Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes



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Transkript:

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Internationale Betriebswirtschaft Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Stand: 20.06.2013 Inhaltsübersicht 1 Studiengangsspezifische Bestimmungen... 2 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät... 2 1.2 Zulassungsvoraussetzungen... 2 1.3 Dauer und Gliederung des Studiums... 2 1. Abschluss und Zeugnis... 2 1.5 Wahlpflichtmodule... 2 1.6 Praktische Studienphase und Auslandssemester... 3 1.7 Bachelor-Abschlussarbeit... 3 1.8 Anmeldung zur Prüfung... 1.9 Teilzeitstudium... 1.10 Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen... 1.11 Zuteilung von Modulnummern... 2 Studienplan... 5 2.1 Übersicht... 5 Studienschwerpunkt... 5 Auslandsstudium... 6 Wahlpflichtmodule in den Fremdsprachen... 6 Wahlpflichtmodule... 7 2.2 Modulkatalog mit Art der Prüfung... 8 3 Übergangsregelung... 9 Inkrafttreten... 9

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 2 1 Studiengangsspezifische Bestimmungen 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät Der Bachelor-Studiengang "Internationale Betriebswirtschaft" wird von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften getragen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gemäß Fachhochschulgesetz gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse in englischer Sprache. Diese müssen auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht durch einen externen Test nachweisen können, haben die Möglichkeit, an dem von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften durchgeführten internen Sprachtest teilzunehmen. Termine für die Ablegung des internen Sprachtests werden rechtzeitig auf der Webseite der Hochschule angekündigt. Weitere Informationen sind der "Ordnung zur Feststellung der sprachlichen Eignung" zu entnehmen. 1.3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Das Studium wird als Vollzeitstudium durchgeführt. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Die ersten drei Semester stellen ein für alle Studierenden einheitliches Grundlagenstudium dar. Ab dem vierten Semester erfolgt eine Vertiefung in einem zu wählenden Studienschwerpunkt mit 15 n und durch die Wahl von drei Wahlpflichtmodulen mit jeweils 5 n. Im fünften Studiensemester findet die Auslandsphase an einer ausländischen Hochschule, für die eine Kooperationsvereinbarung mit der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften besteht, mit der Erlangung von 30 n statt. Alternativ können 10 der 30 im Ausland zu erreichenden durch eine praktische Studienphase im Ausland erworben werden. Die Anfertigung der Bachelor- Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) findet im letzten Studiensemester statt. (2) Für einen erfolgreichen Abschluss sind 180 zu erwerben. (3) Die einzelnen Module und Teilmodule, die Zuordnung zu den Studiensemestern, die Zahl der Semesterwochenstunden sowie die Art der Lehrveranstaltungen und der Prüfungsleistungen je Semester sind dem Studienplan in Abschnitt 2 zu entnehmen. Die Beschreibung der fachlichen Inhalte der Module im Einzelnen sowie die Festlegung der möglichen Prüfungssprachen erfolgt im Modulhandbuch. () Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester. 1. Abschluss und Zeugnis (1) Die bestandene Bachelor-Prüfung bildet einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. Mit Bestehen der Bachelor-Prüfung wird der akademische Grad "Bachelor of Arts verliehen. (2) Die Bezeichnung des Studiengangs wird gemäß der Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge in das Zeugnis aufgenommen. 