Schulabschlüsse in Niedersachsen



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Schulabschlüsse in Niedersachsen Inhalt: I. Welche Bildungswege gibt es?... 2 Der 1. Bildungsweg... 2 Der 2. Bildungsweg... 2 Der 3. Bildungsweg - Studieren ohne Abitur... 2 II. An welchen Schulen können Schulabschlüsse erworben werden?... 3 a) Allgemein bildende Schulen... 3 b) Berufliche Schulen... 3 c) Hochschulen und Berufsakademien... 3 III. Welche Schulabschlüsse gibt es in welchem Bereich?... 4 a) Sekundarbereich I... 4 b) Sekundarbereich II... 4 c) Tertiärer Bereich... 4 IV. Welche Schulabschlüsse werden an den einzelnen Schulformen erworben?... 5 a) Allgemein bildende Schulen... 5 Förderschule... 5 Hauptschule... 5 Realschule... 5 Integrative Gesamtschule (IGS) und Kooperative Gesamtschule (KGS )... 5 Gymnasium... 6 b) Berufliche Schulen... 6 Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)... 6 Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)... 6 Die Berufsschule... 7 Die Berufsfachschule (BFS)... 7 Die Berufsoberschule (BOS)... 9 Die Fachoberschule (FOS)... 11 Die Fachschule... 11 V. Welcher Abschluss für was?... 13 Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss... 13 Sekundarabschluss I Realschulabschluss und... 13 Sekundarabschluss I erweiterter Realschulabschluss... 13 Fachhochschulreife... 13 Fachgebundene Hochschulreife... 13 Allgemeine Hochschulreife... 13 VI. Übersicht... 14 1

I. Welche Bildungswege gibt es? Der 1. Bildungsweg Er umfasst die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, die von der Einschulung bis zum Eintritt in den Beruf durchlaufen werden sowie darauf aufbauende Höherqualifizierungen im Beruf. Der 2. Bildungsweg Schulabschlüsse spielen für das berufliche Fortkommen eine entscheidende Rolle. Die allgemein bildenden Schulabschlüsse in Deutschland bauen aufeinander auf und jeder dieser Abschlüsse eröffnet ein neues und breiteres Spektrum an Aufstiegsund Weiterbildungsmöglichkeiten. Fehlende Schulabschlüsse lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, auch wenn der letzte Schulbesuch längere Zeit zurück liegt. Zahlreiche Lehrgänge finden auch berufsbegleitend statt, etwa an Abendhauptschulen, Abendrealschulen oder Abendgymnasien, an Kollegs oder auch per Telekolleg. Der 3. Bildungsweg - Studieren ohne Abitur Neben der seit langem bestehenden Möglichkeit für besonders begabte Künstler/innen gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber/innen, die nicht über die erforderliche schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen: Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife. Der so genannte Dritte Bildungsweg knüpft in der Regel an die vorangegangene berufliche Qualifikation an, so dass die Studienberechtigung meist auf einen bestimmten Studiengang bezogen ist. 2

II. An welchen Schulen können Schulabschlüsse erworben werden? a) Allgemein bildende Schulen An folgenden allgemeinbildenden Schulen können Schulabschlüsse erworben werden: Förderschule (Sonderschule) Hauptschule Realschule Gesamtschule Gymnasium b) Berufliche Schulen An folgenden beruflichen Schulen können Schulabschlüsse erworben werden: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Berufsschule Berufsfachschule Berufsoberschule (BOS) Fachgymnasium (berufliches Gymnasium) Fachoberschule (FOS) Fachschule c) Hochschulen und Berufsakademien An folgenden Hochschulen und Berufsakademien können Schulabschlüsse erworben werden: Universität Kunsthochschule Fachhochschule Studium im Praxisverbund Berufsakademie Fernstudium 3

