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Transkript:

971 Anglo-Kabardiner a. Ursprung Die Zucht von Anglo-Kabardiner in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von dem Russischen Forschungszentrum für Pferdezucht, 391105 Rjanskaja Oblast aufgestellten Grundsätze ein. Das Russische Forschungszentrum für Pferdezucht ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Anglo-Kabardiner führt. Die in dem Zuchtprogramm festgelegten Besonderen Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen für die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen. (Bis zum Jahre 1993 wurde das Stutbuch für die Kabardiner in Russland geführt, wobei die Anglo-Kabardiner in einer gesonderten Abteilung des Kabardiner-Stutbuches geführt wurden.) b. Zuchtziel Für die Zucht des Anglo-Kabardiner in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Herkunft Größe Farben Gebäude Kopf Hals Körper Fundament Bewegungsablauf Einsatzmöglichkeiten Besondere Merkmale Anglo-Kabardiner Russland, Nordkaukasus ca. 154 cm bis ca. 164 cm Überwiegend Dunkelbraun, Rappe, Schwarzbraun und Braun; wenig Abzeichen; selten Schimmel Trocken, nicht zu groß, Profil gerade bis konvex, leichte Ramsnase, Ohren groß, spitz, beweglich Mittlere Länge, gut bemuskelt Langer und ausgeprägter Widerrist, genügend Brusttiefe; schräge Schulter; Rumpf geschlossen, Kruppe gut bemuskelt und leicht geneigt; genügend langer und gut bemuskelter Rücken Trocken; korrekt gestellt (leicht Säbelbeinig und leicht Fesselweit wird toleriert), große Gelenke, feste und korrekte Hufe Fleißig und klar geregelt mit genügend Schub und Raumgriff; Tölt und Pass können auftreten Vielseitig einsetzbar für alle Sparten des Reit- und Breitensports, besonders geeignet für Distanz- und Wanderritte Intelligent, leistungsbereit, charakterstark, genügsam, robust, fruchtbar, trittsicher, gutes Orientierungsvermögen, hohe Regenerationsfähigkeit; leichtfutterig

c. Zuchtmethode Der Anglo-Kabardiner basiert auf der genetischen Grundlage des Kabadiners veredelt mit unten aufgeführten Rassen. Zuchtmethode ist die Veredlungskreuzung, wobei die Reinzucht angestrebt ist. Von einer Verdrängungskreuzung ist abzusehen. Das Zuchtbuch sieht keine Besondere Abteilung vor. Das Zuchtbuch ist offen für Veredler folgender Rassen: - Arabisches Vollblut - Englisches Vollblut - Traber Pferde mit einem Blutanteil von englischem Vollblut von weniger als 25% sind Kabardiner. Zur Anpaarung zugelassen sind die Rassen Englische Vollblut, Kabardiner und Kabardiner-Polukrovni. Nicht zugelassen zur Eintragung in das Hengstbuch I sind Anglo- Kabardiner Hengste mit einem Vollblutanteil von mehr als 75%. Zur Eintragung zugelassen sind ferner auf Antrag Stuten und Hengste der Rasse Kabardiner polukrovni mit einem Fremdblutanteil von maximal 12,5%, sofern diese gemäß dem Rassetyp Kabardiner von einer Eintragungskomission begutachtet und beurteilt werden und folgende Mindestnoten erreichen: Gesamtnote von 7,0 bei Stuten Gesamtnote von 7,5 bei Hengsten Einzelnote Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) von 7,5 Bis zum Jahre 2009 war zudem die Eintragung von Stuten ohne Abstammung in das Vorbuch möglich, wenn diese gemäß dem Rassetyp Anglo-Kabardiner von einer Eintragungskomission begutachtet und beurteilt werden und dabei eine Gesamt- Mindestnote von 7,0 erhalten. Diese Ausnahme wurde jährlich überprüft und galt solange bis im Ursprungsland wieder eine durchgängige Stutbuchführung installiert war und Importpferde wieder über korrekte Abstammungspapiere verfügten. d. Gestaltung und Führung des Zuchtbuches 1.1. Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch für Hengste besteht aus der Hauptabteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II Das Zuchtbuch für Stuten besteht aus der Hauptabteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II. 1.1. Eintragungsbestimmungen (1) Zuchtbuch für Hengste (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind und deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach 9 ZBO mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste mit im Zuchtbuch der selben Rasse oder einer zugelassenen Rasse eingetragenen Eltern frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen Voraussetzungen und die tierärztlichen Anforderungen an Zuchttauglichkeit und Gesundheit, nicht aber die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch die Züchtervereinigung identifiziert worden sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können. In den Fällen, in denen die Hengste aufgrund der Entscheidung 96/78 EWG eingetragen werden müssen, müssen diese Hengste zum nächstmöglichen Kör- bzw. Eintragungstermin vorgestellt werden, um auf ihre Verwendbarkeit im Zuchtprogramm beurteilt werden zu können. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Mütter und Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. 9 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN- Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter in der Hauptabteilung einer Züchtervereinigung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind. e. Leistungsprüfungen 1. Bewertung der Funktionalität und des Körperbaus Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet:

1.1. Beurteilungssystem Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach 14 ZVO: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtpferd im Hinblick auf die Verbesserung der Reiteigenschaften der Population. 1.2. Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau einschließlich Fundament 3. Korrektheit des Fundaments und der Bewegung 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Gesamteindruck Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. 2 Bewertung der Eigenleistung 2.1. Hengstleistungsprüfung Für Hengste der Rasse Anglo-Kabadiner gibt es keine verpflichtende Hengstleistungsprüfung. Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und werden als Feldoder Stationsprüfung durchgeführt. Hengste können zusammen mit Stuten geprüft werden. Die Hengstleistungsprüfungen im Feld werden vom Verband durchgeführt. Die Hengstleistungsprüfungen auf Station werden in Bayern von dem Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.v. durchgeführt. Es werden alle weiteren von einer beauftragten Stelle nach den vorgegebenen Richtlinien durchgeführten Hengstleistungsprüfungen anerkannt. Es ist anzustreben, dass Hengste und Stuten eine Leistungsprüfung absolvieren und zusätzliche Leistungsinformationen über die Zuchtpferde zu gewinnen. Folgende Eigenleistungsprüfungen werden anerkannt: Rennleistungen und Distanzsportleistungen, welche im Ursprungsland erfolgreich abgelegt wurden Hengste und Stuten der Rasse Anglo-Kabardiner können ihre Eigenleistungsprüfung in Form von Turniererfolgen im Distanzreiten, Springen oder Vielseitigkeit ablegen Bei Hengsten wird eine erfolgreich absolvierte Feldprüfung nach den Richtlinien der Rasse Arabisches Partbred des ZSAA als Eigenleistungsprüfung anerkannt. Bei Hengste wird eine erfolgreich bestandene Veranlagungsprüfung (30-Tage- Test) nach den Richtlinien der Rasse Deutsches Reitpferd bzw. Deutschen Reitponys als Eigenleistungsprüfung anerkannt. Bei Stuten wird eine erfolgreich bestandene Stations- bzw. Feldprüfung nach den Richtlinien der Rasse Deutsches Reitpferd bzw. Deutsches Reitpony als Eigenleistungsprüfung anerkannt.

f Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung gemäß 12 ZBO als Abstammungsnachweis ausgestellt.