Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe

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Transkript:

Besuch von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen Bildung (Unterweisung von Auszubildenden) in der Fachstufe Augenoptiker/Augenoptikerin Aufgrund von 106 Abs. 2 in Verbindung mit 106 Abs. 1 Nr. 10 der Handwerksordnung (HwO) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde den nachfolgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald vom 24.07.2013 mit Schreiben vom 19.11.2013 unter dem Aktenzeichen 8-4233.52/71 genehmigt. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung in der Fachstufe Die Vollversammlung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald beschließt in der 111. Sitzung am 24.07.2013 auf Empfehlung des Berufsbildungsausschusses (125. Sitzung / 06.06.2013) nach 41, 44, 91 Abs. 1 Nr. 4 und 106 Absatz 1, Nummer 10 und Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks Handwerksordnung sowie gemäß dem Anpassungsbeschluss zur Durchführung überbetrieblicher Ausbildungs-maßnahmen ( Beschluss der Vollversammlung vom 06.06.2002, Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vom 10.12.2002, AZ 3-4233.52/26, Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Ausgabe Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 4 vom 14.02.2003) die Durchführung folgender Lehrgänge zur überbetrieblichen Ausbildung gemäß Lehrgangsübersicht und Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) an der Universität Hannover: Beruf: Augenoptiker / Augenoptikerin Einzugsbereich: Odenwald Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar- Lehrgangsort: Aus- und Weiterbildungszentrum, SYNUS-Gebäude Gartenstr. 67, 76133 Karlsruhe Träger: Augenoptiker-Innung Baden-Württemberg Ausbildungsjahr, Lehrgang Thema der Unterweisung ab 2. Ausbildungsjahr; AU 1/09 Einstärkengläser, Vollrandbrillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen ab 2. Ausbildungsjahr; AU 2/09 Mehrstärkengläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen ab 2. Ausbildungsjahr; AU 3/09 Prismatische Gläser, Gleitsichtgläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen ab 2. Ausbildungsjahr; AU 4/09 Gleitsichtgläser, Sondergläser, Brillenfassungen und vergrößernde Sehhilfen Dauer in Arbeitswochen 1 1 1 1 Hinweis: Der Zentralverband der Augenoptiker hat in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik die Unterweisungspläne für die überbetriebliche Unterweisung überarbeitet. Für den Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald werden überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in diesem Beruf erstmalig beschlossen.

Die Augenoptiker-Innung Baden-Württemberg hat schriftlich die Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse beantragt. Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. Der vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg genehmigte Beschluss wird hiermit ausgefertigt. Er wird in der Deutschen Handwerk Zeitung, Ausgabe Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Nr. 24/2013, Erscheinungstag 20.12.2013 veröffentlicht und verkündet. In der DHZ erfolgt der Hinweis auf die Webseite im Internetauftritt www.hwkmannheim.de. Unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen wird dort der oben genannte Beschluss veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt parallel zum Erscheinungstag der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe 24/2013. gez. Walter Tschischka Präsident gez. Dieter Müller Hauptgeschäftsführ

Kennziffer: AU1/09 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im AUGENOPTIKERHANDWERK Augenoptiker/in (16330-00) 1 Thema der Unterweisung Einstärkengläser, Vollrandbrillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Einstärkengläser und Vollrandbrillenfassungen bearbeiten Bearbeitungstechniken an Einstärkengläsern und Vollrandbrillenfassungen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften ausführen Anatomische Gegebenheiten erkennen und ihre Auswirkung auf die Fassungsauswahl beurteilen, Brillengläser für den gewünschten Verwendungszweck auswählen Vollrandbrillenfassungen voranpassen und unter Berücksichtigung anatomischer Gegebenheiten modifizieren Horizontale und vertikale Zentrierdaten mit manuellen Methoden ermitteln Einstärkengläser unter Berücksichtigung der ermittelten Daten zentrieren Einstärkengläser manuell (80 %) und maschinell (20 %) bearbeiten Bearbeitete Brillengläser in Vollrandbrillenfassungen einpassen 80 %

Einstärkenbrillen auf Einhaltung der Zentriermaße und Toleranzen prüfen und ihre Gebrauchs- und Abgabefähigkeit beurteilen, Ergebnisse dokumentieren Gefertigte Brillen anatomisch anpassen Einstärkenbrillen abgeben und in den Gebrauch der Brillen einweisen 3.2 Instandsetzen von Sehhilfen Füge- und Verbindungstechniken an Kunststoff- und Metallfassungsteilen ausführen 20 % 100 %

Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Oktober 2009)

Kennziffer: AU2/09 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im AUGENOPTIKERHANDWERK Augenoptiker/in (16330-00) 1 Thema der Unterweisung Mehrstärkengläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Mehrstärkengläser und Brillenfassungen bearbeiten Mehrstärkengläser nach optischen und technologischen Eigenschaften unterscheiden Technologische Eigenschaften zu verglasender Brillenfassungen erkennen Mehrstärkengläser und Brillenfassungen für den gewünschten Verwendungszweck auswählen Verschiedene Brillenfassungen unter Berücksichtigung anatomischer und optischer Gegebenheiten voranpassen und modifizieren Horizontale und vertikale Zentrierdaten mit elektronischen Messgeräten und manuellen Messverfahren ermitteln Messergebnisse und Kriterien für die Fassungs- und Brillenglaswahl dokumentieren Preise unter Verwendung von Preislisten ermitteln Mehrstärkengläser manuell (20 %) und maschinell (80 %) bearbeiten 70 %