III. Welche Schulabschlüsse gibt es in welchem Bereich? a) Sekundarbereich I Der Sekundarbereich I umfasst die Abschlüsse, die bis Klasse 10 erworben werden können. Dies sind: Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss Sekundarabschluss I Realschulabschluss Erweiterter Sekundarabschluss I. b) Sekundarbereich II Der Sekundarbereich II umfasst die Abschlüsse, die bis Klasse 13 erworben werden können. Das sind: Fachhochschulreife Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) Allgemeine Hochschulreife (Abitur). c) Tertiärer Bereich Der tertiäre Bereich umfasst die Abschlüsse die an Fachhochschulen und Universitäten erworben werden können. Das sind: Bachelor Master Diplom Magister Erstes Staatsexamen (Jura, Medizin, Pharmazie, Lehramt). 4

IV. Welche Schulabschlüsse werden an den einzelnen Schulformen erworben? a) Allgemein bildende Schulen Förderschule An Förderschulen können die gleichen Abschlüsse wie an anderen allgemein bildenden Schulen erworben werden. Die Schule für Lernhilfe vergibt nach dem 9. Schuljahrgang zusätzlich einen speziellen Abschluss. Hauptschule Nach Abschluss der 9. Klasse wird der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erworben. Der Besuch der Klasse 10 ist freiwillig. Dort kann der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss auch nach Klasse 10 (bei vorherigem Nichtbestehen) oder bei entsprechenden Leistungen der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. bei besonders guten Leistungen der Erweiterter Sekundarabschluss I erreicht werden. Ab dem Jahr 2007 werden die Abschlussprüfungen landesweit einheitlich durchgeführt. Zum Erwerb des Sekundarabschluss I - Hauptschulabschlusses werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache in allen 9. Klassen Vergleichsarbeiten geschrieben bzw. einheitliche Prüfungen abgehalten. Realschule Die Realschule führt i.d.r. zum Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder bei besonders guten Leistungen zum Erweiterten Sekundarabschluss I. (Bereits am Ende der 9. Klasse wird der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erreicht, nach der 10. Klasse kann bei Nichterreichen bestimmter Leistungen die Realschule auch mit dem Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss verlassen werden). Zum Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache (seit 2004/05) sowie Biologie, oder Chemie oder Physik (ab 2005/06) in allen 10. Klassen Vergleichsarbeiten geschrieben bzw. einheitliche Prüfungen abgehalten. Integrative Gesamtschule (IGS) und Kooperative Gesamtschule (KGS ) Am Ende des Sekundarbereichs I führen IGS und KGS zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Ab 2007 werden landesweit einheitliche Abschlussprüfungen durchgeführt. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I am Ende der 10. Klasse berechtigt zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen 11 bis 12/13). Zum Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschlusses bzw. des Sekundarabschlusses I - Realschulabschlusses werden in ausgewählten Fächern in allen 5

9. bzw. 10. Klassen Vergleichsarbeiten geschrieben bzw. einheitliche Prüfungen abgehalten. Das Abitur kann an der IGS am Ende der 13. Klasse erworben werden. In Einzelfällen kann das Abitur nach 12 Schuljahren abgelegt werden. An der nach Schulzweigen organisierten KGS wird das Abitur am Ende der 12. Klasse, an der nach Schuljahrgängen organisierten KGS i.d.r. nach 13 Jahren erworben. Ab dem Jahr 2006 wird das Zentralabitur eingeführt. Gymnasium Das Gymnasium schließt mit einer Prüfung (Abitur) am Ende der 13. Klasse ab. Bei Bestehen der Prüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erlangt. Ab 2012 schließt das Gymnasium am Ende von Klasse 12 mit dem Abitur ab. Nach der 10. Jahrgangsstufe wird bei entsprechenden Leistungen (Versetzung) der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben. b) Berufliche Schulen Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Das BVJ ist v.a. für die Schüler/innen gedacht, die aus der 8. oder 9. Klasse der Hauptschule oder aus der Klasse 7, 8 oder 9 der Schule für Lernhilfe entlassen werden. Im BVJ kann unter bestimmten Voraussetzungen der Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben werden. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Unter dem Berufsgrundbildungsjahr versteht man das 1. Jahr der Ausbildung (auch Grundstufe der Berufsschule). Im BGJ sollen für alle Ausbildungsberufe eines Berufsfeldes übergreifend Grundkenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten vermittelt werden. Dies soll u.a. dazu dienen, die Berufsentscheidung im Sinne einer gestuften Berufswahlentscheidung zu überprüfen. Das BGJ steht im Gegensatz zur Berufsfachschule, in der eine berufsbezogene Grundbildung für bestimmte Fachrichtungen im Vordergrund steht. Es wird zwischen dem schulischen BGJ in Vollzeitform und dem kooperativen BGJ in Verbindung mit einer betrieblichen Ausbildung unterschieden. Der erfolgreiche Besuch eines schulischen BGJ wird mit 1 Jahr, in einigen Fällen mit 1/2 Jahr auf die Ausbildungsdauer eines Berufes angerechnet, der dem Berufsfeld des besuchten BGJ zugeordnet ist. Wer in allen Fächern mind. ausreichende Leistungen nachweist, erwirbt den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Zulassungsvoraussetzungen In das BGJ kann aufgenommen werden, wer mind. 9 Jahre eine allgemein bildende Schule besucht hat und mind. den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach 6

