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Transkript:

Netzentgelte Strom 2016 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis) 3 Preisblatt 3 Netzentgelt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung 4 Preisblatt 4 Netzentgelt für Kunden mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz 5 Preisblatt 5 Entgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung 6 Preisblatt 6 Preisblatt 7 Preisblatt 8 Bezugskunden ohne Eigenerzeugung und mit registrierende Leistungsmessung Bezugskunden ohne Eigenerzeugungund ohne registrierender Leistungsmessung Einspeisern ohne einspeiseseitige registrierende Leistungsmessung 7 8 9 Preisblatt 9 Einspeisern mit einspeiseseitiger registrierender Leistungsmessung 10 Preisblatt 12 Netzentgelt für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen 11

Preisblatt - Strom 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 Bh 2.500 Bh Entnahmestelle Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh Höchst- auf Hochspannung 7,39 2,39 64,54 0,11 Hochspannung Hoch- auf Mittelspannung 9,66 3,13 84,44 0,14 11,02 3,21 78,94 0,50 Mittelspannungsnetz 23,81 4,63 100,28 1,57 Mittel- auf Niederspannung 25,91 5,08 100,87 2,08 Niederspannungsnetz 37,60 6,62 134,07 2,76 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 6), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Abrechnung von Entnahmestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung erfolgt mit einer 2,5 %igen Erhöhung der Arbeits- und Leistungswerte für Transformatorenverluste, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. 2/11

Preisblatt - Strom 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis) Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere bzw. keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die Schleswig-Holstein Netz AG alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Schleswig-Holstein Netz AG verbindlich spätestens einen Monat vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit. Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle Leistungspreis /kw/monat Arbeitspreis ct/kwh Höchst- auf Hochspannung 10,76 0,11 Hochspannung 14,07 0,14 Hoch- auf Mittelspannung 13,16 0,50 Mittelspannungsnetz 16,71 1,57 Mittel- auf Niederspannung 16,81 2,08 Niederspannungsnetz 22,35 2,76 Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 6), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 3/11

Preisblatt - Strom 3 Netzentgelt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung Preisblatt 3 kommt für Kunden zur Anwendung, die ihren gesamten Strombedarf aus dem Niederspannungsnetz der Schleswig- Holstein Netz AG beziehen und deren Strombedarf insgesamt bis einschließlich 100.000 kwh im Jahr beträgt. Das anzuwendende synthetische Lastprofil richtet sich nach der jeweiligen Bedarfsart. Entnahmestelle 0 bis 100.000 kwh netto brutto Grundpreis 54,00 64,26 Arbeitspreis 7,54 ct/kwh 8,97 ct/kwh Sofern eine Zählerablesung vor Ort außerhalb der turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnungen erfolgen soll, werden hierfür die Preise gemäß Preisblatt Zusatzleistungen - Strom berechnet. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 7), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen der Schleswig- Holstein Netz AG zu der NAV in der jeweils gültigen Fassung erbracht. 4/11

Preisblatt - Strom 4 Netzentgelt für Kunden mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz (derzeit Elektro-Speichergeräteheizungen, Elektro-Fußbodenspeicherheizungen, Elektro- Zentralspeicherheizungen und Wärmepumpen) Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung werden auf Basis temperaturabhängiger Lastprofile beliefert. Der Jahresverbrauch einer Entnahmestelle kann dabei über 100.000 kwh liegen. Zu unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen gehören u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro- Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und gesteuerte Elektro-Direktheizungen. netto brutto Arbeitspreis 2,74 ct/kwh 3,26 ct/kwh Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in den Netzentgelten enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 7), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen der Schleswig-Holstein Netz AG zu der NAV in der jeweils gültigen Fassung erbracht. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. 5/11

Preisblatt - Strom 5 Entgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reservenetzkapazität beim Netzbetreiber bestellt werden. Die Reservenetzkapazität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden, spätestens bis zum 15. Dezember des Vorjahres. Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle 0 h - 200 h /kw/a >200 h - 400 h /kw/a >400-600 h /kw/a Höchst- auf Hochspannung 18,47 22,16 25,86 Hochspannung 24,15 28,98 33,81 Hoch- auf Mittelspannung 30,60 36,72 42,84 Mittelspannungsnetz 59,52 71,43 83,33 Mittel- auf Niederspannung 70,78 84,94 99,09 Niederspannungsnetz 94,00 112,80 131,60 Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. 6/11

Preisblatt - Strom 6 Bezugskunden ohne Eigenerzeugung und mit registrierender Leistungsmessung Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung werden dann in Ansatz gebracht, wenn die Schleswig- Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 21b EnWG. Das Entgelt für die Messdienstleistung beinhaltet die Messung im Sinne des 21b EnWG. Messstellenbetrieb Hochspannung mit registr. Leistungsmessung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Hochspannungswandlersatz Mittelspannung mit registr. Leistungsmessung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Mittelspannungswandlersatz pro Gerät 2.030,76 1.788,00 517,56 274,80 Die Abrechnung von Entnahmestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung erfolgt mit einer 2,5 %igen Erhöhung der Arbeitsund Leistungswerte für Transformatorenverluste, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Für die kundenseitige Bereitstellung der Telekommunikationseinrichtung wird ein Preisabschlag von 12 Euro pro Jahr auf das Entgelt Messstellenbetrieb gewährt. Niederspannung mit registr. Leistungsmessung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Niederspannungswandlersatz Messdienstleistung 242,76 18,12 pro Gerät Hochspannung 220,44 Mittelspannung 220,44 Niederspannung 220,44 Abrechnung pro Zählpunkt Hochspannung 240,36 Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Mittelspannung 240,36 Niederspannung 240,36 7/11

