TAB NECKARBISCHOFSHEIM

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Transkript:

TAB NECKARBISCHOFSHEIM TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON BRANDMELDEANLAGEN DER STADT NECKARBISCHOFSHEIM Ausgabe 9.2015 TAB Neckarbischofsheim Seite 1

INHALT 1. ALLGEMEINES...3 2. GELTUNGSBEREICH...3 3. ANTRAGSTELLUNG...3 4. ALLGEMEINE BETRIEBSBEDINGUNGEN...3 5. ERSTANLAUFSTELLE DER FEUERWEHR...4 5.1 Schließungssysteme...4 5.1.1 Kastenschloss...4 5.1.2 Halbzylinder...4 5.1.3 Freischaltelement (FSE)...4 5.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)...4 5.3 Generalhauptschlüssel (GHS)...4 5.4 Freischaltelement...4 6. BRANDMELDERZENTRALE...5 6.1 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)...5 6.2 Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)...5 6.3 Übertragungseinrichtung (ÜE)...5 6.4 Feuerwehr-Informationszentrale (FIZ)...5 7. BRANDMELDER...6 7.1 Handfeuermelder...6 7.2 Automatische Brandmelder...6 7.3 Brandmelder in Doppelböden...6 7.4 Brandmelder in Zwischendecken...6 7.5 Zusammenschalten von automatischen Brandmeldern...6 7.6 Steuertaster...7 8. SELBSTTÄTIGE ORTSFESTE LÖSCHANLAGEN...7 9. FÜHRUNGS- UND INFORMATIONSMITTEL FÜR DIE FEUERWEHR...7 9.1 Feuerwehrlaufkarten...7 9.2 Feuerwehrpläne nach DIN 14095...8 9.2.1 Ortsplan...8 9.2.2 Übersichtsplan...8 9.2.3 Geschosspläne...8 9.2.4 Detailpläne...8 9.2.5 Kontaktinformationen...8 9.2.6 Abwasserplan...8 9.2.7 Gefahrstoffverzeichnis...8 9.2.8 Betriebsanleitungen...8 10. ABNAHME DER BRANDMELDEANLAGE DURCH DIE FEUERWEHR...8 11. INSTANDHALTUNG VON BRANDMELDEANLAGEN...9 11.1 Instandhaltung und Betriebsbuch...9 11.2 Störungsbeseitigung...9 12. ERGÄNZENDE HINWEISE...9 12.1 Unterweisung...9 12.2 Mitteilungspflicht bei Nutzerwechsel und sonstigen Änderungen...9 12.3 Verfügbarkeit von Betriebspersonal...9 12.4 Kosten...9 13. ANLAGENVERZEICHNIS...10 TAB Neckarbischofsheim Seite 2

1. ALLGEMEINES Mit Brandmeldeanlagen (BMA) werden vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Feuer und Rauch getroffen. Sie sorgen dafür, dass Brände bereits in der Entstehungsphase erkannt und die Einsatzkräfte schnell und gezielt an den Einsatzort herangeführt werden. Um die technischen Anforderungen in einheitlicher Weise handhaben zu können und um die Art der Ausführung auf die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, werden die nachfolgenden Anschlussbedingungen festgelegt. 2. GELTUNGSBEREICH Diese technischen Anschlussbedingungen (TAB) regeln die Einrichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die Integrierte Leitstelle (ILS) des Rhein-Neckar-Kreises im Gemeindegebiet von Neckarbischofsheim. Sie gelten sowohl für Neuanlagen als auch für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. 3. ANTRAGSTELLUNG Der Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer BMA (Anlage 1) ist mindestens acht Wochen vor dem geplanten Aufschalttermin schriftlich an die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim zu richten. Mit dem Antrag erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Inbetriebnahme der BMA kann nur erfolgen, wenn die in Anlage 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn einsatztaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. 4. ALLGEMEINE BETRIEBSBEDINGUNGEN Brandmeldeanlagen müssen den einschlägigen technischen DIN-, VdS- und VDE-Richtlinien und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Diese sind insbesondere DIN 57833, VDE 0833 (Teil 1 und 2) Gefahrenmeldungen DIN 14675 Brandmeldeanlagen DIN 14661 Feuerwehrbedienfeld (FBF) DIN 14662 Feuerwehranzeigetableau (FAT) DIN 14623 Orientierungsschilder für automatische Brandmelder DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr DIN EN 54 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen Vds-Richtlinie 2095: Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen VdS-Richtlinie 2105: Schlüsseldepots (Planung, Einbau und Instandhaltung) LAR-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Vereinbarung über die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Integrierte Leitstelle Rhein-Neckar TAB Neckarbischofsheim Seite 3

