Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angekommen bei der Unterbringung von Flüchtlingen

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Transkript:

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsstädte und -gemeinden im Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Straße 199-201 - 40474 Düsseldorf Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Bundeskanzleramt Willy Brandt Straße 1 10557 Berlin 21. Oktober 2015 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angekommen bei der Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, wir wenden uns in großer Sorge um unser Land, aber auch um die von uns vertretenen Städte bzw. Gemeinden an Sie. Anlass ist der massive und in erheblichem Umfang auch unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und in unsere Städte und Gemeinden. Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denn das Gesetz verfolgt u.a. das Ziel, den Zustrom spürbar zu verringern, aber auch die vorhandenen kommunalen Ressourcen für die Unterbringung und Integration zu Gunsten derjenigen Flüchtlinge einzusetzen, welche sich erfolgreich auf das Grundrecht auf Asyl berufen können. Ob diese Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeitnah entfalten, ist zweifelhaft. Es ist zu befürchten, dass Deutschland trotz des Asylpaketes weiterhin attraktiv für viele Flüchtlinge sein wird. Da die vielfältigen Krisenherde der Erde eher zu- als abnehmen, ist anzunehmen, dass der Zustrom der Flüchtlinge auf hohem Niveau verharren wird. Der bisherige massive Zustrom von Flüchtlingen in unsere Städte und Gemeinden hat dazu geführt, dass so gut wie alle verfügbaren Unterbringungsmöglichkeiten mittlerweile erschöpft sind. Selbst die Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten sowie Wohncontainern ist kaum noch zu bewerkstelligen. Der Betrieb der kommunalen Unterbringungseinrichtungen bindet in ganz erheblichem Umfang kommunales Personal. Dies führt dazu, dass wir viele andere kommunale Pflichtaufgaben nicht oder nur noch sehr eingeschränkt erfüllen können. Wir begrüßen, dass Sie sich auf europäischer und internationaler Ebene für die Bekämpfung der Fluchtursachen sowie eine faire Verteilung der Flüchtlinge einsetzen. Uns ist bekannt, dass hierzu langwierige Verhandlungen notwendig sind. Sie sind daher kaum geeignet, den zu hohen Zustrom von Flüchtlingen zeitnah und spürbar zu begrenzen. S. 1 v. 10

S. 2 v. 10 Deshalb sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig. Von daher möchte wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen. Wir haben uns mit gleichlautendem Schreiben auch an den Vizekanzler Herrn Gabriel und mit ähnlichen Schreiben an die Ministerpräsidentin Frau Kraft sowie die stellvertretende Ministerpräsidentin Frau Löhrmann gewandt. Mit freundlichen Grüßen BM Dr. Eckhard Ruthemeyer Stadt Soest BM Rainer Weber Gemeinde Uedem BM Georg Moenikes Stadt Emsdetten BM Prof. Dr. Willi Linkens Stadt Baesweiler BM Matthias Lürbke Gemeinde Lippetal BM Heinrich Holtkötte, Gemeinde Anröchte BM Hermann Temme, Stadt Brackel BM Jürgen Frantzen Gemeinde Titz BM Udo Rosenkranz, Gemeinde Wachtendonk BM Dr. Christoph Holtwisch Stadt Vreden BM Michael Grossmann Stadt Werl BM Peter Wirtz Stadt Königswinter BM Dietmar Persian Schloss-Stadt Hückeswagen BM Alexander Büttner Stadt Bad Münstereifel BM Heiner Buß Gemeinde Heiden BM Rainer Vidal Stadt Nieheim BM Paul Wagener Stadt Netphen BM Dr. Rüdiger Storch Gemeinde Eitorf