Klasse 10 erreicht hat. Die Aufnahme kann auch ohne diesen Abschluss erfolgen, wenn im Rahmen einer Schullaufbahnberatung die Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme besteht. Das BGJ kann grundsätzlich freiwillig besucht werden. In den Berufsfeldern Bau- und Holztechnik ist es in Niedersachsen allerdings verbindlich eingeführt, so dass in den dort zugeordneten Ausbildungsberufen das entsprechende BGJ als 1. Jahr der Ausbildung besucht werden muss. 1) Schulisches BGJ: Es gibt das verbindlich vorgeschriebene schulische BGJ und an mehreren Berufsschulen das freiwillig geführte BGJ. Wenn das schulische BGJ für das Berufsfeld im angestrebten Ausbildungsberuf vorgeschrieben ist, muss zunächst dieses BGJ besucht werden, um die Berufsschulpflicht von 12 Jahren zu erfüllen. 2) 2) Kooperatives BGJ: In einem kooperativen BGJ wird die berufliche Grundbildung auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrages im Betrieb und in der Berufsschule vermittelt. Der Betrieb vermittelt die fachpraktische, die Berufsschule die fachtheoretische Grundbildung. Die Teilnehmer/innen sind sowohl Auszubildende im Betrieb wie auch Schüler/innen der Berufsschule. Der Besuch des kooperativen BGJ setzt voraus, dass kein schulisches BGJ verbindlich vorgeschrieben ist. Die Berufsschule In den Fachstufen der Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe parallel zur betrieblichen Ausbildung, im Dualen System unterrichtet. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ist u.a. die Voraussetzung dafür, dass die Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Fort- und Weiterbildung eine Fachschule besuchen oder eine Meisterprüfung ablegen können. Darüber hinaus ermöglicht die Berufsschule auch den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse und befähigt, nach Maßgabe dieser Abschlüsse den >Bildungsweg in anderen Schulen im Sekundarbereich II fortzusetzen. Erworben werden können unter bestimmten Voraussetzungen: der Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss der Sekundarabschluss I Realschulabschluss der Erweiterte Sekundarabschluss I und die Fachhochschulreife. Die Berufsfachschule (BFS) BFS als Vollzeitschulen sollen sowohl die Allgemeinbildung fördern als auch eine berufsbezogene Grundbildung in bestimmten Fachrichtungen vermitteln. Durch den Besuch der BFS wird die Berufsschulpflicht erfüllt oder angerechnet. Generell wird unterschieden zwischen 3 Ausbildungsarten: 1.) Einjährige Berufsfachschulen (BFS) Während im Berufsgrundbildungsjahr die Grundbildung für alle Berufe eines Berufsfeldes übergreifend vermittelt wird, steht bei den BFS die berufsbezogene Grundbildung für folgende Fachrichtungen im Vordergrund: 7