5. ERSTANLAUFSTELLE DER FEUERWEHR 5.1 SCHLIEßUNGSSY STEM E Konzessionär der Stadt Neckarbischofsheim für die Schließungssysteme ist die Firma KRUSE Sicherheitstechnik in Stelle. Schlösser, Zylinder und das Freischaltelement werden direkt an die Stadt Neckarbischofsheim geliefert und spätestens zur Aufschaltung der Anlage von der Feuerwehr vor Ort gebracht. Kontaktdaten sowie ein entsprechender Antrag siehe unter Punkt 13 bzw. in der Anlage 2. 5.1.1 KASTENSCHLOSS Das Kastenschloss für das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) ist mit der Schließung Neckarbischofsheim beim Konzessionär anzufordern. 5.1.2 HALBZY LINDER Sämtliche erforderlichen Halbzylinder (FBF, FAT, Leitersicherung etc.) sind mit der Schließung Neckarbischofsheim beim Konzessionär anzufordern. 5.1.3 FREISCHA LTELEME NT (FSE) Das Freischaltelement (FSE) mit der Schließung Neckarbischofsheim ist beim Konzessionär anzufordern. 5.2 FEUERWEHR-SCHLÜSSELDEPOT (FSD) Um der Feuerwehr bei einem Alarm den gewaltfreien und unverzüglichen Zutritt zum Gebäude und allen von der BMA überwachten Bereichen zu ermöglichen, ist ein FSD nach VdS-Richtlinien zu installieren. Es ist in Absprache mit der Feuerwehr im Bereich der Gebäudeeingangstür zur Brandmelderzentrale (BMZ) anzuordnen. Erfolgt die Zufahrt auf das Gelände über ein Eingangstor, so muss das Schlüsseldepot von der öffentlichen Verkehrsfläche aus direkt zugänglich und im Bereich des Einfahrtstores aufgebaut sein. Dies gilt auch bei einer nachträglichen Einfriedung des Grundstückes. Beim FSD ist eine rote Blitzleuchte zu installieren, die beim Auslösen der ÜE automatisch einschaltet. Die Tür des Schlüsseldepots muss unabhängig vom Hersteller des FSD zur Aufnahme eines Umstellschlosses (Kastenschloss) der Firma KRUSE Sicherheitstechnik mit der Schließung Neckarbischofsheim geeignet sein. 5.3 GENERALHAUPTSCHLÜSSEL (GHS) Der Objekteigentümer hat einen Generalhauptschlüssel (GHS) bereitzustellen, der durch die Feuerwehr Neckarbischofsheim im Beisein eines Verantwortlichen des Objekts in das FSD eingelegt wird. Der GHS darf maximal aus zwei unlösbar miteinander verbundenen Schlüsseln bestehen. Er muss weiterhin mit einem Schlüsselanhänger eindeutig gekennzeichnet sein. In besonderen Situationen (z. B. mehrere Zugangsmöglichkeiten oder Anfahrtswege) kann die Feuerwehr die Hinterlegung weiterer Schlüssel verlangen. Die Übergabe der im FSD deponierten Schlüssel wird mit der Abnahme-Checkliste dokumentiert. Die Feuerwehr nimmt keine GHS in Gewahrsam, auch nicht kurzfristig. Für die Aktualität der Schlüssel ist ausschließlich der Objektbetreiber verantwortlich. 5.4 FREISCHALTELEMENT Im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots ist ein Freischaltelement einzubauen. Erfolgt keine Auslösung durch die BMA, kann die Außentür des FSD mit dem FSE durch die TAB Neckarbischofsheim Seite 4

