Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Eggolsheim vom

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Transkript:

1 Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung des Marktes Eggolsheim vom 09.11.2010 Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eggolsheim (nachfolgend Gemeinde genannt) folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung: 1 Beitragserhebung Die Gemeinde erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung durch folgende Maßnahmen: A) Priorität 1: A1 Mischwasserkanal in der Jägersburger Straße (Bammersdorf) Neubau von 373 m Mischwasserkanal DN 200 - DN 400 in der Jägersburger Straße Haltung Länge DN Material Y12 32,95 m 400 Polypropylen Y13 38,37 m 300 Polypropylen Y14 50,98 m 300 Polypropylen Y15 52,91 m 300 Polypropylen Y16 33,58 m 300 Polypropylen Y24 35,37 m 200 Polypropylen Y25 45,41 m 200 Polypropylen Y26 48,21 m 200 Polypropylen Y27 10,14 m 200 Polypropylen Y29 12,27 m 300 Polypropylen Y30 12,44 m 300 Polypropylen 372,63 A2 Regenwasserkanal in der Jägersburger Straße (Bammersdorf) Neubau von 212 m Regenwasserkanal DN 200 - DN 400 in der Jägersburger Straße sowie Überleitung über offenen Graben Länge ca. 450 m bis zum Sittenbach. Regenrückhaltebecken vor Einleitung in den Sittenbach. Haltung Länge DN Material Y50 20,00 m 400 Polypropylen Y51 59,15 m 400 Polypropylen Z1 32,00 m 400 Polypropylen Z2 30,00 m 400 Polypropylen Z3 28,00 m 400 Polypropylen Z4 35,00 m 400 Polypropylen Z5 8,00 m 400 Polypropylen RRB 1,00 psch Erdbecken Überfahrten 25,00 m 400 Beton RW-Ableitung Graben 450,00 m Offener Graben Umbindungen RW 10,00 Stück Anschlussleitungen 212,15

2 A3 Mischwasserkanal in der Bamberger Straße/Eisenbahnstraße (Neuses) Aufdimensionierungu von 900 m Mischwasserkanal DN 300 - DN 700 in der Bamberger Straße und Eisenbahnstraße sowie Entlastungsspange in der Heinrichstraße. Länge Material Bezeichnung [m] DN Straßenname N050 0,48 700 Beton Bamberger Straße N060 45,10 700 Beton Bamberger Straße N065 45,43 700 Beton Bamberger Straße N070 48,71 700 Beton Bamberger Straße N075 50,70 700 Beton Bamberger Straße N080 58,80 700 Beton Bamberger Straße N085 18,08 700 Beton Bamberger Straße N090 20,50 700 Beton Bamberger Straße N095 49,41 700 Beton Bamberger Straße N100 50,86 600 Beton Bamberger Straße N105 41,79 600 Beton Bamberger Straße N110 51,36 500 Beton Bamberger Straße N115 10,69 500 Beton Bamberger Straße N120 42,89 500 Beton Bamberger Straße N125 50,83 500 Beton Bamberger Straße N130 29,04 500 Beton Bamberger Straße N135 15,18 500 Beton Eisenbahnstraße N140 27,48 400 Beton Eisenbahnstraße N145 25,66 400 Beton Eisenbahnstraße N155 47,29 400 Beton Eisenbahnstraße N170a 7,83 300 Polypropylen Heinrichstraße N175 41,23 300 Polypropylen Eisenbahnstraße N180 39,26 300 Polypropylen Eisenbahnstraße N185 34,94 300 Polypropylen Eisenbahnstraße N190 46,73 300 Polypropylen Eisenbahnstraße A4 Mischwasserkanal in der Hauptstraße/Brückenstraße (Eggolsheim) Aufdimensionierung von 980 m Mischwasserkanal DN 300 - Eiprofil 1050/700 in der Hauptstraße und Brückenstraße. E1000 47,39 1050 (Ei) Beton Hauptstraße E1010 76,38 1050 (Ei) Beton Hauptstraße E1030 9,86 1050 (Ei) Beton Hauptstraße E1035 49,81 800 Beton Hauptstraße E1040 49,87 800 Beton Hauptstraße E1045 49,93 800 Beton Hauptstraße E1050 50,06 800 Beton Hauptstraße E1055 32,98 800 Beton Hauptstraße E1060 32,96 800 Beton Hauptstraße E1065 31,12 800 Beton Hauptstraße E1070 5,99 800 Beton Hauptstraße E1075 42,88 700 Beton Hauptstraße E1080 56,63 700 Beton Hauptstraße E1085 45,82 700 Beton Hauptstraße E1095 54,09 600 Beton Hauptstraße E1105 45,8 600 Beton Hauptstraße E1110 52,64 600 Beton Hauptstraße

