GEBRAUCHSINFORMATION. Homöopathische Arzneispezialität

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Transkript:

01.08.2013-1- GEBRAUCHSINFORMATION Homöopathische Arzneispezialität 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS Zulassungsinhaber und Hersteller: Pharmazeutische Fabrik Dr. Reckeweg & Co. GmbH Berliner Ring 32. D-64625 Bensheim Tel.: +49 62 51 / 10 97 0. Fax: +49 62 51 / 33 42 info@reckeweg.de Vertrieb in Österreich: JACOBY GM PHARMA GMBH A-5400 Hallein 2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS 3. WIRKSTOFFE UND SONSTIGE BESTANDTEILE 1 g Globuli (120 Globuli) enthält: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1,43 mg Glandula suprarenalis (suis) C9, 1,43 mg Glandula thymi (suis) C9, 1,43 mg Hypophysis (suis) C9, 1,43 mg Ovarium (suis) C9, 1,43 mg Pancreas (suis) C9, 1,43 mg Testis (suis) C9, 1,43 mg Thyreoidinum (suis) C9. Sonstiger Bestandteil: Saccharose 4. ANWENDUNGSGEBIETE Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: - Hautstoffwechsel-Störungen, - Verdauungs-Störungen, - Blutzucker-Schwankungen, - Fruchtbarkeits-Störungen, - Übergewicht, - Untergewicht, - Wachstums-Störungen, - Veränderungen des Blutbildes, - Krankheiten des Immunsystems, - Unterfunktion der Nebennierenrinde (unterstützend), - Prostatavergrößerung, - vorzeitige Alterung.

01.08.2013-2- Die Anwendung dieser homöopathischen Arzneispezialität in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung. Bei schweren Formen dieser Erkrankungen ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt. 5. GEGENANZEIGEN Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber den Wirkstoffen oder einem der sonstigen Bestandteile des Präparates. 6. NEBENWIRKUNGEN Keine bekannt. Hinweis: Bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen. Falls Sie Nebenwirkungen bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit. 7. ZIELTIERARTEN Kaninchen, Kleinnager, Frettchen, Reptilien, Ziervögel, Tauben, Geflügel, Hunde, Katzen, Schafe, Ziegen, Kälber, Schweine, Rinder, Pferde. 8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG Art der Anwendung: Zum Eingeben. können in etwas Wasser aufgelöst oder mit dem Futter bzw. der Tränke eingegeben werden. Dosierung: Entsprechend der Tierart und in Abhängigkeit vom Körpergewicht beträgt die Einzeldosis: Kaninchen, Kleinnager, Frettchen, Reptilien ca. 3 Globuli Ziervögel, Tauben ca. 3 Globuli Welpen, Katzen ca. 3-5 Globuli Hunde ca. 5-10 Globuli Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli Kälber, Schweine ca. 10-15 Globuli Rinder, Pferde ca. 15-20 Globuli Größere Tierbestände (Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel) siehe: Bestandsbehandlung Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigabe möglich ist, z.b. bei Kleinnagern, Ziervögeln und Reptilien, hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter Trinkwasser zur freien Aufnahme bewährt.

01.08.2013-3- Häufigkeit und Dauer der Anwendung: Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richten sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie und dem vorliegenden Krankheitsbild. In akuten Fällen: 2 mal pro Tag eine Einzeldosis, über 3-4 Tage, bei zunehmender Besserung seltener. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Besserung eintreten oder sich die Beschwerden verschlimmern, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden. In chronischen Fällen: Kurartige Verabreichung bzw. Fortsetzung der Therapie mit 1 Einzeldosis pro Tag oder jeden 2. Tag über mehrere Wochen bis Monate. Bestandsbehandlung: 10 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 2500 bis 7000 Broilern je nach Mastphase oder 1200 Legehennen oder 600 Puten, Gänsen etc. oder 120-140 Schafen oder 120 Läuferschweinen oder 60 Mastschweinen oder 25-35 Kühen oder Mastrindern. 42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen etc. oder 500-600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100-150 Kühen oder Mastrindern. Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli- Menge kurz vor Gebrauch eine Lösung in kaltem bis lauwarmem Trinkwasser anzusetzen (z.b. 0,25 0,5 Liter für den Inhalt einer OP à 10 g Globuli bzw. 1-2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlich eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Lösung zur Einspeisung in Tränke- Automaten oder zur Verabreichung als Aufguß auf Silagen (z.b. in Rinderbeständen). Behandlung von Geflügelbeständen: Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von ca. 20 Globuli/Liter. Bei der OP à 10 g entspricht dies einer OP auf 60 Liter. 60 Liter reichen etwa für 2500 7000 Broiler oder ca. 1200 Legehennen oder ca. 600 Puten, Gänse, Enten etc. Bei der OP à 42 g entspricht dies einer OP auf 250 Liter. 250 Liter reichen etwa für 10.000-30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten etc. Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb einer Zeitspanne von 3 Stunden alle Tiere mindestens die einer Gabe entsprechende Arzneimenge aufnehmen werden. Soll z.b. 2x pro Tag verabreicht werden, kann entsprechend 2x pro 24 Stunden jeweils 3 Stunden lang arzneihaltige Tränke angeboten werden usw. Behandlung von Schweinebeständen: Entsprechend einer Dosierung von 10-15 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 10 g Globuli für eine Arzneigabe bei 120 Läuferschweinen oder 60 ausgemästeten Schweinen oder Sauen bzw.1 OP von 42 g Globuli für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der

01.08.2013-4- Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden, die gewöhnlich für Prophylaxe und Therapie ausreicht. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 10 g auf 60 Liter bzw. 1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser). 9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG Siehe unter Abschnitt Dosierung. Bei Unklarheiten holen Sie bitte fachliche Beratung ein. 10. WARTEZEIT Null Tage. 11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Nicht über 25 C lagern. Vor Wärme und Feuchtigkeit schützen. Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. 12. BESONDERE WARNHINWEISE Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren Bei längerer, nicht indizierter Anwendung von Homöopathika können Arzneimittelprüfsymptome auftreten. Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode Wie alle Arzneimittel während der Trächtigkeit, Laktation und Legeperiode nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt anwenden. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen Wie bei allen Arzneimitteln können auch bei homöopathischen Arzneimitteln Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auftreten. Wenn dieses homöopathische Arzneimittel gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt. 13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz. 14. GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE {Monat JJJJ} 15. WEITERE ANGABEN Z.Nr.: 8-30050 Apothekenpflichtig

01.08.2013-5- Packungsgrößen: Packung à 10 g Globuli Packung à 42 g Globuli