S. 3 v. 10 BM Andreas Grotendorst Gemeinde Raesfeld BM Josef Uphoff Stadt Sassenberg BM Willi Heider Gemeinde Kürten BM Hubert Effkemann Stadt Gescher BM Robert Wenking Stadt Horstmar BM Erik Lierenfeld Stadt Dormagen BM Lutz Urbach Stadt Bergisch Gladbach BM Hubert Wegener Gemeinde Ense BM Dietmar Heß Gemeinde Finnentrop BM Peter Vennemeyer Stadt Greven BM Klaus Geise Stadt Blomberg BM Tobias Stockhoff Stadt Dorsten BM Michael Dreier Stadt Paderborn BM Albert Bergmann Stadt Zülpich BM Christoph Gerwers Stadt Rees BM Hilko Redenius Gemeinde Nümbrecht BM Harald Zillikens Gemeinde Jüchen BM Norbert Büscher Gemeinde Much BM Bernhard Halbe Stadt Schmallenberg BM Bert Spilles Stadt Meckenheim BM Christoph Fleischhauer Stadt Moeres stv. BM Peter Hüvelmann Gemeinde Vettweiß BMin Nicole Moenikes Stadt Waltrop i.v. des BM Dr. Jan Heinisch Michael Beck Stadtkämmerer, Heiligenhaus

S. 4 v. 10 BM Bernd Günther Kreisstadt Mettmann BM Michael Stickeln Hansestadt Warburg BM Roland Schäfer Stadt Bergkamen BM Dr. Uwe Friedl Stadt Euskirchen BM Peter Wessel Stadt Erwitte BM Stephan Vehrenschild Stadt Niederkassel BM Dr. Bert Risthaus Gemeinde Ascheberg BM Andreas Sunder Stadt Rietberg BM Wolfgang Fischer Stadt Olsberg BM Christian Thegelkamp Gemeinde Wadersloh BM Wolfgang Koch Stadt Bünde BM Frank Schneider Stadt Langenfeld BM Rüdiger Gennies Gemeinde Reichshof BM Ulli Winkelmann Stadt Sprockhövel BM Peter Brüser Gemeinde Wenden BM Klemens Keller Stadt Borgholzhausen BMin Marion Dirks Stadt Billerbeck BMin Sonja Schemmann Gemeinde Nordwalde BM Heinrich Stommel Stadt Jülich BM Dieter Blume Stadt Petershagen BM Michael Esken Stadt Hemer BM Frank Helmenstein Stadt Gummersbach BM Alfred Sonders Stadt Alsdorf BM Michael Kronauge Stadt Hallenberg

S. 5 v. 10 BM Rainer Eßkuchen Gemeinde Bönen BM Ulrich Janssen Stadt Geldern BM Lothar Christ Stadt Werne allg. Vertreters des BM Heinz-Josef Senneka, Steinheim BMin Birgit Tupat Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde BM Hans-Theo Mennicken Stadt Rheinberg BM Christian Wagner Stadt Nettetal Stv. BM Ingo Kielmann Gemeinde Ladbergen BM Rolf Hartmann Gemeinde Blankenheim BM Dr. Karl-Uwe Strothmann Stadt Beckum BM Klaus Rieke Stadt Enger BM Hermann Heuser Gemeinde Niederzier BM Dieder Stadt Heinsberg BM Peter Jansen Stadt Erkelenz BM Hans Hermann Bluhm Stadt Willebadessen BM Rainer Rauch Stadt Borgentreich BM Stefan Raetz Stadt Rheinbach BM Ulrich Knorr Gemeinde Schlangen BM Thomas Grosche Hansestadt Medebach BM Rüdiger Meier Gemeinde Kirchlengern BM Dr. Schulze Pellengahr Stadt Velen BM Winfried Pohlmann Gemeinde Hopsten BM Antonius Wiesemann Stadt Neuenrade BMin Elisabeth Kammann Gemeinde Beelen

S. 6 v. 10 BM Franz-Josef Weilinghoff Gemeinde Heek BM Heinrich Böckelühr Stadt Schwerte BM Klaus Gromöller Gemeinde Havixbeck BM Franz Möllering Gemeinde Neuenkirchen BM Robert Klocke Stadt Marienmünster BM Theo Brauer Stadt Kleve BM Heinrich Göbbels Gemeinde Langerwehe BM Werner Peitz Stadt Delbrück BM Stefan Hundt STADT LENNESTADT BM Mario Loskill Gemeinde Ruppichteroth BM Günter Steins Gemeinde Kranenburg BM Richard Borgmann Stadt Lüdinghausen BM Thomas Goßen Stadt Tönisvorst BM Heinz Hüppe Stadt Hörstel BM Malte Dahlhoff Gemeinde Bad Sassendorf BM Jan Lembach Gemeinde Dahlem BM Gerd Rybak Gemeinde Stemwede BM Karl Ludwig Völkel Gemeinde Erndtebrück BM Dr. Grüttemeier Kupferstadt Stolberg (Rhld.) BM Michael Schweiß Gemeinde Hille BM Mike Rexforth Gemeinde Schermbeck BM Wolfgang Pieper Stadt Telgte BM Michael Berens Sennegemeinde Hövelhof BM Jörg Bukowski Gemeinde Morsbach