Bearbeitete Brillengläser in verschiedene Brillenfassungen einpassen und montieren Mehrstärkenbrillen auf Einhaltung der Zentriermaße und Toleranzen prüfen und ihre Gebrauchs- und Abgabefähigkeit beurteilen, Ergebnisse dokumentieren Gefertigte Brillen anatomisch und optisch anpassen Mehrstärkenbrillen abgeben und in den Gebrauch der Brille einweisen 3.2 Instandsetzen von Sehhilfen Füge- und Verbindungstechniken an Metallfassungsteilen ausführen Gerandete Brillengläser umarbeiten und in Brillenfassungen einpassen 30 % 100 %

Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Oktober 2009)

Kennziffer: AU3/09 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im AUGENOPTIKERHANDWERK Augenoptiker/in (16330-00) 1 Thema der Unterweisung Prismatische Gläser, Gleitsichtgläser, Brillenfassungen und Instandsetzen von Sehhilfen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Prismatische Gläser und Brillenfassungen, Gleitsichtgläser und Brillenfassungen Prismatische Gläser/Gleitsichtgläser nach ihren Eigenschaften unterscheiden und technologische Anforderungen an zu verwendende Brillenfassungen erkennen Kunden bei der Wahl geeigneter prismatischer Gläser/Gleitsichtgläser und Brillenfassungen für den gewünschten Verwendungszweck beraten Verschiedene Brillenfassungen unter Berücksichtigung anatomischer und optischer Gegebenheiten voranpassen und modifizieren Zentrierdaten für die Verwendung von prismatischen Gläsern/Gleitsichtgläsern vollständig ermitteln, manuelle und elektronische Messverfahren anwenden Messergebnisse und Kriterien für die Fassungs- und Brillenglasauswahl dokumentieren Preise unter Verwendung von Preislisten ermitteln 80 %

Prismatische Gläser/Gleitsichtgläser maschinell bearbeiten Bearbeitete Brillengläser in verschiedene Brillenfassungen einpassen und montieren Prismatische Brillen/Gleitsichtbrillen auf Einhaltung der Zentriermaße und Toleranzen prüfen und ihre Gebrauchs- und Abgabefähigkeit beurteilen, Ergebnisse dokumentieren Gefertigte Brillen optisch und anatomisch anpassen Prismatische Brillen/Gleitsichtbrillen abgeben und in den Gebrauch der Brillen einweisen 3.2 Reparaturarbeiten an verschiedenen Sehhilfen durchführen 20 % 100 %

Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Oktober 2009)

Kennziffer: AU4/09 U N T E R W E I S U N G S P L A N für einen Lehrgang der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung im AUGENOPTIKERHANDWERK Augenoptiker/in (16330-00) 1 Thema der Unterweisung Gleitsichtgläser, Sondergläser, Brillenfassungen und vergrößernde Sehhilfen 2 Allgemeine Angaben Lehrgangsdauer: 1 Arbeitswoche Teilnahme: Teilnahmezahl: Auszubildende ab 2. Ausbildungsjahr 8-16 Auszubildende je Lehrgang 3 INHALT Zeitanteil 3.1 Gleitsichtgläser und Brillenfassungen, Sondergläser und Brillenfassungen bearbeiten Gleitsicht-/Sondergläser nach ihren Eigenschaften unterscheiden und technologische Anforderungen an zu verwendende Brillenfassungen erkennen Kunden bei der Wahl geeigneter Gleitsicht-/Sondergläser und Brillenfassungen für den gewünschten Verwendungszweck beraten Verschiedene Brillenfassungen unter Berücksichtigung anatomischer und optischer Gegebenheiten voranpassen und modifizieren Zentrierdaten für die Verwendung von Gleitsicht-/ Sondergläsern vollständig ermitteln, manuelle und elektronische Messverfahren anwenden Messergebnisse und Kriterien für die Fassungs- und Brillenglasauswahl dokumentieren Preise unter Verwendung von Preislisten ermitteln Gleitsicht-/Sondergläser manuell und maschinell bearbeiten 80 %

Bearbeitete Brillengläser in verschiedene Brillenfassungen einpassen und montieren Gleitsicht-/Sonderbrillen auf Einhaltung der Zentriermaße und Toleranzen prüfen und ihre Gebrauchs- und Abgabefähigkeit beurteilen, Ergebnisse dokumentieren Gefertigte Brillen optisch und anatomisch anpassen Gleitsicht-/Sonderbrillen abgeben und in den Gebrauch der Brillen einweisen 3.2 Grundlagen vergrößernder Sehhilfen kennen lernen Vergrößernde Sehhilfen nach optischen und technologischen Eigenschaften unterscheiden Zentrieranforderungen für vergrößernde Sehhilfen kennen und anwenden lernen Zentrierdaten für eine vergrößernde Sehhilfe ermitteln Systemträger nach anatomischen Gesichtspunkten anpassen und modifizieren 20 % 100 %

Integrative Bestandteile Im Zusammenhang mit der Durchführung des Lehrgangs zusätzlich zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten: Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung beachten und anwenden Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen Werkzeuge, Geräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Auftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren (Stand: Oktober 2009)