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289 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2009 ausgegeben zu Saarbrücken, 5. Oktober 2009 Nr. 23 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschafts - informatik. Vom 27. April 2009... 316

Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik Vom 27. April 2009 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts- und Wirt schaftswis senschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes hat auf Grund von 23 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 sowie 54 des Gesetzes Nr. 1556 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), zuletzt ge - ändert durch das Gesetz Nr. 1696 zur Änderung des Universitätsgesetzes, des Fachhochschulgesetzes sowie anderer Vorschriften vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1087) und 2 Abs. 1 der Ordnung über die Einsetzung beschließender Ausschüsse in der Rechts- und Wirtschaftswissen - schaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes vom 29. Oktober 2008 (Dienstbl. S. 1138) und auf der Grundlage der Prüfungsordnung vom 27. April 2009 für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik erlassen, die nach Zustimmung des Senats der Universität des Saarlandes hiermit verkündet wird: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Gliederung des Studiums 3 Studienbeginn II. Master-Studiengang 4 Studienfächer, Lehrveranstaltungen 5 Studienplan 6 Studienberatung III. Schlussbestimmung 7 In-Kraft-Treten 316 317 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Master-Studiengangs Wirtschaftsinformatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung für diesen KernbereichStudiengang. 2 Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in die e Wirtschaftsinformatik, Wirt- schaftswissenschaft, Informatik und Wissenschaftliches Arbeiten. Die einzelnen e lassen sich wiederum in Module mit einzelnen Modulelementen (Lehrveranstaltungen) untergliedern. Die Modulelemente sind den Kategorien Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Forschungs- (F) und Studienprojekt (SP), Tutorentätigkeit (T), sowie Seminararbeiten (S) zugeordnet. Jede Absolventin/Jeder Absolvent des Master-Studiengangs muss außerdem eine Abschlussarbeit, die Masterarbeit (M), verfassen, die dem Wirtschaftsinformatik zuzurechnen ist. Jedes Modul hat ein in Creditpoints (CP) 1 angegebenes Gewicht, das den Umfang des Moduls wiedergibt, und schließt mit einer i.d.r. benoteten Modulprüfung ab, deren Gesamtheit die Masterprüfung (120 CP) bildet. 3 Studienbeginn Das Master-Studium kann in jedem Wintersemester und in jedem Sommersemester aufgenommen werden. II. Master-Studiengang 4 Studienfächer, Lehrveranstaltungen (1) Das Master-Studium in Wirtschaftsinformatik setzt sich aus folgenden en zusammen: 1. Wirtschaftsinformatik (mind. 18 CP/12 SWS), 2. Wirtschaftswissenschaft (mind. 12 CP/8 SWS), 1 Ein CP entspricht einem ECTS-Punkt und steht für einen Studienaufwand (Workload) von 30 Stunden.

318 3. Informatik (mind. 12 CP/8 SWS), 4. Wissenschaftliches Arbeiten (mind. 42 CP/28 SWS), 5. Wahlmodule im Umfang von 36 CP/24 SWS. (2) Vorlesungen (V) vermitteln theoretische, konzeptionelle und methodische Grundlagen eines größeren zusammenhängenden Gegenstands - bereichs, die in der Regel in Form eines Lehrvortrages vermittelt werden. Übungen (Ü) beziehen sich in der Regel auf einzelne Vorlesungen und dienen der anwendungsorientierten Vertiefung der Vorlesungsinhalte, im Sinne angeleiteten Bearbeitens von Übungsaufgaben und Fallstudien, Anwendung von Softwaresystemen u.a.m. Forschungs- (F) oder Studien - projekte (SP) dienen der Anwendung und Vertiefung erlernter theoretischer, konzeptioneller und methodischer Grundlagen. Studierende sollen an exemplarischen Frage- und Themenstellungen wissenschaftliche Modelle erläutern sowie Forschungsergebnisse darstellen und diskutierten. Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse der Forschungs- und Studienprojekte sollen sie zusätzlich Präsentationskompetenzen erwerben. Im Rahmen einer Tutorentätigkeit (T) soll die Studierende/der Studie - rende durch die Betreuung von Übungsgruppen zu Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang fachdidaktische Kenntnisse und Erfahrung in Lehrmethoden sammeln. Seminare (S) dienen der Vermittlung der Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens, der eigenständigen Erar - beitung eines abgegrenzten Themengebietes und seiner Forschungs - fragestellungen und -ergebnisse sowie im Rahmen der Vorstellung der Seminararbeit dem Erwerb von Präsentationskompetenzen. Master - arbeiten (M) vertiefen und erweitern die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten durch die eigenständige Bearbeitung einer abgegrenzten wissenschaftlichen Aufgabenstellung. (3) Im Wirtschaftsinformatik können folgende Modulen gewählt werden: 1. Modul zur Wirtschaftsinformatik (6 CP/4 SWS), 2. Modul zum Informationsmanagement (6 CP/4 SWS), 3. Modul zu Operations Research und Logistik (6 CP/4 SWS), 4. Modul zum IT-gestützten Controlling (6 CP/4 SWS), 5. Modul zu EDV-orientierten Managementinformationssystemen (6 CP/4 SWS), Es müssen drei Module als Wahlpflichtmodule von den Modulen 1. und 2. belegt werden. Weitere unbelegte Module können als Wahlmodule eingebracht werden. Die Module bzw. Modulelemente werden in der Regel mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. 319 (4) Im Wirtschaftswissenschaft können folgende Modulen ge - wählt werden: 1. Modul zum Außenhandel und Internationalen Management (6 CP/4 SWS) 2. Modul zur Bankbetriebslehre (6 CP/4 SWS) 3. Modul zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (6 CP/4 SWS) 4. Modul zum Controlling (6 CP/4 SWS) 5. Modul zur Finanzmarktanalyse (6 CP/4 SWS) 6. Modul zur Handelsbetriebslehre (6 CP/4 SWS) 7. Modul zu Makroökonomie und Internationalen Wirtschaftsbezie hun - gen (6 CP/4 SWS) 8. Modul zum Marketing (6 CP/4 SWS) 9. Modul zur Ökonometrie und Statistik (6 CP/4 SWS) 10. Modul zum Organisation- und Personalmanagement (6 CP/4 SWS) 11. unbelegtes Bachelormodul (6 CP/4 SWS) Es müssen zwei Module als Wahlpflichtmodule belegt werden. Weitere un - belegte Module können als Wahlmodule eingebracht werden. Es können noch nicht belegte Module aus dem Wirtschaftswissenschaft des Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik und Module aus dem Master studiengang Betriebswirtschaftslehre gewählt werden. Die Summe der CP aus den Bachelor-Modulen darf nicht größer als die Summe der CP aus den Mastermodulen sein. Im Modulhandbuch wird das konkrete Lehrangebot aufgelistet, da sich Master-Module ändern können. Die Module bzw. Modulelemente werden in der Regel mit einer schrift - lichen Prüfung abgeschlossen. (5) Der Informatik umfasst folgende Inhalte: 1. Mathematik für Informatiker 3 (Pflichtmodul, 9 CP/6 SWS) 2. Wahlpflichtmodul Informatik (3 CP/2 SWS oder 6-9 CP/4-6 SWS) 3. Wahlmodule Informatik (6-9 CP/4-6 SWS) Es können als Wahlpflicht- bzw. Wahlmodule Stammvorlesungen sowie Vertiefungsvorlesungen der Informatik gewählt werden. Da das Lehran - gebot sich ändern kann, werden die genauen Lehrveranstaltungen im Modulhandbuch angegeben. Die Module bzw. Modulelemente werden in der Regel mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. (6) Im Wissenschaftliches Arbeiten muss eine Seminararbeit im der Wirtschaftsinformatik (12 CP) sowie eine Masterarbeit eben-