3 E1115 49,28 400 Polypropylen Hauptstraße E1800 16 500 Beton Brückenstraße E1814 44,25 500 Beton Brückenstraße E1815 36,66 500 Beton Brückenstraße E1820 10,82 300 Polypropylen Brückenstraße E1900 8,24 400 Polypropylen Brückenstraße E1905 41,75 400 Polypropylen Brückenstraße E1910 13,06 400 Polypropylen Brückenstraße E1830 NEU 26,05 300 Polypropylen Oberes Tor A5 Mischwasserkanal in der Rosenau (Eggolsheim) Neubau von 45 m Mischwasserkanal DN 200 - DN 400 in der Rosenau. E3090 20,97 200 Polypropylen Rosenau E3090 24,24 400 Polypropylen Rosenau A6 Mischwasserkanal in der Spitalstraße und Am Schwedengraben (Eggolsheim) Aufdimensionierung von 655 m Mischwasserkanal DN 300 - DN 900 in der Spitalstraße, Am Schwedengraben und in der Peuntstraße. E3200 8 900 Beton Spitalstraße E3206 49,09 900 Beton Spitalstraße E3205 47,9 100 Polypropylen Spitalstraße E3210 50,54 700 Beton Am Schwedengraben E3215 49,81 700 Beton Am Schwedengraben E3220 60,36 700 Beton Am Schwedengraben E3225 30,86 700 Beton Am Schwedengraben E3235 26,3 600 Beton Am Schwedengraben E3240 5,94 600 Beton Am Schwedengraben E5200 46,96 600 Beton Spitalstraße E5205 39,05 600 Beton Spitalstraße E5210 30,86 500 Beton Spitalstraße E5215 8,42 500 Beton Spitalstraße E5300 46,99 300 Polypropylen Peuntstraße E5305 53,59 300 Polypropylen Peuntstraße E5400 38,09 300 Polypropylen Spitalstraße E5405 62,39 300 Polypropylen Spitalstraße B) Priorität 2 B1 Regenwasserkanal in der Altendorfer Straße und Regnitzstraße (Neuses) Aufdimensionierung von 281 m Regenwasserkanal DN 500 in der Altendorfer Straße und Regnitzstraße NR005 2,80 500 Polypropylen Rinniggraben NR010 28,18 500 Polypropylen Bamberger Straße NR015 11,90 500 Polypropylen Bamberger Straße