Preisblatt - Strom 7 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Bezugskunden ohne Eigenerzeugung und ohne registrierende Leistungsmessung Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung werden dann in Ansatz gebracht, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Betrieb und Wartung im Sinne des 21b EnWG. Das Entgelt für die Messdienstleistung beinhaltet die Messung im Sinne des 21b EnWG. Messstellenbetrieb pro Gerät netto pro Gerät brutto Niederspannung, Eintarifzähler 1) 7,44 8,85 Niederspannung, Mehrtarifzähler 9,60 11,42 Niederspannung Maximumzähler 9,60 11,42 Niederspannung, Stromwandlersatz 18,12 21,56 TRE-Schaltung 9,60 11,42 Sofern eine Zählerablesung vor Ort außerhalb der turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnungen erfolgen soll, werden hierfür die Preise gemäß Preisblatt Zusatzleistungen - Strom berechnet. Prepaymentzähler 54,75 65,15 Messdienstleistung 2,3) Eintarifzähler 1) pro Gerät netto pro Gerät brutto 2,71 3,22 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Mehrtarifzähler 4,02 4,78 Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Maximumzähler 8,60 10,23 Prepaymentzähler 2,71 3,22 Abrechnung 3) pro Zählpunkt netto pro Zählpunkt brutto 10,20 12,14 1) Gilt auch für 2-Energierichtungszähler 2) Der Preis ist unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder die Schleswig-Holstein Netz AG abliest bzw. der Messwert durch Schätzung ermittelt wird. 3) Gilt für eine Ablesung bzw. eine Abrechnung pro Jahr. Für jede weitere Abrechnung im laufenden Jahr wird der Preis erneut erhoben. 8/11

Preisblatt - Strom 8 Einspeisern ohne einspeiseseitige registrierende Leistungsmessung Bezug 1) Einspeisung Abrechnungspreis pro Zählpunkt pro Zählpunkt Abrechnungsturnus Abrechnungsturnus kein Bezugsvertrag entfällt 10,20 jährlich Bezugsvertrag mit Standardlastprofil Bezugsvertrag mit registrierender Leistungsmessung 10,20 jährlich 10,20 jährlich 240,36 monatlich 10,20 jährlich 1) Preis gemäß Preisblatt 6 und 7 Dieses Preisblatt gilt für konventionelle Einspeiseanlagen, die keine EEG- oder KWK- Einspeiseanlagen sind, bis einschließlich 100 kw installierter Leistung. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung gemäß Preisblatt 6 oder 7 in Rechnung gestellt, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Für Anlagen gemäß EEG und KWKG wird kein Abrechnungsentgelt für die Einspeisung erhoben. Sofern für die Einspeiseanlage ein Bezugsvertrag geschlossen wurde, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung mit der Bezugsabrechnung in Rechnung gestellt. Bei jeder zusätzlichen Abrechnung auf Kundenwunsch wird ein weiteres Abrechnungsentgelt fällig. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Einspeisung" wird zur Abrechnung die eingespeiste Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverlusten um 1,5 % vermindert, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Die bezogene Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht erhöht. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Bezug" wird zur Abrechnung die bezogene Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverlusten analog zum Preisblatt 6 bzw. 7 erhöht. Die eingespeiste Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht vermindert. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 9/11

Preisblatt - Strom 9 Einspeisern mit einspeiseseitiger registrierender Leistungsmessung Bezug 1) Einspeisung Abrechnungspreis pro Zählpunkt pro Zählpunkt Abrechnungsturnus Abrechnungsturnus Bezugsvertrag mit Standardlastprofil Bezugsvertrag mit registrierender Leistungsmessung 10,20 jährlich 240,36 monatlich 240,36 monatlich 240,36 monatlich 1) Preis gemäß Preisblatt 6 und 7 Dieses Preisblatt gilt für konventionelle Einspeiseanlagen, die keine EEG- oder KWK-Einspeiseanlagen sind, ab 100 kw installierter Leistung. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung mit der Bezugsabrechnung gemäß Preisblatt 6 in Rechnung gestellt, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Zur Abrechnung der eingespeisten Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung werden diese zum Ausgleich von Transformatorenverlusten um 1,5 % vermindert, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. 10/11

Preisblatt - Strom 12 Netzentgelt für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen Netznutzung mittels Standardlastprofil Öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis eines Standardlastprofils beliefert und mit einem pauschalisierten Netzentgelt abgerechnet. Netzentgelt für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen 6,05 ct/kwh Für Straßenbeleuchtungsanlagen wird seit dem 1. Januar 2014 entsprechend der Ergänzung der 17 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 14. August 2013 das zu entrichtende Netzentgelt aus den Entgelten für leistungsgemessene Anlagen ermittelt. Dabei wird mit den veröffentlichten Preisen für Entnahme in der Niederspannung mit einer Benutzungsdauer > 2.500 h/a über die Brenndauer der Straßenbeleuchtungsanlagen ein Mischpreis gebildet und als reines Arbeitspreismodell abgerechnet. Im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG gilt eine Brenndauer von 4.075 h/a. Die Netzentgeltermittlung erfolgt somit nach der folgenden Formel: (LP in /kw * a * 100 / 4.075 h/a + AP in ct/kwh = AP-Misch) 134,07 /kw * a * 100 / 4.075 h/a + 2,76 ct/kwh = 6,05 ct/kwh Die Bilanzierung erfolgt weiterhin mittels Strandardlastprofil Straßenbeleuchtung. Der Preis enthält im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der vorgelagerten Netzebenen. Die Kosten für die Netzinfrastruktur, Bereitstellung der Systemdienstleistungen und Deckung der Übertragungsverluste sind in dem Netzentgelt enthalten. Der Preis versteht sich zzgl. Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 11/11