segel-Liga - Dem Finale der Deutschen Junioren Segel-Liga, Berlin Schirmherr: Deutscher Segel Liga e.v. Veranstalter: sind die jeweiligen durchführenden Vereine 2. Deutsche Junioren Segel-Liga, Region Nord Event 2, MSC, Köhlfleet Termin: Samstag 23. bis Sonntag 24.September 2017 Veranstaltungsort: Gelände des ESV; Antwerpenstraße 15; 21129 Hamburg Veranstalter: Mühlenberger Segel-Club e.v.; Elbuferweg 135; 22609 Hamburg; www.msc-elbe.de; grit-mueller@msc-elbe.de Regattaformat: Fleet Race, auf gestellten Booten vom Typ J70 3. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind: Maximal 18 Vereine aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine gültige Meldung inkl. der Entrichtung des Meldegeldes beim MSC eingereicht haben (siehe Meldeverfahren). 4. Meldung Meldestelle: Mühlenberger Segel-Club e.v.; Elbuferweg 135; 22609 Hamburg; grit-mueller@msc-elbe.de Es sind nur Meldungen auf dem offiziellen Meldeformular zulässig. Alle Online verfügbaren Informationen und Formulare befinden sich unter http://mscelbe.de/regatta/regatten Die Teilnehmerplätze werden nach Eingang der Meldungen gemäß Meldeverfahren vergeben. Meldeschluss ist Sonntag, der 17. September 2017 Meldeberechtigte Teilnehmer sind 1. ordentliche Mitgliedsvereine des DSV e.v.. 2. regionale Vereinszusammenschlüsse bzw. Wettfahrtgemeinschaften Pro Teilnehmer darf nur eine Mannschaft in der Deutschen Junioren Segel-Liga starten. Es sind ausschließlich U21 Teams startberechtigt. Für die Saison 2017 sind das Segler des Geburtsjahrgangs 1996 bis 2001 unabhängig vom Tag der Geburt.

Zu 2.) lokale Vereinszusammenschlüsse bzw. die Gründung von lokalen Wettfahrtgemeinschaften im Sinne der Meldung und der Teilnahme zur Deutschen Junioren Segel-Liga bedürfen eines formlosen Antrags an die Meldestelle. Vorrang bei Erreichen der maximalen Anzahl an teilnehmenden Vereinen (18) haben Vereine aus der Region Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen). Die gegebenenfalls nachträglich notwendige Aberkennung einer bis dahin gültigen Meldung eines NICHT-NORD Vereins orientiert sich am Meldeeingang. Die entsprechende Nachricht geht den ggf. betroffenen Vereinen am Montag, den 18.09.2017 zu. Meldeverfahren: ein Verein / eine Wettfahrtgemeinschaft meldet mit dem offiziellen Meldeformular beim Veranstalter. Bei Antragstellung einer Wettfahrtgemeinschaft ist die Bestätigung der Anerkennung durch den Veranstalter abzuwarten. Das Meldegeld beträgt 250,- (in Worten: zweihundertfünfzig Euro) und ist bis zum Meldeschluss zu überweisen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung. Es entfällt auch nicht durch Nicht-Erscheinen des Teilnehmers. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Das Meldegeld ist auf das Konto des Mühlenberger Segel-Club e.v. zu überweisen: Kontoverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN: DE74 2005 0550 1265 1260 50 BIC: HASPDEHHXXX 5. Qualifikation zum Finale der Junioren-Liga und zum DSL Pokal Die besten drei Teams aus den beiden Events der Region Nord (Kieler Woche und Köhlfleet) qualifizieren sich für das Finale der Deutschen Junioren Segel-Liga in Berlin im Rahmen des Finales der Deutschen Segel-Bundesliga. Wenn die siegreichen Teams ihre Teilnahmeberechtigung nicht in Anspruch nehmen, so rückt automatisch der nächstplatzierte Verein aus der Gesamtwertung der Nord- Events nach. Die siegreiche Mannschaft ist darüber hinaus zur Teilnahme am DSL Pokal im Oktober qualifiziert. 6. Regeln Die einzelnen Regatten unterliegen den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020 festgelegt sind, mit Ausnahme von Klassenregeln. Es gelten die Regeln zur Handhabung der Boote, die den Status von Klassenregeln haben, wie sie in der jeweiligen Segelanweisung definiert sind. Änderungen zu einzelnen Regeln der Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020 können in den Segelanweisungen festgelegt werden. Jedes Crewmitglied muss bei Betreten der Segel- und/oder ggf. der Shuttleboote ein nach EN393-50N oder ISO 12402-5 zertifiziertes persönliches Auftriebsmittel tragen, dies ergänzt WR 1.2 und ändert WR 40.