1.5 Wahlpflichtmodule (1) Die Studierenden müssen unter den im Studienplan aufgeführten Wahlpflichtmodulen eine festgelegte Anzahl auswählen. (2) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflichtmodule in jedem Studienjahr angeboten werden, besteht nicht. Es besteht ebenfalls kein Anspruch darauf, dass Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (vorher durch die Studiengangsleitung festgelegt) durchgeführt werden.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 3 (3) Auf Antrag können auch Module aus anderen Bachelor-Studiengängen der Hochschule für Technik und Wirtschaft oder an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen (z.b. Summer Schools der Partnerhochschulen) gewählt werden, wenn die Studiengangsleitung vor Aufnahme des Wahlpflichtmoduls zustimmt. () Die Liste der Wahlpflichtmodule kann durch Beschluss des Fakultätsrates (mindestens ein Semester vor Angebot des Moduls) ergänzt werden. 1.6 Praktische Studienphase und Auslandssemester (1) Die praktische Studienphase wird in der Regel im fünften Studiensemester abgeleistet. Voraussetzung für den Antritt der praktischen Studienphase ist der Nachweis der Module der ersten drei Studiensemester im Umfang von 60 n. (2) Das im Rahmen einer Vereinbarung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mit einer ausländischen Hochschule erbrachte Auslandsstudium wird gemäß 58 Abs. 1 FhG bei Vorliegen der vorgesehenen Leistungsnachweise an der Stelle einer praktischen Studienphase angerechnet. (3) Der Studienplan sieht ein Studiensemester im Ausland mit dem Erwerb von 30 ECTS vor (siehe Abschnitt 2.1). Studiensemester können an einer ausländischen Hochschule, mit der eine Vereinbarung besteht, absolviert werden. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des/der Auslandsbeauftragten, der Studiengangsleitung und des Prüfungsausschusses. () Die Anerkennung der Module, die im Ausland erbracht werden sollen, ist mit der/dem Auslandsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung und dem Prüfungsausschuss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes im Ausland schriftlich festzuhalten. (5) Alternativ zum Studium an einer Partnerhochschule können 10 der 30 im Ausland zu erreichenden ECTS durch eine praktische Studienphase im Ausland erworben werden. In diesem Fall ist ein Zeitraum von mindestens 10 Wochen in einem Unternehmen oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis im Ausland abzuleisten. (6) Die Teilnahme am Kooperativen Studium kann auf Antrag (Einzelfallprüfung) als praktische Studienphase mit 10 ECTS angerechnet werden, sofern die/der Studierende im Rahmen dieses Studiengangs mindestens drei Semester am Kooperativen Studium teilgenommen hat, während dieser Zeit mindestens 10 Wochen in Vollzeit im Ausland eingesetzt war und die Tätigkeiten im Unternehmen den Studieninhalten des Studiengangs entsprechen. (7) Die praktische Studienphase ist i.d.r. im nicht-deutschsprachigen Ausland zu verbringen. Bildungsausländer, also Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, können das Auslandssemester auf Antrag auch in Deutschland verbringen. 