Zulässigkeit und Grenzen der Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen 27. Oktober 2016 Industrie-Club e.v. Elberfelder Straße 6 40213 Düsseldorf
Zulässigkeit und Grenzen der Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen Zeugen und Sachverständige gehören in einem gerichtlichen Verfahren gleich welcher Art zu den wichtigsten Beweismitteln. Dabei kommt es für den Ausgang des Verfahrens nicht allein auf den Inhalt der Aussage (Glaubhaftigkeit der Aussage), sondern gleichermaßen auf die Präsentation des Inhalts sowie das Auftreten des Zeugen oder Sachverständigen (Glaubwürdigkeit) an. Damit einher geht unweigerlich die Frage, ob und in welchem Umfang die Vorbereitung des Zeugen oder Sachverständigen auf seine Vernehmung zulässig ist. Darf der Prozessbevollmächtigte dem Zeugen oder Sachverständigen Schriftsätze oder Auszüge von Schriftsätzen zukommen lassen? Ist es zulässig schriftliche Zeugenaussagen vorzuformulieren? Darüber hinaus können Zeugen und Sachverständige allerdings auch schon bei der Vorbereitung der Schriftsätze der Parteien im Rahmen der Sachverhaltsermittlung und bei der Einschätzung des Prozessrisikos eine maßgebliche Rolle spielen. Auch hier stellt sich beispielsweise die Frage, inwieweit die Informationserteilung durch die Zeugen zulässig ist, oder ob auch gegnerische Zeugen befragt werden dürfen. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Informationserteilung durch und der Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen ist eine Herausforderung für den Prozessbevollmächtigten und den Richter. Sie ist von dem regulatorischen Rahmen für die Vernehmung abhängig. So ergeben sich aufgrund der jeweils anwendbaren Vorschriften erhebliche Unterschiede zwischen Straf-, Zivil- und Schiedsverfahren. Die Vorträge der Referenten werden das Spannungsfeld zwischen einer angemessenen Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen und einer unzulässigen Beeinflussung in den Bereichen Straf-, Zivil- und Schiedsverfahren näher beleuchten. Sie werden ergänzt durch Beiträge aus der richterlichen Praxis und aus der Perspektive eines Sachverständigen.
Programm ab 14.30 Uhr Empfang der Teilnehmer 15.00 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. Thomas Kreifels Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf 15.15 Uhr Informationserteilung durch und Vorbereitung von Zeugen im Strafverfahren. Außerdem: welche strafrechtlichen Konsqeuenzen hat eine unzulässige Beeinflussung von Zeugen und Sachverständigen? Dr. Anne Wehnert TDWE Rechtsanwälte, Düsseldorf 15.45 Uhr Informationserteilung durch und Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen im Zivilverfahren Rüdiger Harms Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, Köln 16.15 Uhr Informationserteilung durch und Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen im Schiedsverfahren Dr. David Quinke Gleiss Lutz, Düsseldorf 16.45 Uhr Pause 17.00 Uhr Informationserteilung und Vorbereitung aus der Perspektive eines Sachverständigen Heiko Ziehms Berkeley Research Group, London 17.30 Uhr Spannungsfeld zwischen zulässiger Vorbereitung und unzulässiger Beeinflussung eines Zeugen aus der richterlichen Perspektive Michael Kneist, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf 18.00 Uhr Ende des Seminars mit anschließendem Empfang Moderation und Diskussionsleitung Prof. Dr. Siegfried H. Elsing Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf
Dispute Resolution Forum Düsseldorf und Köln Das Dispute Resolution Forum Düsseldorf und Köln ist im Sommer 2003 von erfahrenen Prozess- und Verfahrensanwälten aus beiden Städten ins Leben gerufen worden. Ziel des Forums ist es, Erfahrungen untereinander und mit anderen über die Führung wirtschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen auszutauschen. Die Wirtschaftsregion Düsseldorf und Köln, die Dichte der hier ansässigen Gerichte sowie die lebhafte schiedsgerichtliche Tätigkeit im hiesigen Raum bilden die geeignete Grundlage. Das Dispute Resolution Forum Düsseldorf und Köln tragen: Hengeler Mueller, Düsseldorf Dr. Matthias Blaum Borris Hennecke Kneisel, Köln Dr. Christian Borris, LL.M. Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf Prof. Dr. Siegfried H. Elsing, LL.M. Oppenhoff & Partner, Köln Dr. Klaus Günther, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, Köln Rüdiger Harms Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf Dr. Thomas Kreifels Clifford Chance, Düsseldorf Dr. Michael J.R. Kremer, LL.M. Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf Dr. Wolfgang Kühn Baker & McKenzie, Düsseldorf Dr. Jürgen Mark, LL.M. Gleiss Lutz, Düsseldorf Dr. David Quinke, LL.M. Noerr LLP, Düsseldorf Dr. Oliver Sieg Herbert Smith Freehills Germany LLP, Düsseldorf Thomas Weimann Hogan Lovells International LLP, Düsseldorf Dr. Jürgen Johannes Witte
Zulässigkeit und Grenzen der Vorbereitung von Zeugen und Sachverständigen Datum: Donnerstag, 27. Oktober 2016 Beginn: Ort: Ab 14.30 Uhr Industrie-Club e.v. Elberfelder Straße 6 40213 Düsseldorf Ich nehme teil. Ich kann nicht teilnehmen. Mich würde auch folgendes Thema interessieren: Name Vorname Firma Position Anschrift Telefon Bitte kopieren Sie dieses Blatt und lassen Sie uns Ihre Anmeldung per Fax bis spätestens 20. Oktober 2016 zukommen. F +49 211 49 79 65 177
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