320 falls im der Wirtschaftsinformatik (30 CP) erbracht werden. Die Seminararbeit umfasst in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung sowie einen mündlichen Vortrag und ist inhaltlich aus dem der Wirt - schaftsinformatik anzufertigen. Die Zulassung zu der Masterarbeit setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 6 CP/ 4 SWS im Wirtschaftsinformatik mit ausreichendem Erfolg voraus. Als Wahlmodule können belegt werden: 1. Studienprojekt (Wahlmodul, 15 CP) 2. Forschungsprojekt (Wahlmodul, 15 CP) 3. Tutorentätigkeit (Wahlmodul, 3 CP/2 SWS) Es können maximal zwei Projekte gewählt werden. Wenn die Studie rende/ der Studierende zwei Projekte belegen möchte, so muss eines davon mindestens ein Forschungsprojekt sein (d.h. es können kombiniert werden ein Studien- und ein Forschungsprojekt oder zwei Forschungsprojekte). Zwei Studienprojekte können nicht belegt werden. Es können weiterhin maximal zwei Tutorentätigkeiten ausgeübt werden. Die Projekte sowie die Tutoren - tätigkeit müssen inhaltlich im der Wirtschaftsinformatik erfolgen. (7) Das Studienangebot in den verschiedenen Lehrveranstaltungskate - gorien kann für ein oder mehrere Semester um zusätzliche Lehrveran - staltungen erweitert oder gekürzt werden, die vom Fakultätsrat zu genehmigen sind. Diese Veranstaltungen, ihr Gewicht in Leistungspunkten und ihre Zugehörigkeit zu einer oder mehreren der vorgesehenen Lehrveran - staltungskategorien werden jeweils vor Semesterbeginn bekannt gegeben. Dabei ist stets gewährleistet, dass ausreichend Module und Modulel - emente in den en Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissen - schaft, Informatik und Wissenschaftliches Arbeiten angeboten werden, so dass in jedem Semester Module aus den vier en belegt werden können. 5 Studienplan (1) Der Studiendekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakul tät erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studien - plan und gibt diesen in geeigneter Form bekannt. (2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen, Angaben zum Zeitablauf sowie Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. Das jeweils aktuelle Lehrveranstaltungs - angebot in den verschiedenen Lehrveranstaltungskategorien wird im Vor - lesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. (3) Detaillierte Informationen zu den Inhalten der Module und Modul - elemente werden im Modulhandbuch beschrieben, das in geeigneter Form bekannt gegeben wird. Änderungen an den Festlegungen des Modulhandbuchs, die nicht in dieser Studienordnung geregelt sind, sind der zuständigen Studiendekanin/dem zuständigen Studiendekan anzuzeigen und in geeigneter Form zu dokumentieren 6 Studienberatung (1) Die Studienfachberatung nehmen alle Hochschullehrenden der Rechtsund Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie der Fachrichtung Informatik der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät I wahr, die am Master-Studiengang beteiligt sind. (2) Die Studierenden sollten eine Studienberatung in Anspruch nehmen, insbesondere: bei Studienbeginn, im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels. Für die allgemeine Studienberatung ist das Studienzentrum der Universität zuständig. Es bietet Informationen und persönliche Beratung auch fachübergreifend an. III. Schlussbestimmung 7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Saarbrücken, 27. August 2009 321 Der Universitätspräsident Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber

Musterstundenplan Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Beginn im Wintersemester oder Sommersemester) Master-Studiengang Semester 1 2 3 4 Wahlpflicht-Modul 1 (6 CP) Wahlpflicht-Modul 3 (6 CP) Wahlmodul 3 (6 CP) Wahlmodul 4 (6 CP) Wirtschaftsinformatik (min. 18 CP) Wahlpflicht-Modul 2 (6 CP) Wahlmodul 1 (6 CP) Wahlmodul 2 (6 CP) Wirtschaftswissenschaft (min. 12 CP) Informatik (min. 12 CP) Wahlpflicht Modul 1 (6 CP) Wahlmodul 1 (6 CP) Wahlmodul 2 (6 CP) Wahlmodul 5 (6 CP) Wahlmodul 6 (6 CP) Wahlmodul 3 (6 CP) Wahlmodul 4 (6 CP) Wahlpflicht Modul 2 (6 CP) Wahlmodul 5 (6 CP) Wahlmodul 6 (6 CP) Wahlpflicht-Modul 1 (6 CP) Wahlmodul 3 (9 CP) Mathematik für Informatiker 3 (9 CP) Wahlmodul 1 (9 CP) Wahlmodul 4 (9 CP) Wahlmodul 2 (9 CP) Studienprojekt (15 CP) Seminararbeit (12 CP) Wissenschaftliches Forschungsprojekt (15 CP) Arbeiten (min. 42 CP) Tutorenstätigkeit (3 CP) Forschungsprojekt (15 CP) CP/Semester 33 CP 30 CP 27 CP 30 CP Gesamt CP: 120 CP Masterarbeit (30 CP) 322