1.7 Bachelor-Abschlussarbeit (1) Zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts ist eine Abschlussarbeit anzufertigen. Mit ihr sollen die Studierenden die Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer selbständig erstellten, wissenschaftlichen Arbeit auf eine Aufgabenstellung mit Praxisbezug anzuwenden. Dabei werden die Studierenden von Professorinnen und Professoren der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften individuell betreut. (2) Es besteht die Möglichkeit, die Bachelor-Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Behörden sowie Forschungseinrichtungen zu bearbeiten. (3) Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelor-Abschlussarbeit ist der Nachweis der Module der ersten vier Studiensemester im Umfang von 120 n. () Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Abschlussarbeit beträgt 3 Monate. (5) In Zusammenhang mit der Bachelor-Abschlussarbeit findet ein Kolloquium statt. Im Rahmen des Kolloquiums sollen die Studierenden das Thema ihrer Bachelor-Abschlussarbeit erläutern und ein Konzept zur wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas vorstellen. Der Vortrag wird bewertet. (6) Die Bachelor-Abschlussarbeit ist in der Regel in einer Sprache zu verfassen, die nicht Muttersprache der/des Studierenden ist.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 1.8 Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung in einem Modul wird durch den Prüfungsplan in Abschnitt 2.2 geregelt. 1.9 Teilzeitstudium (1) Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen laut 8a der Immatrikulationsordnung (ImO) erfüllt sind. (2) Ein individueller Studien- bzw. Prüfungsplan ist je Semester mit dem Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Teilzeitstudium zu vereinbaren. Es sind dabei je Semester Module im Umfang von mindestens 15 n zu belegen. 1.10 Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen Siehe Abschnitt 1.6 Absatz (6). 1.11 Zuteilung von Modulnummern Alle Module sind mit Modulnummern nach dem folgenden System versehen: Einteilung in Modulnummernbereiche Modulnummer BIBW 100 - BIBW 699 Beschreibung Module des Bachelor-Studiengangs Dabei steht das Kürzel BIBW für "Bachelor of Arts in Internationaler Betriebswirtschaft und die erste Ziffer für das Semester, in dem das Modul angeboten wird.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 5 2 Studienplan 2.1 Übersicht Der Bachelor-Studiengang ist in Module untergliedert. Ein Modul fasst ein oder mehrere Teilmodule eines abgrenzbaren Stoffgebietes fachlich zu einer in sich geschlossenen Einheit zusammen. Die Module, Teilmodule, ihre Stundenzahl sowie die sind in der nachfolgenden Tabelle festgelegt. Module und Veranstaltungen Modul- Semester Nr. 1 2 3 5 6 Gesamt Grundlagen BWL BIBW-110 5 5 Einführung BWL 2 2 Technik der Buchführung 2 2 Mikroökonomie BIBW-120 5 5 Grundlagen Recht BIBW-130 5 5 Mathematik BIBW-10 5 5 Personal und Organisation BIBW-150 5 5 Jahresabschluss BIBW-210 5 5 Wirtschaftsrecht BIBW-220 5 5 Statistik BIBW-230 5 5 Marketing und Marktforschung BIBW-20 5 5 Marketing 2 2 Marktforschung 2 2 BWL Skills BIBW-250 5 5 Softskills 2 2 Office Management 2 2 Kostenrechnung BIBW-310 5 5 Investition und Finanzierung BIBW-320 5 5 Daten- und Geschäftsprozessmanagement BIBW-330 5 5 Produktion, Logistik und Beschaffung BIBW-30 5 5 Makroökonomie BIBW-350 5 5 Interkulturelle Kompetenz BIBW-10 5 5 Wahlpflichtmodul 1 5 5 Schwerpunktmodul 1 5 5 Schwerpunktmodul 2 5 5 Schwerpunktmodul 3 5 5 Auslandsstudium (praktische Studienphase) BIBW-510 30 30 Außenwirtschaft BIBW-610 5 5 Wahlpflichtmodul 2 5 5 Wahlpflichtmodul 3 5 5 Bachelor-Abschlussarbeit BIBW-630 12 12 Kolloquium BIBW-60 2 3 2 3 Wahlpflichtmodule in den Fremdsprachen 5 5 5 5 16 20 Summe / 2 30 2 30 2 30 2 30 30 1 30 110 180 Studienschwerpunkt Einer der folgenden Schwerpunkte (SP) mit den zugehörigen Modulen ist im vierten Semester zu wählen. Die Wahl des Schwerpunkts erfolgt mit Rückmeldung in das vierte Semester. Die Schwerpunktwahl ist bindend; ein Schwerpunktwechsel kann nur innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des vierten Semesters erfolgen. Module und Veranstaltungen Modul-Nr. Semester 1 2 3 5 6 SP: International Accounting Modul 1: Management Accounting und internationale Finanzberichterstattung BIBW-31 5 Management Accounting 2 Internationale Finanzberichterstattung 2 Modul 2: Besteuerung BIBW-32 5 Unternehmenssteuern 2 Aspekte internationaler Unternehmensbesteuerung 2

