Freies WLAN Ganz ohne Störerhaftung! Gibt s das wirklich? Carl Weber GreenHouse Software & Consulting 26. Oktober 2015, GTUG Bad Homburg
Bevor ich beginne Sprüche ausm Pott 1234 Als Ruhrie ist man täglich gefordert, das nicht ganz astreine Deutsch im Pott zu sprechen und zu verstehen. Iss abba halb so wilt, geht aintlich ganz eimfach!
Immer geradeaus! Lisbeth is vonne Tante Hilde der ihre Schwester sein Kind (wenn datt nich gradeaus iss!)
Wenn datt kein Loop is!! Hömma, Wenn DU mit anpacks, dat is wie wenn ZWEI loslassen! (So sindse nu ma: Direkt un herzlich)
und noch einer Woanders
iss auch Scheiße Watt Recht iss, muss Recht bleim!
Aber jetzt geht es los! 1234
Wer kennt nicht die Frage: Wie komme ich bei Euch ins Internet? Typischerweise gefragt durch Gäste - der Familie - der Kinder (heutzutage gerade die!) - Ihres Unternehmens
Und was macht man dann? Das WLAN öffnen und Den Zugang freischalten? Mit Zugangsdaten hantieren? Sich was unterschreiben lassen? und hoffen, dass der Nutzer keinen Blödsinn macht!
So sieht es aus 1234
Die Störerhafung! Das gibt es nicht? 1234 Doch - nur in Deutschland! Es macht sich derjenige strafbar, dessen Anschluss genutzt wird, nicht der Täter! Aber wie ist das bei Straßen, die von Kriminellen genutzt werden? Haftet da z.b. Strassen NRW?
Das gibt es nicht? 1234 Doch - nur in Deutschland! Damit wird (gewollt) der Abmahnindustrie Tür und Tor geöffnet. Denn es ist ja alles gesetzmäßig: Nicht der Täter ist der Schuldige, sondern der Anschlussinhaber!
Und dann ist da ja noch der Gesetzgeber dran Der möchte diesen Misstand - endlich beheben. Will er das wirklich? Er tut das aber nur halbherzig: Die Lobby der Abmahner muss sehr groß sein! oder die Politiker wissen (mal wieder) nicht, warüber sie entscheiden (sehr wahrscheinlich)!
Hier die Archillesferse der Gesetzes Tageszeitung Dattelner Morgenpost Freitag, 2. September 2016 Nummer 205 WLAN auch weiterhin verschlüsseln (dpa) Wer ein drahtloses Heimnetzwerk betreibt, sollte dieses weiter verschlüsseln - und sich überlegen, wer Zugang erhält. Denn obwohl Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nun von der Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind, ist die Lage bei möglichen Unterlassungsansprüchen weiterhin unklar. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT Recht im Deutschen Anwaltverein erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind. Lädt ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunter oder verbreitet er es über Tauschbörsen, so drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. In diesen Schreiben wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, und der Unterzeichnende trägt in der Regel die Kosten des abmahnenden Anwalts. Mit der am 21. Juli verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes unterliegen Menschen, die anderen einen Internetzugang über ein WLAN anbieten, nicht mehr der Störerhaftung. Das heißt: Sie können nicht mehr für Rechtsverletzungen von Mitnutzern haftbar gemacht werden.
Und jetzt? Vielleicht unterstützt ihr WLAN-Router ja zwei SSIDs: - eine verschlüsselte für den eigenen Zugang - eine (un)verschlüsselte für Gäste Aber das löst das Problem der Störerhaftung nicht das ist eher ein Witz!
Und jetzt? Man richtet eine s.g. Vorschaltseite ein und führt Buch über die Nutzer. Das erforder spezielle und teure Router. Wollen wir das? Und: Das ist kein freies WLAN wie sonst überall auf der Welt!
Und jetzt? Man nutzt einen VPN-Service. Der kostet allerdings und ist als Gastzungen eher nicht sinnvoll nutzbar. Oder man nutzt VPN-Router: Dann ist man fein raus, z.b.: https://www.flashrouters.com/learn/vpn-setupoptions aber das ist teuer!
Der VPN-Router der Freifunker! 1234 Die kostengünstige Lösung: Freifunk! Den kann jeder einrichten und nutzen! Man hat keine laufenden Kosten! Man selber und die Gäste sind sicher gegen die Abmahner. Es gibt viele Ortsvereine!
Der Normalfall 1234
Mit Freifunk 1234
Und so sieht s dahinter aus 1234
Was ist der Trick? Der Router hat ein Freifunk-OS und baut sofort eine VPN-Verbindung zu einem Freifunk-Server auf. Erst hinter dem Freifunk-Server geht s ins Internet.
Was ist der Trick? Sichtbar ist also nicht mehr der tatsächliche Nutzer, sondern der Server der Freifunker. Die Freifunker sind von der Störerhaftung befreit, ähnlich wie z.b. die Provider, oder die Server stehen im Ausland, z.b. Schweden (meist beides).
Was ist die Idee? Ein unabhängiges Netzwerk zu betreiben. Freien Zugang zum Internet bereitstellen z.b. in Städten, Einkaufszentren, Familien, Unternehmen etc. Sicher sein, dass es keine Folgekosten durch die Abmahner gibt.
Und wovon lebt der Freifunk? Von ganz vielen Ehrenamtlichen und den Mitgliedsbeiträgen! Als (kommerzieller) Nutzer sollte man sich ein bisschen finanziell beteiligen: Dadurch wird man nicht ärmer, sondern ist dann nicht mehr ganz so reich, z.b. um 60 /Jahr!
Ein paar technische Einzelheiten Nur bestimmte Router werden unterstützt. Die sind auf den Seiten der Freifunker genannt, z.b.: https://freifunkostvest.de/ Eine Liste liegt zudem aus.
Ein paar technische Einzelheiten Router verbinden sich untereinander zu einem Netzwerk; es muss also nur einer der Router in einem Freifunk-Netz Zugang zum Internet haben (= automatische Repeater), z.b.: http://openfreiburg.de/freifunk/meshi2 /#!v:m;n:f4f26d4a0c3a
Geschichten Immer mehr Städte und Gemeinden unterstützen die Idee und machen mit auch offiziell und mit Geld. Mesenich (Peter Haase-Land) rüstet 30 Straßenlaternen mit LED und Freifunk aus.
Freifunk GreenHouse Übersicht Ostvest: http://map.ffov.de/meshviewer/ GreenHouse: http://map.ffov.de/meshviewer/#!v:m;n: c4e984b0d8c8
Freifunk eine sinnvolle Lösung! Nutzen Sie diese elegante Möglichkeit für ein freies WLAN. Werden Sie Mitglied bei den Freifunkern. Bitte bedienen Sie sich an den ausgelegten Unterlagen.
Danke für Ihr Interesse und eine gute Zeit auf der GTUG