Media-Informationen JAHRBUCH DIALOGMARKETING Ausgabe Exemplare über 200 Seiten. unveränderter Anzeigentarif.
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1 Media-Informationen JAHRBUCH DIALOGMARKETING 2014 DIALOGMARKETING-WISSEN ALLE MITGLIEDER AUF EINEN BLICK WHO`S WHO PRODUZENTEN- UND DIENSTLEISTERVERZEICNIS 9. Ausgabe Exemplare über 200 Seiten unveränderter Anzeigentarif Termine rtorial-daten
2 Media-Informationen JAHRBUCH DIALOGMARKETING ZIELSETZUNG Branchenspiegel Das Jahrbuch Dialogmarketing liefert Themen zu allen Bereichen des Dialogmarketings. Es informiert zum DDV als Branchenorgan und präsentiert die Mitglieder in einem exklusiven Informations- und Nachschlagewerk. Der Werbeträger bietet das attraktive Anzeigenumfeld für eine langfristige Marktpräsenz. Direkt und ohne Streuverlust wird eine dialogmarketingaffine Zielgruppe in einem wachstumsorientierten Markt erreicht. Druckauflage Verbreitung Einzelversand Inserenten-Marketingexemplare Exemplare Exemplare Exemplare ZIELGRUPPE Marketing-Entscheider Die Kern-Zielgruppe von Jahrbuch Dialogmarketing bilden Marketing-Entscheider und Anwender von One-to-One-Maßnahmen. Dazu Entscheider in Branchenbetrieben und in Agenturen. Dieses Zielgruppenspektrum erlaubr die gleichzeitige Kommunikation in eine Anwender- und in eine Anbieter-Zielgruppe hinein. 500 Exemplare REDAKTION Werbeumfeld Ein Mix aus Fachbeiträgen, Advertorials, Case-Studys und Studien steht für Know-how- Transfer, Fachwissen-Update und Praxisbeispiele. Dieses Angebot sofort verwertbarer Informationen fördert die Beachtung, erhöht die Werbewirkung und liefert ein einzigartiges Umfeld für erfolgreiche Anzeigenwerbung. NACHSCHLAGEWERK Lesernutzen Das Jahrbuch Dialogmarketing bietet eines der umfangreichsten Nachschlagewerke der Dialogmarketing-Branche. Dieses besondere Angebot aus Mitgliederverzeichnis, Who`s Who und Produzenten- und Dienstleisterverzeichnis steht für Mehrfachnutzung und eine langfristige Marktpräsenz. Nur DDV-Mitgliedern steht dieses Umfeld für ihr Firmenmarketing zum günstigen Mitgliedertarif offen. VERBREITUNG ausgewählte Empfängerkreise Individuelle Vertriebskanäle sichern dem Jahrbuch Dialogmarketing eine zielgerichtete Verbreitung. Die Auswahlkriterien sind Themenaffinität, Marketingfunktion und Entscheidungskompetenz und signalisieren Inserenten die hohe Zielgruppenwertigkeit und die Präsenz im richtigen Marktpotenzial. Einzelversand: Inserenten-Marketingexemplare: Auslage: Bildungsinstitute: DDV: Lagerbestand E U erunternehmen, leisterunternehmen n aßnahmen, e.v. Hasengartenstraße 14, 14, Wiesbaden
3 Preisvorteil JAHRBUCH 3 ANZEIGENPREISE EINSTEIGER-PACKAGE VORTEILS-PACKAGE 3.850,- Euro VORZUGSPLATZIERUNGEN SONDERWERBEFORMEN ADVERTORIAL DRUCKUNTERLAGEN AGENTUR-PORTRAIT GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT-MITGLIEDER TERMINE Anzeigenschluss Druckunterlagenschluss Erscheinung
4 4 BRANCHEN-NACHSCHLAGEWERK FIRMEN-PROFIL MITGLIEDERVERZEICHNIS FIRMEN-PORTRAIT FIRMEN-LOGO FIRMEN-PROFIL FIRMEN-PORTRAIT FIRMEN-PORTRAIT Layouthilfe Annahmeschluss
5 MEDIA INFORMATIONEN 5 Das ieder
6 45 4 JAHRBUCH 6 LEISTUNGSKATEGORIEN Abo-Marketing Marketing Telefonmarketing UP-Selling DirectMail-Produktion DM-Sonderformen Responseverstärker Verbundwerbung -marketing Fundraising POS-Marketing Sampling Degustation Berufsakademien Seminaranbieter Marktforschung Outsourcing Zielgruppenanalyse Publishing Training/Seminare Dialogmarketing-Agenturen Management VKF/Handelsmarketing Software Kontaktmanagement k
7 7 Empfehlungen Headline Umfang Platzierung Subheadline Bunddurchdruck Vorspann Firmenangabe Annahmeschluss Datenübertragung Zeichen Fließtext Zwischentitel Sparspalte Rahmendaten, Gestaltung, Spaltenbreite Abstand Brotschrift Helvetica Farben/Bilder Druckunterlagenschluss
8 8 8 Format Standardformat Mitglieder-Grundeintrag Firmen-Logo Bild Text Platzierung Gestaltung übertragen Gestaltung Firmen-Logo Ansprechpartner-Bild Text Firmenangaben möglich Datenübertragung Annahmeschluss er bstkosten stleistung(en), Format abzuziehen Bild-/Logo-Daten Datenübertragung am@mertins-design.com Annahmeschluss