7. Wertung Zur Gültigkeit einer Regatta müssen mindestens zwei gültige Wettfahrten pro Teilnehmer in der Wertung vorhanden sein. Wertung der einzelnen Junioren-Liga-Regatten Nord: die Wertung eines Teilnehmers in einer Regatta ist die Summe seiner Einzelwertungen nach dem Low-Point-System der WR ohne Streicher. Gesamtwertung Deutsche Junioren Segel-Liga Nord Serie: Die Gesamtwertung am Ende jeder Regatta wird für die DJSL-Nord-Tabelle wie folgt gewertet: Platz 1 = 1 Punkt, Platz 2 = 2 Punkte usw. Bei Gleichstand entscheidet die letzte Regatta (Köhlfleet). 8. Werbung Werbung durch den Teilnehmer ist beschränkt auf: Bekleidung der für den Teilnehmer startenden Crew und des Teams 9. Boote, Segel und Ausrüstung Die Regattaboote und Segel werden den Teilnehmern gestellt. Für die Regatta des MSC, den DSL Pokal sowie für das Finale ist der Einsatz der Bootsklasse J70 vorgesehen. Änderungen bleiben durch Beschluss des MSC bzw. DSL e.v. vorbehalten. Während der Regatta dürfen keine Änderungen an den Booten vorgenommen und keine zusätzliche Beschläge oder Ausrüstungen angebracht werden. Näheres regeln die Segelanweisungen. 10. Teilnehmer, Team-Manager und Crew Begriffsdefinitionen: Teilnehmer meint den teilnahmeberechtigten Verein. Crew meint die während einer Regatta vom Teilnehmer aktiv eingesetzten Seglerinnen und Segler. Team-Manager(in) meint die Person, die im teilnehmenden Verein der/die Ansprechpartner(in) für die Organisatoren ist. Schiffsführer(in) oder Skipper(in) meint die Person, die bei den jeweiligen Regatten die Verantwortung an Bord der Regattaboote trägt. Jeder Teilnehmer benennt mit seiner Meldung einen Team-Manager, der als Ansprechpartner für die Organisatoren fungiert. Jeder Teilnehmer nominiert bis zum 17.09.2017 seine Crew bestehend aus 4 oder 5 Mitgliedern. Dazu ist das Formblatt zu verwenden, das unter www.msc-elbe.de herunter geladen werden kann. Änderungen der Identität einzelner Segler oder Seglerinnen der Crew sind bis 09.00 Uhr am ersten Wettfahrttag möglich.

Der Teilnehmer legt sich mit der Crewnominierung eine Woche vor der Regatta jedoch bereits verbindlich auf die Anzahl der Crewmitglieder fest. Die Teilnahme ist dann nur mit der nominierten Zahl zulässig. Jeder Teilnehmer bestimmt mit der Nominierung seiner Crew für die Regatta seine(n) verantwortliche(n) Schiffsführer(in)/( Skipper(in) ). Der/die Schiffsführer(in) muss nicht gleichzeitig das Boot steuern. Der/die Schiffsführer(in) muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und gültigen Führerschein oder ein entsprechender Befähigungsnachweis eines anderen Landesverbandes besitzen. Jedes Junioren Segel-Liga Teammitglied muss mindestens seit einem Jahr Mitglied des Teilnehmers sein für den es startet. Ausnahme hiervon sind nur solche Segler und Seglerinnen, die innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung nicht in einem anderen Segel-Verein Mitglied waren (Quereinsteiger aus anderen Sportarten).Im Falle der Wettfahrtgemeinschaften müssen die Crews nach den gleichen Regeln in einem der betreffenden Vereine sein. Auf Verlangen ist dies vom Vorstand des Teilnehmers zu bestätigen. Seglerinnen und Segler dürfen innerhalb einer Saison nicht mehreren Junioren Segel-Liga Teams angehören. 11. Segelanweisungen Die Segelanweisung wird spätestens am 18.09. auf der Website des Veranstalters veröffentlicht: www.msc-elbe.de 12. Regattaformat, Kurse und Modus Die Regatta wird im Fleet Race-Format gesegelt. Das Regattagebiet und die Kurse zu jeder Regatta werden in der Segelanweisung festgelegt. 13. Zeitplan Das Regattabüro befindet sich im Clubhaus des ESV und öffnet am Samstag den 23.09.2017 um 09.00 Uhr. Adresse: ESV; Antwerpenstraße 15; 21129 Hamburg. In direkter Absprache mit dem Veranstalter besteht die Möglichkeit am Freitagnachmittag (22.09.) vor Ort zu trainieren. Die Einteilung/Ziehung der Pairingliste für die Wettfahrten erfolgt per Los und wird spätestens 10 Stunden vor Beginn der Regatta veröffentlicht. Steuermannsbesprechung ist am 23.09.2017 um 09:30 Uhr am Race Office. Das Ankündigungssignal der ersten Wettfahrt ist für den 23.09.2017 um 10:15 Uhr vorgesehen. Es erfolgt kein Ankündigungssignal am Sonntag 24.09.2017 nach 17.00 Uhr.