Wirtschaft, Bekleidungstechnik, Hauswirtschaft, Gastronomie, Nahrungsmittelhandwerk, Feinwerk-/Fertigungstechnik, Installations- und Metallbautechnik, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik/Energietechnik, Informationselektronik, Landwirtschaft, Gartenbau und Floristik Hier wird die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung des 1. Ausbildungsjahres in vollem Umfang in der Schule vermittelt. Zulassungsvoraussetzung Diese BFS setzen keinen Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss oder Berufsausbildung voraus. Aufgenommen werden Schüler/innen, die mind. 9 Jahre eine allgemein bildende Schule besucht und diese mit oder ohne Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss verlassen haben. Abschluss Mit dem erfolgreichen Besuch der 1-jährigen BFS besteht die Möglichkeit, den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder nach Klasse 10 zu erwerben und anschließend in das 2. Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen bzw. dualen Ausbildung oder in Klasse 2 der 2-jährigen BFS einzutreten. Darüber hinaus gibt es in den Fachrichtungen: Wirtschaft (auch Höhere Handelsschule), Technik, Informatik, Hauswirtschaft und Sozialpflege 1-jährige BFS, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzen. Zulassungsvoraussetzung Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand. Abschluss Der erfolgreiche Besuch berechtigt zum Eintritt in das 2. Jahr einer Berufsausbildung gleicher Fachrichtung. Bei entsprechenden Leistungen kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden, der zum Besuch jeder Schulform im Sekundarbereich II berechtigt. 2.) Zweijährige Berufsfachschulen (BFS), die zu einem schulischen Abschluss führen Folgende Fachrichtungen gibt es: Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft, Agrartechnik und Sozialpflege (Pflegevorschule) 8

Zulassungsvoraussetzung Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Abschlüsse Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. bei Nachweis bestimmter Bedingungen Erweiterter Sekundarabschluss I. 3.) Mehrjährige Berufsfachschulen (BFS), die zu einem beruflichen Abschluss führen Neben der Ausbildung im dualen System kann ein Beruf auch durch den Besuch einer BFS erlernt werden. Diese schulischen Ausbildungen dauern i. d. R. 2 Jahre. Sie können aber auch 3 Jahre dauern (z.b. BFS für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten) oder 1 Jahr wie bei der BFS für Heilerziehungshilfe. Zulassungsvoraussetzung Die meisten dieser BFS mit beruflichem Abschluss verlangen als Aufnahmevoraussetzung den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Die BFS Kosmetik, Kinderpflege und Heilerziehungshilfe kann auch mit dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 besucht werden. Abschlüsse Neben dem Berufsabschluss besteht an den 2- bzw. 3-jährigen BFS zudem die Möglichkeit, je nach Aufnahmevoraussetzung den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss in den Fachrichtungen Kosmetik und Kinderpflege, den Erweiterten Sekundarabschluss I und in bestimmten Fachrichtungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben. Mit Ausnahme der BFS für Heilerziehungshilfe, Sozialassistenten und Atem-, Stimm- und Sprachlehrer/in, an denen keine weiteren schulischen Abschlüsse vergeben werden. Die Berufsoberschule (BOS) Berufsoberschulen (BOS) bieten 2-jährige Bildungsgänge (Klassen 12 und 13) in Vollzeitform, in denen die Fachgebundene oder die Allgemeine Hochschulreife erworben werden können. In Niedersachsen ist die BOS eine Aufbauschulform, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der BOS die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird. Die Berufsoberschule kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden: Wirtschaft, Technik, Agrarwirtschaft, Sozialwesen sowie Ernährung und Hauswirtschaft Zulassungsvoraussetzungen Die Aufnahmevoraussetzungen für die BOS in der Klasse 12 sind: der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und 9