Feuerwehr geöffnet werden. Dieser Spezialzylinder ist aufbohrsicher und hat die VdS- Zulassung. Er ist mit der Schließung Neckarbischofsheim beim Konzessionär zu bestellen. 6. BRANDMELDERZENTRALE Als Brandmelderzentrale (BMZ) wird der Bereich des überwachten Objekts bezeichnet, der Anlaufstelle der Feuerwehr ist. Die Brandmelderzentrale muss in einem leicht auffindbaren und für die Feuerwehr jederzeit zugänglichen und ausreichend beleuchteten Raum beim Zugang für die Feuerwehr untergebracht sein. Sämtliche Einrichtungen der BMZ müssen ohne Standortveränderung des Bedienenden gut sichtbar und handhabbar sein. Der Standort ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Der äußere Zugang zur BMZ ist durch Blitzleuchten kenntlich zu machen, die bei Brandmeldung automatisch durch die BMZ ausgelöst werden. Der Weg bis zur BMZ ist von dort mit Hinweisschildern nach DIN 4066 mit der Aufschrift BMZ fortlaufend zu kennzeichnen, ggf. sind weitere Blitzleuchten anzubringen. Sind die Einrichtungen der BMZ in einem Schrank untergebracht, so ist der Schrank mit einem Schloss der örtlichen Schließung (Halbzylinder) zu versehen. An der Schranktür ist ein Schild BMZ nach DIN 4066 anzubringen. Die BMZ besteht mindestens aus folgenden Komponenten: 6.1 FEUERWEHR-BEDIE NFELD (FBF) Das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) ist eine Zusatzeinrichtung für Brandmeldeanlagen mit Übertragung zur Leitstelle. Es muss in einer Höhe von ca. 1600 mm angebracht sein. 6.2 FEUERWEHR-ANZEIGE TABLEAU (FAT) Mit dem Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) wird der Betriebszustand (Alarmmeldung, Störung oder Abschaltungen) der automatischen Brandmeldeanlage angezeigt. 6.3 ÜBERTRAGUNGSEINRICHTUNG (ÜE) Die Übertragungseinrichtung übermittelt als Hauptmelder automatisch die Brandmeldungen einer BMA zur Leitstelle. Die Art der Übertragungseinrichtung wird von der Integrierten Leitstelle des Landkreises Rhein-Neckar festgelegt. Wenn der Hauptmelder (ÜE) in der Erstanlaufstelle der Feuerwehr verbaut wird, darf dieser von außen nicht sichtbar sein. Es soll damit verhindert werden, dass die ÜE mit einem Handfeuermelder verwechselt wird. Im Alarmfall ist eine Rückstellung der BMA bzw. ÜE nur durch die Feuerwehr zulässig. 6.4 FEUERWEHR-INFORM ATIONSZENTRALE (FIZ) Die zusammengeführten Elemente einer BMA mit ÜE, FBF, FAT und eventuell weitere anlagentechnische Bedienteile werden als Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) bezeichnet. Die Ausführung erfolgt im roten (RAL 3000) Stahlschrank mit zweiflügeliger Tür, welche mit einem Halbzylinder der örtlichen Schließung zu versehen ist. Neben den technischen Einrichtungen sind in der FIZ die in Punkt 9 genannten Führungs- und Informationsmittel, die Sperrschilder und Reservegläser für die Handdruckmelder zu hinterlegen. Die Montage ist so auszuführen, dass ein Ablesen der Daten des FAZ und des FBF auch bei geschlossener Schranktür möglich ist. TAB Neckarbischofsheim Seite 5