4 NR020 27,80 500 Polypropylen Regnitzstraße NR025 39,12 500 Polypropylen Regnitzstraße NR050 11,67 500 Polypropylen Regnitzstraße NR055 60,00 500 Polypropylen Regnitzstraße NR060 49,94 500 Polypropylen Regnitzstraße NR065 49,71 500 Polypropylen Regnitzstraße B2 Mischwasserkanal Am Hirtentor (Eggolsheim) Aufdimensionierung/Neubau von 103 m Mischwasserkanal DN 400 - DN 500 Am Hirtentor mit Anschluss an die Bammersdorfer Straße E3230 1,77 500 Beton Am Hirtentor E3500 8,68 500 Beton Am Hirtentor E3505 22,38 500 Beton Am Hirtentor E3520 41,77 500 Beton Am Hirtentor E3610 28,65 400 Polypropylen Am Hirtentor B3 Mischwasserkanal in der Sankt-Martin-Straße (Eggolsheim) Aufdimensionierung/Neubau von 447 m Mischwasserkanal DN 400 - DN 500 in der Sankt- Martin-Straße und Josef-Kolb-Straße E2800 51,87 500 Beton Sankt-Martin-Straße E2805 53,07 500 Beton Sankt-Martin-Straße E2815 59,97 500 Beton Sankt-Martin-Straße E2820 48,69 400 Polypropylen Sankt-Martin-Straße E1600 16,18 500 Beton Sankt-Martin-Straße E1605 49,33 500 Beton Sankt-Martin-Straße E1610 50,95 500 Beton Sankt-Martin-Straße E1615 64,36 400 Polypropylen Sankt-Martin-Straße E1705 52,72 400 Polypropylen Josef-Kolb-Straße B4 Mischwasserkanal in der Pfarrer-Dippold-Straße (Eggolsheim) Aufdimensionierung von 103 m Mischwasserkanal DN 500 in der Pfarrer-Dippold-Straße E5030 26,58 500 Beton Pfarrer-Dippold-Straße E5035 26,96 500 Beton Pfarrer-Dippold-Straße E5040 49,7 500 Beton Pfarrer-Dippold-Straße C) Priorität 3 C1 Mischwasserkanal in der Juraquelle (Bammersdorf) Aufdimensionierung von 221 m Mischwasserkanal DN 400 - DN 900 in der Juraquelle B015 63,62 900 Beton Juraquelle B110 60,86 400 Polypropylen Juraquelle

5 B225A 4,91 600 Beton Juraquelle B230 49,80 600 Beton Juraquelle B235 42,24 600 Beton Juraquelle C2 Mischwasserkanal in der Bahnhofsiedlung (Neuses) Aufdimensionierung von 479 m Mischwasserkanal DN 400 - DN 600 in der Bahnhofsiedlung N700 2,76 600 Beton Frankenstraße N705 42,69 600 Beton Frankenstraße N710 52,24 600 Beton Frankenstraße N715 7,76 600 Beton Frankenstraße N720 29,43 600 Beton Frankenstraße N725 36,82 600 Beton Frankenstraße N735 37,82 600 Beton Frankenstraße N740 36,57 500 Beton Frankenstraße N745 26,09 500 Beton Bahnhofstraße N750 48,91 500 Beton Bahnhofstraße N755 29,99 500 Beton Bahnhofstraße N760 38,75 400 Polypropylen Bahnhofstraße N765 49,79 400 Polypropylen Bahnhofstraße N770 39,25 400 Polypropylen Bahnhofstraße C3 Regenüberlauf Eggerbach/Bahnhofstraße Neubau eines Regenüberlaufes am Ortsausgang Bahnhofstraße (Eggolsheim) zur Entlastung der Hauptsammlers zum Regenüberlaufbecken und hydraulischer Entlastung des Regenüberlaufbecken. Schwellenlänge 10 m 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn 1. für sie nach 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder 2. sie auch aufgrund einer Sondervereinbarung an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind. 3 Entstehen der Beitragsschuld 1 Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungsmaßnahme tatsächlich beendet ist. 2 Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung. 4 Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

6 5 Beitragsmaßstab (1) 1 Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. ²Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 2.500 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 2,5- fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2.500 m², bei unbebauten Grundstücken auf 2.500 m² begrenzt. (2) 1 Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. ²Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. 3 Dachgeschosse werden nur herangezogen, wenn sie ausgebaut sind. 4 Für die Berechnung der Dachgeschossfläche werden 60 % der Fläche des darunter liegenden Geschosses angesetzt. 5 Bei Dachgeschossen, die nur teilweise ausgebaut sind, werden nur die teilausgebauten Geschossflächen entsprechend Satz 4 berechnet. 6 Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. 7 Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen. (3) 1 Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. ²Grundstücke, bei denen die zulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1. 6 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz beträgt: a) pro m² Grundstücksfläche 0,41 b) pro m² Geschossfläche 1,93. (2) 1 Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. ²Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben. 7 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 8 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 9 Ablösung des Beitrags 1 Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. 2 Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3 Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 06.12.2010 in Kraft. Eggolsheim, 09.11.2010 Claus Schwarzmann Die Satzung wurde am 18.11.2010 im Amtsblatt des 1. Bürgermeister Marktes Eggolsheim Nr. 21/10 öffentlich bekanntgemacht.