eine mind. 2-jährige, erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mind. 5-jährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand Direkt in die Klasse 13 der BOS kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzl. die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsgang nachweist. Somit können Absolvent/innen der Fachoberschule mit Fachhochschulreife, die über die Klasse 11 in die Fachoberschule eingetreten sind, nicht die Klasse 13 der BOS erreichen, weil ihnen eine Berufsausbildung fehlt. Abschluss Mit der Abschlussprüfung wird grundsätzlich die Fachgebundene Hochschulreife erworben. Im Abschlusszeugnis werden die durch diese Hochschulzugangsberechtigung zugelassenen Studienfachrichtungen aufgeführt. Sie gelten bundesweit für alle Bundesländer und sämtliche Universitäten. Die Allgemeine Hochschulreife in der BOS erwirbt, wer die Abschlussprüfung bestanden hat und Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache nachweist. Das Fachgymnasium (berufliches Gymnasium) Fachgymnasien sind 3-jährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klassen 11 bis 13) mit dem Schwerpunkt auf eine berufsbildende Orientierung. Das Fachgymnasium wird zurzeit in 3 Fachrichtungen geführt: Wirtschaft, Technik (mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik und Informationstechnik) und Gesundheit und Soziales (mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie und Sozialpädagogik) Erste Leistungsfächer sind Deutsch, Englisch und Mathematik. Pflicht ist in allen Fachgymnasien das Fach Informationsverarbeitung. Eine Besonderheit des Fachgymnasiums sind die Fachpraxiskurse, die der Integration von Theorie und Praxis in den berufsbezogenen Schwerpunktfächern dienen sollen. Sie werden zwar bewertet, können aber nicht in die Abiturprüfung eingebracht werden. Zulassungsvoraussetzung Die Zugangsvoraussetzung für das Fachgymnasium ist die gleiche wie für den Sekundarbereich II des allgemein bildenden Gymnasiums: Erweiterter Sekundarabschluss I bzw. bei Besuch eines Gymnasiums die Versetzung in Klasse 11. Abschluss Fachgymnasien führen zum Abitur und damit zur Allgemeinen Hochschulreife. Ein Studium z.b. an einer Fachhochschule oder Universität kann unabhängig von der besuchten Fachrichtung des Fachgymnasiums aufgenommen werden. Für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife gelten die gleichen Bedingungen wie in anderen Gymnasien in Niedersachsen. Ab 2006 wird ein Zentralabitur eingeführt. 10

Die Fachoberschule (FOS) Die Fachoberschule (FOS) vermittelt den Schüler/innen eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Sie besteht aus den Klassen 11 und 12 oder allein aus Klasse 12. In der Klasse 11 erhalten die Schüler/innen eine praktische Ausbildung in Betrieben. Das Praktikum wird an 4 Tagen in der Woche absolviert. An den übrigen 2 Tagen der Schulwoche findet Unterricht in der Schule statt. Es folgt der Übergang in Klasse 12 in ausschließlich schulischer Form. In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schüler/innen im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft, um ihnen die Befähigung zum Fachhochschulzugang zu ermitteln. Es werden folgende Fachrichtungen angeboten: Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege, Technik, Agrarwirtschaft, Sozialwesen, Seefahrt, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Gesundheit Zulassungsvoraussetzungen In die Klasse 11 der FOS kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand erworben hat. Daneben muss der Bewerber/in auch eine Zusage einer Praxisstelle für die fachpraktische Ausbildung vorweisen. I.d.R. ist diese Praxisstelle vom jeweiligen Bewerber/in selbst zu organisieren, die Fachoberschule wird aber dabei nach Möglichkeit behilflich sein. Direkt in die Klasse 12 werden diejenigen aufgenommen, die über den 2. Bildungsweg die Fachhochschulreife erreichen wollen. Abschluss Schüler/innen, die die Abschlussprüfung an der FOS mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife. Es berechtigt zum Studium in jeder Fachrichtung an den Fachhochschulen in Deutschland. Die Fachschule Die Fachschule ist grundsätzlich Bestandteil der beruflichen Weiterbildung im tertiären Bereich. Die Ausbildungsgänge und Abschlüsse sind auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet. Der Besuch dieser Schulform setzt eine berufliche Erstausbildung und i.d.r. eine entsprechende praktische Berufserfahrung voraus mit dem Ziel eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses. Es gibt Fachschulen unterschiedlicher Dauer, Fachbereiche und Fachrichtungen. Zulassungsvoraussetzungen Der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand in Verbindung mit dem einschlägigen Berufsabschluss und i.d.r. mind. 1- jähriger Berufserfahrung sind Voraussetzungen für den Besuch folgender Fachschulen: 11