7. BRANDMELDER 7.1 HANDFEUE RMELDER Handfeuermelder sind grundsätzlich im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sowie in der Nähe besonderer Gefahrenquellen anzuordnen. Sie müssen in einer Höhe von ca. 1400 mm montiert und gut sichtbar sein. Rote Meldergehäuse mit der Aufschrift Feuerwehr dürfen nur dann verwendet werden, wenn bei Betätigung dieses Melders unmittelbar die Feuerwehr verständigt wird. Für hausinterne Alarmmeldungen sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift Hausalarm zu verwenden. 7.2 AUTOMATISCHE BRANDMELDER Automatische Brandmelder sind mit ihrer Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen. Größe und Farbgebung sind der jeweiligen Raumhöhe und Deckengestaltung anzupassen. Die Beschriftung muss ohne Hilfsmittel ablesbar sein. Alle automatischen Brandmelder sind so anzubringen, dass die optische Anzeige und die Beschriftung vom Raumzugang aus zu sehen sind. Die Standorte von nicht sichtbar installierten automatischen Brandmeldern, z. B. in Doppelböden oder Zwischendecken, sind mit roten Punkten (50 100 mm Durchmesser) fest und dauerhaft zu markieren. Außerdem müssen die jeweiligen Meldergruppen- und Meldernummern auf oder neben dem roten Punkt angebracht sein. 7.3 BRANDMELDER IN DO PPELBÖDEN Bodenplatten, unter denen Brandmelder montiert sind, dürfen weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Sie müssen mit einem Saug- oder Krallenheber abgehoben werden können und mit einer Kette oder Seil dauerhaft gegen Vertauschen gesichert sein. Die erforderlichen Heber sind in Abstimmung mit der Feuerwehr beim entsprechenden Schutzbereich oder in der Brandmelderzentrale gut sichtbar anzubringen und mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift nur für Feuerwehr zu beschriften. 7.4 BRANDMELDER IN ZW ISCHENDECKEN Alle in Zwischendecken montierten Brandmelder müssen leicht und ohne Hilfsmittel über Revisionsklappen zugänglich sein. Die Revisionsklappe ist gegen Herabfallen und Vertauschen zu sichern und mit der entsprechenden Kennzeichnung (z. B. ZD 12/1) zu versehen. Ebenso ist an geeigneter Stelle eine der Höhe angepasste Bock- oder Kombileiter zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in Zwischendecken bereitzuhalten. Sie ist gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung zu sichern (Schließung Neckarbischofsheim) und mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift Nur für Feuerwehr zu versehen. Der Standort der Leiter ist mit der Feuerwehr abzustimmen und in der betreffenden Laufkarte darzustellen. 7.5 ZUSAMMENSCHALTE N VON AUT OMATISCHE N BRANDMELDERN Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte eigene Bereiche je Meldergruppe zu schalten. Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination von automatischen und Handfeuermeldern unzulässig. TAB Neckarbischofsheim Seite 6