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 6 Modul 3: Seminar International Accounting BIBW-33 5 Wissenschaftliches Arbeiten 1 Seminar 3 SP: International Marketing Modul 1: Internationale Marketinginformation Modul 2: Internationale Marketinginstrumente BIBW-1 5 Modul 3: Seminar International Marketing BIBW-2 5 Wissenschaftliches Arbeiten BIBW-3 5 Seminar 1 3 Auslandsstudium Im fünften Semester ist ein Auslandsstudiensemester mit dem Erwerb von 30 ECTS vorgesehen. Von diesen 30 ECTS sollen, in Abhängigkeit des Angebots der Partnerhochschule, mindestens 10 ECTS auf Veranstaltungen entfallen, die thematisch dem im vierten Semester gewählten Studienschwerpunkt zuzuordnen sind. Die verbleibenden 20 ECTS sind durch Veranstaltungen zu erwerben, die im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Fach Internationale Betriebswirtschaftslehre stehen. Alternativ können 10 der verbleibenden 20 ECTS durch ein Praktikum mit einem Zeitraum von mindestens 10 Wochen erworben werden. Die Wahl der im Ausland zu belegenden Module muss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes mit der/dem Auslandsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung und dem Prüfungsausschuss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes geklärt werden (siehe Abschnitt 1.7. Absatz (2)). Wahlpflichtmodule in den Fremdsprachen Eine der folgenden Kombinationen muss im Rahmen der Wahlpflichtmodule in zwei Fremdsprachen belegt werden; diese Wahl ist für die Semester 1 bis bindend: (1) Englisch / Französisch (2) Englisch / Spanisch Module Modul-Nr. Semester 1 2 3 Englisch 1 BIBW-161 2 2,5 Französisch 1 BIBW-171 2 2,5 Spanisch 1 BIBW-181 2 2,5 Englisch 2 BIBW-261 2 2,5 Französisch 2 BIBW-271 2 2,5 Spanisch 2 BIBW-281 2 2,5 Englisch 3 BIBW-361 2 2,5 Französisch 3 BIBW-371 2 2,5 Spanisch 3 BIBW-381 2 2,5 Englisch BIBW-71 2 2,5 Französisch BIBW-51 2 2,5 Spanisch BIBW-61 2 2,5

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 7 Wahlpflichtmodule Im vierten Semester muss sich jede/jeder Studierende im Rahmen des Wahlpflichtmoduls 1 zwischen den Veranstaltungen Internationale Finanzwirtschaft oder Strategisches Management entscheiden; im Wahlpflichtmodul 2 im sechsten Semester besteht eine Auswahl zwischen den Veranstaltungen Internationales Vertrags- und Wettbewerbsrecht, Betriebliche Informationssysteme/SAP und Wirtschaftspolitik. Die Wahl des Wahlpflichtmoduls 1 erfolgt mit Rückmeldung in das vierte Semester; die Wahl des Wahlpflichtmoduls 2 erfolgt mit Rückmeldung in das fünfte Semester. Module und Veranstaltungen Modul-Nr. Semester 1 2 3 5 6 Wahlpflichtmodul 1 5 Internationale Finanzwirtschaft BIBW-21 Strategisches Management BIBW-22 Wahlpflichtmodul 2 5 Internationales Vertrags- und Wettbewerbsrecht BIBW-621 Betriebliche Informationssysteme/SAP BIBW-622 Wirtschaftspolitik BIBW-623 Im Wahlpflichtmodul 3 im sechsten Studiensemester muss die/der Studierende zwei der angebotenen Veranstaltungen auswählen. Der jeweils aktuelle Katalog an Veranstaltungen für das Wahlpflichtmodul 3 wird durch die Studiengangsleitung definiert und zum Ende des vierten Studiensemesters mit den Modulnummern für die jeweiligen Kombinationsmöglichkeiten in einem Aushang bekannt gegeben. Die Wahl der beiden Veranstaltungen für das Wahlpflichtmodul 3 erfolgt mit Rückmeldung in das fünfte Semester.

