Kreispokal der Ostsächsischen Sparkasse Dresden - Durchführungsbestimmungen Herren

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Transkript:

Kreispokal der Ostsächsischen Sparkasse Dresden - Durchführungsbestimmungen Herren - auf der Grundlage des 64 Absatz 1 der Spielordnung KVFSOE / Durchführungsbestimmungen Kreispokal S. 1

Einleitung Das Präsidium des KVFSOE hat in Abstimmung mit dem Spielausschuss des KVF gemäß 64 der SFV- Spielordnung nachstehende Durchführungsbestimmungen zum Kreispokal des KVFSOE der Herren erlassen. Sie sollen den Vereinen als einheitliche Orientierungen für die Umsetzung vor Ort und bei der Durchführung von Kreispokalspielen dienen und möglichst einheitliche Bedingungen schaffen. Sie dienen den Organen des KVFSOE als Richtlinie zur Ermittlung der Ansetzungen und Durchführung der Spiele, sowie als zusätzliche Grundlage zur Rechtsprechung. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Grundlagen entsprechend der Regelbestimmungen Die Spiele im Kreispokal der Herren des Kreisverbandes Fußball Sächsische Schweiz- Osterzgebirge (nachfolgend KVFSOE genannt) sind Pflichtspiele gemäß 41 Nr. 2. der SFV-Spielordnung. Somit gelten sämtliche für Pflichtspiele im SFV anwendbaren Bestimmungen des Sächsischen Fußball- Verbandes (nachfolgend SFV genannt). Es gilt insbesondere die SFV-Spielordnung. Die Spiele werden nach den Spielregeln der FIFA, UEFA, des allgemeinverbindlichen Teils der DFB- Spielordnung, der SFV- Spielordnung und diesen Durchführungsbestimmungen durchgeführt. Es werden prinzipiell einfache Runden, also ohne Hin-und Rückspiel durchgeführt. Hierbei werden folgende Vorgehensweisen zur Ermittlung eines Siegers festgelegt: Wird ein Spiel nicht innerhalb der 90 Minuten entschieden, wird es um zwei gleich lange Halbzeiten von je 15 Minuten Dauer verlängert. Dabei gelten die Bestimmungen der Fußball-Regel 8. Ist danach immer noch kein Sieger ermittelt erfolgt die Entscheidung mittels Elfmeterschießen unter Beachtung der Regeln des DFB (Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers). Die SFV- Spielordnung, sowie vorgenannte Regelwerke sind im Internet unter www.sfv-online.de abrufbar. 1.2. Spielleiter Spielleiter des Kreispokals des KVFSOE ist Jansen Kraft, SG Kesselsdorf (Erreichbarkeit siehe elektronisches Serienheft bzw. über DFBnet-Postfach). Anfragen zum Modus und der Schriftverkehr sind an den Spielleiter zu richten. 1.3. Teilnahme/Modus Teilnahmeberechtigt sind alle Herrenmannschaften im Verbandbereich des KVFSOE, sofern sie nicht für Pokalwettbewerbe von Regional-, Landes- oder anderer Kreisverbände gemeldet haben bzw. dafür qualifiziert sind. Die Teilnahmemeldung für den nächstmöglichen Wettbewerbszyklus erfolgt über den Vereins- und Mannschaftsmeldebogen des DFBnet. KVFSOE / Durchführungsbestimmungen Kreispokal S. 2

Spielberechtigt sind Spieler, die im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis des SFV (Spielerpass) sind und nicht in Ableistung von Sperrfristen stehen. Soweit kein eigener Pokalwettbewerb für Freizeit und/oder Seniorenmannschaften angeboten wird, ist eine Teilnahme dieser Mannschaften am Wettbewerb möglich. Für Spieler und Mannschaften gelten dieselben Teilnahmevoraussetzungen (Meldung / Spielerlaubnis des SFV). 1.4. Auslosung Die Auslosungen aller Pokalrunden werden öffentlich durchgeführt. Ort und Zeit der Auslosung werden über die Homepage des KVFSOE bekanntgegeben. Die Termine sind auf der Grundlage des Rahmenterminplanes (RTP) rechtzeitig festzulegen. Die Ermittlung der Spielpaarungen erfolgt im freien Losverfahren mit der Maßgabe, dass Mannschaften der Kreisoberliga in der 1. Hauptrunde nicht gegeneinander spielen sollen. Diese werden im Lostopfverfahren gesetzt. Um auf die jeweils erforderliche Größe des Teilnehmerfeldes für die 1. Hauptrunde zu gelangen, wird bei entsprechendem Bedarf eine Ausscheidungsrunde mit Mannschaften der untersten beiden KVF- Leistungsklassen ausgespielt. Alle anderen Mannschaften erhalten für diese Runde ein Freilos. Das Losergebnis wird zeitnah in das DFBnet eingepflegt und über die amtlichen Medien (Homepage des KVFSOE und E-Postfächer der Vereine) bekannt gegeben. Unterklassige Mannschaften haben in allen Runden bis einschließlich Halbfinale Heimvorteil. Die Endspielorte werden im Bewerbungsverfahren durch das Präsidium des KVFSOE vergeben. Der Einreichungstermin für die Bewerbung wird allen Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben. Nicht fristgemäß abgegebene Bewerbungen werden nachrangig bearbeitet, bzw. finden keine Berücksichtigung mehr. 1.5. Termine/Ansetzung Basis für die Ansetzungen sind die festgelegten Termine des offiziellen Rahmenterminplans. Ansetzungswünsche können unmittelbar nach dem Ergebnis der Auslosung durch die Vereine bei den unter Punkt 1.2. genannten Person eingereicht werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erfüllung. Der Spielleiter kann grundsätzlich jeden freien Termin für die Ansetzung von Pokalspielen bzw. Nachholspielen nutzen. Dabei wird auf 50 Abs. 3 der SFV-Spielordnung verwiesen. Das Heimspielrecht kann auf Antrag des Heimvereins in begründeten Ausnahmefällen getauscht werden. Hierüber entscheidet der Spielausschuss des KVFSOE, der insoweit entsprechende Auflagen bzw. Bedingungen festlegen kann. 1.6. Regelungen für Eintrittskarten zum freien Eintritt Hier gelten die Bestimmungen des DFB bezogen auf Funktionäre und Schiedsrichter. KVFSOE / Durchführungsbestimmungen Kreispokal S. 3