9 9 AGB 1. Anzeigenauftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten im Jahrbuch Dialogmarketing und/oder in einem elektronischen Medium zum Zweck der Verbreitung. Der ist berechtigt, Anzeigen hinsichtlich Inhalt, Text und Abbildungen in einer Datenbank zu speichern und Kunden mittels elektronischer Medien zugänglich zu machen. Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte schöpferische Leistungen handelt, gelten die Nutzungsrechte daran als dem räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt. 2. Anzeigen werden in der Regel im Jahr des Vertragsabschlusses im Jahrbuch veröffentlicht. Das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen entfällt. 3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass rückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des s beruht. 4. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen nur in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, übernimmt der nur dann Gewähr, wenn die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. 5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom kenntlich gemacht. 6. Der behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des s abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt deren Veröffentlichung für den unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben worden sind. Beilagenaufträge sind für den erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen wird unverzüglich Ersatz angefordert. Der gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehendehaftung für den ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des s für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der nicht für grobe Fahrlässigkeit bei Erfüllungsgehilfen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang von Rechnung und Belegen geltend gemacht werden. Eine Haftung ist jedenfalls auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und durch das für die Anzeige oder Beilage zu entrichtende Entgelt beschränkt. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminen und Aufgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen, übernimmt der keine Haftung für Übermittlungsfehler. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Werbetreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der Folgeanzeige auf Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des s bleibt unberührt. Der haftet nicht für Schadensersatz bzw. Regressansprüche, die sich aus Inhalt oder Form einer Anzeige, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ergeben. Eine Haftung des s ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der durch das für die Anzeige oder Beilage zu entrichtende Entgelt begrenzt ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass Anzeigen oder Beilagen, die auf bestimmte Termine hinweisen, zu spät erscheinen. 9. Probeabzüge von Anzeigen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und berechnet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug von Anzeigen oder eines Formates im Mitgliederverzeichnis nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe in der Preisberechnung zugrunde gelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung innerhalb einer angemessenen Frist nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der in der Rechnung ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 12. Ändern sich die Anzeigenpreise, treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft, es sei denn, Auftraggeber und haben etwas anderes vereinbart. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. 14. Die Stornierung eines angenommen und bestätigten Anzeigenauftrages bis zum Anzeigenschlusstermin ist kostenlos. Danach und bis zum Druckunterlagentermin werden 50 % der Auftragssumme vom berechnet. Eine spätere Stornierung ist ausgeschlossen. 15. Sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrags es rechtfertigen, liefert der unabhängig von der Rechnung einen vollständigen Beleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des s über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Lithos und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 17. Eine Auflagenanpassung hat keinen Einfluss aus das Vertragsverhältnis. 18. Druckunterlagen werden nur auf Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. 19. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Wiesbaden.
XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße 9 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.37 02 43 Fax: 0211.37 02 42 www.libelle-magazin.de info@libelle-magazin.
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