ANLAGE 1 WHITEOUT & GLARE, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 40.207,00 62.846,25 40.207,00 62.846,25 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 49.747,47 87.759,27 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.914,19 2.644,71 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.890,87 79.729,69 144.552,53 170.133,67 C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 259.853,26 45.796,24 444.612,79 278.776,16 31.12.2010 31.12.2009 EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00 II. Gewinn-/Verlustvortrag -95.796,24-554.459,61 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -214.057,02 458.663,37 IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 259.853,26 45.796,24 0,00 0,00 B. RÜCKSTELLUNGEN 17.500,00 18.000,00 C. VERBINDLICHKEITEN 427.112,79 260.776,16 444.612,79 278.776,16
ANLAGE 2 WHITEOUT & GLARE, BERLIN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010 2010 2009 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 2.575,14 17.327,93 2. Sonstige betriebliche Erträge 5.803,15 626.923,20 3. Gesamtleistung 8.378,29 644.251,13 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für bezogene Waren -38.301,04-52.869,83-38.301,04-52.869,83 5. Rohergebnis -29.922,75 591.381,30 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 0,00-1.317,51 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00-998,61 0,00-2.316,12 7. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -22.639,25-24.001,30-22.639,25-24.001,30 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -146.848,82-93.701,27 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 48,00 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.646,20-12.747,24 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -214.057,02 458.663,37 12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -214.057,02 458.663,37
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung ( 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung ( 326, 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. II. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr bzw. wurden an die Regelungen des BilMoG angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens Seite 1
und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.s. von 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bewertungsmethoden änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr bzw. wurden an die Regelungen des BilMoG angepasst. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde - trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung - von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Planungen der Whiteout & Glare belegen eine positive Fortführungsprognose. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. 2. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Seite 2
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Eigenkapital Zur Abwendung der Überschuldung trat die Ingrida Lunette GmbH gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom 12. März 2011 mit Ihrer Darlehensforderung in Höhe von 208.972,85 und Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 79.591,65 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinn, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden braucht. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 217.639,94 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Gegenüber Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 474,20. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Seite 3
B. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer Familienname Vorname Bemerkung Berufsbezeichnung Rombach Reinhold ab 10. Februar 2011 Kaufmann Seifert Danny-Michael bis 10. Februar 2011 Kaufmann Bischoff Thomas bis 10. Februar 2011 Kaufmann Berlin, den 20. September 2012.. Reinhold Rombach Seite 4