Anzeigenpreisliste Nr. 19 Gültig ab Media-Informationen Gültig ab Fleischerei-Berufsgenossenschaft

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Transkript:

Anzeigenpreisliste Nr. 19 Gültig ab 1. 1. 2010 Media-Informationen Gültig ab 1.1.2010 Fleischerei-Berufsgenossenschaft 2010

Anzeigenpreisliste Nr. 19 Gültig ab 1. 1. 2010 1 Verlag: Deutscher Fachverlag GmbH Anschrift: Anzeigenabteilung FBG-Forum Mainzer Landstr. 251, 60326 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7595-1847 Telefax: (069) 7595-1840 Erscheinungsweise: 4 x jährlich Zeitschriftenformat: 210 mm breit x 297 mm hoch (DIN A4) Satzspiegel: 170 mm breit x 249 mm hoch 1 Spalte 45 mm, 2 Spalten 95 mm, Bundspalte 70 mm 2 Druck- und Akzidenz-Rollenoffset mit Trocknung Bindeverfahren: (Heat-Set), Rückendratheftung Farben: nach Europa-Skala, DIN 16539 Offset Farbreihenfolge: Schwarz, Cyan, Magenta, Gelb Rasterweite: 60er Raster Papierqualität: Bilderdruck, mittelfein, glänzend, (LWC 80 g/m 2 ) 3 Tonwertzunahmen: 40%-Feld: 16-% (Toleranz +/- 4%) 80%-Feld: 12-% (Toleranz +/- 3%) Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Rollenoffsetdrucks begründet. Druckunterlagen: Erforderlich sind digitale Daten erstellt nach ISOwebcoated, FOGRAL28L, auf CD-ROM mit farbverbindlichem Digitalproof/Referenzproof (Papiersimulation Auflagenpapier des FBG-Forums) und entsprechenden Messelementen. Angeschnittene Anzeigen müssen mit 4 mm Beschnittzugabe angelegt sein. Bitte fordern Sie das gesonderte Merkblatt mit den Angaben zur Datenübernahme an. Angelieferte Filme werden redigitalisiert und zu Selbstkosten weiterberechnet. 4 Zahlungsbedingungen: 3% bei Vorauszahlung, 2% bei Zahlung innerhalb 14 Tagen, netto innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum Zahlungsmöglichkeiten: Frankfurter Sparkasse, Konto-Nr. 34926, BLZ 50050201 Zuschläge: Anzeigen über Bund: Zuschlag 10% vom Preis des gebuchten Formates 5 Nachlässe: Bei Abnahme innerhalb eines Jahres bei 2 Anzeigen 10% Rabatt bei 4 Anzeigen 20% Rabatt 5 6 Druckauflage: 28.000 Exemplare 7 Ausgabe: 01 02 03 04 Erscheinungstermine: 05.02. 07.05. 06.08. 03.12. Anzeigenschluss: 15.01. 16.04. 16.07. 12.11. 2010

Informationsblatt Formate und Preise Es gelten einheitliche Preise für Anzeigen in Farbe und Schwarzweiß. Allen Preisen ist der jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen. 1/1 Seite B x H Satzspiegel 170 x 248 Anschnitt * 210 x 297 Preis F 5.320,00 1/2 Seite quer B x H Satzspiegel 170 x 124 Anschnitt * 210 x 154 Preis F 2.660,00 1/4 Seite quer B x H Satzspiegel 170 x 62 Anschnitt * 210 x 92 Preis F 1.330,00 small hoch B x H Satzspiegel 45 x 248 Anschnitt * 70 x 297 Preis F.1.520,00 large hoch B x H Satzspiegel 95 x 248 Anschnitt * 120 x 297 Preis F 3.050,00 Beschnittschema Anzeige im Satzspiegel Format Satzspiegel Anzeige im Anschnitt 4 mm Format Anschnitt 4 mm Beschnittzugabe an allen Außenkanten zusätzlich zum Anschnittformat Bundspalte 70 mm Spalte 45 mm Blattbreite 170 mm *Anzeigen im Anschnitt plus 4 mm Beschnitt an allen Außenkanten zusätzlich zum Anschnittformat! mm-preise für: Bundspalte 70 mm F 9,20 Spalte à 45 mm F 6,15 Blattbreite 170 mm F 21,50