14. Strafsystem Es wird mit Direct Judging, Bahnschiedsrichtern mit Sofortstrafen auf dem Wasser gesegelt. Näheres regelt die Segelanweisung. Es gilt Anhang Q der WR 15. Coach Boote Coach-Boote müssen entsprechend kenntlich gemacht sein. Näheres regelt die Segelanweisung. 16. Medienrechte, Kameras und elektronische Ausrüstung Der Team-Manager eines an der Junioren Segel-Liga teilnehmenden Vereins gestattet durch Absenden des Formblattes Crew-Nominierung stellvertretend für die gemeldeten Segler/Seglerinnen die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte einschließlich der Bildrechte in dem Umfang, wie diese durch seine Mitgliedschaft eines Junioren-Liga-Teams berührt werden. Die Verwendung des Bildmaterials geschieht durch den Deutsche Segel Liga e.v., den durchführenden Verein sowie autonome Medienanstalten. Die Einräumung der Verwertungsrechte bezieht sich auch auf den Bereich aller gegenwärtigen und künftigen technischen Medien und Einrichtungen einschließlich der Multimedia-Anwendungen (Internet, Online-Dienste, etc.). Jeder Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, dem Ausrichtenden Vereine und/oder dem Deutsche Segel Liga e.v oder der Deutsche Segel-Bundesliga GmbH durch seine Meldung durch den Team-Manager die Verwertung seiner Vereinspersönlichkeitsrechte einschließlich seiner Bild- und/oder Markenrechte (u.a. an den Vereinsnamen und -wimpel) in dem Umfang, wie diese durch seine Teilnahme an der Segel-Bundesliga berührt werden. Die Verwertung der Rechte kann auch im Rahmen einer Gruppenvermarktung erfolgen. Die aus diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erzielten Erlöse stehen ausschließlich dem durchführenden Verein bzw. dem Deutsche Segel Liga e.v. nach Maßgabe des zwischen diesen beiden Parteien geschlossenen Durchführungsvertrages zu, soweit in dieser nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die Veranstalter, Ausrichter oder durchführenden Vereine oder von ihnen beauftragte Dritte haben das Recht an Bord der Regattaboote Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme zu montieren und zu betreiben. Die Crews oder einzelne Crewmitglieder können aufgefordert werden an Pressekonferenzen teilzunehmen und Interviews zu geben. 17. Haftungsausschluss Der folgende Haftungsausschluss ist von jedem Crewmitglied vor der ersten Wettfahrt jeder Regatta zu unterzeichnen:

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Schiffsführers/einer Schiffsführerin, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm/ihr, er/sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine/ihre Mannschaft. Der/die Schiffsführer(in) ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner/ihrer Crew verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing und die Vorschriften der und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Kaution für Schäden Jeder Teilnehmer haftet für jegliche Schadensfälle mit einem Betrag in Höhe von max. EUR 500 je Schadensfall. Mit der Unterschrift auf dem Formblatt zur Kautionsbürgschaft erklärt der Schiffsführer oder Teammanager oder Vertreter des Teilnehmers stellvertretend für den Teilnehmer seine Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft. Die EUR 500 gelten somit während der Veranstaltung als hinterlegte Kaution und sind ggf. nach der Veranstaltung umgehend auf das Konto des DSL e.v. zu entrichten. Der jeweilige Partner/Supplier und der Deutsche Segel Liga e.v. entscheiden im Fall eines Schadens gemeinsam, ob zur Behebung die Kaution herangezogen wird. Die Selbstbeteiligung des Teilnehmers beschränkt sich pro Schadensfall auf die Höhe der Kaution, sofern der Schaden nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Treten innerhalb einer Regatta bei einem Teilnehmer mehrere Schadensfälle auf, so kann dieser pro Schadensfall mit jeweils der Höhe der Kaution an der Behebung beteiligt werden. Sind die Kosten zur Behebung eines Schadens niedriger als die Höhe der Kaution, so erhält der Teilnehmer den verbleibenden Betrag seiner Kaution zurück.