S. 7 v. 10 BM André Dahlhaus Hansestadt Breckerfeld BMin Ursula Kwasny STADT GREVENBROICH BM Dirk Lukrafka Stadt Velbert BM Marko Steiner Stadt Preußisch Oldendorf BM Ingo Eßer Gemeinde Kreuzau BM Horst Müller Stadt Olpe BM Rainer Lammers Gemeinde Lotte BM Friedrich Ehlert Gemeinde Dörentrup BM Jochen Paus Gemeinde Altenberge BM Prof. Dr. Christoph Landscheidt Stadt Kamp-Lintfort BM Hubertus Mühling Stadt Balve BMin Susanne Stupp Stadt Frechen BM Gregor Krabbe Gemeinde Metelen Robert Graaf Stadt Hamminkeln BM Bernhard Tholen Gemeinde Gangelt BM Herbert Corsten Gemeinde Selfkant BM Wilfried Roos Gemeinde Saerbeck BM Ulrich Berger Stadt Salzkotten BM Friedrich-Wilhelm Rebbe Stadt Fröndenberg/Ruhr BM Herbert Radermacher Gemeindeverwaltung Kall Stadtkämmerer Mathias Krümpel, Rheine BM Dietmar Bergmann Gemeinde Nordkirchen BM Hans Hoppenberg Gemeinde Extertal BM Christoph Sommer Stadt Lippstadt

S. 8 v. 10 BM Michael Pesch Gemeinde Schwalmtal BM Jan Nesselrath Stadt Meinerzhagen BM Volker Erner Stadt Erftstadt BM Frank Haberbosch Stadt Lübbecke BM Hans-Josef Linßen Stadt Straelen BMin Mielke-Westerlage Stadt Meerbusch BM Bernd Hedtmann Stadt Porta Westfalica BM Werner Eickler Stadt Winterberg BM Peter Driessen Bedburg-Hau BM Engelbert Rauen Gemeinde Wettringen BM Dieter Freytag Stadt Brühl BM Heinz Steingröver Stadt Ibbenbüren BM Michael Meyer-Hermann Stadt Versmold BMin Große-Heitmeyer Westerkappeln BM Bernd Fuhrmann Stadt Bad Berleburg BM Gerhard Fonck Stadt Kalkar BM Harald Lenßen Stadt Neukirchen-Vluyn BM Uwe Schmalenbach Gemeinde Herscheid BM Dr. Alexander Berger Stadt Ahlen BM Frank Emde Stadt Kierspe BM Horst Krybus Stadt Lohmar BM Klaus Kleinenkuhnen Gemeinde Rheurdt BM Udo Meister Stadt Schleiden BM Christoph Schultz Stadt Erkrath

S. 9 v. 10 BM Heinz Reker Stadt Lügde BM Frank Gellen Gemeinde Brüggen BM Bodo Klimpel Haltern am See BM Burkhard Deppe Stadt Bad Driburg BM Dirk Haarmann Stadt Voerde BM Andreas Bee Bad Lippspringe BM Karl-Heinz Wassong Gemeinde Niederkrüchten BM Erichlandwehr Stadt Schloß Holte-Stukenbrock BM Berthold Streffing Stadt Sendenhorst BMin Ulrike Westkamp Stadt Wesel BM Uwe Schumacher Gemeinde Welver BM Wilfried Pracht Eifelgemeinde Nettersheim BM Jörn Langefeld Gemeinde Inden Stv. BM Markus Tempelmann Stadt Halver BMin Christina Rählmann Gemeinde Mettingen BM Michael von Rekowski Stadt Wipperfürth BM Klaus Pesch Stadt Ratingen Hubert Wewering Stadtverwaltung Rhede BM Ralf Péus Gemeinde Bestwig BM Christoph Ewers GEMEINDE BURBACH Stv. BM Rainer Ritsche Stadt Wülfrath BM Peter Cremer Stadt Heimbach BM Felix Büter Stadt Ahaus BM Christian Liebrecht Stadt Lage