Empfänger-Struktur FBG-Forum ist das eigenständige Magazin der Fleischerei-Berufsgenossen schaft Mainz, welches im Deutschen Fachverlag 4x im Jahr erscheint. Es ist das Bindeglied zwischen der Fleischerei-Berufsgenossenschaft und ihren Mitgliedsbetrieben. Praxisnah und verständlich dargestellt berichtet FBG-Forum über sämtliche Leistungen der Berufsgenossenschaft wie 1. Prävention 2. Rehabilitation 3. Versicherungsschutz Empfänger sind alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft aus Fleischerhandwerk, Industrie, sowie Verbände, Ministerien und Innungen, die diese Zeitschrift jedes Quartal gesondert zugesandt bekommen! Die Mitgliederzeitung geht an rund 22.500 Empfängeradressen davon sind: Mitgliedsbetriebe aus Handwerk 17.463 Mitgliedsbetriebe aus Industrie 382 Verbände der Fleischbranche 27 Innungen 273 Sonstige 4.355 Die Differenz zwischen diesen 22.500 Adressen und den rund 28.000 Exemplaren ergibt sich dadurch, dass Mehrexemplare an unsere Mitgliedsbetriebe entsprechend ihrer Größe gehen. Ein hervorragender Werbeträger. Sie sprechen z. B. gezielt die Fleischerfachgeschäfte, aber auch die Fleischwarenindustrie an.

Ihre Gesprächspartner Ihre Ansprechpartner im Haus Ihre Ansprechpartner für die Regionen Redaktionelle Gesamtverantwortung und Chefredaktion Renate Kühlcke T (069) 7595-1551 F (069) 7595-1550 renate.kuehlcke@dfv.de Redaktion Margot Röttcher T (069) 7595-1552 F (069) 7595-1550 margot.roettcher@dfv.de Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag Mainzer Landstraße 251 60326 Frankfurt am Main Leitung Anzeigen Claudia Besand-Groth T (069) 7595-2522 besand-groth@dfv.de Marketing- + Vertriebsleitung Jörg Schiffeler T (069) 7595-1851 joerg.schiffeler@dfv.de Anzeigenverkauf Rudolf Panek T (069) 7595-1847 rudolf.panek@dfv.de Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Westfalen Claudia Besand-Groth T (069) 7595-2522 besand-groth@dfv.de Rudolf Panek T (069) 7595-1847 rudolf.panek@dfv.de Mecklenbg.-Vorp., Brandenbg., Berlin, Sachsen, Sachsen-Anh., Thüringen Vera Herrnbrodt T (069) 7595-1846 vera.herrnbrodt@dfv.de Hessen, Nord-Rhein, Rheinland- Pfalz, Saarland, Unterfranken Manfred Schön T (069) 7595-1841 manfred.schoen@dfv.de Baden-Württemberg Beate Utz Hermann-Hesse-Straße 42 70794 Filderstadt T (07158) 6 58 20 F (07158) 7182 verlagsbuero.utz@t-online.de Bayern Christine Contzen T (069) 7595-1852 christine.contzen@dfv.de Verkauf International International Sales Natalie Klein, M.A. T (069) 7595-1854 natalie.klein@dfv.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlages. Ändert sich der Anzeigentarif nach Vertragsabschluss, ist der Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr als 4 Monate vergangen sind. Werbeagenturen und Werbemittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlergebühren ganz oder teilweise an ihre Auftrag geber weiterzugeben. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Beruht die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages, so hat der Auftraggeber keinen Erstattungsanspruch. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und andere Werbemittel, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, das dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, das selbe gilt, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Anzeigenaufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters des Werbemittels und deren Billigung bindend. Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für er kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige, der keinen unwesentlichen Fehler darstellt, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für deren Veröffentlichung gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Preisminderung oder Rück gängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind insbesondere bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Re klamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Preisminderungsansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage unter dem Anerbieten, vom Vertrag zurückzutreten, rechtzeitig Kenntnis gegeben hat. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Bewahrt der Verlag die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zu sein, so geschieht dies maximal für drei Monate. 20. Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres. 21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden. 22. Für den Anzeigenauftrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.