1-jährige Fachschule (z.b. Agrarwirtschaft); 1 1/2-jährige Fachschule (Heilpädagogik); 2-jährige Fachschule (Fachbereiche Technik (z.b. Bautechnik), Wirtschaft (z.b. Betriebswirtschaft) und sonstige Fachrichtungen (z.b. Sozialpädagogik)); 3-jährige Fachschule (Heilerziehungspflege) Außerdem gibt es Fachschulen im Bereich der Seeschifffahrt von unterschiedlicher Dauer und mit spezifischen Aufnahmevoraussetzungen. Für die Ausbildung für andere als ärztliche Heilberufe, also Altenpflege und Heilerziehungspflege, ist der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule - Sozialpflege vorgegeben. Abschluss Die Fachschule führt in 1. Linie zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Sie soll Absolvent/innen befähigen, Funktionen zu übernehmen, die allgemein berufserfahrene Praktiker nicht mehr erfüllen können und die noch nicht den Einsatz von Hochschulabsolvent/innen erfordern. Daneben vermittelt die 2-jährige Fachschule unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife. 12

V. Welcher Abschluss für was? Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss Grundlage für alle weiteren allgemein bildenden Schulabschlüsse ist der Hauptschulabschluss. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung hat man meist gleichzeitig den Hauptschulabschluss erreicht. Er ist Voraussetzung für den Eintritt in bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen oder Abendrealschulen. Sekundarabschluss I Realschulabschluss und Sekundarabschluss I erweiterter Realschulabschluss Der Mittlere Schulabschluss (auch als Realschulabschluss bezeichnet) eröffnet ein vielfältiges berufliches und schulisches Ausbildungs- und Bildungsangebot. Er ist für die meisten Berufsfachschulen als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Daneben berechtigt er zum Eintritt in die Fachoberschule, an der die Fachhochschulreife erworben werden kann oder in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Besuch der Berufsoberschule, die zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife führt. Zumeist ist er auch für die Aufnahme in ein Abendgymnasium oder ein Kolleg verpflichtend. Der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss und der Erweiterte Sekundarabschluss I - Erweiterter Realschulabschluss unterscheiden sich durch den erreichten Notendurchschnitt bzw. dem Notendurchschnitt einzelner Fächer. Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen ohne Einschränkung bei der Fächerwahl. Zugang haben natürlich auch Bewerber/innen mit der Allgemeinen und ggf. Fachgebundenen Hochschulreife. Mit der Fachhochschulreife ist es bereits möglich auch die Bachelorstudiengänge an einigen wissenschaftlichen Hochschulen zu beginnen (noch eingeschränkt). Fachgebundene Hochschulreife Mit der Fachgebundenen Hochschulreife können nur bestimmte Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (z.b. Kunst- und Musikhochschulen oder Technische Hochschulen) studiert werden. Welche Studiengänge das sind, hängt von der schulischen Vorbildung sowie von Regelungen ab, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Allgemeine Hochschulreife Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. 13

VI. Übersicht Abitur Sek. I Realschul abschl. o. Sek I Hauptschulabschl. o. Erw. Sek. I Sek. I Realschul abschl. o. Sek I Hauptschulabschl. o. Erw. Sek. I Erweiterter Sekundarabschluss I Erweiterter Sekundarabschluss I oder Sek I. Realschulabschluss oder Sek. I. Hauptschulabschluss Erweiterter Sek. I, o.. Sekt I. Realschul - abschl. Erweiterter Sek. I o. Sekt I. Realschulab chuluss o. Sek. I. Hauptschulabschluss Sek. I Hauptschulabschul. o. Sek. I. - Realschulabschl. o. Förderschulabschl. 14

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