7.6 STEUERTASTER Steuertaster oder sonstige Auslöseschalter wie z. B. Handauslösung für Inergen- /CO²-Löschanlagen Taster AUS für Stromversorgungen Taster AUS für Lüftungsanlagen Öffnungsmöglichkeiten für RWA-Anlagen usw. sind in gelber Farbe (RAL 1004) auszuführen und im Klartext (z. B. Rauchabzug) zu beschriften. 8. SELBSTTÄTIGE ORTSFESTE LÖSCHANLAGEN Bei selbsttätigen Löschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) ist je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie vorzusehen. Der Löschbereich ist in der Laufkarte blau hervorzuheben. Der Weg zur Sprinklerzentrale ist in einer separaten Laufkarte einzutragen. Bei großen, unübersichtlichen Geschossen sind in Sprinkleranlagen Strömungswächter geschossweise einzusetzen. An jedem Alarmventil ist ein Hinweisschild anzubringen (Sprinklergruppen- Nummer, Meldergruppen-Nummer und Schutzbereich). In der Sprinklerzentrale ist ein Anlagenschema auszuhängen. Am Feuerwehrbedienfeld ist die Leuchtanzeige Löschanlage ausgelöst anzuschließen. 9. FÜHRUNGS- UND INFORMATIONSMITTEL FÜR DIE FEUERWEHR Die Führungs- und Informationsmittel sind vor Ihrer Hinterlegung bei der BMZ durch die Feuerwehr Neckarbischofsheim freizugeben. Feuerwehrpläne und sonstige Unterlagen sind im FIZ zu hinterlegen. Detaillierte Angaben sind dem im Anhang beigefügten Erläuterung Führungs- und Informationsmittel zu entnehmen. Die Aktualität der Informationen ist durch den Objektbetreiber zu gewährleisten. Änderungen sind der Feuerwehr unverzüglich mitzuteilen! Die Führungs- und Informationsmittel sind im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen und nach deren Freigabe vollständig in folgenden Ausführungen zur Verfügung zu stellen: 1 Satz für die Hinterlegung im FIZ 1 Satz in Papierform zur Aushändigung an die Feuerwehr 1 Satz in elektronischer Form als PDF-Datei 9.1 FEUERWEHRLAUFKART EN Feuerwehr-Laufkarten inkl. Meldergruppenübersicht dienen den Einsatzkräften zum raschen und sicheren Auffinden der Auslösestelle. Sie geben in übersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb verschiedener Meldergruppen angeordneten Melder sowie die Anmarschwege dorthin an. Die Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 sind gegen Nässe und Verschmutzung durch Laminierung zu schützen. Sie sind mindestens im Format DIN A4 (waagrecht) lichtecht auf weißem Papier auszuführen. TAB Neckarbischofsheim Seite 7

9.2 FEUERWEHRPLÄNE NACH DIN 14095 Der Feuerwehrplan dient dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien. Für jedes Schutzobjekt ist ein Feuerwehrplan im DIN A3-Format unter Berücksichtigung der DIN 14095 zu erstellen. Er unterscheidet sich von einem Fluchtwegeplan, der den Besuchern bzw. Beschäftigten eines Objektes dient und von den Laufkarten der Brandmeldeanlage. 9.2.1 ORTSPLA N Der Ortsplan beinhaltet den Auszug einer amtlichen Karte in einem Radius von ca. 1000 Meter rund um das Betriebsgelände. Maßstab und Nordpfeil sind anzugeben. 9.2.2 ÜBERSI CHT SP LAN Im Übersichtsplan sind das gesamte Betriebsgelände sowie benachbarte und angrenzende Straßen darzustellen. Sämtliche Gebäude, Anlagen- und Lagerflächen sind bezüglich ihrer Bezeichnung und Nutzung eindeutig zu benennen. 9.2.3 GESCHOSSPLÄNE Es ist je Geschoss ein Plan anzufertigen. 9.2.4 D E T AILP LÄNE Für Bereiche mit besonderer Gefährdung bzw. aufgrund besonderer baulicher und betrieblicher Gegebenheiten sind ggf. Detailpläne zu erstellen. 9.2.5 KONT AKTINFORM ATIONE N Aktuelle Kontaktinformationen von mindestens zwei verantwortlichen Personen des Schutzobjekts (z. B. Eigentümer, Pächter). Hierzu ist ausschließlich die Anlage 5 zu verwenden. 9.2.6 ABWASSERP LA N In einem Abwasserplan sind sämtliche Oberflächen- und Schmutzwasserableitungen auf dem Gelände der Firma bzw. der Einrichtung darzustellen. Auf besondere technische Möglichkeiten zur Löschwasserrückhaltung ist hinzuweisen. 9.2.7 GEFA HR ST OFFVE RZEICHN IS Gefahrstoffverzeichnis über die in der Firma bzw. der Einrichtung vorgehaltenen Gefahrstoffe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. 9.2.8 BETRIE BSA NLEITUNGEN Sofern erforderlich sind von besonderen betrieblichen Anlagen und Einrichtungen Betriebsanleitungen oder Handhabungsbeschreibungen zu hinterlegen. 10. ABNAHME DER BRANDMELDEANLAGE DURCH DIE FEUERWEHR Vor der Aufschaltung der BMA an die ÜE und somit an die ILS des Rhein-Neckar-Kreises muss die Abnahme durch die Freiwillige Feuerwehr Neckarbischofsheim erfolgen. Der Termin für die Abnahme ist mit einem Vorlauf von 14 Tagen durch den Betreiber bzw. den Errichter der Anlage zu veranlassen. TAB Neckarbischofsheim Seite 8