1.7. Organisation im Innenraum Coaching-Zone, Betreten des Spielfelds und Aufenthalt im Innenraum Die Schiedsrichter sind angewiesen, darauf zu achten, dass sich die auf dem Spielbericht aufgeführten Trainer, Mannschaftsverantwortlichen und Wechselspieler während des laufenden Spieles nur in der gekennzeichneten Coaching-Zone aufhalten. Das von der FIFA in Regel 3, Entscheidung Nr. 3 des International F. A. Bord zugelassene Coaching kann in der dafür vorgesehenen Technischen Zone (Coaching-Zone) praktiziert werden (siehe Fußballregeln). Auswechselspieler haben sich deutlich von den Spielern unterscheiden (Leibchen / andersfarbige Trainingsjacken o.ä.). Die Erwärmungszonen für jede Mannschaft sind vor dem Spiel durch den Schiedsrichter festzulegen. Personen, denen durch Entscheidung der Rechtsorgane des DFB oder seiner Mitgliedsverbände die Ausbildungserlaubnis entzogen bzw. eine Sperre auferlegt worden ist, dürfen sich nicht im Innenraum bzw. in der Coaching-Zone aufhalten. 1.8. Ansetzung Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten Die Schiedsrichter werden nach den geltenden Ansetzungsregeln entsprechend der Festlegungen des SR- Ausschusses des KVFSOE angesetzt. Ab dem Achtelfinale erfolgt bei allen Spielen die Ansetzung mit SR-Kollektiven. 1.9. Spielbericht Online Bei allen Spielen ist die Verwendung des elektronischen Spielberichtes (ESB) Pflicht. Die Vereine haben die dafür notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig einzurichten. Die infrastrukturellen Grundvoraussetzungen sind durch den Heimverein im Stadion sicherzustellen. Auf die Ausführungsbestimmungen zum elektronischen Spielbericht unter www.sfv-online.de wird hingewiesen. Kommt es zu einem Ausfall des Online-Systems ist der herkömmliche Spielberichtsbogen des SFV (A3 Durchschreibesatz Weiß) zu verwenden. Die Nacherfassung wird später durch die spielleitende Stelle (Staffelleiter) erfolgen. Die Vereine sind verpflichtet, nach jedem Spiel den Spielbericht durch einen Verantwortlichen gegenzuzeichnen bzw. im DFB-Net freizugeben und zu autorisieren. 1.10. Sperren Für die Einhaltung der Sperrfristen von Spielern (nach persönlichen Strafen, Urteilen durch die Rechtsorgane, Mannschafts- oder Vereinswechseln) sind die Vereine selbst verantwortlich. Gleiches gilt für die Einhaltung der Festlegungen zur Stammspielerregelung gemäß SPO 68 (2). KVFSOE / Durchführungsbestimmungen Kreispokal S. 4

1.11. Wiedereinwechslung von Spielern Eine Wiedereinwechslung ist nur gestattet, wenn beide am Spiel beteiligte Mannschaften einer Meisterschaftsspielklasse zuzuordnen sind, in der diese Regelung zur Anwendung kommt. 2. Finanzielle Regelungen 2.1. Einnahmeverteilung Für die einzelnen Pokalrunden werden keine gesonderten Festlegungen zur Einnahmeverteilung festgelegt. Den beteiligten Vereinen steht es jedoch frei hier freiwillige Vereinbarungen zu treffen. Die Einnahmeverteilung bei Pokalendspielen regelt der 9 der Finanzordnung des KVFSOE. 3. Ausnahmeregelungen Alle hier nicht aufgeführten Punkte regelt die Spielordnung des SFV. 4. Geltungsdauer Vorgenannte Durchführungsbestimmungen gelten das Spieljahr 2015/ 2016. KVFSOE / Durchführungsbestimmungen Kreispokal S. 5