S. 10 v. 10 BM Wolfgang Jungnitsch Stadt Übach-Palenberg BM Peter Weiken Stadt Rüthen BM Franz Josef Moormann Stadt Kaarst BM Klaus Kleinenkuhnen Gemeinde Rheurdt BM Stefan Caplan Stadt Burscheid BM Volker Fleige Stadt Menden BM Dr. Christof Bartsch Stadt Brilon BMin Lisa Stremlau Stadt Dülmen BM Alfred Holz Gemeinde Senden BM Rudi Bertram Stadt Eschweiler BM Dr. Thorsten Spillmann Bad Laaspher BM Christian Pospischil Hansestadt Attendorn BM Dr. Martin Mertens Gemeinde Rommerskirchen BM Michael Esken Stadt Verl BM Dr. Remco van der Velden Stadt Geseke BM Otto Neuhoff Bad Honnef BM Burkhard Schwuchow Stadt Büren BM Ulrich Francken Gemeinde Weeze BM Thomas Ahls Gemeinde Alpen BM Arno Nelles Stadt Würselen BM Heinz Öhmann STADT COESFELD BM Axel Buch Gemeinde Hürtgenwald BM Dr. Hans-Peter Schick Stadt Mechernich BM Stefan Streit Stadt Tecklenburg

Am 19.10.2015 hat das Präsidium des StGB NRW in seiner Sondersitzung einstimmig den Forderungskatalog beschlossen FORDERUNGSKATALOG 1. Der Bund muss in Umsetzung des Dublin-Verfahrens wieder geltendes Asylverfahrensrecht anwenden, d.h. Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren, um die Zahl der unkontrolliert nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge zu minimieren. 2. Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen und müssen ihr Asylverfahren in ihrem Herkunftsstaat betreiben. 3. Die derzeitige Flüchtlingskrise kann nur auf europäischer Ebene gelöst und in national verkraftbare Dimensionen gelenkt werden. Neben einem wirksamen Schutz der Schengen-Außengrenzen ist hierzu vor allem notwendig, dass die nationalen Asylgesetze der Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene harmonisiert werden mit einheitlichen Standards und Leistungsvorgaben. Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene Verteilungsquoten vereinbart werden, die für jeden Mitgliedsstaat verpflichtend, aber auch planbar und steuerbar sind. Dies setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden. An diese Kontingente müssen sich alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, halten. 4. Eine europaweite Lösung ohne steuer- und planbare Quoten und ohne Obergrenzen wird es nicht geben. Es müssen Verteilzentren (Hot-Spots) in den Grenzstaaten eingerichtet werden, in denen ankommende Flüchtlinge registriert und in denen deren Asylbegehren geprüft wird. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Diejenigen Flüchtlinge, deren Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen sich in den Staat begeben, dem sie zugewiesen werden. In diesem Staat müssen sie untergebracht, versorgt und auch betreut werden. Verlassen Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen Staat, haben sie keine Ansprüche auf Leistungen in anderen Staaten der EU. S. 1 v. 2

S. 2 v. 2 5. Die EU muss dafür sorgen, dass möglichst schnell und umfassend die Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in der Türkei verbessert werden. Gleichzeitig muss auf die Türkei eingewirkt werden, damit sie ihre Asylgesetze so liberalisiert, dass auch Nichteuropäer berechtigt sind, einen Asylantrag zu stellen. 6. Der Bund muss eigene Erstaufnahmezentren einrichten, in denen alle Flüchtlinge registriert werden, bevor sie auf eigene Einrichtungen des Bundes und die Bundesländer verteilt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen unterbunden wird. 7. Der Bund muss viel stärker als bisher geplant und langfristiger operativ in die Betreuung einsteigen und mindestens die Hälfte aller Flüchtlinge aufnehmen, betreuen und bei negativem Ausgang in ihre Heimatländer zurückführen. 8. Darüber hinaus sollte zeitnah ein Einwanderungsgesetz diskutiert und geprüft werden.