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 8 2.2 Modulkatalog mit Art der Prüfung Erläuterungen: Anmeldung: Studiensemester, in dem erstmalig die automatische Anmeldung zur Prüfung erfolgt WH (S/J): Wiederholungstermin für Studien- und Prüfungsleistungen (S: jedes Semester, J: einmal im Studienjahr) BW: Bewertung; N: Note; B: Bestanden (*) Die Art der Prüfung wird vor Beginn der Lehrveranstaltung durch den Modulverantwortlichen durch Aushang bekannt gegeben. (**): Die Art und Dauer der Prüfung bei Wahlpflichtmodul 3 wird mit der Bekanntmachung per Aushang geregelt. Module Modul-Nr. Art der Prüfung Gewichtung Anmeldung Klausurdauer (Minuten) Grundlagen BWL BIBW-110 Klausur 1 90 S N Mikroökonomie BIBW-120 Klausur 1 90 S N Grundlagen Recht BIBW-130 Klausur 1 90 S N Mathematik BIBW-10 Klausur 1 90 S N Personal und Organisation BIBW-150 Klausur 1 90 S N Jahresabschluss BIBW-210 Klausur 2 90 S N Wirtschaftsrecht BIBW-220 Klausur 2 90 S N Statistik BIBW-230 Klausur 2 90 S N Marketing und Marktforschung BIBW-20 Klausur 2 90 S N Klausur + schriftl. 1 : 1 2 60 J N Softskills und Office Management BIBW-250 Präsentation Kostenrechnung BIBW-310 Klausur 3 90 S N Investition und Finanzierung BIBW-320 Klausur 3 90 S N Daten- und Geschäftsprozessmanagement BIBW-330 Klausur 3 90 S N Produktion, Logistik und Beschaffung BIBW-30 Klausur 3 90 S N Makroökonomie BIBW-350 Klausur 3 90 S N J N Interkulturelle Kompetenz BIBW-10 Präsentation Wahlpflichtmodul 1 Schwerpunktmodul 1 Schwerpunktmodul 2 Schwerpunktmodul 3 Außenwirtschaft BIBW-610 Klausur 6 90 S N Wahlpflichtmodul 2 Wahlpflichtmodul 3 Bachelor-Abschlussarbeit Kolloquium Wahlpflichtmodule in den Fremdsprachen BIBW-630 BIBW-60 Ausarbeitung Präsentation Klausur + schriftl. Präsentation WH (S/J) 6 S N 6 S N 1 : 1 1/2/3/ 90 S N Schwerpunktmodule Modul-Nr. Art der Prüfung Gewichtung Anmeldung Klausurdauer (Minuten) SP: International Accounting Modul 1: Management Accounting und internationale Finanzberichterstattung BIBW-31 Klausur Modul 2: Besteuerung BIBW-32 Klausur Modul 3: Seminar International Accounting BIBW-33 Präsentation WH (S/J) BW BW 90 J N 90 J N J N SP: International Marketing Modul 1: Internationale Marketinginformation BIBW-1 Projektarbeit oder Klausur (*) Modul 2: Internationale Marketinginstrumente BIBW-2 Klausur Modul 3: Seminar International Marketing BIBW-3 Präsentation 90 J N 90 J N J N

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor Internationale Betriebswirtschaft 9 Wahlpflichtmodule Modul-Nr. Art der Prüfung Gewichtung Anmeldung Klausurdauer (Minuten) Wahlpflichtmodul 1 WH (S/J) Internationale Finanzwirtschaft BIBW-21 Klausur 90 J N Klausur + schriftl. 2:1 60 J N Strategisches Management BIBW-22 Präsentation BW Wahlpflichtmodul 2 Internationales Vertrags- und Wettbewerbsrecht BIBW-621 Klausur 6 90 S N Betriebliche Informationssysteme/SAP BIBW-622 Klausur 6 90 S N Wirtschaftspolitik BIBW-623 Klausur + schriftl. Präsentation 7 : 3 6 90 S N Wahlpflichtmodul 3 (**) 6 (*) S N 3 Übergangsregelung (1) Für Studierende des Bachelor-Studiengangs Internationale Betriebswirtschaft, die ihr Studium vor dem 01.10.2012 begonnen haben, behält die Anlage vom 12.11.2008 ihre Gültigkeit. Der Studienplan (6 Semester) endet am 30.09.201. Der Anspruch auf Prüfungen erlischt spätestens zu folgenden Zeitpunkten: - für das 1. und 2. Studiensemester am 30.09.201, - für das 3. und. Studiensemester am 30.09.2015, - für das 5. und 6. Studiensemester am 30.09.2016. Für Studierende im Teilzeitstudium können auf Antrag Sonderregelungen geschaffen werden. (2) Für Studierende, die das Studium zum 1.10.2012 aufgenommen haben, gilt bereits die Regelung zur separaten Benotung der Fremdsprachen. Inkrafttreten Diese Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes tritt zum 01.10.2013 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem 01.10.2013 beginnen.