Die Abnahme wird mittels Anlage 4 (Abnahmeprotokoll) dokumentiert. Es wird vorausgesetzt und unterstellt, dass die BMA den unter Ziffer 4 genannten Vorgaben entspricht. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Die Abnahme und Protokollierung durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation der BMA. 11. INSTANDHALTUNG VON BRANDMELDEANLAGEN 11.1 INSTANDHALTUNG UND BETRIEBSBUCH Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft regelmäßig instand gehalten werden. Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma abzuschließen. 11.2 STÖRUNGSBESE ITIGUNG Durch den Eigentümer ist sicherzustellen, dass eine Störungsbeseitigung rund um die Uhr und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung durch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage durchgeführt werden kann. Erforderliche Ersatzmaßnahmen sind vom Betreiber der BMA selbständig und in eigener Verantwortung vorzusehen 12. ERGÄNZENDE HINWEISE 12.1 UNTERWEISUNG Das Betriebspersonal ist durch regelmäßige Schulungen auf die Funktionsweise und das korrekte Verhalten beim Auslösen der BMA hinzuweisen. 12.2 MITTEILUNGSPFL ICHT BEI NUTZERWECHSEL UND SONSTIGEN ÄNDERUNGEN Wesentliche Änderungen (z. B. Erweiterung der Überwachung um einen oder mehrere Brandabschnitte, Änderung der Eigentums-, Pacht- oder Mietverhältnisse sind der Feuerwehr unverzüglich anzuzeigen. Baurechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Wenn erforderlich, sind die Feuerwehrlaufkarten kurzfristig zu aktualisieren. 12.3 VERFÜGBARKE IT VO N BETRIEBSPERSONAL Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter muss für die Feuerwehr stets kurzfristig am Ort der BMZ verfügbar sein. Ist dies nicht der Fall oder ist die Brandmelderzentrale des Objekts auf dem Grundstück nicht erreichbar, so haftet der Betreiber für alle daraus entstehenden Folgen. 12.4 KOSTEN Auf der Grundlage kommunaler Gebührensatzungen können Kosten anfallen. Entgelte und Kostenersatz richten sich nach den jeweils gültigen Fassungen der entsprechenden Satzungen. TAB Neckarbischofsheim Seite 9

13. ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Mitteilung über die Aufschaltung einer automatischen Brandmeldeanlage Anlage 2 Bestellübersicht für die Anforderung von Schließsystemen Anlage 3 Errichterbescheinigung für Brandmeldeanlagen Anlage 4 Checkliste zur Abnahme einer automatischen Brandmeldeanlage Anlage 5 Vordruck Kontaktinformationen Anlage 6 Adressen und Ansprechpartner Anlage 7 Abbildungen TAB Neckarbischofsheim Seite 10

DIN 14675 PRUEFUNG & ZERTIFIZIERUNGEN FÜR BRANDMELDEANLAGEN UND SPRACHALARMANLAGEN Download DER HEISSE DRAHT FAX an 03212-1135664