Ethik- und Verhaltenskodex der Mitutoyo (Schweiz) AG

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Transkript:

Stand 7. Februar 2017 Ethik- und Verhaltenskodex der Mitutoyo (Schweiz) AG INHALTSVERZEICHNIS VORWORT.... 2 1. Verhältnis zu Kunden... 2 2. Verhältnis zu Geschäftspartnern.. 2 2.1 Vertriebliche Geschäftspartner (Geschäftspartner, die mit dem Verkauf befasst sind, z. B. Vertragshändler) 2 2.2 Geschäftspartner im Bereich Beschaffung (Geschäftspartner, die mit Entwicklung, Einkauf, Produktion oder Verteilung befasst sind)... 2 3. Beziehung zu staatlichen Stellen und zur Verwaltung.....3 4. Aufrechterhaltung und Förderung des freien und fairen Wettbewerbs... 3 5. Behandlung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte... 3 5.1 Gewerblicher Schutz- und Urheberrechte der Mitutoyo Gruppe. 3 5.2 Gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Dritter... 3 6. Umgang mit immateriellen Vermögenswerten bzw. vertraulichen Informationen.. 3 6.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.. 3 6.2 Personenbezogene Daten/Informationen... 3 6.3 Insider-Informationen... 3 7. Umgang mit materiellen Vermögenswerten. 4 8. Verhalten gegenüber gesellschaftsfeindlichen Personen / Gruppen.. 4 9. Verhältnis zwischen dem Unternehmen und Mitarbeitern.. 4 9.1 Achtung der Menschenrechte. 4 9.2 Ausschluss unbilliger Arbeitspraktiken... 4 9.3 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz... 4 9.4 Achtung vor der Meinung Anderer. 4 9.5 Antwort auf unerlaubte oder unethische Handlungen. 5 10. Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien mit dem Zweck eines Beitrags zum Weltfrieden... 5 11. Umweltschutz. 5 12. Interessenkonflikte... 5 13. Politik, Kommunikation, Marketing, Veranstaltungen... 5 14. Rechnungswesen, Controlling.. 6 1/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch

VORWORT Dieser Ethik- und Verhaltenskodex (nachfolgend auch als Verhaltenskodex bezeichnet) ist eine ethische Richtlinie für das Verhalten aller Mitarbeiter/innen der Mitutoyo (Schweiz) AG in jedem Bereich geschäftlicher Aktivitäten. Wir sollen uns diesen ethischen Verhaltensgrundsätzen entsprechend verhalten, und sie insbesondere dann beachten, wenn eine geschäftliche Entscheidung die Wahl zwischen Ethik und Gewinnstreben erforderlich macht. Dieser Verhaltenskodex wird durch einen umfassenden unternehmensinternen Leitfaden zum Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter/innen unseres Unternehmens konkretisiert. Darin werden neben dem sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des Verhaltenskodexes insbesondere auch Schlüsselwörter und schwierige Begriffe ausführlich definiert sowie die Notwendigkeit und die inhaltlichen Details zur Ausgestaltung der nachfolgend bewusst kompakt dargestellten Wohlverhaltensregeln geklärt. 1. Verhältnis zu Kunden - Wir sind uns unserer Verantwortung als Anbieter von Produkten und vielfältiger Dienstleistungen bewusst. Deshalb werden wir stets nur in Übereinstimmung mit entsprechenden Gesetzen und Vorschriften sowie unseren internen Regelungen, insbesondere in Bezug auf Umweltschutz, Gefahrenabwendung durch angemessene Instruktion und Beobachtung, Produktqualität, Produktsicherheit und Zuverlässigkeit, tätig. - Sollte ein Problem auftreten, unternehmen wir alle Mühen und Anstrengungen, um die Entstehung von Schäden/Verlusten sowie die Wiederholung von Problemen insbesondere durch folgende Massnahmen zu verhindern: - Untersuchung der Tatsachen - Feststellung von Ursache und Verantwortlichkeit - Kommunikation mit den Beteiligten, einschliesslich betroffener Dritter ausserhalb Mitutoyo - Bei dem Angebot von Bewirtungen oder Geschenken an Kunden beachten wir unsere unternehmensinternen Regelungen. Wir gestatten keine Zugeständnisse wie Preisnachlässe oder Provisionen im Gegenzug für einen persönlichen Nutzen. 2. Verhältnis zu Geschäftspartnern 2.1. Vertriebliche Geschäftspartner (Geschäftspartner, die mit dem Verkauf befasst sind, z.b. Vertragshändler) - Wir schliessen mit unseren vertrieblichen Geschäftspartnern faire Verträge und Vereinbarungen in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Richtlinien und erfüllen die vertraglichen Verpflichtungen. - Bei dem Angebot von Bewirtungen oder Geschenken an vertriebliche Geschäftspartner beachten wir unsere unternehmensinternen Regelungen. Wir machen keine Zugeständnisse wie Preisnachlässe oder Provisionen im Gegenzug für einen persönlichen Nutzen. 2.2. Geschäftspartner im Bereich Beschaffung (Geschäftspartner, die mit Entwicklung, Einkauf, Produktion oder Verteilung befasst sind) - Wir wählen Geschäftspartner im Bereich Beschaffung anhand von rationalen, fairen und transparenten Kriterien aus. - Wir schliessen Verträge mit Geschäftspartnern im Bereich Beschaffung fair und in Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien. - Wir missbrauchen unsere marktbeherrschende Stellung nicht, in dem wir etwa Geschäftspartnern im Bereich Beschaffung unfaire Restriktionen auferlegen oder von diesen fordern. - Bei Erhalt von Einladungen oder Geschenken durch einen Geschäftspartner im Bereich Beschaffung beachten wir die unternehmensinternen Regeln und verhalten uns stets in einer Weise, welche von Seiten Dritter nicht im Sinne einer unlauteren Vorteilsgewährung verstanden werden kann. 2/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch

3. Beziehungen zu staatlichen Stellen und zur Verwaltung Wir werden stets alle Gesetze und Vorschriften beachten, gleich, in welchem Land, und weder einzelnen Politikern noch politischen Organisationen oder Parteien Spenden oder sonstige Zahlungen zukommen lassen, die den gesetzlich zulässigen Rahmen überschreiten. Wir werden ebenfalls jede Art von Bestechungshandlung oder Gefälligkeit wie z. B. Bewirtung von Geschäftspartnern oder Geschenke in Bezug auf Amtsträger (einschließlich von Personen, die als Amtsträger gelten) und Politiker, die Einfluss auf geschäftliche Verhandlungen und ähnliche Angelegenheiten haben, unterlassen, wenn diese geltende Gesetze und Vorschriften oder vergleichbare Bestimmungen oder ausländische Gesetze und Vorschriften, Abkommen oder vergleichbare Auflagen verletzen. 4. Aufrechterhaltung und Förderung des freien und fairen Wettbewerbs - Wir verhalten uns nicht in einer Weise, die einen freien und fairen Wettbewerb in Übereinstimmung mit entsprechenden Gesetzen und Vorschriften behindern würde. 5. Behandlung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte 5.1 Gewerblicher Schutz- und Urheberrechte der Mitutoyo Gruppe - Wir schützen das geistige Eigentum der Mitutoyo Gruppe und setzen es angemessen ein. 5.2 Gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Dritter - Wir respektieren die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte anderer Personen und unternehmen jegliche Anstrengung, um die Verletzung solcher Rechte zu verhindern. 6. Umgang mit immateriellen Vermögenswerten bzw. vertraulichen Informationen 6.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Wir wahren stets die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl unseres Unternehmens als auch der gesamten Mitutoyo Gruppe. - An Marktinformationsverfahren und Umfragen beteiligen wir uns deshalb ausschliesslich gemäss der im Leitfaden zum Verhaltenskodex aufgezeigten engen Grenzen. - Ebenfalls schützen wir vertrauliche Informationen Dritter, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen mit ihnen erlangt haben. Wir geben solche Informationen auch nicht an andere Parteien weiter. Wir suchen niemals durch illegale Methoden Zugang zu Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen. 6.2 Personenbezogene Daten/Informationen - Wir schützen personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit einschlägigen Gesetzen und Richtlinien sowie unternehmensinternen Regelungen strikt und angemessen. 6.3 Insider-Informationen - Wir handeln nicht auf Grundlage von Insider-Informationen mit Finanzinstrumenten aller Art (zum Beispiel Aktien), machen Insiderinformationen nicht unbefugt in jedweder Form bekannt und geben ferner auch keine entsprechenden Handlungsempfehlungen ab. 3/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch

7. Umgang mit materiellen Vermögenswerten - Wir tragen Verantwortung hinsichtlich des pfleglichen Umgangs mit Betriebsmitteln, Dokumenten und sonstigem materiellen Eigentum unseres Unternehmens. Wir tragen dafür Sorge, dass diese in Übereinstimmung mit den Verfahren und Richtlinien unseres Unternehmens behandelt werden. - Wenn wir durch unsere Geschäftstätigkeit vorübergehend Vermögenswerte Dritter anvertraut bekommen, vermeiden wir unbedingt jegliche Beschädigung, Verlust oder sorglosen Umgang damit. - Wir verändern, verbergen oder vernichten niemals insbesondere nicht im Zusammenhang mit Ermittlungen oder Untersuchungen wichtige oder vertrauliche geschäftliche Dokumente, sofern dies nicht durch Gesetz oder unternehmensinterne Richtlinien gestattet ist. - Die betrieblichen Computersysteme sind Eigentum unseres Unternehmens. Jegliche Nutzung zu Zwecken ausserhalb des Unternehmensinteresses erfolgt unter Beachtung der internen Unternehmensrichtlinien. 8. Verhalten gegenüber gesellschaftsfeindlichen Personen / Gruppen - Wir schliessen jegliche Beziehung zu Personen und Gruppen aus, die eine Gefahr für unsere Gesellschaftsordnung oder Sicherheit darstellen. 9. Verhältnis zwischen dem Unternehmen und Mitarbeitern 9.1 Achtung der Menschenrechte - Wir respektieren die elementaren Menschenrechte und verhalten uns stets so, dass Diskriminierungen jeglicher Art oder eine Verletzung der Menschenwürde ausgeschlossen sind. - Wir setzen uns mit aller Kraft für Chancengleichheit ein und verhindern Benachteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das gilt auch für andere unangemessene Benachteiligungen beispielsweise aufgrund des sozialen Status. - Als Vorgesetzte/r verhalten wir uns nicht in einer Art und Weise, die als Diskriminierung, psychische Misshandlung, körperliche Gewalt oder sexuelle Belästigung betrachtet werden kann. 9.2 Ausschluss unbilliger Arbeitspraktiken - Wir befolgen Arbeitnehmerschutzgesetze und Richtlinien und lassen im Rahmen unserer unternehmerischen Aktivitäten niemals gesetzeswidrige Handlungen, wie unbillige Arbeitspraktiken, Zwangsarbeit, Kinderarbeit zu. 9.3 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Wir befolgen entsprechende Gesetze und Richtlinien zur Sicherheit und schaffen gute Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter, um sie sowohl vor physischen als auch psychischen Beeinträchtigungen bzw. Schäden zu bewahren. 9.4 Achtung vor der Meinung Anderer - Wir achten die individuelle Persönlichkeit und Meinung Anderer. Wir fordern unsere Mitarbeiter ausdrücklich zu konstruktiver positiver aber auch negativer Kritik auf. - Wir äussern Vorschläge, Bedenken oder Beschwerden in einer Weise, die die Rechte und Würde Anderer respektiert. - Kein Mitarbeiter darf aufgrund seiner persönlichen Meinung in irgendeiner Art und Weise benachteiligt werden. 4/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch

9.5 Antworten auf unerlaubte oder unethische Handlungen - Wir informieren wenn wir auf verdächtiges Verhalten stossen, das wir als unerlaubt oder unseren Verhaltenskodex verletzend einstufen unseren direkten Vorgesetzten bzw. den zuständigen Compliance-Officer, der hierfür direkter Ansprechpartner ist. - Wir lehnen jegliche Aufforderung zur Ausführung unerlaubten oder unethischen Handelns ab. Wir übermitteln solche Geschehnisse direkt an den Compliance-Officer, sofern wir eine persönliche Benachteilung wegen der Verweigerung der Handlung erfahren. 10. Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien mit dem Zweck eines Beitrags zum Weltfrieden - Wir entsprechen allen Gesetzen und Richtlinien zum Zwecke der Erhaltung von Sicherheit und Frieden in der Welt. Wir lassen uns auf keine geschäftlichen Aktivitäten ein, die die Erhaltung des Weltfriedens bedrohen. - Wir kontrollieren unsere Export-Aktivitäten sowohl bei Lieferungen als auch Leistungen in strikter Übereinstimmung mit einschlägigen Gesetzen und Richtlinien und unserem internen Exportkontroll-Programm. 11. Umweltschutz - Wir unternehmen jegliche Anstrengungen, einschliesslich der internen Schulung unserer Mitarbeiter, um die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse des Umweltschutzes zu erfüllen und umweltschädliche Einflüsse in jedem Aspekt unserer Geschäftstätigkeit im Vorfeld zu verringern. - Wir beachten diesbezügliche Unternehmensrichtlinien genau. 12. Interessenkonflikte - Mitarbeiter/innen beteiligen sich nicht an Aktivitäten, die einen Konflikt zwischen den Interessen des Unternehmens und ihrer eigenen individuellen Interessen erzeugen könnten. 13. Politik, Kommunikation, Marketing, Veranstaltungen - Wir bemühen uns in unserer Geschäftstätigkeit um politische Neutralität und unterstützen grundsätzlich keine parteipolitischen Aktivitäten - weder durch Teilnahme noch durch Zuwendungen - jeglicher Art. - Hinsichtlich der externen Kommunikation befolgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regelungen des Leitfaden zum Verhaltenskodex und unsere sonstigen internen Unternehmensregeln. - Alle unsere Aktivitäten in den Bereichen Marketing/Sales/Werbung erfolgen auf faire, ehrliche, gesetzlich zulässige Weise und werden auf ihre Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften hin geprüft. - Als Ausrichter oder Teilnehmer an Zusammenkünften von Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, beachten wir unsere unternehmensinternen Regeln zur Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens und zur Vermeidung insbesondere wettbewerbsrechtlichen Fehlverhaltens von Teilnehmern. 5/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch

14. Rechnungswesen, Controlling - Alle Geschäftsvorgänge unseres Unternehmens werden stets ordnungsgemäss genehmigt und prüfungsfähig gehalten, sind rechtmässig und schlüssig. Die internen Unternehmensrichtlinien, insbesondere interne Genehmigungsverfahren, für die Abwicklung und Erfassung von Geschäftsprozessen oder Investitionen finden stets Anwendung. Wir tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeiter nur innerhalb ihrer persönlichen Befugnisse handeln. - Wir unterstützen durch geeignete interne Massnahmen die Bekämpfung der Geldwäsche als wichtiges Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. - Ansprechpartner bei Fragen oder Zweifeln zur Rechtmässigkeit sind die direkten Vorgesetzten oder der Compliance- Officer. - Bei der Kontrolle von finanziellen Transaktionen beachten wir geltende Embargobestimmungen und Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Der ethische Verhaltenskodex deckt nicht notwendigerweise alle Bereiche ab, in denen wir konform handeln müssen. Wenn Probleme auftreten, die weder hier noch im Leitfaden zum Verhaltenskodex oder sonstiger Unternehmensrichtlinien behandelt wurden oder welche nicht selbst beurteilt werden können, sollte der direkte Vorgesetzte oder der Compliance-Officer angesprochen werden. 6/6 Mitutoyo (Schweiz) AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf www.mitutoyo.ch